Wiener FPÖ präsentiert Konsequenzen aus SPÖ-Sozialhilfeskandal

Misstrauensanträge gegen Ludwig und Hacker

„Viele Wienerinnen und Wiener sind fassungslos, verständnislos, enttäuscht und wütend“, fasste der Wiener FPÖ-Chef Stadtrat Dominik Nepp die Stimmung in der Wiener Bevölkerung über den neusten Mindestsicherungsskandal in der heutigen Pressekonferenz zusammen.

Bekanntlich kassiert eine syrische Asylantenfamilie etwa 5.000 Euro netto im Monat an Sozialleistungen, aufgrund eines skandalösen SPÖ-Systems in der Bundeshauptstadt.

„Wie fühlen sich wohl hart arbeitende Familien, die weit weniger verdienen, aber den Luxus der Wiener Asylantenfamilien mit ihren Steuern finanzieren müssen? Oder die Alleinerzieherin, die vielleicht als Friseurin 40 Stunden arbeitet und dann noch 2 Kinder über die Runde bringen muss?“, richtete Nepp die richtigen Fragen an Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hacker.

Nepp rechnete zudem vor, dass zu den bekannten 4.600 Euro sogar noch einiges an Geld hinzukommt: „Familienbeihilfe, 800 Euro Klimabonus, Schulstartgeld, Rezeptgebührenbefreiung, halber Preis bei Wiener Linien, die ORF-Gebührenbefreiung, etc. Es sind in Wahrheit über 6.000 Euro netto“, so Nepp.

„Nirgendwo auf der Welt werden solche Beträge an Asylanten ausbezahlt. Bürgermeister Ludwig ist der größte Asylanten-Lockvogel Europas“, brachte es Nepp auf den Punkt.

Der Wiener FPÖ-Chef hielt zudem fest, dass es sich um keine Neiddebatte handelt: „Es ist eine Debatte um Fairness und Gerechtigkeit. Eine Debatte über jene die etwas leisten wollen und über jene die nichts leisten wollen. Ich verstehe die Wut und den Zorn der arbeitenden Bevölkerung“, strich Nepp hervor.

„Der Sozialstaat muss dafür da sein, um jenen Menschen zu helfen, die in eine Notsituation geraten sind. Ich stehe zu dieser Form des Sozialstaates. Doch Ludwig hat diese Form des Sozialstaates zertrümmert und schüttet das Geld der Wiener an leistungsunwillige Migranten aus“, führte Nepp weiter aus.

Die Bevölkerung zahle Steuern um die Infrastruktur, um das Gesundheitssystem und das Bildungssystem zu finanzieren, hielt der FPÖ-Chef fest. „Doch heute muss man für eine vernünftige Bildung seine Kinder oftmals in eine Privatschule schicken. Ebenso braucht man eine private Krankenversicherung, wenn man eine adäquate Gesundheitsversorgung für sich sicherstellen möchte. Man zahlt heute also Steuern und Abgaben, bekommt dafür aber keine entsprechende Gegenleistung“, ärgert sich Nepp.

Nepp präsentierte Konsequenzen und forderte die ÖVP auf, die FPÖ bei der Einbringung von Misstrauensanträge gegen Bürgermeister Ludwig und Stadtrat Hacker zu unterstützen: „ÖVP-Mahrer muss sich entscheiden: Will er dem Bürgermeister weiterhin die Mauer machen, weil er darauf spekuliert in der nächsten Koalition als Vizebürgermeister dabei sein zu dürfen oder trägt er endlich seinen Teil bei, solche Sozialhilfeskandale zu bekämpfen und unterstützt unsere Misstrauensanträge?“, fragt Nepp den Wiener ÖVP-Chef.

Zudem kündigte Nepp an, dass die Wiener FPÖ auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen Stadtrat Hacker einbringen werde: „Hacker hat das Sozialhilfegrundsatzgesetz bis heute nicht umgesetzt. Deshalb hat Wien immer noch keine strengeren Regeln“, begründet Nepp die Anzeige.

Neben den Misstrauensanträgen und der Anzeige bringt die FPÖ auch eine umfassende Anfrage ein: „Dieser Skandal ist nur die Spitze des Eisberges. Es wird Zeit, dass endlich Transparenz hergestellt wird“, so Nepp.

Zusammenfassend erinnerte Nepp daran, dass das Leben in dieser Stadt durch die Verfehlungen von Ludwig immens teurer wurde und gleichzeitig das Steuergeld für Glücksritter aus aller Herren Ländern beim Fenster hinausgeschmissen wird: „Es ist höchste Zeit, dass Ludwig und Hacker aus dem Rathaus verschwinden. Als freiheitlicher Bürgermeister werde ich solche Zahlungen an Asylanten innerhalb von 48 Stunden einstellen“, schließt Nepp.

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Straffällige Migranten müssen abgeschoben werden

Unkontrollierte Zuwanderung gefährdet die Sicherheit der Frauen

In der Nacht auf heute ereignete sich in Wien-Meidling eine schockierende Gewalttat, bei der eine junge Frau von ihrem afghanischen Lebensgefährten brutal erstochen wurde. Dieser entsetzliche Vorfall unterstreicht einmal mehr die dringende Notwendigkeit, Wien vor gewalttätigen Zuwanderern zu schützen und entschiedene Maßnahmen gegen Straffällige zu ergreifen.

Wiens FPÖ-Landesparteiobmann, Stadtrat Dominik Nepp, zeigt sich zutiefst betroffen und empört: „Es ist unerträglich, dass in Wien eine junge Frau durch die Hand eines straffälligen Afghanen ihr Leben verlieren musste. Wir fordern, dass alle straffälligen Afghanen umgehend abgeschoben werden. Es ist höchste Zeit, unsere Zuwanderungspolitik drastisch zu verschärfen.“

Auch FPÖ-Bezirksparteiobfrau von Wien-Meidling, MEP Petra Steger, zeigt sich vom heutigen Messermord an einer 29-jährigen Afghanin schockiert. „Es handelt sich um die nächste Eskalation der immer mehr ausufernden Gewalt. Nach der Messerstecherei am Meidlinger Bahnhof und den ständigen Übergriffen durch den Bandenterror im Steinbauerpark ist nun sogar ein Todesopfer zu beklagen“, so Steger.

Nach wie vor wartet man vergeblich auf eine Reaktion der verantwortlichen Politiker – sowohl der von SPÖ-Bürgermeister Ludwig geführten Wiener Stadtregierung als auch der schwarz-grünen Bundesregierung mit Innenminister Karner. „Offenbar hat man vor den Gewaltexzessen insbesondere im Migrantenmilieu längst kapituliert. Die jüngsten Entwicklungen vor allem in Frankreich und Großbritannien zeigen, wohin auch bei uns die Reise gehen wird, wenn man der Gewalt nicht endlich mit massivem Polizeieinsatz und härtesten Strafen Einhalt gebietet“, so die beiden Freiheitlichen unisono.

Nepp und Steger fordern eine rasche und umfassende Aufklärung des Vorfalls sowie härtere Strafen für Gewaltverbrecher. Zudem machen sie deutlich, dass eine striktere Kontrolle sowie eine Nullzuwanderung notwendig ist, um die Sicherheit der Wiener Bevölkerung zu gewährleisten.

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Eine unglaubliche Aussage von NEOS-Brandstätter

Gerechtfertigter Shitstorm auf X ohne ein Russenfreund sein zu müssen

Helmut Brandstätter, zurzeit EU-Abgeordneter der NEOS, ist schon öfters mit schrägen Aussagen aufgefallen. Diesmal dürfte er sich aber selbst übertroffen haben. Völlig von jeglichen Fakten befreit, behauptete er gestern auf X (ehem. Twitter), dass Russen mordend und vergewaltigend durch Europa (im Moment vor allem durch die Ukraine) ziehen.

Sein Tweet hat ihm jedenfalls berechtigterweise einen Shitstorm eingebracht und da muss man kein Freund der Russen sein.  Nachfragen über die Quelle seiner Behauptung, ließ Brandstätter unbeantwortet.  Für uns ist die Aussage: „Ja, Russen ziehen mordend und vergewaltigend durch Europa, im Moment ….“ reine Hetze und wir finden auch, dass ein solcher EU-Abgeordneter der Republik Österreich keinen guten Dienst erweist.  Normalerweise gehört dieser Mann von seinem Posten abgezogen.

Ach ja, hier noch ein Screenshot der besagten Aussage, falls er diese löscht und dann möglicherweise Erinnerungslücken wie seine Chefin (in Sachen Volksverräter) haben sollte, als Beweis.

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AK-Eissalon-Test macht Lust auf mehr

Vanilleeis in Steyr, Traun und Wels kann bedenkenlos genossen werden

In ihrem aktuellen Test nahmen die AK-Konsumentenschützer(innen) elf Eissalons in Steyr, Traun und Wels genauer unter die Lupe. Das Resultat: Alle beprobten Vanilleeiskugeln wurden für in Ordnung befunden. Allerdings kam es bei vier Proben zu mikrobiologischen Richtwertüberschreitungen. Da sich diese jedoch auf einem akzeptablen Niveau befanden, bewerteten die Expert(innen) auch diese Proben als tadellos.

Der diesjährige Eis-Check führte die AK-Eistester(innen) nach Steyr, Traun und Wels. Wie schon in den Jahren zuvor wurde in Thermoboxen abgegebenes Vanilleeis getestet. Als Bewertungsgrundlage dienten die Richt- und Warnwerte für „Speiseeis für die lose Abgabe an den Verbraucher“ der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie. Zudem flossen auch die sensorischen Eigenschaften und die sogenannte berechtigte Verbrauchererwartung in die Gesamtwertung mit ein.

Keine Beanstandungen, aber Qualitätsunterschiede

Sowohl geschmacklich als auch beim Keimgehalt gab es keine wesentlichen Beanstandungen. Alle Proben erfüllten einwandfrei die hygienisch-mikrobiologischen Anforderungen. Bei genauerer Betrachtung der Laborergebnisse zeigten sich aber gewisse Qualitätsunterschiede.

Sieben Anbieter im Test lieferten eine hervorragende mikrobiologische Qualität.
Bei einer Probe wurde eine geringfügige Richtwertüberschreitung von Enterobakterien festgestellt. Dabei handelt es sich um eine große Gruppe von Bakterien, die im Darm, Boden und Wasser vorkommen.
Bei drei weiteren Produkten zeigte sich bereits eine deutliche Richtwertüberschreitung dieser Keime. Zudem lag bei einer dieser Proben auch die Gesamtkeimzahl oberhalb des festgelegten Richtwertes.

