Finanz“polizei“ droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen


Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen

Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?

Dass  die  Finanz“polizei“  jahrelang  verfassungswidrig agierte,  wird geflissentlich unter den
Teppich  gekehrt.   Für  die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten  im  Glücksspielbereich  sollen  sich jetzt  Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von  Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten,  an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von  der  Kriminalpolizei  vollzogen  werden  kann.   Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten   Aussagen  lassen  allerdings  mit  Recht  daran  zweifeln,  dass  die  chronisch
schlecht  ausgebildeten  Finanz“polizisten“  überhaupt  wissen,  was  sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich  wird hinterhältig versucht,  die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft  ohnehin  die  Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist  das  erst recht amtshaftungsbegründend,  weil absolut unvertretbar.  Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof  längst  ausgesprochen ,  dass  ausnahmslos  alle  Behörden   1. Instanz den
Vorrang  des  Unionsrechts  zu beachten haben.   Daraus folgt,  dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen  Vorschriften  vom  Recht  der  europäischen  Union  verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
*****
2013-10-19