Jäger beschuldigen Tierschützer fälschlich

Heute Freispruch am Grazer Straflandesgericht

Das Verfahren war einigermaßen kurios: Zwei Tierschützer wollten am 25.10.2025 in Kalsdorf im Bezirk Graz-Umgebung eine potenziell illegale Jagd auf Enten in der Au beobachten. In der Steiermark ist ja das Aussetzen gezüchteter Enten zur Jagd nach einer Kampagne des VGT verboten worden. Die Jäger in diesem Gebiet füttern Enten massiv entlang von Bachläufen, um sie für den sinnlosen Abschuss anzulocken. Auch Fasane werden in großer Anzahl bei Spaß-Jagden jeden Herbst beschossen – wobei der Fasanbesatz unnatürlich hoch ist, was auf das Aussetzen von Zuchttieren hinweist. Im Anschluss an die Dokumentation der Jagd, waren die Tierschützer gerade dabei, die Au mit ihrem Auto zu verlassen, als sie von einer großen Anzahl von Jägern überrascht wurden, die ihnen den Weg versperrten. Die Jäger beschwerten sich lautstark wegen der aus ihrer Sicht begangenen Besitzstörung und der laufenden Kritik an der Jagd. Dann riefen sie die Polizei. Als diese ankam, erklärten sie dieser überraschend, die Tierschützer hätten gedroht, sie mit dem Auto anzufahren. Zwei Jäger sagten bei der Polizei aus, dass das Auto der Tierschützer nur durch Trommeln auf die Motorhaube zu stoppen gewesen wäre. Obwohl es sich ganz offensichtlich um einen erfundenen Vorwurf handelte, erhob die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung. Doch am 2. Prozesstag heute am Straflandesgericht in Graz wurde der Lenker des Tierschutzautos freigesprochen.

Ohne, dass die Jäger das gewusst hätten, hatten die Tierschützer sämtliche Interaktionen mit ihnen mitgefilmt. Auf diesen Videos sieht man die erste Begegnung, man hört den Inhalt sämtlicher Gespräche und auch die Blockade des Tierschutzautos durch die Jäger ist dokumentiert. Dabei erwähnt kein Jäger mit auch nur einem Wort, dass er bedroht oder genötigt worden wäre. Auch die Aufnahme des Telefongesprächs mit der Polizei wurde heute vor Gericht vorgespielt. Der Jäger erwähnt da ebenfalls keine Nötigung, sondern sagt nur, dass sich die Tierschützer nicht ausweisen wollen, sich aber auf Privatgrund befänden. Klar wurde dadurch, dass die Jäger vor Gericht und gegenüber der Polizei falsch ausgesagt haben. Ein Freispruch war die Folge. Doch nun werden die Jäger wegen Falschaussage und Verleumdung angezeigt.

Tierschützer David Richter war der Angeklagte: „Für mich ist eindeutig klar, dass die Jäger gelogen haben, weil sie sich von mir durch meine Tierschutzarbeit belästigt fühlen. Sie haben aus meiner Sicht bewusst die Unwahrheit gesagt – und das noch dazu vor Gericht, weshalb ich die beiden wegen falscher Zeugenaussage und Verleumdung anzeigen werde.“

Für VGT-Obmann DDr. Martin Balluch war die Anklage politisch motiviert: „Ich denke, man muss hier auch den Staatsanwalt in die Pflicht nehmen, der diese absurd lächerliche Anzeige tatsächlich in einen Strafantrag münden ließ. Es ist doch selbstverständlich, dass die Jäger vor Ort die Tierschützer anschwärzen werden, und dass ihre Aussagen nicht ernst zu nehmen sind. Dagegen hat der Staatsanwalt die Aussagen der Tierschützer und ihre Videos ignoriert. Es wäre einmal schön, wenn die Staatsanwaltschaft Tierquälerei so vehement verfolgen würde, wie sie das bei Tierschützer tut. Wie oft hören wir, dass bei Tierquälerei Aussage gegen Aussage stünde und daher nichts zu machen sei. Aber wenn zwei Jäger einen Tierschützer ohne jede sonstige Evidenz belasten, und zwei Tierschützer eine ganz andere Geschichte erzählen, die noch dazu durch Videos bestätigt ist, dann wird offenbar im Bewusstsein angeklagt, dass ein solches Strafverfahren Stress und Kosten verursacht, die nicht kompensiert werden. Da will offensichtlich jemand Kritik an der Jagd sanktionieren!“

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