Meilenstein in der Palliativversorgung: Erleichterte Medikamentengabe an todkranke Menschen

Gesundheitsministerium stellt 230.000 Euro für Einlagerung von palliativer Notfallmedikation zur Verfügung

Palliativpatient(innen) benötigen oft hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen. Seit Februar dürfen mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie Alten- und Pflegeheime entsprechende Präparate vorrätig halten. Nach ärztlicher Verschreibung können diese direkt an Patient(innen) abgegeben werden und müssen nicht erst bestellt werden. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen bei der Abgabe und zu unnötigem Leid für Patient(innen) geführt. Da die Sozialversicherung die Kosten für die patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten nicht übernimmt, stellt das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereit.

„Die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen hat höchste Priorität. Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patient(innen) die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten. Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Rund 1.800 Hospiz- und Palliativeinrichtungen und Alten- und Pflegeheime in Österreich sichern die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Personen in der terminalen Phase ihres Lebens. Zusätzlich sorgen mobile Hospiz- und Palliativdienste jeden Tag dafür, dass Betroffene ihren Wünschen entsprechend bis zu ihrem Lebensende im eigenen Zuhause gut betreut und versorgt werden.

Schwer kranke Menschen durchleben in der Terminalphase ihres Lebens oft eine akute Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und sind auf hochwirksame Medikamente wie Opiate angewiesen. Palliative Notfallmedikamente unterliegen teilweise der Suchtgiftverordnung und dürfen nur nach ärztlicher Verschreibung verabreicht werden. In der Vergangenheit kam es oft zu belastenden Situationen, da die benötigten Medikamente erst nach ärztlicher Verordnung bestellt und nicht durch Hospizeinrichtungen bedarfsunabhängig auf Lager gehalten werden konnten.

Durch die Novelle der Suchtgiftverordnung, die seit Februar 2024 in Kraft ist, darf die Hospiz- und Palliativversorgung erstmalig die am häufigsten benötigten palliativen Notfallmedikamente patientienunabhängig bevorraten.

Die Möglichkeit der Bevorratung hochwirksamer Schmerzmittel stellt einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Palliativversorgung dar. Gerade an Wochenenden und an Feiertagen sind mobile Hospiz- und Palliativdienste auf die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel angewiesen, um Patient(innen), deren Zustand sich rapide verschlechtert mit der nötigen Schmerzbehandlung zu versorgen.

Medikamente, die auf diese Weise abgegeben werden, können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Deshalb hat das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereitgestellt, um die Zusatzkosten der Einrichtungen abzudecken. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams , stationäre Hospize und Tageshospize werden aus diesen Mitteln refundiert.

HOSPIZ ÖSTERREICH, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen, wurde vom Gesundheitsministerium mit der Abwicklung betraut. Alle Einrichtungen erhalten in den nächsten Wochen konkrete Informationen zum Refundierungsprozess. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden und der Betrag wird von der Hospiz Österreich rückerstattet.

„HOSPIZ ÖSTERREICH freut sich, dieses Projekt abwickelt zu dürfen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Bevorratung dieser Medikamente in den Institutionen für viele Menschen eine Erleichterung auf ihrem letzten Weg bringt, und damit Angehörige und Gesundheitspersonal entlastet“, so Barbara Schwarz Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich.

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Kriminelle bieten illegales Medikament auf gefälschter Webseite an


Warnung vor Anwendung des Arzneimittels

 

Wer kennt sie nicht, die dubiosen Medikamente, die einem fast täglich via E-Mail angeboten werden?! Diese Anbieter gehen sogar soweit, auf vermeintlich vetrauenswürdigen, aber letztlich gefälschten Internet-Seiten, illegale und ungeprüfte Arzneimittel anzubieten. Im vorliegendem Fall wird sogar vorgetäuscht, man sei das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen.

 

 

Wie das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen – Abteilung AGES Medizinmarktaufsicht – gestern mitteilte, handelt es sich beim Produkt ZDOROV Propolis Cream um ein der Aufmachung nach illegales Arzneimittel. Anders als auf der gefälschten Webseite behauptet wird, liegen weder klinische Studien noch eine Zulassung vor. Zudem kann weder die Wirksamkeit belegt, noch die Unbedenklichkeit oder Sicherheit garantiert werden. Die Inhaltsstoffe sind derzeit unbekannt. Die Analysen und strafrechtlichen Ermittlungen sind aktuell im Laufen. Die Täter dürften sich in den baltischen Staaten aufhalten.

 

Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen – Abteilung AGES Medizinmarktaufsicht – warnt Patient(innen) eindringlich vor der Anwendung von ZDOROV Propolis Cream. Das Präparat scheint, abgesehen von einem hohen Preis, keinerlei Wirkung zu haben und die Anwendung kann zu Gesundheitsgefahren führen.

 

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2017-09-22


Die Macht der Tabaklobby


Das Ritual Rauchen

Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende

Mitbürger(innen)  vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer  Gesundheit gefähr-
det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.