Was Konsument(innen) im Blick behalten sollten

Richtwertüberschreitungen führen zwar zu keiner Beeinträchtigung der Verbraucher(innen), zeigen aber häufig Schwachstellen im Herstellungsprozess auf. Als mögliche Ursachen kommen allgemeine Hygienemängel bei den Ausgangsstoffen, der Herstellung und Portionierung sowie beim Personal in Frage. Diese sind nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, dennoch ist es ratsam, in Sachen Hygiene auch auf die eigenen Sinne zu vertrauen.

Zumindest sollten Verbraucher(innen) zwei Fragen im Auge behalten:

1. Sind Laden und Bedientheken sauber?
2. Wird der Eisportionierer hygienisch einwandfrei mit fließendem Wasser gereinigt oder befindet er sich zumindest in einem Gefäß mit klarem Wasser?

Preise im Städtevergleich

In Wels kosteten die Eiskugeln einheitliche 1,80 Euro.
In Traun zahlten die Tester(innen) 1,80 oder 2,00 Euro.
Und in Steyr reichte die Preisspanne von 1,80 Euro bis hin zu 2,20 Euro.

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Betrug mit Namen von Magenta Telekom

Magenta-Kunden sollten bei solchen Mails besonders aufpassen

Schon wieder eine neue Betrugsmasche. Nachfolgendes Mail befand sich heute in unserem virtuellen Briefkasten.

Wir glauben den Betrügern – die sich als Magenta Telekom ausgeben – auch auf´s Wort, dass sie den Betrag nicht von unserem Konto einziehen konnten.  Der Grund dafür ist ganz einfach: Wir haben nämlich überhaupt keine Geschäftsbeziehung mit Magenta Telekom und deswegen gibt es auch keinen SEPA-Auftrag.  Tja, dumm gelaufen für die Betrüger.

Auf jeden Fall sollten Magenta-Kunden besonders aufpassen, wenn sie ein derartiges Mail erhalten.  Denn in der Eile oder nicht gebotener Vorsicht, könnte man den Kriminellen auf den Leim gehen.

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Ab 1.8.2024: Endlich Aus für Umsatzsteuer auf Lebensmittelspenden

Die Tafel Österreich begrüßt diesen jahrelang geforderten Schritt und zeigt auf, was sich ab übermorgen konkret für Warenspender ändert

Allein in Österreich werden gut 1.000.000 Tonnen Lebensmittel pro Jahr weggeworfen, während rund 1,5 Millionen Menschen in diesem Land armutsgefährdet sind. 420.000 davon sind von schwerer Ernährungsarmut betroffen. Entlang der Wertschöpfungskette werden derzeit geschätzt 20.000 bis 25.000 Tonnen für die karitative Lebensmittelweitergabe gespendet, v. a. im (Groß-)Handel und in der Produktion. Es könnten wohl weit mehr sein – doch bisher musste für Lebensmittelspenden an karitative Organisationen Umsatzsteuer abgeführt werden.

Damit ist nun Schluss: Ab 1. August 2024 – und damit früher als geplant – tritt ein „Nullsteuersatz“ für Lebensmittelspenden in Kraft. Anstoß für diese Gesetzesänderung war eine Publikation des Instituts für Finanzrecht der Universität Wien, die gemeinsam mit der Tafel Österreich Expert(innen) vorgestellt und anschließend dem Bundesministerium für Finanzen vorgelegt wurde – das umgehend die Umsetzung einer echten Steuerbefreiung im Einklang mit der (EU) Mehrwertsteuersystemrichtlinie beschlossen hat.

Alexandra Gruber, Geschäftsführerin Die Tafel Österreich: „Die Herausforderungen der karitativen Lebensmittelweitergabe sind vielfältig – steuerliche Stolpersteine bei Warenspenden sind nur eine davon. Wir freuen uns sehr, dass nun eine unserer langjährigen Forderungen umgesetzt wird und Lebensmittelspenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette künftig nicht mehr der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Damit konnte eine von vielen Hürden im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung, Hunger und Armut genommen werden.“

Konkret betrifft die Umsatzsteuerbefreiung Lebensmittel und alkoholfreie Getränke, die – wichtig – an spendenbegünstigte gemeinnützige und mildtätige Organisationen wie Die Tafel Österreich gespendet werden. Unternehmen können somit nun die Vorsteuer für Warenspenden geltend machen, unterliegen aber nicht mehr der USt-Pflicht.

Begleitend wurde auch im Bereich der Einkommens- und Körperschaftsteuer eine Klarstellung getroffen: Bei Lebensmittelspenden, die unter den genannten Bedingungen von der Umsatzsteuer befreit sind, ist ab nun an Stelle des gemeinen Wertes der Buchwert im Zeitpunkt der Zuwendung als Betriebsausgabe anzusetzen.

Diese Begünstigung von karitativen Lebensmittelspenden ist auch in unmittelbarem Zusammenhang mit der kommenden Berichterstattung gemäß CSRD (Corporate Social Responsibility Directive) zu sehen. Denn für Warenspender wird es – u. a. im Sinne der Erfüllung der doppelten Wesentlichkeit, der Lieferkettentransparenz und der ESG-Kriterien – immer wichtiger zu wissen, was mit ihren Spenden am Ende der Kette passiert: Welche positiven Wirkungen haben diese bei den bedürftigen Empfänger(innen), für die Gesellschaft und für den Klimaschutz?

„Unternehmen brauchen künftig messbare Daten, um die CSRD-Verpflichtungen zu erfüllen. Während die USt-Neuregelung Erleichterungen für Warenspender bringt, arbeiten auch wir daran, sie noch besser zu unterstützen. Wir bieten für alle gespendeten, noch genusstauglichen Lebensmittel und alkoholfreien Getränke auf Wunsch eine Spendenbestätigung und einen Wirkungsreport an. Damit erhalten Unternehmen einen Nachweis, dass ihre Spenden zu 100 % kostenfrei und zu 100 % bei armutsbetroffenen Menschen ankommen – und wir so gemeinsam zum Erreichen der SDGs 1 (keine Armut), 2 (kein Hunger) und 12.3 (Lebensmittelabfälle halbieren) beitragen“, so Gruber.

Über Die Tafel Österreich: Die Tafel Österreich, hervorgegangen aus der Wiener Tafel, ist die größte und älteste Tafelorganisation Österreichs. Sie versorgt seit 1999 armutsbetroffene Menschen in sozialen Einrichtungen kostenfrei mit geretteten Lebensmitteln mit dem Ziel der Armutsbekämpfung. So konnten 2023 über 1.000 Tonnen Lebensmittel vor der Entsorgung bewahrt und an mehr als 35.000 Menschen in 100 Sozialeinrichtungen weitergegeben werden. Über die letzten 25 Jahre waren es mehr als 9 Mio. Kilogramm Lebensmittel für jährlich bis zu 35.000 armutsbetroffene Personen.

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Vorläufige Zahl der Wahlberechtigten für die Nationalratswahl 2024

Nationalratswahl am 29. September 2024: über 6,3 Mio. Österreicherinnen und Österreicher wahlberechtigt – endgültige Zahl der Wahlberechtigten steht am 27. September 2024 fest

Im Auftrag der Bundeswahlbehörde gibt das Bundesministerium für Inneres gemäß § 35 Abs. 1 der Nationalratswahlordnung (NRWO) die vorläufigen Zahlen der Wahlberechtigten für die Nationalratswahl am 29. September 2024 bekannt (in Klammer stehen zum Vergleich jeweils die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten bei der Nationalratswahl 2019):

Burgenland: 233.707 (233.182) insgesamt, 984 (975) davon mit Wohnsitz im Ausland

Kärnten: 432.196 (437.785) insgesamt, 4.457 (4.724) davon mit Wohnsitz im Ausland

Niederösterreich: 1.295.834 (1.292.902) insgesamt, 6.670 (6.750) davon mit Wohnsitz im Ausland

Oberösterreich: 1.097.650 (1.104.436) insgesamt, 9.039 (9.305) davon mit Wohnsitz im Ausland

Salzburg: 391.067 (395.640) insgesamt, 5.322 (5.472) davon mit Wohnsitz im Ausland

Steiermark: 950.771 (965.659) insgesamt, 8.456 (8.913) davon mit Wohnsitz im Ausland

Tirol: 539.652 (543.044) insgesamt, 6.239 (6.395) davon mit Wohnsitz im Ausland

Vorarlberg: 275.910 (274.500) insgesamt, 4.526 (4.582) davon mit Wohnsitz im Ausland

Wien: 1.127.189 (1.149.664) insgesamt, 14.789 (14.837) davon mit Wohnsitz im Ausland

Gesamt: 6.343.976 (6.396.812) insgesamt, 60.482 (61.953) davon mit Wohnsitz im Ausland

Unter https://www.nationalratswahl.gv.at/2024 können detaillierte Angaben auch als PDF-Datei heruntergeladen werden. Als MS Excel-Datei wird dort zudem eine Gliederung nach Ländern, Regionalwahlkreisen, Stimmbezirken und Gemeinden angeboten.

Aktualisierte vorläufige Zahlen der Wahlberechtigten werden nach Abschluss der Wählerverzeichnisse bekanntgegeben, die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten dann am 27. September 2024.

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Rückrufaktion von SPAR

„NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär“, „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy“, „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein“, „SPAR Natur*pur Bio Müsli Früchte Mandel“

SPAR kontrolliert laufend die Produkte im Sortiment, um höchste Qualität sicherzustellen. Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde beim „NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein 350g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.07.2025 und beim „SPAR Natur*pur Bio-Müsli Früchte Mandel 375g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.04.2025 erhöhte Werte von Ochratoxin A in der Zutat Rosinen festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR alle genannten Produkte mit dem obigen Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die betroffene Ware mit dem jeweiligen MHD wurde bereits aus dem Verkehr genommen.

Kundinnen und Kunden werden aufgefordert die oben genannten Produkte nicht zu verzehren. Es sind ausschließlich die aufgeführten Produkte mit den genannten MHDs von NUSSYY und SPAR Natur*pur betroffen.

Alle Kunden, die besagte Produkte gekauft haben, können diese selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 22 11 20 informieren.

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Finanzpolizei führte 12 Festnahmen in 2 Nagelstudios durch

ASVG-Verstöße und illegale Ausländerbeschäftigung

Im Rahmen einer Kontrolle durch die Finanzpolizei Ende Juni 2024 wurden in zwei Nagelstudios in Oberösterreich und Kärnten insgesamt 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgenommen.

Das erst 2024 eröffnete Nagelstudio in Oberösterreich stand im Fokus der finanzpolizeilichen Beschäftigungskontrolle. Dabei konnten die 7 Mitarbeitenden vor Ort auch nach mehrmaliger Aufforderung keine Ausweise zur Identitätsfeststellung vorlegen. Die Finanzpolizei zog die Fremdenpolizei hinzu. Durch den Hinweis einer Mitarbeiterin war es möglich, in Kontakt mit der Chefin des Nagelstudios zu treten. Diese sicherte zu, sofort mit den Ausweisen ihrer Angestellten zu erscheinen.

Beim Abgleich der Ausweise mit den anwesenden Personen stellte die Exekutive fest, dass die Papiere anderer EU-Bürger vorlegt wurden. Aufgrund der Täuschung wurden die 7 mutmaßlich illegal Beschäftigten vietnamesischer Herkunft von Beamten der Fremdenpolizei festgenommen.

Zeitgleich kontrollierte die Finanzpolizei ein weiteres Nagelstudio der selben Betreiberin in Kärnten. Im Zuge dessen wurden 5 Personen verhaftet. Die vietnamesische Geschäftsbetreiberin muss sich für Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) verantworten.

Finanzminister Magnus Brunner: „Das Amt für Betrugsbekämpfung geht rigoros gegen Schwarzarbeit und den damit einhergehenden Steuer- und Abgabenbetrug vor. Diese Kontrollen sind unerlässlich, um faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen, Arbeitnehmerrechte zu schützen und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.“

Bei erstmaliger unberechtigter Beschäftigung von mehr als drei Ausländern droht für jeden unberechtigt beschäftigten Ausländer eine Geldstrafe von bis zu 20.000 Euro und in Summe somit bis zu 240.000 Euro.

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Autor linker Zeitungen kündigt an, ein Boot versenken zu wollen

Die Waffe seiner Wahl ist eine Haftmine

„Pazifismus, Wokeismus, Gewaltlosigkeit hin oder her, wenn mir dieser Kahn begegnet, versenke ich ihn. Weil ich es kann.“   – So Hasnain Kazim, gestern auf X (vormals Twitter), der laut eigener Angabe als freier Autor nach wie vor in der österreichischen Hauptstadt lebt und unter anderem für ZEIT ONLINE, DIE ZEIT, taz, Süddeutsche Zeitung und den Deutschlandfunk schreibt.

Bei den Worten:  „Weil ich es kann“,  sind wir ein wenig stutzig geworden. Aber die Sache war schnell aufgeklärt, weil Kazim – laut eigener Aussage – auch eine Laufbahn als Marineoffizier eingeschlagen hatte. Offenbar lernt man bei der Marine, wie man Boote versenkt.

Grund seiner Ankündigung ein bestimmtes Boot zu versenken, wenn es ihm begegnet, dürfte die Aufschrift „Wölffchen 88“ am seitlichen Schiffsbug sein. Möglicherweise handelt es sich dabei um einen verdeckten NS-Code, es könnte sich aber auch um den Vornamen und das Geburtsjahr des Eigners handeln. Sei wie es sei, anstatt sich an die Behörde zu wenden, um diese über eine mögliche Straftat in Kenntnis zu setzen, zieht es Kazim laut eigener Ankündigung vor, selbst zur Tat schreiten zu wollen und den „Kahn zu versenken, wenn ihm dieser begegnet“.

Ob das Foto des besagten Bootes in einem  österreichischen Donauhafen oder an einem Dock in einem österreichischen See geschossen wurde, ist uns nicht bekannt.  Nachdem Kazim aber in Wien lebt, vermuten wir, dass es sich um die Kuchelau handelt.  Aber wie gesagt, dies ist nur eine Vermutung.

Weil dem aber nicht genug sein dürfte, ist Kazim auch bei der Wahl seiner Waffe nicht zimperlich. Der deutsche Journalist und Kolumnist, Jan Fleischhauer, erteilt ihm via X (vormals Twitter) seinen Segen und fragt ihn nach der Waffe seiner Wahl. Der Ex-Marineoffizier (?) entscheidet sich für eine Haftmine, weil er da auch noch vorher ein „bissi“ tauchen kann. Man darf jedenfalls schon gespannt sein, ob sich die Polizei dem netten Zeitgenossen ein wenig annehmen wird?

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Kennt der Freiheitliche Konsumentensprecher den Unterschied zwischen Land und Bund nicht?

Mit solchen Aussagen erweist man seiner Partei keinen guten Dienst

Nicht wirklich gut nachgedacht haben, dürfte der freiheitliche Konsumentensprecher NAbg. Peter Wurm, bei seiner heutigen Aussage bzgl. der hohen Energiepreise.  Er meinte nämlich, dass sich die Landesenergieversorger dank ÖVP und Grünen eine goldene Nase verdienen.  Die Energieversorger verdienen sich zwar eine goldene Nase, aber die Betonung liegt hier auf „Landesenergieversorger“ und somit hat die unfähigste Bundesregierung der 2. Republik nichts damit zu tun.

Wurm weiter im Text: „Das beste Zeugnis dafür, dass eine Übergewinnsteuer bei den Energieversorgern in öffentlicher Hand wirkungslos ist, zeigen aktuelle Zahlen. Demnach hätten die neun Landesenergieversorger im Summe 2,5 Milliarden Gewinn ‚erwirtschaftet‘. Das sind immerhin um 1,45 Milliarden mehr als 2022.“

Und hier liegt die Betonung auf „neun Landesenergieversorger“. Falls der FPÖ-Konsumentensprecher nicht weiß was das bedeutet, klären wir ihn gerne auf. Im Klartext heißt das, dass dies Angelegenheit der jeweiligen Bundesländer ist.

Auch scheint es Wurm möglicherweise entfallen zu sein, dass in drei von neun Bundesländer, die FPÖ in den jeweiligen Landesregierungen sitzt.  Und zwar in Oberösterreich, Niederösterreich und Salzburg.  Weder von Haimbucher, Landbauer oder Svazek haben wir bis dato vernommen, dass sie nur irgendwas gegen die unverschämt hohen Energiepreise ihrer Landesenergieversorger getan haben.

Mit solchen Aussagen, wie sie heute der freiheitliche Konsumentensprecher NAbg. Peter Wurm getätigt hatte, hat er seiner Partei wohl keinen guten Dienst erwiesen.  Eher das Gegenteil ist hier der Fall, da die Glaubwürdigkeit darunter leidet.

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Bundesrepublik Deutschland unterliegt Nachrichtenseite „NIUS“

Kammergericht weist Antrag der BRD auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen NIUS auch in zweiter Instanz zurück

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Frau Ferda Ataman, ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, der von Ex-„Bild“-Chefredakteur betriebenen Nachrichtenseite NIUS eine „rechtmäßige Meinungsäußerung“ untersagen zu lassen (Kammergericht, Beschluss vom 15.07.2024, 10 W 56/24).

NIUS berichtete zuerst über den Fall einer Transfrau mit Penis, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde, weil die Betreiberin keinen biologischen Mann als Mitglied aufnehmen wollte. Die betroffene Person wendet sich an die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. In einem Schreiben vom 16.05.2024 schlägt Ataman der Betreiberin des Fitnessstudios vor, der „Frau (Name geschwärzt) eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen.

In der nachfolgenden Berichterstattung von NIUS schreibt das Portal u.a. „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, …“ und „Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen“.

Atman wollte NIUS diese Passagen gerichtlich untersagen lassen, weil diese „die Arbeit und die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle nachhaltig und gravierend beeinträchtigen“ würden.

Das Anliegen blieb in beiden Instanzen erfolglos. Das Kammergericht führte u.a. aus:

„Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten… Zu fragen ist, ob die jeweilige streitgegenständliche Äußerung geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der betroffenen Behörde und deren Funktionsfähigkeit zu gefährden… So liegt es im Fall nicht einmal ansatzweise.“

Weiter heißt es in dem Beschluss, die angegriffenen Äußerungen seien „rechtmäßige Meinungsäußerungen“ und „Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist.“

NIUS hat in Zusammenhang mit diesem Fall bei Erhalt der Abmahnungen bereits am 02.06.2024 negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg erhoben und wegen von der Behörde von Frau Ataman verweigerter Antworten auf Presseanfragen in zwei Fällen vor dem Verwaltungsgericht Berlin Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eingereicht.

„Dass die Bundesregierung nach ihrer Niederlage vor dem Verfassungsgericht gegen Julian Reichelt im April erneut gegen dessen Onlineportal Nius vorgeht, dokumentiert ein völlig gestörtes Verhältnis zur Pressefreiheit. Die umstrittene Antidiskriminierungsbeauftragte Ataman wird schmerzhaft lernen müssen, was Meinungsfreiheit bedeutet. Machtkritik gehört zum freiheitlichen Staat, und daran wird auch diese Bundesregierung nichts ändern“, so der Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der NIUS vertritt

Dazu NIUS-Chefredakteur Julian Reichelt: „Die Meinungs- und Pressefreiheit ist für unseren demokratischen Rechtsstaat von fundamentaler Bedeutung. Für diese Bundesregierung gilt das offenbar nur eingeschränkt. Erneut muss man sich gerichtlich belehren lassen, dass man ‚rechtmäßige Meinungsäußerungen‘ nicht verbieten lassen kann. Dass unsere Berichterstattung die Machthaber so sehr stört, zeigt, dass wir mit unserer Arbeit sehr viel richtig machen.“

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Reisende schmuggelten Elfenbeinschnitzereien in Unterwäsche

Zöllner stellen 47 Holzschnitzereien, 5 Metallfiguren, 4 Schwerter und Diamant sicher

Bei einer Kontrolle hielten Zollbeamte am Flughafen Wien Schwechat zwei Reisende im Grünkanal an, die über Doha aus Uganda eingereist waren. Eine Überprüfung des Gepäcks der beiden polnischen Staatsbürger (53, 55) durch die Zöllner brachte eine Reihe geschmuggelter Gegenstände zum Vorschein.

