Seltsame Winterreifenpflicht
Das immer wieder Verkehrsunfälle auf Grund mangelnder Ausstattung von Kraftfahrzeugen passieren ist zwar traurig, aber Realität.
Unfälle passieren meist, wenn Vorschriften außer Acht gelassen werden.
Aus welchen Grund auch immer entschied sich der Gesetzgeber plötzlich dem Kraftfahrer eine Winterreifenpflicht per Datum
(ab November) vorzuschreiben.
Obwohl das bestehende KFG schon immer die witterungsbedingte Bereifung von Kraftfahrzeugen vorgeschrieben hat.
Auf gut Deutsch, gibt es Schnee, brauchen Sie Winterreifen zum fahren oder Sie lassen das Auto stehen.
Wenn man sich nun die Winter der vergangenen drei Jahre ansieht (vor allem in den Großstädten) gab es nur ganz kurze Zeiträume
mit Niederschlägen die Schneefahrbahnen verursachten. Meist waren die Strassen trocken und sauber.
Auch die Temperaturen hielten sich im Plusbereich. Offensichtlich hat der Klimawandel voll zugeschlagen.
Auch heute am 6.November hat es angenehme 17 Grad plus.
Alle die bereits jetzt Winterreifen auf Ihren Autos haben, werden diese bis zum nächsten Schneefall (vielleicht im Jänner oder irgendwann) kaputtfahren.
Aber es kommt noch besser:
Gesetzestextausschnitt aus dem KFG:
(8a) Während des Zeitraumes von jeweils 15. November bis 15. März darf der Lenker ein Kraftfahrzeug der Klassen M2, M3, N2 und N3 sowie ein von solchen Fahrzeugen abgeleitetes Kraftfahrzeug nur verwenden, wenn zumindest an den Rädern einer Antriebsachse Winterreifen (für die Verwendung als Schnee- und Matschreifen bestimmte Reifen mit entsprechender Profiltiefe) angebracht sind. Dies gilt nicht für Fahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder aufgrund ihres Verwendungszwecks Reifen mit der Verwendungsbestimmung „spezial“ angebracht sind. Fahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes, Heeresfahrzeuge und Feuerwehrfahrzeuge, bei denen bauartbedingt oder wegen ihres überwiegenden Verwendungszwecks die Anbringung von Winterreifen nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist und Fahrzeuge, mit denen Probe- oder Überstellungsfahrten durchgeführt werden, sind von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Fahrzeuge an denen die sogenannten „ blauen Taferln“ montiert sind, brauchen keine Winterreifen.
Warum wird im Gesetz nicht erläutert.
Aber vielleicht ist der Autowäscher vom Autohändlereckplatz ein derart guter Autofahrer, dass er keine Winterreifen für die
Fahrt von A nach B braucht.
Offensichtlich geht es bei dem Gesetz nur darum, dem Otto Normalverbraucher Geld aus der Tasche zu ziehen, um damit die Gummiindustrie zu sponsern.
Man kann nur hoffen das der Gesetzgeber einsieht, dass er hier den selben Fehler wie mit dem seltsamen „Licht am Tag – Gesetz“ gemacht hat und diese Verordnung baldigst wieder zurücknimmt.
Stauni