Psychotests für Richter(innen)
Richter und Ärzte
Richter sind wie Ärzte hoch angesehene Mitglieder unserer Gesellschaft. Ärzte könnendurch Kunstfehler, Menschen schweren körperlichen Schaden bishin zum Tod zufügen. Ein Arzt muss sich in so einem Fall seiner Verantwortung stellen und hat die Konsequen- zen daraus zu ziehen.
Fehlurteile und Kunstfehler
Aber auch Richter können durch Kunstfehler, sprich Fehlurteile die Existenz von Menschenvernichten. Egal ob es sich dabei um Angeklagte, die aktuellen oder eventuell spätere
Opfer handelt. Typisches Beispiel eines Fehlurteiles ist der Fall „Natschläger“. Da erhielt ein Täter, der den Tod eines Pensionisten verursachte eine derart milde
Strafe, die ihn offensichtlich veranlasste seine „kriminelle Karriere“ fortzusetzen.
Ärzte haben die schlechteren Karten
Anders als Ärzte brauchen sich Richter im Falle von Fehlurteilen nicht ihrer Verant-wortung stellen und auch keine Konsequenzen daraus ziehen. Einerseits ist es gut
das ein Richter frei in seiner Entscheidung ist, anderseits darf dies jedoch nicht
zu Urteilen führen, die selbst von einen Laien als Fehlurteil erkannt werden.
Immer wieder Fehlurteile
Leider konnte man in letzter Zeit immer wieder feststellen, dass Angeklagte für Mini-maltaten die volle Härte des Gesetzes traf, während anderseits Beschuldigte für be-
gangene Taten freigesprochen wurden, oder ein extrem mildes Urteil erhielten. Erst
vergangene Woche wurden zwei solcher Urteile gefällt.
Fall 1 der vergangenen Woche
Eine 27-jährige Studentin „bombardierte“ einen Arzt zweieinhalb Jahre lang mit sage undschreibe 30.000(!) SMS. Als er jedoch per Post Briefe erhielt, denen unter anderem „Wehe,
du hast eine andere Partnerin!“ zu entnehmen war, und Pakete mit aufreizenden Damen- slips und Sexspielzeug zugestellt bekam, erstattete er Anzeige.
Der Arzt hatte die junge Frau nicht einmal gekannt, so dass man von einer eventuellen
Revanche einer schief gegangen Beziehung sprechen hätte können. Sie hatte den Arzt
lediglich in einem Spital gesehen und sich in ihn verliebt, so die Studentin.
Im Prozess wurde die 27-Jährige wurde freigesprochen, weil nach Ansicht von Richterin
Karin Burtscher die Tatbestandsmerkmale des Stalking-Paragrafen nicht erfüllt wurden:
„Dass Sie ihn in massiver Weise belästigt habe, war sicher gegeben. Aber die vom
Nun dann sollte einmal die Richterin bis zu 140 SMS täglich, Liebesbriefe und Sexspiel-
zeug von einem unbekannten Verehrer bekommen und dann möchten wir gerne wissen,
Fall 2 der vergangenen Woche
Eine Frau überreichte ihrem Mann im Oktober 2009 die Scheidungspapiere. Der 46-jährigetürkischstämmige Familienvater, der seit 20 Jahren in Österreich lebt, rastete daraufhin aus, ergriff ein Messer und stach seiner Noch-Ehefrau über ein Dutzend Mal in den Kopf, Brust und Hals.
Danach attackierte er die lebensgefährlich Verletzte noch mit einem 50 Zentimeter langen
Stahlrohr, ehe sich einer seiner Söhne dazwischenwarf. Das die Frau diese Attacke über-
lebte grenzte an ein Wunder.
Ein klassischer Mordversuch, für den der Strafrahmen von 10 bis 20 Jahre Freiheitsstrafe
vorsieht. Beim Prozess im Straflandesgericht Wien, wurde der Mann zu 6 Jahren wegen
Der Richter billigte dem Täter zu, in einer „allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbe-
wegung“ gehandelt zu haben. Auf Grund des Migrationshintergrundes des Täters kam man zu dem Schluss, dass zwar „ein affektbedingter Tötungsvorsatz“, aber kein Mord- versuch vorlag.Erstaunlich sagen wir, der Mann lebt bereits 20 Jahre in Österreich und besitzt die öster-
reichische Staatsbürgerschaft. Abgesehen davon, muß es bei einer derartigen Straftat egal sein von wo der Täter stammt.Auch Richter haben Stress
Richter sind auch nur Menschen die beruflichen und privaten Stress ausgesetzt sind.Das darf jedoch nicht dazu führen, dass ihr Urteilvermögen getrübt wird oder sie aus
welchen Gründen auch immer Urteile fällen, bei denen keine Unparteilichkeit mehr zu
erkennen ist.
Was spricht gegen einen Psychotest?
Jeder Busfahrer wird in regelmäßigen Zeitabständen ärztlich überprüft, ob er physischund psychisch noch in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Was spricht also dagegen
wenn Richter(innen) ebenfalls in gewissen Zeitperioden ärztlich überprüft werden, ob
sie psychisch noch in der Lage sind, die Anstrengungen des Richteramtes zu tragen.
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2010-01-17