Sozialmissbrauch

 

Ein nicht erstaunlicher Brief

Kürzlich haben wir einen Brief von Frau L. erhalten, in dem sie uns sinngemäß  folgendes
mitteilt.
Sie betreibt seit zehn Jahren ein kleines Cafehaus in Wien Landstrasse. Mit einer Kellnerin
hat sie bis vor drei Monaten die Schicht von 14 Stunden Öffnungszeit geteilt.
Jede absolvierte ihre 7 Stunden täglich von Montag bis Freitag. Samstag, Sonntag und
Feiertage hält Frau L. ihr Lokal geschlossen.
Ihre Kellnerin die einige Jahre bei ihr gearbeitet hatte, beendete aus privaten Gründen ihr
Dienstverhältnis mit Ende Dezember 2008.

Kellnerin gesucht

Seitdem sucht Frau L. eine Kellnerin. Besondere Ansprüche stellt sie keine, sondern die
Eigenschaften pünktlich, verlässlich und adrett würden ihr schon genügen.
Auch die Entlohnung die angeboten wird, ist nicht uninteressant.
Das Cafehaus geht trotz Wirtschaftskrise nicht so schlecht und lebt hauptsächlich von
Stammgästen. Auch das anfallende Trinkgeld ist nicht zu verachten.

Kostenfaktor Zeitungsinserate

Drei Monate später und einige hundert Euro, für Anzeigenschaltungen in Tageszeitungen
ärmer, steht sie noch immer allein in ihrem Cafehaus und überlegt bereits ob sie es
schließen soll. Ein 14-Stunden Tag, nebenbei Wareneinkauf und am Wochenende die
administrativen  Tätigkeiten, sind ihr einfach zu viel.
Wir wollten uns davon überzeugen, ob Frau L. vielleicht bei den Aufnahmegesprächen
„ungeschickt“ ist und stellten ihr einen geeigneten Mitarbeiter als „Personalmanager“
eine Woche lang zur Seite.

Schwarzarbeit und Arbeitslosengeld

Das Ergebnis war ernüchternd. Es wurden täglich telefonische Terminvereinbarungen
mit Bewerbern getroffen. Von diesen Terminen wurden maximal 20 Prozent eingehalten.
Die restlichen 80 Prozent erschienen überhaupt nicht, obwohl sie einen fix vereinbarten
Termin hatten.
Von den Bewerbern die erschienen, wollten 50 Prozent überhaupt nicht, bzw. nur gering-
fügig angemeldet werden, um die Arbeitslosenunterstützung weiter kassieren zu können.
   
Weitere 25 Prozent kamen auf Grund ihres Erscheinungsbildes nicht in Frage. Entweder
kamen sie stark alkoholisiert oder in einer Aufmachung zum Vorstellungsgespräch, die
nicht einmal für eine WC-Wartung geeignet war, geschweige den für ein Cafehaus.
Beim letzten Viertel der vorwiegend älteren Bewerber, konnten wir einen eindeutigen
Trend erkennen. Diese wollten mit wesentlich mehr angemeldet sein, als sie tatsächlich
Lohn erhalten würden.

Vorplanung für den Sozialmissbrauch

Auf die Frage warum man dieses Ansinnen hat, wurde sinngemäß immer die selbe
Antwort gegeben. „Man wisse ja nicht wie lange man den Job, auf Grund des Alters oder
des gesundheitlichen Zustandes ausüben könne und würde dann eine dementsprechend
hohe Arbeitslosenunterstützung bekommen“.
So schaut es aus im Sozialstaat Österreich. Im gastgewerblichen Bereich wird ganz offen-
sichtlich „Sozialmissbrauch“ vom Feinsten betrieben.

Die Statistik spricht Bände

Wir haben uns die Statistik des „AMS“ angesehen. Im Februar 2009 waren in diesem
Arbeitssektor  25.212 Personen arbeitslos gemeldet und kassierten ganz ungeniert ihre
Arbeitslosenunterstützung.
Dem gegenüber standen im selben Zeitraum 4.038 offene Stellen. 
Bei einem derartig krassen Zahlenverhältnis stellt sich die berechtigte Frage, warum es
auch nur ein einziges offenes  Stellenangebot gibt.
Und bevor wieder ein Kommentar einlangt, dass alle Arbeitlosen in Vorarlberg leben und
die freien Stellen in Wien angeboten werden, nehmen wir gleich eines vorweg.
Es werden vom AMS diesbezüglich zwar keine statistischen Aufzeichnungen geführt,
jedoch der Löwenanteil beider Seiten befinden sich laut eines Mitarbeiters des AMS in
den Ballungszentren und in der Bundeshauptstadt Wien.

Furchtsame Politiker

Erstaunlich ist, dass die zuständigen Politiker einem derartigem Treiben schon so lange
mehr oder weniger tatenlos zusehen.
   
