Psychotests für Richter(innen)


Richter und Ärzte

Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte können
durch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen.
Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen-
zen daraus zu ziehen.

Fehlurteile und Kunstfehler

Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschen
vernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“.

Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.

Ärzte haben die schlechteren Karten

Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-
wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.

Immer wieder Fehlurteile

Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-
maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.

Fall 1 der vergangenen Woche

Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage und
schreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“
zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen-
slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.

Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.

Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom

Gesetz geforderte unzumutbare Beeinträchtigung seiner Lebensführung lag wohl
eher nicht vor“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,

ob sie dies dann nicht als unzumutbare Beeinträchtigung ihrer Lebensführung sieht.

Fall 2 der vergangenen Woche

Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährige
türkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus,
ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust
und Hals.

Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.

Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen

versuchten Totschlags verurteilt.

Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-

wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam
man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord-
versuch vorlag.

Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-

reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat
egal sein von wo der Täter stammt.

Auch Richter haben Stress

Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.
Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.

Was spricht gegen einen Psychotest?

Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physisch
und psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.

*****

2010-01-17
  

Strafe für einen Toten

 

Gottfried Natschläger

Wurde derart attackiert, dass er seinen Verletzung erlag.

(Foto ÖVP-Wien)

 

Am 23.04.2008 macht der Pensionist G.Natschläger (64) einen Spaziergang auf der Währingerstrasse und wird von zwei betrunkenen Halbstarken grundlos derartig attackiert, dass er an den Folgen am 3. Mai 2008 im Spital starb.

Die beiden 20-Jährigen, suchten an diesem Tag angesoffen Streit mit Jedem, nachdem sie aus der Straßenbahn 41 wegen Randalierens vom Fahrer hinaus geworfen wurden. Das dürfte die Beiden offenbar in ihrem Stolz verletzt haben.

Sie liefen dann der Straßenbahn nach, weil sie den Straßenbahnlenker bei der nächsten Station zur Rede stellen wollten. Dabei stand ihnen der 64 jährige Pensionst G. Natschläger im Weg und wurde mit einem harten Schlag gegen die Schläfe ausser Gefecht gesetzt. Dabei fiel dieser um und knallte mit dem Kopf gegen eine Hauskante und anschließend gegen die Gehsteigkante. Sie ließen den Schwerverletzen liegen und setzten ihre Sauftour fort.

Das es nun der Anwalt des Angeklagten als tragischen Unfall hinstellte und behauptet das er sich auch selbst gestellt hat, ist sein Job. Was bitte soll daran ein Unfall sein, wenn ein 64 jähriger Pensionist vorsätzlich niedergeschlagen wird ? Und was die feiwillige Selbststellung betrifft ist dies auch ein Hohn. Tageszeitungen veröffentlichten Fotos der Flucht, die von einer Überwachungskamera eines Fotoladens aufgenommen wurden. Es wäre daher nur eine Frage von geringer Zeit gewesen, bis die Polizei mit einer Festnahme zugeschlagen hätte.

 

Das Urteil am 30.Oktober 2008 am Landesgericht Wien:

3,5 Monate U-Haft für einen Toten. 24 Monate teilbedingt, davon 3 Monate unbedingt, die mit der U-Haft abgetan sind. 21 Monate auf Bewährung. 5.000 Euro Geldstrafe als “Wiedergutmachung” an die Witwe. Dazu: Ersatz der Begräbniskosten.

Der Anwalt des Angeklagten hat einen super Job gemacht, aber das Urteil das vom Richter gefällt wurde, ist von der Realität meilenweit entfernt. Das der Staatsanwalt auch noch dazu nickte, ist nicht nachvollziehbar. Wäre interessant was die Beiden den Angehörigen eines eventuell nächsten Opfers zu sagen haben.

Stauni

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