Begleitperson eines Kindes benötigt G2-Status?
Röntgeninstitut lenkte ein
Mittlerweile ist der Corona-Wahn derart fortgeschritten, dass auch etliche Ärzte/Ambulanzen in Sachen „G“ tun was sie wollen, auch wenn es der Corona-Verordnung nicht entspricht. Beispielsweise prangt an der Eingangstüre der Röntgendiagnostik ein Hinweis, dass Begleitpersonen einen „2G“-Nachweis benötigen, wenn sie das Institut betreten wollen. Dem Aushang nach gilt das augenscheinlich auch, wenn man Begleitperson eines Kindes ist. Denn von einer Ausnahme ist nichts vermerkt.
Dass dem nicht so ist, bestätigt der §21, Absatz 3, Pkt. 2 der aktuellen Covid Schutzmaßnahmenverordnung.
Auf schriftliche Anfrage und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, machten das Röntgeninstitut nun einen Rückzieher. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte man nun:
„In unserer Röntgenordination haben wir im Rahmen des COVID- Schutzkonzepts festgelegt, dass ein gültiger 2G Nachweis für geplante Untersuchungen für Begleitpersonen notwendig ist. Falls keine Begleitperson mit 2GNachweis verfügbar ist, akzeptieren wir auch einen bis zu 48 Stunden alten PCR Test, falls nicht verfügbar Antigentest. Prinzipiell ist aus Datenschutzgründen und für die notwendige Zustimmung zur Untersuchung als Begleitperson eines unmündigen Minderjährigen ( <14 Jahre) eine erziehungsberechtigte Person notwendig.“
Schön wäre es noch, wenn das Röntgeninstitut diese Ausnahme auch auf der Eingangstüre plakatieren würde.
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21.02.2022
Vergewaltigung vs. Korruption
Kennt der Falter-Chefredakteur den Unterschied nicht?
Wie der KURIER und auch andere Medien berichtet haben, soll ein Afghane (Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Hollabrunn/NÖ) ein 13-jähriges Mädchen wiederholt be- droht, eingeschüchtert und missbraucht haben. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungs- haft. Der Bürgermeister von Hollabrunn, Erwin Bernreiter (ÖVP) nahm diesen Vorfall zum Anlass, das Flüchtlingsprojekt zu beenden. Angesichts der Tatsache, dass es immer wieder zu Vergewaltigungen durch männliche „Flüchtlinge“ kommt, finden wir diese Präventivmaß- nahme durchaus gerechtfertigt. Der Chefredakteur vom linken Falter, Florian Klenk, scheint dies anders zu sehen. Er twitterte:.. „Werden eigentlich auch alle ÖVPler rausgeschmissen, wenn einer kriminell wird?“ Es hat schon seine Richtigkeit, dass sich auch in der ÖVP, der eine oder andere Politiker korrumpieren ließ. Dies allerdings quasi mit der Vergewaltigung einer Dreizehnjährigen gleichzusetzen, finden wir bereits mehr als erstaunlich. ***** 2016-04-15Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2
Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at
(v.l.n.r.) Oswald-Verteidiger Dr. Friis, W. Höllriegl (HEUTE) , Spanienblogger F. Rabak
Dazu eine kurze Vorgeschichte um den Handlungsablauf verständlich zu machen. Oswald, der
an und für sich ein begabter Schreiber ist, legte sich in den letzten zwei Jahren mit Gott und
der Welt an. Seine Vorgangsweise war, sich vorzugsweise beim Rotlichtmilieu und bei Rechts-
anwälten „anzupirschen“ und ihnen eine gute Presse via seiner Webseite schmackhaft zu
machen.
„Hüpften“ diese dann nicht wie er wollte, wurden sie in Grund und Boden geschrieben. Oswald
kam stets ungeschoren davon, weil ihn niemand wirklich ernst nahm. Der Rechtsanwalt Werner
Tomanek zitierte einmal treffend: „Was kümmert´s den Mond, wenn ihn ein Köter ankläfft.
Mir ist die Zeit zu schade, als dass ich mich mit diesem Mann auseinandersetze. Ich sehe in
Oswald mehr ein medizinisches, als ein rechtliches Problem.“
Aber wie heißt es in einem alten Sprichwort so schön: „Der Krug geht solange zum Brunnen bis
er bricht.“ Dieser Krug zerbrach dann, als Oswald seine Masche mit einem jungen aufstreben-
den Wirtschaftsanwalt abziehen wollte. Dieser ließ sich das nicht gefallen und klagte.
Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at
Sah sich als Justizopfer – Marcus J. Oswald
Verteidigte sich M.J. Oswald anfänglich recht vernünftig und versuchte seine Drohung herab-
zuspielen, ließ er in seinem Schlusswort keine Zweifel aufkommen. Denn da meinte er unter
anderem, dass er über sehr viel Selbstdisziplin verfüge, ansonsten er sich doch eine Schuss-
waffe gekauft hätte. Da staunen wir aber, denn der Mann scheint die Beachtung von Ge-
setzen mit Selbstdisziplin zu verwechseln.
Der beigezogene Gerichtspsychiater erklärte, dass er keine Anhaltspunkte einer geistigen Be-
einträchtigung feststellen konnte und merkte an, dass Oswald voll verhandlungsfähig ist. Aller-
dings räumte er ein, dass seine Beurteilung formeller Natur sei, da sich Oswald geweigert
hatte sich einer Untersuchung zu unterziehen.
Die verhandelnde Richterin sah es als erwiesen an, dass Oswald mit der Drohung in seinem
Brief, den Richter Dr. Winge zu nötigten versuchte und diesen dadurch in Furcht und Unruhe
versetzte. Sie verurteilte den Angeklagten nach § 15 iVm §§ 105 und 106 StGB zu 18 Monate
unbedingter Haft und hob eine noch offene, bedingt nachgesehene Freiheitsstrafe von 3 Mona-
ten auf. Als erschwerend wertete die Richterin, die vier einschlägigen Vorstrafen von Marcus
J. Oswald. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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2012-02-15