Wer keine Krankenkassa-Brille nimmt, erhält beim Kauf einer anderen Brille keinen Kostenanteil
Die Kleinunternehmerin Frau M. bekam von ihrer Augenärztin eine Brille verordnet. Da Krankenkassa-Brillen – um es sehr höflich auszudrücken – schon immer optisch etwas gewöhnungsbedürftig waren und noch immer sind, beschloss Frau M. sich die Brille ihrer Wahl in einem Fachgeschäft zu kaufen. Der Preis betrug 505,- Euro.
Als Selbständige ist Frau M. bei der SVS zwangsversichert. Also reichte sie die Rechnung – in der Hoffnung zumindest den Kostenanteil für eine Krankenkassen-Brille zurückzubekommen – bei dieser ein. Geld kam zwar keines, dafür aber eine Ablehnung mit folgender Begründung:
Wenn Sie die im obigen Screenshot gezeigten kryptisch verfassten Worte nicht verstehen, sind Sie nicht alleine. Denn man muss wohl in der SVS-Ablehnungsabteilung sitzen, um diese ausdeutschen zu können. Eine Mitarbeiterin der Zwangsversicherungsanstalt tat dies auch bei einem Telefonat mit Frau M. Auf gut Deutsch heißt dieser Abatz: Wen man sich eine sogenannte Krankenkassa-Brille nimmt, wird diese bezahlt. Wer sich eine optisch ansprechende Brille im Fachhandel kauft erhält nichts, nicht einmal den Kostenanteil einer Krankenkassa-Brille.
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