Wem die Wirtschaftskrise nicht so arg erwischt hat, so das er gezwungen war Personal
abzubauen, leidet unter akuter Personalnot, während andererseits ganz großzügig
Arbeitslosenunterstützung verteilt wird.
Mut scheint keine Tugend von Politikern zu sein. Aus Angst vor Stimmenverlusten bei
diverse Wahlen, traut sich offensichtlich niemand diesem Spuk ein Ende zu bereiten.
Stauni
2009-03-27
 
(Bitte beachten Sie den Einsendeschluss (31.03.2009)  unseres prämierten Ideenwett-
bewerbes im Beitrag  „Die Rathausfrau“  vom 21.03.2009)
      

AMS fordert zum Notstand auf

 

AMS ermuntert zur Notstandshilfe 
  

Sind wir in zwei vorangegangenen Beiträge mit den Arbeitslosen hart ins Gericht gegangen,
so haben wir nun festgestellt, daß diese vom AMS offensichtlich ermuntert werden, der
Öffenlichkeit im Geldsack zu liegen.
Es ist kaum vorstellbar welche Desorientierung des AMS im folgenden Fall vorliegt.
Frau Susanne war eine Langzeitarbeitslose und jobte nebenbei mal hier und da in einem
geringfügigen Beschäftigungsverhältnis.
Eines Tages hatte sie genug davon, dem Heer der Berufsarbeitslosen anzugehören und
bemühte sich um eine feste Anstellung.
Sie fand eine Firma die mit ihrer Qualifaktion zufrieden war und diese gaben ihr auch
eine schriftliche Stellungszusage mit Arbeitsbeginn 07.01.2009.
Das Ganze hat sich Mitte November 2008 abgespielt. Frau Susanne eilte mit dieser
Zusage sofort zu ihrer AMS-Betreuerin um teilte diese Neuigkeit dort mit.

Eingliederungshilfe „Come Back“  
   

Das AMS reagierte prompt und da Frau Susanne wie bereits erwähnt eine Langzeit-
arbeitslose und auch über 40 Jahre alt war, fiel sie unter ein Förderungsprogramm.
Das AMS teilte am 18.11.2008 auch schriftlich mit, daß sie unter die Eingliederungs-
hilfe „Come Back“ fällt und der aufnehmende Betrieb für maximal 7 Monate eine
Förderung erhält.
      

 

Ordnungsgemäßer Arbeitsantritt und Anmeldung

  
Frau Susanne trat am 07.01.2009 pünktlich ihre Arbeit an und teilte dies auch am
selben Tag dem AMS telefonisch mit.
Auch seitens des Arbeitgebers verlief alles korrekt, sie wurde ordnungsgemäß und
zeitgerecht bei der Wiener Gebietskrankenkassa angemeldet.
Umso mehr verwundert war Frau Susanne als sie am 19.01.2009, ein mit 13.01.09
datiertes Schreibens des AMS erhielt. Darin wurde ihr mitgeteilt, daß den Leistungs-
anspruch auf Notstandshilfe von täglich 12,83 Euro (monatlich rund 385,- Euro) hat.

Erstaunliche Anspruchsbegründung

  
Der Anspruch begründe sich auf vorgelegte Unterlagen, ihren Angaben und den
gesetzlichen Bestimmungen, so im Schreiben des AMS.
Die einzige Unterlage und einzige Angabe die Frau Susanne dem AMS zwischen
Mitte November 2008 und dem 07.01.2009 vorgelegt bzw. gemacht hat, war die
Stellungszusage der Firma und telefonische Meldung über den Arbeitsantritt.
Welche gesetzlichen Bestimmungen zur Auszahlung der Notstandshilfe an einen
ordentlich Beschäftigten zutreffen, wird im Schreiben nicht erläutert.

     

 

Planlosigkeit im AMS

  
Der vorliegende Fall ist bereits mehr als erstaunlich, wo doch hier völlig gegen-
sätzliche Schreiben aus ein und dem selben Haus und der gleichen Adresse des
AMS kommen. Hier weiß offensichtlich die Linke nicht was die Rechte tut und das
im Computerzeitalter, wo jeder Schritt EDV-mäßig erfasst wird.
Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, im Computer nachzuschauen wenn
öffentliche Gelder vergeben werden.

Mit Gedanken gespielt

Auf Grund des Schreibens vom AMS hat Frau Susanne nachgerechnet. Die Not-
standshilfe beträgt monatlich 385,- Euro und eine geringfügige Beschäftigung mit
10 Stunden in der Woche bringt monatlich auch 330,- Euro, daß sind zusammen
715,- Euro im Monat.
Da hat sie kurzfristig mit dem Gedanken gespielt diesen Weg zu gehen, denn der
ist nämlich weitaus ökonomischer als ein richtiger Job.
Nach Rücksprache mit ihrem Chef hat sie diesen Gedanken wieder aufgegeben
und beide haben gemeinsam beschlossen, daß AMS nochmals auf den beruflichen
Status von Frau Susanne aufmerksam zu machen.

Ist das AMS im Vermittlungsnotstand ?

Man hört öfter die Meinung der Leute, daß das AMS nicht wirklich an der Vermitt-
lung von Arbeitslosen interessiert sei, weil sie sonst selbst beschäftigungslos wären,
wenn der letzte Arbeitslose vermittelt wurde.
Was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, wird zur Realität wenn man den Fall
der Frau Susanne betrachtet.
     
Nun ist es vielleicht doch an der Zeit, daß die verantwortlichen Politiker dem AMS
mitteilen, daß deren Existenz eigentlich zur Vermittlung von Arbeitsplätzen dient
und nicht Notstandshilfen an arbeitende Leute zu verteilen, um diese vielleicht auf
dumme Gedanken zu bringen. 
        
Stauni
   

 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten