Die Macht der Tabaklobby


Das Ritual Rauchen

Rauchen ist ungesund, kostet viel Geld und stinkt. Außerdem werden nichtrauchende

Mitbürger(innen)  vom Tabakrauch belästigt und eventuell in ihrer  Gesundheit gefähr-
det. Diese Tatsachen wird wohl niemand bestreiten können.

 

Rauchen ist allerdings eine Sucht und eine Gewohnheit. Das wiederum bewirkt, dass
es Raucher(innen) sehr schwer fällt dem Glimmstängel Adieu zu sagen und ein nikotin-

freies Leben zu beginnen. Was haben Raucher(innen) nicht schon alles versucht von

ihrer Sucht loszukommen. Vom Nikotinpflaster über die Nicorette bis hin zur Hypnose

und Akupunktur.

 

In den meisten Fällen wurden die Raucher(innen) wieder rückfällig.   Beim Rauchen
gibt es nämlich noch einen zusätzlichen Faktor, nämlich das Ritual. Das beruhigende
Gefühl die Zigarette zwischen den Fingern zu halten, an dieser  ziehen zu können
und den warmen Rauch zu inhalieren ist  nicht nur Suchtverhalten, sondern ist auch
eine rituelle Handlung.

 

Denn würden Raucher(innen) tatsächlich nur jene Zigaretten rauchen die ihnen tat-
sächlich schmecken, kämen sie vielleicht auf fünf bis zehn Stück pro Tag. Das wäre
nach jeder Mahlzeit, zu jedem Tässchen Kaffee und die berühmte Zigarette danach.

 

Die E-Zigarette

Diesem Ritual  wird wohl kaum mit einem Nikotinpflaster oder einer Akupunktur ent-

gegenzuwirken sein.  Vor einigen Jahren kam die sogenannte  E-Zigarette auf den
Markt. Diese wird in Zigarillo- und Zigarettenform angeboten und kann mit Patronen
(Depots)  befüllt werden,  in denen sich  nikotinhaltige aber auch  nikotinfreie und
nicht aromatisierte Liquide befinden.

 

Ein kleiner wieder aufladbarer Akku steuert die Elektronik.  Im Inneren dieses elektron-
ischen Zigarettenersatzes befindet sich ein kleiner Keramikkörper, der sich nur während
des Zuges erwärmt.   Durch diese Erwärmung entsteht Wasserdampf der  Zigaretten-
rauch  simuliert. Der abgegebene Wasserdampf ist völlig geruchlos und verursacht auch
kein gesundheitsschädliches Passivrauchen anderer Mitmenschen.

 

Foto: © erstaunlich.at

 

Zusätzlich ist in der Spitze der E-Zigarette eine Leuchtdiode integriert,  die bei jedem
Zug rot aufleuchtet. Der Nikotinbedarf wird durch die Elektronik dosiert an den Raucher
abgegeben, sobald dieser an der Zigarette zieht. Durch den Rauch (Wasserdampf) und
das Aufleuchten der Zigarettenspitze, wird ein „echtes“ Rauchgefühl vermittelt. Damit
wird auch das rituelle Verlangen befriedigt.

 

Ob sich  starke Raucher(innen)  wirklich damit das  Rauchen abgewöhnen  können,
wagen wir nicht zu beurteilen.   Allerdings erscheint uns diese E-Zigarette zum Abge-
wöhnen sinnvoller als die nutzlosen, aber überteuerten Nikotinpflaster und Nicorette-
Staberln.

 

Kauft sich die Tabaklobby Experten?

Nun schrieb die Krone in ihrer gestrigen Ausgabe,  dass die EU diese E-Zigarette ver-
bieten will, da Experten vor der Schädlichkeit dieser warnen.  Offenbar hat ein Boom
auf dieses Utensil eingesetzt und dies dürfte der Tabaklobby nicht gefallen.  Es wäre
doch ein Malheur, wenn ein großer Teil der Raucher(innen) sich mit dieser E-Zigarette
tatsächlich das Rauchen abgewöhnt oder mit Hilfe dieses Ersatzes weniger raucht.

 

Also vermuten wir,  dass diese sogenannten  Experten von der  milliardenschweren
Tabaklobby gekauft wurden,  um vor der  Schädlichkeit der  E-Zigarette zu warnen.
Leider wurde vergessen hinzuweisen,  dass eine „echte“ Zigarette zigmal schädlicher
ist als dieses elektronische Ding. Denn bei der E-Zigarette inhaliert der  Raucher kein
Teer, wie bei den „echten“ Zigaretten.

 

In Österreich seit 2007 verboten

In der Kronen Zeitung stand weiter, dass sich die Hightech-Raucher in Österreich, in
einer rechtlichen Grauzone bewegen. Da hat die Autorin der Krone-Beitrags, Brigitte
Blabsreiter, leider recht. Denn in der Alpenrepublik dürfte die Tabakindustrie bereits
vor Jahren erkannt haben,  dass die E-Zigarette möglicherweise  wirklich dabei hilft,
sich das Rauchen abzugewöhnen.   Das hätte natürlich eine  Umsatzschmälerung
bedeutet und so wurde am  18. 04.07  vom Bundesamt für Sicherheit im Gesund-
heitswesen folgendes entschieden:

 

Dass Nikotindepots als Arzneimittel und Inhalatoren als Medizinprodukte einzuteilen
wären.   Daher wäre angeblich der Vertrieb solcher  Produkte ohne einschlägige
Gewerbeberechtigung prinzipiell nicht zulässig, der Vertrieb wäre Apotheken oder
dem Medizinproduktehandel vorbehalten.

 

Der Pferdefuß an dieser Entscheidung ist jedoch, dass die E-Zigarette in Apothe-
ken nicht erhältlich ist. Daher bleibt den österreichischen Raucher(innen) welche
sich ihr Laster mittels E-Zigarette abgewöhnen wollen nur ein Weg.   Die mehr
oder weniger illegale Bestellung übers Internet.

 

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2011-08-15