Im Gepäck der beiden Männer befanden sich 47 Holzschnitzereien, fünf Metallfiguren, vier Schwerter, ein ungeschliffener Diamant sowie ein Edelstein, bei dem es sich vermutlich um einen Smaragd handelt, sowie ein unbekannter tierischer Zahn. Besonders schwerwiegend war der Fund von insgesamt fünf Elfenbeinschnitzereien, die bei den beiden Reisenden versteckt in ihrer Unterwäsche vorgefunden wurden. Darüber hinaus wurde bei einer der Personen Bargeld in Höhe von 10.900 Euro gefunden.

Die festgestellten Verstöße können bei vorsätzlicher Begehung zu Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro führen. Sämtliche beschlagnahmten Gegenstände wurden sichergestellt, gegen die betroffenen Personen wurden Finanzstrafverfahren eingeleitet.

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Finanzpolizei ahndet 190 Vergehen bei EM-Public Viewings

Für 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Registrierkassenverstöße 630.000 Euro Strafen beantragt

Bereits zu Beginn der Fußball-Europameisterschaft kündigte die Finanzpolizei an, Schwerpunktkontrollen bei Public Viewings durchzuführen. Nun liegt die Bilanz vor, die zeigt, dass nicht alle Betriebe einen „Fair Play“-Gedanken bei ihren Geschäften an den Tag gelegt haben: Bei 170 kontrollierten Unternehmen wurden insgesamt 131 arbeitsrechtliche Verstöße und 59 Übertretungen bei Registrierkassen festgestellt. Den Betrieben drohen Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 350.000 Euro und Finanzstrafen in einer Maximalhöhe von bis zu 280.000 Euro.

„Wer sich nicht an die Spielregeln hält und sich dadurch einen unfairen Wettbewerbsvorteil verschafft, muss mit den Konsequenzen in Form von Geldstrafen rechnen. Die Arbeit der Finanzpolizei trägt damit wesentlich zum Schutz der ehrlichen Betriebe bei“, so Finanzminister Magnus Brunner.

Die Finanzpolizei kontrollierte im Rahmen der Schwerpunktaktion vor allem Gastronomiebetriebe, aber auch Securityfirmen, Wettanbieter und Fanartikelverkäufer standen im Fokus. An 91 Einsatzorten in ganz Österreich wurden so insgesamt 170 Betriebe von 234 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzpolizei überprüft. Dabei stellten die
Finanzbediensteten u.a. 84 Übertretungen nach dem ASVG, 30 nach dem Arbeitszeitgesetz, 9 nach dem Ausländer-Beschäftigungsgesetz, 7 nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz sowie eine nach dem Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz fest. Darüber hinaus wurden in 4 Fällen Verstöße gegen die Gewerbeordnung aufgedeckt.

Auch mit den Registrierkassen nahmen es nicht alle Betriebe so genau: Insgesamt 55 Verstöße wurden hier aufgedeckt, die meisten (24) betrafen die Nichterteilung von Kassenbelegen bzw. wurde in 12 Fällen die Registrierkasse einfach nicht verwendet. In 6 Fällen war die gesetzlich vorgeschriebene Registrierkasse nicht einmal vorhanden.

Für die betroffenen Betriebe gibt es nun ein bitteres Nachspiel: Ihnen drohen Strafen in einer Gesamthöhe von bis zu 630.000 Euro.

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FPÖ präsentiert Bundesliste für Nationalratswahl

FPÖ-Bundeswahlvorschlag nach Reißverschluss-System vom Bundesparteivorstand einstimmig beschlossen

In einer Sitzung des Bundesparteivorstands wurde heute die Bundesliste der FPÖ für die Nationalratswahl beschlossen. Der Beschluss erfolgte einstimmig. „Ich bin überzeugt, dass wir nicht nur inhaltlich, sondern auch personell das beste Angebot haben, um unser Ziel zu erreichen. In einem Satz zusammengefasst: ‚Besser für Österreich!‘ Dabei werden wir unseren schnurgeraden Weg fortsetzen und Tag und Nacht daran arbeiten, um eine Wende hin zu einer Politik für die Menschen und nicht gegen sie herbeizuführen, wie es die schwarz-grüne Regierung mit breiter Unterstützung der rot-pinken Scheinopposition in den letzten Jahren getan hat. Bei uns stehen die Menschen an erster Stelle und im Mittelpunkt unseres Handelns“, so FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl, der selbst an der Spitze der Bundesliste steht.

Erstmals in der Geschichte der FPÖ wurden die ersten dreißig Listenplätze nach dem Reißverschlussprinzip gestaltet – Kandidat und Kandidatin abwechselnd, wodurch sich 15 Frauen und 15 Männer auf dem Bundeswahlvorschlag befinden. Kickl: „Das Vorurteil, die FPÖ sei eine männerdominierte Partei, ist mit dieser Bundesliste endgültig Geschichte.“

Die ersten zwanzig Plätze des Bundeswahlvorschlags der FPÖ:

 1.  Herbert Kickl
 2.  Susanne Fürst
 3.  Christian Hafenecker
 4.  Dagmar Belakowitsch
 5.  Michael Schnedlitz
 6.  Barbara Kolm
 7.  Alexander Petschnig
 8.  Lisa Gubik
 9.  Norbert Nemeth
10.  Rosa Ecker
11.  Hubert Fuchs
12.  Tina Berger
13.  Walter Rosenkranz
14.  Marie Christine Giuliani
15.  Arnold Schiefer
16.  Katayun Pracher-Hilander
17.  Wendelin Mölzer
18.  Irene Eisenhut
19.  Reinhard Teufel
20.  Ricarda Berger

„Diese Mannschaft bildet die Familie Österreich sehr gut ab, und auch dieses Team wird neben all unseren starken Kandidaten aus den Bundesländern und Wahlkreisen bis zum Wahltag und darüber hinaus alles dafür geben, um den Menschen den freiheitlichen Weg zu skizzieren, mit dem Österreich in eine positive Zukunft starten kann. Freiheit, Selbstbestimmung, Neutralität, Sicherheit, der Wiederaufbau der heimischen Wirtschaft, ein wirksamer Kampf gegen die Teuerung sowie der Schutz des Landes vor der illegalen Völkerwanderung aus so vielen Teilen der Welt stehen für uns an erster Stelle“, so Kickl.

In den letzten Jahren sei es der FPÖ gelungen, durch eine geradlinige Politik mit Hausverstand in den wichtigen Bereichen den Schulterschluss mit der Bevölkerung einzugehen. „Diesen Weg der Verbindung mit den Menschen in unserem Land auf Augenhöhe werden wir auch weitergehen“, kündigte Kickl an.

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Der ARBÖ hat Tipps fürs Autofahren bei Hitze

Wie kommt man am besten durch die heißen Tage, wenn man mit dem Pkw unterwegs ist?

„Mit einigen simplen Tricks kann man für sich die extremen Sommertemperaturen erträglicher machen“, sagt Gerhard Graner, Fahrtechnikexperte beim ARBÖ Burgenland.

Graner mahnt generell zu einer vorsichtigeren und defensiveren Fahrweise: „Die brütende Hitze jenseits der 30 Grad wirkt sich auf Autofahrer negativ aus. Es kann zu vermindertem Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeitsdefiziten kommen, man ermüdet beim Fahren schneller und kann sich nicht so gut konzentrieren. Dadurch steigt auch das Unfallrisiko“, erklärt Gerhard Graner.

Die Tipps des ARBÖ:

Wenn möglich, das Auto im Schatten parken und nicht in der prallen Sonne.
Vor dem Einsteigen alle Fahrzeugtüren öffnen und kurz durchziehen lassen.
Eine Sonnenschutzblende aus Karton, die unter die Windschutzscheibe gelegt wird, bewirkt einen »Hitzeverlust« im Fahrzeuginneren von bis zu 25 Grad. Silberbeschichtete Matten, die außen auf die Windschutzscheibe gelegt werden, reflektieren die Sonne, die Windschutzscheibe und das Armaturenbrett erwärmen sich dadurch nicht so stark. Heruntergeklappte Sonnenblenden vermindern ebenfalls die Einstrahlung auf das Armaturenbrett.
Wenn möglich, Fahrten in der ärgsten Mittagshitze vermeiden.

Richtig kühlen mit der Klimaanlage:

Auch wenn es sehr heiß ist, die Klimaanlage im Auto darf nicht voll aufgedreht werden. Der Unterschied zwischen Außen- und Innentemperatur sollte nicht mehr als sechs Grad betragen. Denn ein zu stark abgekühlter Innenraum kann den Kreislauf belasten. Wichtig ist auch eine regelmäßige Wartung der Klimaanlage, damit sie bei hohen Temperaturen gut funktioniert. Ein Klima-Check mit Desinfektion sollte alle zwei Jahre durchgeführt werden.

Weitere Tipps und Infos gibt es unter www.arboe.at!

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Petra Steger konfrontiert von der Leyen mit Zensurvorwürfen durch Elon Musk

Schriftliche Anfrage an die EU-Kommission soll klären, ob tatsächlich ein Geheimdeal angeboten wurde und andere soziale Medien diesen angenommen haben

Die freiheitliche Europasprecherin MEP Petra Steger fordert Antworten zu den unfassbaren Vorwürfen, die der US-Unternehmer und Eigentümer der Social-Media-Plattform X, Elon Musk, gegen die EU-Kommission erhoben hat. Diese soll ihn zu illegalen Geheimabsprachen gedrängt haben. X solle stille Zensur üben und dafür von drohenden Strafen aufgrund angeblicher Verstöße gegen den „Digital Services Act befreit werden.

Petra Steger sieht darin eine völlig inakzeptable Fortsetzung des Brüsseler Zensurregimes und verlangt eine lückenlose Aufklärung: „Wer die linksglobalistgische Agenda der EU nicht mitträgt, hat einen politischen Feldzug mit horrenden finanziellen Strafen zu befürchten. Diese Erfahrung muss derzeit auch Musk mit seiner Online-Plattform X machen, die nun verstärkt über den ‚Digital Services Act‘ verfolgt wird, nachdem Musk trotz massiven Einschüchterungsversuchen vonseiten der EU-Kommission die Einschränkung der Meinungsfreiheit abgelehnt hat. Stimmen die Vorwürfe, muss es politische Konsequenzen geben. Das freie Wort ist die Achillesferse unserer Demokratie und muss mit allen Mittel gegen jegliche Zensurmaßnahmen verteidigt werden!“

„Genauso bedenklich ist der Umstand, dass laut Musk andere Plattformen diesen schmutzigen Hinterzimmer-Deal akzeptiert haben sollen. Damit droht der Kontroll- und Zensurwahn der EU schon bald einen neuen Höhepunkt zu erreichen. Diese Entwicklung ist jedoch absolut inakzeptabel und löst bei den Bürgern völlig zurecht große Sorge aus, weshalb ich in einem ersten Schritt eine schriftliche Anfrage an die EU-Kommission eingebracht habe“, erklärte Steger. Die Kommission muss sich nun zu wesentlichen Fragen äußern, die wie folgt lauten:

Wer führte wann und mit welchem konkreten Inhalt im Auftrag der Kommission im Zuge der laufenden Untersuchung über Verstöße gegen den DSA die Gespräche mit Vertretern des Unternehmens X Corp.?
Welche konkreten Forderungen, Vorschläge bzw. Angebote seitens der Kommission wurden dabei geäußert und war insbesondere auch eine „stille Zensur“ – beispielsweise durch Löschung, Blockade oder Reichweitenunterdrückung bestimmter Inhalte bzw. Accounts – dabei Thema?
Mit welchen Plattformen und mit welchem Inhalt wurde ein „Deal“, wie ihn Elon Musk beschreibt, geschlossen?

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Krank im Sommerurlaub

Der ÖGB berät in wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen und klärt auf

Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer(innen) gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Tausenden macht aber eine Erkrankung einen Strich durch die Rechnung und sie müssen das Bett hüten.

Aktuell wenden sich zahlreiche Beschäftigte an den ÖGB und die Gewerkschaften, da sie verunsichert sind, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, da sie während ihrer freien Tage erkrankt sind.

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub.

„Wer krank ist, sollte zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten bleiben.

„Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, an denen man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht. Aber eben nur, wenn man mehr als drei Tage krank ist”, ergänzt Trinko.

Ein Beispiel: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs bei einer normalen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag sind Arbeitstage) von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. Die Tage an denen man üblicherweise arbeitet, also bei einer Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag, werden dann nicht als Urlaubstage gewertet – in diesem Fall also der Freitag und der Montag.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Wichtig zu wissen ist auch, dass „man Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum”, hält Trinko fest.

Das gilt bei Urlauben im Ausland

Wenn man im Ausland länger als drei Tage krank ist und dort zu einem Arzt geht, muss man dem Arbeitgeber nach seiner Rückkehr neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann zum Beispiel von einer österreichischen Behörde im Urlaubsland (Konsulat oder Botschaft) ausgestellt werden. Die Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.

Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren. (Infos auch hier: https://tinyurl.com/229y7jcz)

Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Die EKVG muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht abgelaufen sein.

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Meilenstein in der Palliativversorgung: Erleichterte Medikamentengabe an todkranke Menschen

Gesundheitsministerium stellt 230.000 Euro für Einlagerung von palliativer Notfallmedikation zur Verfügung

Palliativpatient(innen) benötigen oft hochwirksame Schmerzmittel, die der Suchtgiftverordnung unterliegen. Seit Februar dürfen mobile Hospiz- und Palliativdienste sowie Alten- und Pflegeheime entsprechende Präparate vorrätig halten. Nach ärztlicher Verschreibung können diese direkt an Patient(innen) abgegeben werden und müssen nicht erst bestellt werden. Dies hat in der Vergangenheit oft zu Verzögerungen bei der Abgabe und zu unnötigem Leid für Patient(innen) geführt. Da die Sozialversicherung die Kosten für die patientenunabhängige Bevorratung von Medikamenten nicht übernimmt, stellt das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereit.

„Die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Menschen hat höchste Priorität. Wir haben es geschafft, dass bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes die Patient(innen) die hochwirksamen Medikamente schnell und unbürokratisch erhalten. Mit der Kostenübernahme entlasten wir nun die Einrichtungen der Palliativversorgung“, so Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch.

Rund 1.800 Hospiz- und Palliativeinrichtungen und Alten- und Pflegeheime in Österreich sichern die optimale Versorgung von schwer kranken, sterbenden Personen in der terminalen Phase ihres Lebens. Zusätzlich sorgen mobile Hospiz- und Palliativdienste jeden Tag dafür, dass Betroffene ihren Wünschen entsprechend bis zu ihrem Lebensende im eigenen Zuhause gut betreut und versorgt werden.

Schwer kranke Menschen durchleben in der Terminalphase ihres Lebens oft eine akute Verschlechterung ihres Gesundheitszustands und sind auf hochwirksame Medikamente wie Opiate angewiesen. Palliative Notfallmedikamente unterliegen teilweise der Suchtgiftverordnung und dürfen nur nach ärztlicher Verschreibung verabreicht werden. In der Vergangenheit kam es oft zu belastenden Situationen, da die benötigten Medikamente erst nach ärztlicher Verordnung bestellt und nicht durch Hospizeinrichtungen bedarfsunabhängig auf Lager gehalten werden konnten.

Durch die Novelle der Suchtgiftverordnung, die seit Februar 2024 in Kraft ist, darf die Hospiz- und Palliativversorgung erstmalig die am häufigsten benötigten palliativen Notfallmedikamente patientienunabhängig bevorraten.

Die Möglichkeit der Bevorratung hochwirksamer Schmerzmittel stellt einen wichtigen Meilenstein in der österreichischen Palliativversorgung dar. Gerade an Wochenenden und an Feiertagen sind mobile Hospiz- und Palliativdienste auf die Verfügbarkeit dieser Arzneimittel angewiesen, um Patient(innen), deren Zustand sich rapide verschlechtert mit der nötigen Schmerzbehandlung zu versorgen.

Medikamente, die auf diese Weise abgegeben werden, können nicht mit der Sozialversicherung abgerechnet werden. Deshalb hat das Gesundheitsministerium eine Förderung in Höhe von 230.000 Euro bereitgestellt, um die Zusatzkosten der Einrichtungen abzudecken. Die Anschaffungskosten der Palliativen Notfallmedikamente für Einrichtungen der stationären Pflege und Betreuung, für Mobile Palliativteams , stationäre Hospize und Tageshospize werden aus diesen Mitteln refundiert.

HOSPIZ ÖSTERREICH, der Dachverband der Palliativ- und Hospizeinrichtungen, wurde vom Gesundheitsministerium mit der Abwicklung betraut. Alle Einrichtungen erhalten in den nächsten Wochen konkrete Informationen zum Refundierungsprozess. Ab Herbst können Rechnungen über eine Einreichplattform hochgeladen werden und der Betrag wird von der Hospiz Österreich rückerstattet.

„HOSPIZ ÖSTERREICH freut sich, dieses Projekt abwickelt zu dürfen, weil wir davon überzeugt sind, dass die Bevorratung dieser Medikamente in den Institutionen für viele Menschen eine Erleichterung auf ihrem letzten Weg bringt, und damit Angehörige und Gesundheitspersonal entlastet“, so Barbara Schwarz Präsidentin des Dachverbandes Hospiz Österreich.

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Maurer vs. Petrovic: Stinkefinger als liebevolle Geste?

Neuigkeiten im Verfahren um das Stinkefinger-Foto. Das Gericht erkennt "gerade kein aggressives bzw. hasserfülltes Verhalten" in der Pose mit ausgestrecktem Mittelfinger

Die GGI-Initiative (Grüne für Grundrechte und Informationsfreiheit), der Grüne Basisverein rund um Madeleine Petrovic, kommentierte im Februar 2023 einen Tweet von Sigrid Maurer, in dem diese einem politischen Mitbewerber Hass und Niedertracht vorwarf. Die Initiative postete dazu Maurers Stinkefinger-Foto, mit den Worten „‚Hass und Niedertracht‘? Wer im Glashaus sitzt…“, um Sigrid Maurer den Spiegel vorzuhalten und deutlich zu machen, dass auch Maurer Hass im politischen Diskurs einsetzt – was sie jedoch bei anderen kritisiert.  Maurer klagte daraufhin prompt wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung. Petrovic ist überzeugt, dass die Verwendung des Fotos durch die Meinungsfreiheit und das Zitatrecht gedeckt ist. Nun ist das Urteil zu Gunsten der Klägerin da – mit einer kuriosen Rechtsansicht.

Das Gericht interpretierte die Stinkefinger-Geste als „gerade kein hasserfülltes Verhalten“ und führte dazu aus:

Kurz gesagt: Der Stinkefinger galt quasi als liebevolle Geste gegenüber Maurers „hatern“. Eine recht eigenwillige Interpretation. Fraglich nur, ob zukünftige Gerichte die Geste ähnlich bewerten, denn der Stinkefinger hat schon einigen Menschen Strafzahlungen eingebracht.

„Dieses Urteil ist nicht nur juristisch fragwürdig, sondern auch politisch brisant. Es zeigt wieder, dass die Justiz in politischen Fällen anders handelt“, so Madeleine Petrovic, „derartige Rechtsprechung gefährdet ernsthaft die Meinungsfreiheit. Es darf nicht sein, dass kritische Stimmen in einer Demokratie mundtot gemacht werden“.

Dies ist nur ein Beispiel von mehreren mutmaßlichen Verfahrensfehlern, die dem Urteil anhaften.  Die GGI-Initiative hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

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Von der Leyen-Ernennung: Statt Demokratie belohnt EU besonders korruptionsverdächtige Dienste

Ein weiterer Beweis dafür, dass bei dieser Europäischen Union nur der ÖXIT hilft

Eine recht klare Meinung hat die MFG zur Ernennung der umtriebigen Ursula von der Leyen und bringt dies auch in einer heutigen Aussendung zum Ausdruck:

Wie es zu befürchten war, wurde die von keinem Bürger jemals gewählte Ursula Von der Leyen durch eine absurde Zusammenarbeit einer Einheitspartei im Amt bestätigt. Trotz Korruptionsermittlungen müssen die Bürger Europas die umstrittene Politikerin eine weitere Legislaturperiode erdulden. Die Partei MFG Österreich – Menschen Freiheit Grundrechte lehnt jede Art von Postenschacher ab – speziell wenn dieser zur Ernennung einer Kriegstreiberin führt.

Die Person Ursula von der Leyen steht wie niemand anderer für ein abgehobenes, autokratisches Politikverständnis, das völlig am Willen der Bevölkerung vorbeigeht. Sei es der Ukrainekrieg, der Green Deal oder der Klimawahn – Von der Leyen verfolgt die Pläne globalistischer Eliten, welche ausnahmslos zum Schaden der Menschen sind. Sie lehnt Grundrechte wie die Meinungs- und Pressefreiheit ab, für die Menschen unter Einsatz ihres Lebens gekämpft haben – und noch immer kämpfen. Mit Demokratie hat all dies nichts mehr zu tun, das zeigt auch, dass die EU-Kommissionspräsidentin nicht direkt von den Menschen Europas gewählt wird.

„Gemauschelte Geheimdeals hinter verschlossenen Türen lehnen wir als undemokratisch ab. Wir von der MFG sehen eine solche Europäische Union als nicht reformierbar an. Unser Weg kann nur in Richtung ÖXIT gehen, damit wir diesen Wahnsinn hinter uns lassen.“, so LAbg. Joachim Aigner, MFG-Österreich Bundesparteiobmann und Spitzenkandidat zur Nationalratswahl.

Die Partei MFG ist den Menschen verpflichtet. Deshalb lehnen wir die unter Korruptionsverdacht stehende Globalistin Von der Leyen ab.“ Aigner weiter.

Die Partei MFG ist aus guten Gründen nicht zur EU-Wahl angetreten: „Weil wir den frechen Postenschacher und die massive Steuergeldverschwendung in Straßburg und Brüssel vollständig ablehnen. Wäre die EU das Projekt, das den Menschen anfangs versprochen wurde, wären wir die größten Befürworter – denn Frieden, Freiheit und gesundes Wachstum wäre im Sinn der Menschen Europas“, ergänzt der MFG-Politiker.

Stattdessen drängen Politiker wie Von der Leyen Europa in einen tödlichen Atomkrieg gegen Russland, während sie die wichtigsten Wirtschaftsnationen aufgrund des Märchens der Erdverkochung deindustrialisieren und zugrunde richten.

„„Diese Europäische Union ist nicht reformierbar – das zeigt die Bestätigung Von der Leyens im Amt. Der ÖXIT ist die logische Konsequenz, wenn wir Frieden, Freiheit und eine gesunde Wirtschaft anstreben.“ so Aigner.

Ursula von der Leyen hat autokratisch viele Milliarden an Steuergeld der Europäer freihändig per SMS-Nachrichten verschleudert – diese Geheimdeals durfte bislang niemand sehen. Was viele vergessen haben: Von der Leyen bestellte eigenmächtig 10 Dosen experimenteller Impfstoffe für jeden EU-Bürger – auf Rechnung der Allgemeinheit. Die Geheimhaltung der Pharma-Milliardendeals wurde inzwischen sogar vom EU-Gericht verurteilt. Den Menschen wurden wichtige Informationen vorenthalten, die Schwärzung der Verträge ist unzulässig. Auch das hat Frau Von der Leyen zu verantworten. Deshalb wird von der Europäischen Staatsanwaltschaft auch wegen Korruption gegen sie ermittelt. Dass die Ermittlungen für die Zeit der EU-Wahl ruhend gestellt wurden, ist ein Skandal der Sonderklasse. Dass so eine Person auch in Hinkunft die Geschicke der Europäischen Union bestimmen darf, ist nur schwer hinzunehmen.

„Wenn die Wähler uns – also der MFG – das Vertrauen aussprechen und uns den Einzug in den Nationalrat ermöglichen, werden wir alles daran setzen, dass diese unselige EU-Politik umgehend ein Ende findet. Autokratie und Einflussnahme supranationaler Organisationen werden wir von der MFG nicht dulden – sicha ned!“, so Aigner abschließend.

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E-Mail-Account von Oberösterreichischer Klein-Gemeinde gehackt

Massenhaft dubioses E-Mail versendet

Hand aufs Herz, wer kennt die Oberösterreichische Gemeinde Schalchen? Vermutlich nur jene Personen, die im Ort oder in einer Nachbarortschaft wohnen. Warum wir auf diese Frage kommen? Nun ja, wir haben heute nachfolgendes Mail erhalten:

Nachdem wir aus obig gezeigten Mail nicht schlau wurden, riefen wir kurzerhand den Bürgermeister von Schalchen, Andreas Stuhlberger, an und erkundigten uns nach dem Sinn dieser Nachricht.

Und nun kommen wir zu unserer Eingangsfrage, wer wohl aller Schalchen kennt?  Ganz augenscheinlich Hacker (lt. Aussage von Stuhlberger aus Australien), welche den amtlichen E-Mail-Account der Gemeinde gehackt hatten und das im Screenshot gezeigte Mail massenhaft versendeten.

Der Schalchener Bürgermeister warnte uns davor das Mail zu öffnen, da dieses wahrscheinlich virenverseucht ist. Ferner ersuchte er uns diese Warnung zu verbreiten, was wir hiermit tun. Also an alle Personen die ein solches Mail erhalten haben, dieses bitte ungeöffnet in den Papierkorb zu verschieben.

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Informationsmangel beim Vorsitzenden der Jungen Generation SPÖ-Wien?

Während Ackerl von zehntausende Ehrenamtliche schreibt, sucht die SPÖ per Inserat Wahlhelfer gegen Bezahlung

Irgendwie scheint es Alexander Ackerl, Vorsitzender der Jungen Generation SPÖ-Wien, noch nicht geschnallt zu haben, dass seiner Partei augenscheinlich die ehrenamtlichen Mitarbeiter ausgehen. Während er auf X (ehem. Twitter) heute Vormittag noch stolz verkündet, dass die SPÖ das ganze Jahr über zehntausende Ehrenamtliche in ganz Österreich im Einsatz hat, die bei Eis, Sonne, Regen und Wind für ihre Überzeugung rennen, schaltete die Zentrale bereits vor zwei Tagen auf der Plattform „karriere.at“ nachfolgendes Stelleninserat.

Da sucht also die SPÖ auf Basis geringfügiger Beschäftigung Personen, die Wahlwerbung für die Nationalratswahl 2024  und Andi Babler machen sollen. Ob das augenscheinlich schwindende Interesse von Ehrenamtlichen an der Person von Babler liegt können wir nicht bestätigen, wollen dies aber auch nicht ausschließen.

Ob 518,44 Euro für Klinken putzen eine ausreichende Motivation sind dabei zu helfen, Andi Babler zum Bundeskanzler zu machen, wollen wir einmal so dahingestellt lassen.

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Eine interessante Aussendung der Dokumentationsstelle „Politischer Islam“

Österreich und der Politische Islam nach dem Terrorangriff der Hamas

Der terroristische Überfall der Hamas auf Israel hat nicht nur den Israel-Palästina-Konflikt befeuert, sondern auch zu weitreichenden Konflikten auf verschiedenen Ebenen in Österreich geführt. Ein Hauptaugenmerk im neuen Jahresbericht des Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus
(Dokumentationsstelle Politischer Islam) liegt daher bei den Ereignissen vom 7. Oktober 2023 und ihren Nachwirkungen. Nach dem Terrorangriff sind problematische Entwicklungen in der europäischen Gesellschaft noch deutlicher sichtbar geworden. Der Fonds konnte im vergangenen Jahr eine Reihe von Fällen dokumentieren, in denen der Nahostkonflikt als Vehikel für religiös legitimierten Extremismus instrumentalisiert wurde. Zudem gab es Versuche der Einflussnahme auf verschiedene Communities durch ausländische Akteure hierzulande.

Einflussnahme aus dem Ausland

Der Politische Islam durchdringt mit einer Vielfalt an Strömungen komplexe religiöse Strukturen in Österreich. Zunehmend versuchen Drittstaaten, wie etwa die Türkei, über ihr jeweiliges Islamverständnis politisch Einfluss zu nehmen und die betreffenden Migrationsgruppen zu vereinnahmen. Die Diaspora wird damit von manchen Ländern als Einflusszone gesehen. In diesem Zusammenhang spielen neben klassischen vor allem soziale Medien eine bedeutende Rolle, die unter anderem dazu genutzt werden, islamistische Propaganda gezielt in Umlauf zu bringen.

Nach dem folgenschweren Angriff der Hamas wurden Narrative der Terrororganisation und verzerrende Darstellungen der Geschehnisse von Aktivisten aufgegriffen und digital weiterverbreitet. Es kam weltweit zu einem besorgniserregenden Anstieg antisemitischer Vorfälle, wobei die Erzählungen postkolonialer Strömungen oder islamistischer Bewegungen gegen Israel weltweit als Brandbeschleuniger dienen. Entsprechende radikale Botschaften von politischen und religiösen Führungspersönlichkeiten und Organisationen fanden nachweislich ihren Weg auch nach Österreich. Neben seiner verbalen Parteinahme für die Hamas, sprach der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan etwa in Bezug auf das Judentum von einem „schmutzigen und perversen Glauben“.

Verbreitung von Hamas-Narrativen in Österreich

„Israel dient verschiedenen extremistischen Gruppierungen als gemeinsames Feindbild, weshalb der Nahostkonflikt innerhalb Europas ein hohes Mobilisierungspotenzial hat. Auffällig nach dem Massaker vom 7. Oktober 2023 ist, dass es bei vielen Akteuren des Politischen Islams und dessen Umfeld kaum bis gar keine Distanzierung von der Hamas und anderen beteiligten Gruppen gab. Die islamistischen und teilweise antisemitischen Erzählungen dieser Terrororganisationen finden auch in Österreich Verbreitung“, so Lisa Fellhofer, Direktorin des Österreichischen Fonds zur Dokumentation von religiös motiviertem politischen Extremismus.

Als Beispiel für diesen Umstand ist etwa der Obmann der Türkischen Föderation in Österreich (ATF) zu nennen, der offen judenfeindliche Ressentiments und Verschwörungstheorien postete, darunter eine Anspielung auf die Ritualmordlegende, dass Jüdinnen und Juden „das Blut nicht-jüdischer Nationen saugen“ würden. Die Organisation steht den aus der Türkei stammenden rechtsextremen Grauen Wölfen nahe, deren Anhängerschaft sich etwa an antisemitischen Demonstrationen beteiligt und deren Wolfsgruß bei der Fußball-EM 2024 kürzlich für große Aufregung gesorgt hat.

