AMS ermuntert zur Notstandshilfe
Sind wir in zwei vorangegangenen Beiträge mit den Arbeitslosen hart ins Gericht gegangen,so haben wir nun festgestellt, daß diese vom AMS offensichtlich ermuntert werden, der
Öffenlichkeit im Geldsack zu liegen. Es ist kaum vorstellbar welche Desorientierung des AMS im folgenden Fall vorliegt. Frau Susanne war eine Langzeitarbeitslose und jobte nebenbei mal hier und da in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Eines Tages hatte sie genug davon, dem Heer der Berufsarbeitslosen anzugehören und bemühte sich um eine feste Anstellung. Sie fand eine Firma die mit ihrer Qualifaktion zufrieden war und diese gaben ihr auch eine schriftliche Stellungszusage mit Arbeitsbeginn 07.01.2009. Das Ganze hat sich Mitte November 2008 abgespielt. Frau Susanne eilte mit dieser Zusage sofort zu ihrer AMS-Betreuerin um teilte diese Neuigkeit dort mit.
Eingliederungshilfe „Come Back“
Das AMS reagierte prompt und da Frau Susanne wie bereits erwähnt eine Langzeit-
arbeitslose und auch über 40 Jahre alt war, fiel sie unter ein Förderungsprogramm.
Das AMS teilte am 18.11.2008 auch schriftlich mit, daß sie unter die Eingliederungs-
hilfe „Come Back“ fällt und der aufnehmende Betrieb für maximal 7 Monate eine
Förderung erhält.
Ordnungsgemäßer Arbeitsantritt und Anmeldung
Frau Susanne trat am 07.01.2009 pünktlich ihre Arbeit an und teilte dies auch am selben Tag dem AMS telefonisch mit. Auch seitens des Arbeitgebers verlief alles korrekt, sie wurde ordnungsgemäß und zeitgerecht bei der Wiener Gebietskrankenkassa angemeldet. Umso mehr verwundert war Frau Susanne als sie am 19.01.2009, ein mit 13.01.09 datiertes Schreibens des AMS erhielt. Darin wurde ihr mitgeteilt, daß den Leistungs- anspruch auf Notstandshilfe von täglich 12,83 Euro (monatlich rund 385,- Euro) hat.
Erstaunliche Anspruchsbegründung
Der Anspruch begründe sich auf vorgelegte Unterlagen, ihren Angaben und den gesetzlichen Bestimmungen, so im Schreiben des AMS. Die einzige Unterlage und einzige Angabe die Frau Susanne dem AMS zwischen Mitte November 2008 und dem 07.01.2009 vorgelegt bzw. gemacht hat, war die Stellungszusage der Firma und telefonische Meldung über den Arbeitsantritt. Welche gesetzlichen Bestimmungen zur Auszahlung der Notstandshilfe an einen ordentlich Beschäftigten zutreffen, wird im Schreiben nicht erläutert.
Planlosigkeit im AMS
Der vorliegende Fall ist bereits mehr als erstaunlich, wo doch hier völlig gegen- sätzliche Schreiben aus ein und dem selben Haus und der gleichen Adresse des AMS kommen. Hier weiß offensichtlich die Linke nicht was die Rechte tut und das im Computerzeitalter, wo jeder Schritt EDV-mäßig erfasst wird. Es kann doch nicht zuviel verlangt sein, im Computer nachzuschauen wenn öffentliche Gelder vergeben werden.
Mit Gedanken gespielt
Auf Grund des Schreibens vom AMS hat Frau Susanne nachgerechnet. Die Not- standshilfe beträgt monatlich 385,- Euro und eine geringfügige Beschäftigung mit 10 Stunden in der Woche bringt monatlich auch 330,- Euro, daß sind zusammen 715,- Euro im Monat. Da hat sie kurzfristig mit dem Gedanken gespielt diesen Weg zu gehen, denn der ist nämlich weitaus ökonomischer als ein richtiger Job. Nach Rücksprache mit ihrem Chef hat sie diesen Gedanken wieder aufgegeben und beide haben gemeinsam beschlossen, daß AMS nochmals auf den beruflichen Status von Frau Susanne aufmerksam zu machen.Ist das AMS im Vermittlungsnotstand ?
Man hört öfter die Meinung der Leute, daß das AMS nicht wirklich an der Vermitt- lung von Arbeitslosen interessiert sei, weil sie sonst selbst beschäftigungslos wären, wenn der letzte Arbeitslose vermittelt wurde. Was sich hier wie ein schlechter Witz anhört, wird zur Realität wenn man den Fall der Frau Susanne betrachtet. Nun ist es vielleicht doch an der Zeit, daß die verantwortlichen Politiker dem AMS mitteilen, daß deren Existenz eigentlich zur Vermittlung von Arbeitsplätzen dient und nicht Notstandshilfen an arbeitende Leute zu verteilen, um diese vielleicht auf dumme Gedanken zu bringen.Stauni