AK-Konsumentenschutz nahm Fahrschulen unter die Lupe

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Der Preisunterschied zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule beträgt je nach Ausbildung bis zu 610 Euro: Ein Vergleich lohnt sich also. Aber auch die Leistung muss stimmen: Fahrschüler(innen) und deren Eltern sollten sich nach guten Erfahrungen umhören und dazu auf besondere Angebote wie den kostenlosen Zugang zum Fahrschul-Übungsparkplatz oder die Wiederholungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten achten.

Große Preisunterschiede

Die Ausbildung der Klasse B umfasst einen Theoriekurs mit 32 Lektionen und eine praktische Ausbildung mit 18 Lektionen. Die Kosten dafür liegen in Oberösterreich zwischen 1.510 und 2.010 Euro, im Durchschnitt bei 1.806 Euro.

Beim L17-Führerschein liegen die Preise zwischen 1.480 und 2.090 Euro, durchschnittlich bei 1.831 Euro.

Bei der dualen Ausbildung, bei der man das Autofahren zum Teil mit den Eltern oder Bekannten lernt („Übungstaferl“), sind von 1.219 bis 1.599 Euro und durchschnittlich 1.436 zu bezahlen.

Für eine zusätzliche Fahrstunde zahlt man noch einmal zwischen 60 und 100 Euro.

Nach Erhalt des Führerscheins müssen innerhalb des ersten Jahres zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining absolviert werden. Die Perfektionsfahrten können in einer Fahrschule nach Wahl gemacht werden und kosten zwischen 170 und 290 Euro (2 Perfektionsfahrten zu je 2 mal 50 Minuten).

Die Lernunterlagen sind bei drei Fahrschulen (Börni, Gruber und Scharinger) im Preis inkludiert, bei den anderen kommen noch zusätzliche Kosten bis zu 80 Euro hinzu.

Darüber hinaus können noch weitere Kosten anfallen, zum Beispiel Behördengebühren, Arzthonorar und für den Erste-Hilfe-Kurs.

Bei Nichtbestehen der Prüfung fallen Zusatzkosten für die Wiederholung an. Manche Fahrschulen bieten sogenannte „Garantieprüfungen“ (keine Wiederholungsgebühr bei nicht bestandener Theorieprüfung) an.

Tipp: Mitglieder der AK Oberösterreich erhalten 100 Euro Zuschuss für das Fahrsicherheitstraining. Alle Infos unter Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining | AK Oberösterreich.

Mangelnde Transparenz und fehlende Absicherung von Kundengeld

Viele Fahrschulen gehen bereits mit gutem Beispiel voran und geben die Preise auf ihrer Website bekannt, wie ABS Mayr, Börni, Euroline, fairdrive, Haas, Lindauer, Mayr, Moritz, Noha, Pichler und Snopek. Bei fünf Fahrschulen können Interessent(innen) ein individuelles Angebot einholen.

Es gibt aber auch Bezirke, in denen keine einzige Fahrschule zur Bekanntgabe der Preise gegenüber der AK OÖ bereit war. Daher wurden in Gmunden, Ried, Vöcklabruck und Wels-Land bei 14 Fahrschulen an 18 Standorten die Preise anhand des Preisaushangs erhoben. Bei zwei Fahrschulen an drei Standorten fehlte dieser Preisaushang.

Nur bei 16 Fahrschulen kann eine Teilzahlung nach Fortschritt vereinbart werden, allerdings gegen einen Aufpreis. Viele Fahrschüler(innen) zahlen daher den Gesamtpreis gleich zu Beginn.

Bei Fahrschulinsolvenzen oder behördlichen Schließungen in den letzten Jahren haben viele hundert Betroffene die vorausgezahlten Beträge verloren.

AK-Präsident Andreas Stangl fordert von der Bundesregierung, diese Zahlungen endlich gesetzlich abzusichern: „Am einfachsten wäre eine verpflichtende Teilzahlung per Gesetz nach Leistungserbringung und ohne Zusatzkosten. Außerdem ist es an der Zeit, dass alle Fahrschulen ihre Preise verpflichtend auf ihren Websites bekannt geben müssen.“

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