Innerhalb der antiimperialistischen Protestbewegung in Österreich, die durch ein breites ideologisches Spektrum gekennzeichnet ist, zeigt sich die Verschmelzung von islamistischen und linksextremistischen Inhalten an der Gruppierung Dar al Janub besonders deutlich. Über die Kanäle des Vereins werden mit Terrororganisationen verbundene Nachrichtenseiten und Propagandameldungen geteilt. So wurde im Rahmen einer Veranstaltung von Dar al Janub das Hamas-Massaker vom 7. Oktober von einem Vortragenden als „Akt des Widerstands“ und „brillante militärische Aktion“ bezeichnet und prognostiziert, dass Israel aus dieser Situation nicht mehr lebend herauskommen würde. Immer wieder kommt es von verschiedenen Seiten zur Heroisierung der Hamas sowie einer Dämonisierung Israels, indem dessen Politik mit dem Nationalsozialismus gleichgesetzt wird.

Aktivitäten der Hizb ut-Tahrir in Österreich

Zu den islamistischen Bewegungen mit einer transnationalen Ausrichtung zählt auch Hizb ut-Tahrir, die in über 40 Ländern aktiv ist und in der Wiederrichtung eines islamischen Kalifats ein „Allheilmittel“ sieht. Die Organisation ist in einigen Staaten verboten. Der Mediensprecher für den deutschsprachigen Raum veröffentlichte jedoch von Österreich aus regelmäßig Freitagspredigten. Unmittelbar nach dem Oktober 2023 propagierte er unter anderem den Kampf gegen Israel als „unabdingbare islamische Pflicht“. Israel sei eine „Krankheit“ – als „Behandlungsmethode“ nannte er die Tötung und Vertreibung der Bevölkerung des jüdischen Staates.

Zudem sorgten zuletzt in den Medien vermehrt islamistische Influencer-Gruppierungen aus Deutschland für Aufregung, denen eine Nähe zur Ideologie der Hizb ut-Tahrir bescheinigt wird. Diese rufen unter anderem zum Kampf gegen Israel auf und veranstalten aufsehenerregende Demonstrationen, wie etwa in Hamburg, für die Errichtung eines Kalifats in muslimischen Gebieten. Durch einen hippen und professionellen Auftritt lässt sich die große Attraktivität auf junge Menschen erklären. Vor allem Jugendliche im deutschsprachigen Raum stellen eine zentrale Zielgruppe auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen dar, in denen manche Videos mit extremistischen Inhalten schon über eine Million Aufrufe erhalten haben.

„Hipster-Salafisten“ auf Social Media

Der neue Jahresbericht nimmt auch verschiedene Aktivitäten von salafistischen Missionsgruppen in den Fokus, die wie andere islamistische Bewegungen vermehrt soziale Medien nutzen. Es kam in diesem Zusammenhang zu einem Wandel weg vom klassischen salafistischen Erscheinungsbild und hin zum „Hipster-Salafisten“, die äußerlich modern in Erscheinung treten, jedoch der gleichen Ideologie folgen. Die Szene hat eine Professionalisierung – ähnlich wie im identitären Rechtsextremismus – durchgemacht und gibt sich mit einer zeitgemäßen Bildsprache intellektuell anspruchsvoller. Es lässt sich zudem eine „Salafisierung“ der islamistischen Szene beobachten, die zu einer Verschärfung des Tons in Glaubensfragen geführt hat und potenziell den religiösen Frieden in Europa gefährden kann.

Mit FITRAH und IMAN sind auch in Österreich zwei salafistische Organisationen aktiv, die ein rückwärtsgewandtes Gesellschaftsbild propagieren. Die beiden Gruppierungen missionieren in unterschwelliger Form und können als Einstiegsprogramm in ein radikales Milieu dienen. Sie stehen in Verbindung mit transnationalen Netzwerken sowie prominenten Salafisten und haben vor einigen Jahren den Platz der bekannteren „Lies!“-Bewegung eingenommen. In Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit oder den Umgang mit manchen Minderheiten werden intolerante Positionen propagiert, andere Religionen herabgewürdigt und der Alltag einem strengen islamistisch orientierten Regelwerk unterworfen. Durch moralisierende Leitbilder wird auf die muslimische Community Druck ausgeübt, die Gesellschaft polarisiert und ein Nährboden für extremistische Radikalisierung geschaffen.

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FPÖ – Herbert: „ÖVP-Innenminister wirft fast 60.000 Euro für ein Sinnlos-Video beim Fenster hinaus!“

Für Bekämpfung der Kriminalität fehlt das Geld – für BKA-Selbstbeweihräucherung spielt Geld keine Rolle

Eine besonders dreiste Art der Geldverschwendung deckte der FPÖ-Nationalratsabgeordnete NAbg. Werner Herbert nun im ÖVP-geführten Innenministerium auf. Ein Imagefilm für das Bundeskriminalamt, das auf YouTube seit Ende Juli 2023 nicht einmal 4.500 Seher hatte, ließ sich ÖVP-Innenminister Karner 58.435,94 Euro (exkl. Umsatzsteuer) kosten. Die Herstellung des Vier-Minuten-Clips mit dem Titel „Wir sind das Bundeskriminalamt DE“ dauerte ein ganzes Jahr. Die Nebenkosten dürften ebenfalls teuer zubuche schlagen, sind doch im Video ein Polizeihubschrauber ebenso zu sehen wie eine Vielzahl an Zivilfahrzeugen diverser Einsatzorganisationen. Auch eine Maschine der AUA ist zu sehen.

„Um die Bandenkriege in Wien unter Kontrolle zu bringen, müssen Einheiten aus ganz Ostösterreich zusammengezogen werden. An allen Ecken fehlen Geld und Personal – aber für ein Selbstbeweihräucherungsvideo des Bundeskriminalamts mit ihrem tiefschwarzen Häuptling Andreas Holzer sitzt das Geld mehr als locker. Das ist eine Form der Geringschätzung der Arbeit unserer Polizisten, die ich in dieser Art und Weise noch nie erlebt habe“, kritisierte Werner Herbert, Bundesvorsitzender der Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher – kurz „AUF“.

Keine konkreten Antworten lieferte der ÖVP-Innenminister übrigens die Frage nach „allfälligen Nebenkosten“ des Videos. FPÖ-NAbg. Werner Herbert: „Herr Karner wusste nicht, welche Kosten hier zu subsumieren sind. Ich werde daher eine Folgeanfrage an den Minister richten, in der ich dann die Nebenkosten – also Kosten für den Einsatz der Polizei-Infrastruktur wie Autos, Hubschrauber und Co oder etwaig angefallene Personalkosten – gesondert abfragen werde.“  (Quelle: APA/OTS)

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Wiens Handwerk feiert Erfolge in den USA

Dokumentarfilme über Wiener Schnitzel und Vanillekipferl mit begehrtem US-Filmpreis ausgezeichnet

Wiens Handwerk in bewegten Bildern: Zwei von Alexander und Nadeschda Schukoff produzierte Dokumentarfilme, die in Zusammenarbeit mit der Landesinnung für Lebensmittelgewerbe der Wirtschaftskammer Wien (WK Wien) entstanden sind, haben beim renommierten US International Filmfestival in Los Angeles jeweils einen Preis gewonnen. Die Filme „Wiener Schnitzel und andere Festtagsgerichte / Festive Treats of the Viennese Cuisine“ und „Süße Weihnachten in Wien / Christmas Baking in Vienna“ wurden mit dem Silver Award ausgezeichnet.

Josef Angelmayer, Innungsmeister des Lebensmittelgewerbes der Wirtschaftskammer Wien: „Die Dokumentationen beleuchten das traditionsreiche Handwerk der Wiener Fleischer, Bäcker und Zuckerbäcker und bieten tiefgehende Einblicke in Tradition und Kultur. Die Auszeichnungen in Los Angeles sind ein weiterer Beleg für die hohe Qualität unserer Betriebe.“

Die Dokumentation „Wiener Schnitzel und andere Festtagsgerichte“ holte beim US International Filmfestival in Los Angeles mit dem Silver Award die begehrte Auszeichnung, „Süße Weihnachten in Wien“ konnte bereits beim Deauville Green Awards-Filmfestival in Frankreich 2023 einen Preis gewinnen und setzt damit seine Erfolgsgeschichte fort.

Angelmayer: „Diese Anerkennung zeigt die Weltklasse unseres Handwerks und unserer kulinarischen Traditionen. Wir sind stolz auf die preisgekrönten Filme und unser Wiener Handwerk.“

Der Film war ein Erfolg – und eine Initialzündung. Werke über weitere Meisterberufe folgten, etwa Goldschmiede, Seifensieder, Uhrmacher, Fleischer und zuletzt die Konditoren. Sie wurden und werden im heimischen Fernsehen und auch international gezeigt.

An Ideen mangelt es dem kreativen Paar auch für die Zukunft nicht. Alexander und Nadescha Schukoff arbeiten derzeit an einer neuen Produktion über das Wiener Rathaus, in der die vielfältigen Handwerke vorgestellt werden, die sowohl bei der Errichtung als auch bei der Instandhaltung des historischen Gebäudes eine wichtige Rolle spielen. Diese Dokumentation soll gegen Jahresende fertiggestellt sein und erneut die exzellente Handwerkskunst Wiens in den Fokus rücken.

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Ausländische Bandenmitglieder lassen sich von polizeilichen Maßnahmen scheinbar nicht beeindrucken

Ein Bandenmitglied auf "Telegram" kündigt an, dass er seine Gegner köpfen werde

Während Wien, laut einer bezahlten Studie, zum x-ten Male die sicherste und lebenswerteste Stadt der Welt ist, sieht es auf den Straßen der Bundeshauptstadt etwas anders aus. Natürlich nicht in den Cottage-Vierteln und Nobelbezirken, wo die politische Prominenz wohnt, sondern in den Arbeiterbezirken wie beispielsweise Favoriten oder Meidling.

Abgesehen von den fast täglichen Messerattacken, toben seit rund drei Wochen Straßenkämpfe rivalisierender afghanischer, tschetschenischer und syrischer Straßenbanden. Es geht – wie es die Bandenmitglieder selbst behaupten – um die Kontrolle der Straßen.

Irgendein ein „Experte“ war der Meinung, dass die Bandenbosse vermitteln sollten. Diese Schnapsidee dürfte aber aus gutem Grunde ganz schnell wieder verworfen worden sein. Laut Medienberichten geht die Polizei zurzeit verstärkt gegen diese Banden vor, indem sie ihre Präsenz in den Problem-Vierteln verstärkt hat.

Ob das die Bandenmitglieder wirklich beeindruckt sei dahingestellt. Denn auf „Telegram“ halten sie mit ihren Absichten nicht hinter dem Berg. Hier noch ein „vergleichsweise harmloses“ Posting:

Im nachfolgenden Posting geht es schon konkreter zur Sache.  Da kündigt ein Bandenmitglied an, dass er seine Kontrahenten köpfen und ihre Köpfe in ganz Wien aufhängen werde.

