Kaum zu glauben, was alles unter Diskriminierung fällt!
Der Prozess mit dem erstaunlich milden Urteil gegen den Burgmimen und Liebling der linken Schickeria, Florian T., dürfte vielen Menschen noch ziemlich in guter Erinnerung sein. Der Mann hatte über 50.000 (!) Kinderporno-Dateien (Bilder und Videos), die er zum Teil auch selbst veränderte, auf seinem PC gespeichert und musste dafür keinen einzigen Tag ins Gefängnis.
Das lässt natürlich die provokante Frage zu, ob Österreich ein Paradies für Pädophile sei? In diesem Zusammenhang erscheint auch eine Passage im Leitfaden des Landes Kärnten, bezüglich sexueller Belästigung am Arbeitsplatz recht erstaunlich. Darin wird die Pädophilie als Merkmal einer sexuellen Orientierung und (als Persönlichkeitsstörung) sowohl auch als Behinderung beschrieben.

Wenigstens dürfen Pädophile entlassen werden, wenn sie ein pädophiles Verhalten setzen, weil dies nämlich strafrechtlich verboten ist. Man darf sie aber nicht auf ihre pädophile Neigung ansprechen, denn dies würde nach dem Anti- diskriminierungsrecht unter Diskriminierung fallen. Die Textpassage ist auf Seite 26 im Leitfaden des Landes Kärnten zu finden. (Hier zum Download klicken)
Also Vorsicht ist geboten einem Pädophilen die Meinung geigen oder als das zu bezeichnen was er ist, denn man könnte könnte ganz schnell vor dem Richter landen. Man kann es kaum glauben, es ist aber die traurige Realität.
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