Im sonst recht beschaulichem niederösterreichischen Ort Mannersdorf am Leithagebirge, geht es zurzeit verkehrstechnisch gesehen rund. Die Gemeindeväter haben sich für Tempo 30 entschieden und dieses auch verordnet.
An und für sich ist ein Tempolimit von 30 km/h in Ortschaften ja auch per se nicht schlecht, dort wo es verkehrs- und sicherheitstechnisch gesehen Vorteile bringt. Jedoch darf die Umsetzung einer solchen Maßnahme nicht Verwirrung bringen und den Nutzen zunichte machen.
Kommt man zur Ortseinfahrt Mannersdorf, prangt unter der dieser das Vorschriftszeichen „30“ und unter diesem eine Zusatztafel mit der Aufschrift „ausgenommen LB 15 – ausgenommen L161 und ausgenommen L 2002“.
Mittels Google haben wir recherchiert, dass es sich bei den Ausnahmen um die Halterzeile „L161“, die Mannersdorfer Straße „LB 15“ und die Sommereinerstraße, die im weiteren Verlauf Hauptstraße „L 2002“ heißt und zugleich Ortsdurchfahrt ist.
Um als Ortsfremder in Mannersdorf keine Geschwindigkeitsüberschreitung zu begehen, müsste man vor der Ortstafel anhalten und sich über Google-Map schlau machen, um welche Straßen es sich bei „LB 15, L161 und L 2002“ handelt. Denn auf diesen Straßenzügen darf aus Gründen der Flüssigkeit des Straßenverkehrs weiterhin mit 50 km/h gefahren werden.
Ein Anhalten vor der Ortstafel, um die Ausnahme-Straßen zu recherchieren, wäre aus Gründen der Sicherheit ein Supergau. Zudem würde der fließende Verkehr behindert werden. Also bleibt nur die Alternative, den gesamten Straßenzug (L 2002) durch Mannersdorf und auch die beiden anderen Ausnahmestraßen mit 30 km/h zu befahren. Dies verursacht natürlich Verkehrstaus, welche unter anderem einen höhere Ausstoß von Abgasen zur Folge haben.
Es wäre – wenn auch teurer – eine Beschilderung der tatsächlichen 30er-Zonen sinnvoller gewesen. Lediglich Zusatztafeln unter einem Verkehrszeichen am Ortsbeginn anzubringen, erachten wir als unzureichend.
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Hier ein Beispiel solcher gefälschten Nachrichten!
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) warnt erneut vor einer zunehmenden Professionalität der Internetkriminalität und einer steigenden Anzahl von Betrugsversuchen, welche über verschiedene Kommunikationskanäle wie SMS, E-Mail, Messenger-Dienste, Telefonanrufe und Social Media und über gefälschte Webseiten im Stil von FinanzOnline sowie unter Verwendung von gefälschten Bescheiden erfolgen. Die Internetbetrüger bedienen sich dabei immer häufiger ausgeklügelter Tricks, um an persönliche Daten ihrer Opfer zu gelangen und sich auf deren Kosten zu bereichern. Sie täuschen vor, dass die Nachrichten von offiziellen Stellen der österreichischen Finanzverwaltung stammen, wie zB dem Bundesministerium für Finanzen, dem Finanzamt Österreich, dem Zollamt Österreich und FinanzOnline. Zu den bekannten Maschen zählen beispielsweise:
° anstehende Steuerrückzahlungen und Rückerstattungen
° offene Forderungen und drohende Pfändungen
° verdächtige Anmeldeversuche und notwendige Aktualisierungen bei FinanzOnline
° erforderliche Überprüfungen zusätzlicher Verpflichtungen
° notwendige Übermittlung von Informationen rund um Krypto-Vermögen
Das BMF betont, dass es sich hierbei um Betrugsversuche handelt und die versendeten Nachrichten, Webseiten und Anhänge Fälschungen darstellen!
Informationen des BMF erfolgen grundsätzlich in Form von digital signierten Bescheiden und werden per Post oder in die FinanzOnline Databox zugestellt. Das BMF fordert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmerinnen und Unternehmer niemals zur Übermittlung von persönlichen Daten wie Passwörtern, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen auf. Links zur Informationen zur Amtssignatur und zur Verifizierung amtssignierter Schriftstücke.
Daher gilt: Wenn Sie Nachrichten mit ähnlichen Inhalten oder Anrufe mit ähnlichen Aufforderungen erhalten, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Betrugsversuch.
° Folgen Sie in keinem Fall den Anweisungen!
° Geben Sie niemals persönliche Daten wie Passwörter, Kreditkartendaten oder Kontoinformationen bekannt!
° Klicken Sie in Nachrichten keinesfalls auf darin enthaltene Links oder Dateien!
° Das BMF empfiehlt, solche Nachrichten sofort zu löschen und solche Anrufe sofort zu beenden!
° Seien Sie vorsichtig und hinterfragen und prüfen Sie stets die Plausibilität und die Echtheit solcher Nachrichten und Anrufe!
° Eruieren Sie im Zweifel immer die offizielle Telefonnummer der vermeintlichen Stelle, die die Nachricht versendet oder den Anruf durchgeführt hat, und führen Sie einen Rückruf durch.
Detaillierte Warnmeldungen zu den aktuellen Betrugsmaschen finden Sie auf der unabhängigen Informationsplattform Watchlist Internet.
Weitere Informationen zu den Maschen der Betrüger, den Merkmalen von Betrugsversuchen und notwendigen Sicherheitsmaßnahmen finden Sie in unserem Folder „Vorsicht Betrug! Geben Sie Internetbetrügern keine Chance“. Der Folder steht auf der Webseite des BMF zum Download bereit und liegt in allen Finanzämtern zur Entnahme auf.
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