Tja, so geht es halt zu, in der sichersten und lebenswertesten Stadt der Welt!

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FPÖ – Hafenecker: „Unsere Werte und Positionen sind in der Mitte der Gesellschaft!“

„Pseudo-Studie“ von „SOS Mittmensch“ als weiterer gescheiterter Versuch, die Freiheitlichen ins rechte Eck zu drängen

Mit einer „Pseudo-Studie“, die offenbar nicht mehr als das Zusammenkopieren nicht beachteter Pressemeldungen der letzten zehn Jahre ist, versucht die linkslinke NGO „SOS Mitmensch“, die FPÖ ins rechtsextreme Eck zu stellen und vor ihr zu warnen. FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Die Werte, für die wir Freiheitliche stehen, sind Positionen der Mitte und sind in der Mitte der Gesellschaft verankert. Nichts davon ist rechtsextrem. Die mit ihrer Politik gescheiterten Kräfte versuchen nun, die FPÖ als rechtsextrem zu punzieren. Kein normal denkender Mensch würde Heimatliebe, das Einstehen für das eigene Land oder den Schutz Österreichs und seiner Menschen vor den fatalen Folgen ungezügelter Zuwanderung als rechtsextrem bezeichnen.“

„All jene linken Kräfte in Österreich, die mit ihrer Politik Messerattacken, Vergewaltigungen, Bandenkriege und Morde zu verantworten haben, punzieren jetzt in ihrer Hilflosigkeit patriotische Kräfte als rechtsextrem, um den Menschen Angst zu machen. Diese Angst ist gänzlich unbegründet. Wer wie Herbert Kickl und die FPÖ ihre Politik an den Bedürfnissen der heimischen Bevölkerung ausrichtet, der steht in der Mitte der Gesellschaft – auch wenn das linkslinken Gesellen wie ‚SOS Mitmensch‘ nicht passt“, so Hafenecker, der in seiner Funktion als Mediensprecher auch bedauerte, dass sich manche Medien vor den linken Karren spannen haben lassen: „Auf der einen Seite wird eine Politikerin wie Frau Schilling, die nun eine weitere ihrer Lügen beim Notar zugeben musste, verteidigt – auf der anderen Seite werden Parteien wie die FPÖ der linkslinken Jagdgesellschaft ausgeliefert. Das passt gut zusammen und zeigt, wie dieses System tickt. Es geht nicht um Sachlichkeit, sondern um ‚Framing‘ im Dienst des Machterhalts.“

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Freizeitvergnügen statt Kriegsdienst

Privilegien im korruptesten Land Europas machen es möglich

Während nicht privilegierte Personen, im korruptesten Land Europas – der Ukraine – zwangsrekrutiert und auf dem Schlachtfeld geopfert werden, haben es Personen mit Geld und Beziehungen – wie beispielsweise auch die wehrfähigen Söhne des Bürgermeister von Kiew, Vitali Klitschko, eindeutig besser.  Sie genießen eine unbeschwerte Zeit im sicheren Ausland.

Gut, es kann auch niemanden verübelt werden, der seinen Kopf nicht für die US-Marionette und Ex-Komiker, dem Führer der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, hinhalten will.  Und das ist auch der Grund, warum jene Menschen, die es sich richten können und konnten, die Ukraine – meist in ihren Luxuskarossen samt ihrer Portokasse – verlassen haben.  Viele davon sind auch nach Österreich gekommen, wo sie auch mit finanziellen Mitteln und anderen Privilegien unterstützt wurden.

Und weil Müßiggang auf die Dauer langweilig ist, muss man etwas Spannung ins Leben bringen.  Was gibt es da schöneres, als einen Sprung über die Grenze zu machen (Kl. Haugsdorf) und im benachbarten Tschechien, sich in der Excalibur City, im Casino oder in einem anderen – der vielen Freizeitangebote – eine schöne Zeit zu machen.  Dass derweil tausende ukrainische Landsleute auf dem Schlachtfeld verwundet werden oder gar ihr Leben lassen, scheint völlig ausgeblendet zu werden.

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Clan-Chefs sollen im Bandenkrieg vermitteln

Damit würde sich der Rechtsstaat abschaffen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, liefern sich in Wien ausländische Gangs (Banden), nebst zahlreichen Messerattacken seit Jahresbeginn – nun seit letzter Woche regelmäßig Straßenschlachten. Zum Einsatz kommen nebst Messer nun auch schon Schusswaffen. Passanten müssen im Kugelhagel in Deckung gehen, um nicht getroffen zu werden. Zahlreiche Projektile blieben aber in abgestellten Autos stehen, wobei für den Schaden natürlich niemand aufkommt, es sei denn, der getroffenen Pkw ist Vollkasko versichert.

Bei den Gangs handelt es sich um syrische, tschetschenische und afghanische Banden, die sich gegenseitig bekämpfen, um – wie sie selbst kolportieren – die Kontrolle über die Straße zu bekommen. Vorwiegend dürfte es sich um Revierkämpfe im Drogenhandel handeln.

Anstatt die Polizei hart durchgreifen zu lassen und dieses kriminelle Gesindel von der Straße zu holen, um dieses in weiterer Folge abzuschieben, lässt man mit einer absurden Idee aufhorchen. Und zwar, sollen nun Clan-Chefs vermitteln. Da stellt sich – vermutlich nicht nur für uns – die Frage: „Geht´s noch?“

Will man Recht und Gesetz in die Hände von Kriminellen geben? Damit würde sich der Rechtsstaat abschaffen. Was wäre der nächste Schritt? Islamische Friedensrichter, welche die österreichische Justiz ignorieren und selbst Urteile fällen? Damit wäre es zu einem Kalifat und der Scharia nicht mehr weit.

Wem auch immer die Idee „Clan-Chefs sollen vermitteln“ gekommen ist, der ist auf seinem Posten fehl am Platz. Einzig ein hartes Durchgreifen der Polizei und Abschiebungen sind die richtige und vor allem gesetzlich gedeckte Gangart gegen kriminelle Bandenmitglieder.

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AK-Konsumentenschutz nahm Fahrschulen unter die Lupe

Große Unterschiede bei Preis und Leistung

Der Preisunterschied zwischen der teuersten und der billigsten Fahrschule beträgt je nach Ausbildung bis zu 610 Euro: Ein Vergleich lohnt sich also. Aber auch die Leistung muss stimmen: Fahrschüler(innen) und deren Eltern sollten sich nach guten Erfahrungen umhören und dazu auf besondere Angebote wie den kostenlosen Zugang zum Fahrschul-Übungsparkplatz oder die Wiederholungsmöglichkeit ohne Zusatzkosten achten.

Große Preisunterschiede

Die Ausbildung der Klasse B umfasst einen Theoriekurs mit 32 Lektionen und eine praktische Ausbildung mit 18 Lektionen. Die Kosten dafür liegen in Oberösterreich zwischen 1.510 und 2.010 Euro, im Durchschnitt bei 1.806 Euro.

Beim L17-Führerschein liegen die Preise zwischen 1.480 und 2.090 Euro, durchschnittlich bei 1.831 Euro.

Bei der dualen Ausbildung, bei der man das Autofahren zum Teil mit den Eltern oder Bekannten lernt („Übungstaferl“), sind von 1.219 bis 1.599 Euro und durchschnittlich 1.436 zu bezahlen.

Für eine zusätzliche Fahrstunde zahlt man noch einmal zwischen 60 und 100 Euro.

Nach Erhalt des Führerscheins müssen innerhalb des ersten Jahres zwei Perfektionsfahrten und ein Fahrsicherheitstraining absolviert werden. Die Perfektionsfahrten können in einer Fahrschule nach Wahl gemacht werden und kosten zwischen 170 und 290 Euro (2 Perfektionsfahrten zu je 2 mal 50 Minuten).

Die Lernunterlagen sind bei drei Fahrschulen (Börni, Gruber und Scharinger) im Preis inkludiert, bei den anderen kommen noch zusätzliche Kosten bis zu 80 Euro hinzu.

Darüber hinaus können noch weitere Kosten anfallen, zum Beispiel Behördengebühren, Arzthonorar und für den Erste-Hilfe-Kurs.

Bei Nichtbestehen der Prüfung fallen Zusatzkosten für die Wiederholung an. Manche Fahrschulen bieten sogenannte „Garantieprüfungen“ (keine Wiederholungsgebühr bei nicht bestandener Theorieprüfung) an.

Tipp: Mitglieder der AK Oberösterreich erhalten 100 Euro Zuschuss für das Fahrsicherheitstraining. Alle Infos unter Zuschuss zum Fahrsicherheitstraining | AK Oberösterreich.

Mangelnde Transparenz und fehlende Absicherung von Kundengeld

Viele Fahrschulen gehen bereits mit gutem Beispiel voran und geben die Preise auf ihrer Website bekannt, wie ABS Mayr, Börni, Euroline, fairdrive, Haas, Lindauer, Mayr, Moritz, Noha, Pichler und Snopek. Bei fünf Fahrschulen können Interessent(innen) ein individuelles Angebot einholen.

Es gibt aber auch Bezirke, in denen keine einzige Fahrschule zur Bekanntgabe der Preise gegenüber der AK OÖ bereit war. Daher wurden in Gmunden, Ried, Vöcklabruck und Wels-Land bei 14 Fahrschulen an 18 Standorten die Preise anhand des Preisaushangs erhoben. Bei zwei Fahrschulen an drei Standorten fehlte dieser Preisaushang.

Nur bei 16 Fahrschulen kann eine Teilzahlung nach Fortschritt vereinbart werden, allerdings gegen einen Aufpreis. Viele Fahrschüler(innen) zahlen daher den Gesamtpreis gleich zu Beginn.

Bei Fahrschulinsolvenzen oder behördlichen Schließungen in den letzten Jahren haben viele hundert Betroffene die vorausgezahlten Beträge verloren.

AK-Präsident Andreas Stangl fordert von der Bundesregierung, diese Zahlungen endlich gesetzlich abzusichern: „Am einfachsten wäre eine verpflichtende Teilzahlung per Gesetz nach Leistungserbringung und ohne Zusatzkosten. Außerdem ist es an der Zeit, dass alle Fahrschulen ihre Preise verpflichtend auf ihren Websites bekannt geben müssen.“

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