Begleitperson eines Kindes benötigt G2-Status?
Röntgeninstitut lenkte ein
Mittlerweile ist der Corona-Wahn derart fortgeschritten, dass auch etliche Ärzte/Ambulanzen in Sachen „G“ tun was sie wollen, auch wenn es der Corona-Verordnung nicht entspricht. Beispielsweise prangt an der Eingangstüre der Röntgendiagnostik ein Hinweis, dass Begleitpersonen einen „2G“-Nachweis benötigen, wenn sie das Institut betreten wollen. Dem Aushang nach gilt das augenscheinlich auch, wenn man Begleitperson eines Kindes ist. Denn von einer Ausnahme ist nichts vermerkt.
Dass dem nicht so ist, bestätigt der §21, Absatz 3, Pkt. 2 der aktuellen Covid Schutzmaßnahmenverordnung.
Auf schriftliche Anfrage und Hinweis auf die gesetzlichen Bestimmungen, machten das Röntgeninstitut nun einen Rückzieher. In einer schriftlichen Stellungnahme erklärte man nun:
„In unserer Röntgenordination haben wir im Rahmen des COVID- Schutzkonzepts festgelegt, dass ein gültiger 2G Nachweis für geplante Untersuchungen für Begleitpersonen notwendig ist. Falls keine Begleitperson mit 2GNachweis verfügbar ist, akzeptieren wir auch einen bis zu 48 Stunden alten PCR Test, falls nicht verfügbar Antigentest. Prinzipiell ist aus Datenschutzgründen und für die notwendige Zustimmung zur Untersuchung als Begleitperson eines unmündigen Minderjährigen ( <14 Jahre) eine erziehungsberechtigte Person notwendig.“
Schön wäre es noch, wenn das Röntgeninstitut diese Ausnahme auch auf der Eingangstüre plakatieren würde.
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21.02.2022
Vergewaltigung vs. Korruption
Kennt der Falter-Chefredakteur den Unterschied nicht?
Wie der KURIER und auch andere Medien berichtet haben, soll ein Afghane (Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft in Hollabrunn/NÖ) ein 13-jähriges Mädchen wiederholt be- droht, eingeschüchtert und missbraucht haben. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungs- haft. Der Bürgermeister von Hollabrunn, Erwin Bernreiter (ÖVP) nahm diesen Vorfall zum Anlass, das Flüchtlingsprojekt zu beenden. Angesichts der Tatsache, dass es immer wieder zu Vergewaltigungen durch männliche „Flüchtlinge“ kommt, finden wir diese Präventivmaß- nahme durchaus gerechtfertigt. Der Chefredakteur vom linken Falter, Florian Klenk, scheint dies anders zu sehen. Er twitterte:.. „Werden eigentlich auch alle ÖVPler rausgeschmissen, wenn einer kriminell wird?“
Marcus J. Oswald vor Gericht – TEIL 2
Die Vorgeschichte
Wie bereits angekündigt, bringen wir nachfolgend einen Bericht über die Verhandlung gegen
den ehemaligen Online-Gerichtsreporter Marcus J. Oswald, die heute im Landesgericht Wien
stattgefunden hat. Er war angeklagt worden, weil er einen Richter genötigt haben soll.
Foto: © erstaunlich.at

Der Richter Dr. Winge
Es kam zu einer Einstweiligen Verfügung (EV), an die sich Oswald nicht hielt und weiter über
und gegen den Anwalt schrieb. Daraufhin verhängte der zuständige Richter, Dr. Winge, eine
Geldstrafe (Beugestrafe) über Oswald. Dieser negierte diese und fuhr munter in seinem Vor-
haben fort.
Nach einigen verhängte Geldstrafen – die von Oswald alle negiert wurden – entschloss sich
Dr. Winge eine Beugehaft zu verhängen. Bevor diese in Kraft teten kann, muss der Betrof-
fene aber zuerst angehört werden. Also schickte der Richter eine Ladung.
Oswald kam dem Ladungstermin, angeblich aus gesundheitlichen Gründen nicht nach, sondern
schrieb dem Richter am 3.März 2010 einen mehrseitigen Brief, in dem er um Vertagung er-
suchte. Allerdings war in dem Schreiben folgender Satz zu lesen:
„Es kann ein Gericht doch nur eine korrekte Verhandlungsführung wollen und kein zweites
Hollabrunn, wo jemand, der ebenso Justizopfer geworden ist, dem Richter auflauert, weil er
sich ungerecht behandelt fühlt. Ich bin lohnunabhängig, habe keine Kinder und keine sonstige
Verpflichtungen. Jetzt bin ich sehr gespannt ob sie die richtige Entscheidung treffen werden.“
Dr. Winge leitete den Brief von Oswald an die Staatsanwaltschaft Wien weiter. Am 21.Mai
2010, kam es zwischen Oswald und dem Richter zu einem Zusammentreffen in dessen Amts-
zimmer, da noch zwei andere Verfahren anhängig waren. Dr. Winge forderte aus Gründen
seiner Sicherheit, für diesen Termin Polizeischutz an.
Als Zeuge im heutigen Prozess befragt gab Dr. Winge an: „Anfangs habe ich bei mir gedacht,
dass der Polizeischutz eventuell eine überzogene Maßnahme gewesen sei. Allerdings wurde
mir im Verlauf des Gesprächs mit Oswald rasch klar, dass der Schutz notwendig war. Oswald
wurde im Verlauf unseres Gespräches immer aggressiver. Es war, als wenn man bei dem
Mann einen Schalter umgelegt hätte. Ich möchte ihm nicht alleine begegnen.“
Der Angeklagte Marcus J. Oswald
Auf Befragung der Richterin wie er den Satz mit „Hollabrunn“ denn gemeint habe antwortete
Oswald: „Dieser ist mir hineingerutscht. Ich mache mir aber ernsthafte Sorgen um die Justiz,
wenn sich diese von diesem Satz beindrucken habe lassen.“ Auch den im Brief vorkommen-
den Satz: „Es werde zum Showdown kommen“, versuchte der Angeklagte mit den Worten:
„Das ist ein harmloser Vergleich mit einer Westernmetapher“ abzutun.
Zu Hollabrunn muss gesagt werden, dass dieses Wort in der Justiz einen bitteren Beigeschmack
hat. Am 16.Dezember 2009 stürmte ein schwerbewaffneter Amokläufer das Bezirksgericht in
Hollabrunn und erschoss dort eine Gerichtsbedienstete.
Foto: © erstaunlich.at

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2012-02-15