 

Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass
es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-

freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von

ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose

und Akupunktur.

 

In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig.   Beim Rauchen
gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende
Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser  ziehen zu können
und den warmen Rauch zu inhalieren ist  nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch
eine rituelle Handlung.

 

Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat-
sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre
nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.

 

Die E-Zigarette

Diesem Ritual  wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-

gegenzuwirken sein.  Vor einigen Jahren kam die sogenannte  E-Zigarette auf den
Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen
(Depots)  befüllt werden,  in denen sich  nikotinhaltige aber auch  nikotinfreie und
nicht aromatisierte Liquide befinden.

 

Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik.  Im Inneren dieses elektron-
ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während
des Zuges erwärmt.   Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der  Zigaretten-
rauch  simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch
kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert,  die bei jedem
Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher
abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und
das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit
wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.

 

Ob sich  starke Raucher(innen)  wirklich damit das  Rauchen abgewöhnen  können,
wagen wir nicht zu beurteilen.   Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge-
wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette-
Staberln.

 

Kauft sich die Tabaklobby Experten?

Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe,  dass die EU diese E-Zigarette ver-
bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen.  Offenbar hat ein Boom
auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen.  Es wäre
doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette
tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.

 

Also vermuten wir,  dass diese sogenannten  Experten von der  milliardenschweren
Tabaklobby gekauft wurden,  um vor der  Schädlichkeit der  E-Zigarette zu warnen.
Leider wurde vergessen hinzuweisen,  dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher
ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der  Raucher kein
Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.

 

In Österreich seit 2007 verboten

In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in
einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte
Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits
vor Jahren erkannt haben,  dass die E-Zigarette möglicherweise  wirklich dabei hilft,
sich das Rauchen abzugewöhnen.   Das hätte natürlich eine  Umsatzschmälerung
bedeutet und so wurde am  18. 04.07  vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund-
heitswesen folgendes entschieden:

 

Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen
wären.   Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher  Produkte ohne einschlägige
Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder
dem Medizinproduktehandel vorbehalten.

 

Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe-
ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche
sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg.   Die mehr
oder weniger illegale Bestellung übers Internet.

 

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2011-08-15
 

Rollentausch


GASTAUTOREN – BEITRAG

Zum Erstaunlich-Beitrag „Der 5-Sterne Knast“ fällt mit nur folgendes ein. Setzen wir doch
ältere Menschen  in die Gefängnisse  und die Verbrecher  in Heime für ältere Menschen.
Auf diese Art und Weise hätten unsere alten Leute täglich Zugang zu einer Dusche, Frei-
zeit, Spaziergänge, Arzneimittel, regelmäßige Zahn- und medizinische Untersuchungen.

Sie  würden  Anspruch auf  Rollstühle usw.  haben.  Sie würden  Geld erhalten,  anstatt für
ihre Unterbringung  zu zahlen.  Dazu hätten  sie Anspruch  auf eine  konstante  Überwach-

ung  durch Video,  würden also im Notfall sofort Hilfe bekommen.  Ihre Betten würden zwei
Mal pro Woche und ihre eigene Wäsche regelmäßig gewaschen und gebügelt bekommen.

Sie hätten regelmäßigen Besuch von  Wärtern und würden  Ihre Mahlzeiten  direkt im Zim-

mer bekommen. Sie hätten  einen speziellen Raum,  um ihre  Familie zu  empfangen.  Sie
hätten Zugang  zu einer Bibliothek,  zum Gymnastikraum,  physischer und geistiger Thera-
pie sowie Zugang zum Schwimmbad und sogar das Anrecht auf kostenlose Weiterbildung.

Auf Antrag wären Schlafanzüge, Schuhe, Pantoffeln und sonstige Hilfsmittel legal kosten-

los zu bekommen.  Private Zimmer  für alle  mit einer eigene Aussenfläche, umgeben von
einem großartigen Garten.

So hätte  jede alte  Person Anspruch  auf einen  eigenen Rechner,  einen Fernseher, ein

Radio sowie auf unbeschränktes Telefonieren. Es gäbe einen Direktorenrat, um die Kla-
gen anzuhören, und die Bewachung hätte einen Verhaltenskodex zu respektieren!

Die  Verbrecher  würden meist kalte,  bestenfalls lauwarme  Mahlzeiten bekommen, sie

wären einsam  und ohne  Überwachung gelassen.  Die Lichte r würden um 20 Uhr aus-
gehen.  Sie hätten  Anspruch auf  ein Bad pro  Woche (wenn überhaupt!), sie würden in
einem kleinen Zimmer leben und wenigstens 2000 € pro Monat zahlen, ohne Hoffnung,
lebend wieder heraus zu kommen!

Und damit schließlich gäbe es eine gerechte Justiz für alle
meint Ihr
Daniel Kreuzer
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2011-07-01
 

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