Das Ritual Rauchen
Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende
Mitbürger(innen) vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer Gesundheit gefähr- det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.
Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-
freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von
ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose
und Akupunktur.
In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig. Beim Rauchen gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser ziehen zu können und den warmen Rauch zu inhalieren ist nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch eine rituelle Handlung.
Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat- sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.
Die E-Zigarette
Diesem Ritual wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-
gegenzuwirken sein. Vor einigen Jahren kam die sogenannte E-Zigarette auf den Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen (Depots) befüllt werden, in denen sich nikotinhaltige aber auch nikotinfreie und nicht aromatisierte Liquide befinden.
Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik. Im Inneren dieses elektron- ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während des Zuges erwärmt. Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der Zigaretten- rauch simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.

Foto: © erstaunlich.at
Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert, die bei jedem Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.
Ob sich starke Raucher(innen) wirklich damit das Rauchen abgewöhnen können, wagen wir nicht zu beurteilen. Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge- wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette- Staberln.
Kauft sich die Tabaklobby Experten?
Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe, dass die EU diese E-Zigarette ver- bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen. Offenbar hat ein Boom auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen. Es wäre doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.
Also vermuten wir, dass diese sogenannten Experten von der milliardenschweren Tabaklobby gekauft wurden, um vor der Schädlichkeit der E-Zigarette zu warnen. Leider wurde vergessen hinzuweisen, dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der Raucher kein Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.
In Österreich seit 2007 verboten
In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits vor Jahren erkannt haben, dass die E-Zigarette möglicherweise wirklich dabei hilft, sich das Rauchen abzugewöhnen. Das hätte natürlich eine Umsatzschmälerung bedeutet und so wurde am 18. 04.07 vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund- heitswesen folgendes entschieden:
Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen wären. Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher Produkte ohne einschlägige Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder dem Medizinproduktehandel vorbehalten.
Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe- ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg. Die mehr oder weniger illegale Bestellung übers Internet.
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2011-08-15