VKI-Test Küchenrolle: Bisphenole gefunden

Von Recyclingtüchern wird abgeraten

Saugstark und reißfest soll sie sein, um beim Kochen oder bei kleinen Missgeschicken im Alltag entsprechend auszuhelfen. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat 15 Küchenrollen getestet. 6 schneiden gut, 7 durchschnittlich, 2 wenig zufriedenstellend ab. Die besten 4 Produkte gehören zu den teuersten. Küchenrolle aus Altpapier ist der große Verlierer des Tests: Es wurden Bisphenole gefunden. Die ausführlichen Testergebnisse gibt es ab heute in der Mai-Ausgabe der Zeitschrift KONSUMENT und auf www.vki.at/kuechenrolle-2026.

Den ersten Platz teilen sich mit je 73 von 100 möglichen Punkten zwei Markenprodukte. Es sind die Einzigen, die nur aus zwei Lagen bestehen. Alle anderen Produkte im Test sind dreilagig. Entscheidend für Nassfestigkeit und Saugkraft ist nicht die Lagenanzahl, sondern das Zusammenspiel aus Materialqualität, Struktur und Verarbeitung. Zwei Küchenrollen qualifizierten sich für das Prädikat gut&günstig: Je 60 Punkte und ein gutes Ergebnis teilen sich Happy End von Penny und S-Budget von Spar.

Recyclingpapier mit dringendem Verbesserungsbedarf

Küchenrolle aus Altpapier zeigt sich als Verlierer auf ganzer Linie. Bei der Saugfähigkeit schneiden die vier Produkte aus reinem Altpapier, SoftStar, Saugstark&Sicher, Danke, Wepa Mach m!t, am schwächsten ab. Die Wahrscheinlichkeit, dass optische Aufheller vorhanden sind, war bei Produkten aus Altpapier viel größer als bei Küchenrolle aus frischem Zellstoff. Saugstark&Sicher Küchentücher haben diese chemischen Stoffe bei Lebensmittelkontakt sogar abgegeben. Auffällig war auch, dass Produkte aus Recyclingfasern häufiger höhere Keimwerte aufwiesen – wenn auch keine krankmachenden, hält der VKI fest.

Alle 15 getesteten Küchenrollen wurden auch auf Bisphenole untersucht. In Küchenpapier aus 100 Prozent frischem Zellstoff wurden keine Bisphenole gefunden – sehr wohl aber in Produkten aus Recyclingpapier. Bisphenole gelten als gesundheitlich bedenklich. Bisphenol A ist als fortpflanzungsschädigend eingestuft und kann den Hormonhaushalt beeinträchtigen. Auch Ersatzstoffen wie Bisphenol S werden ähnliche Eigenschaften zugeschrieben. Ein beispielhafter Test hat gezeigt, dass Bisphenole bei Fett unter Hitze auf Lebensmittel übergehen können. Nach Kontakt eines Recyclingpapiers mit Speck wurden im Lebensmittel deutliche BPA-Rückstände gefunden. Daher sollte Küchenpapier aus Recyclingmaterial nicht oder nur sehr kurz mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, besonders mit warmen oder fetthaltigen Speisen. Problematisch ist es laut dem VKI zudem, wenn solche Produkte trotz nachgewiesener Bisphenole mit dem Glas-Gabel-Symbol als lebensmitteltauglich gekennzeichnet sind – wie bei der Küchenrolle Floralys von Lidl.

*****

ACHTUNG! Produktrückruf der Firma HiPP

Babykostgläschen bei SPAR Österreich

HiPP ruft vorsorglich sein gesamtes Babykostgläschen-Sortiment bei SPAR Österreich zurück.

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch Manipulation in den Artikel „HiPP Gemüsegläschen Karotte mit Kartoffel“ 190 Gramm ein gefährlicher Stoff eingebracht wurde.

Der Verzehr eines solchen Gläschens kann lebensgefährlich sein.

Um einen unbemerkten Verzehr sicher auszuschließen, werden Kunden gebeten, HiPP Babykostgläschen, die bei SPAR Österreich gekauft wurden, aus Sicherheit nicht zu konsumieren.

Alle Kunden, die die Produkte gekauft haben, können diese im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- sowie INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Die Landespolizeidirektion Burgenland bittet um Hilfe der Bevölkerung:

Nach derzeitigen Informationen sind die in Frage kommenden Produkte mit einer am Glasboden angebrachten Markierung in Form eines weißen Aufklebers mit einem roten Kreis erkennbar.

Die Landespolizeidirektion Burgenland nimmt Informationen zum Rückruf von HiPP Babygläschen mit möglichen lebensbedrohlichen Inhalten unter der Telefonnummer +43 5913310 Durchwahl: 3333 entgegen.

Der HiPP Elternservice Österreich ist unter der Nummer +43 7612 76577-104 erreichbar.

*****

Damenhygieneprodukte Steuer weg – Preise runter? Nicht überall!

AK erhob nach Umsatzsteuer-Aus Preise für 362 Damenhygieneprodukte und Kondome – Laufende Kontrollen durch Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) nötig

Seit Jänner 2026 sind Tampons, Slipeinlagen, Binden und Kondome steuerfrei. Ein aktueller AK Preismonitor untersuchte 362 Produkte in zehn Online- und Filialgeschäften zwischen November 2025 und Jänner/Februar 2026: Der Preisrutsch blieb bei manchen Geschäften aus. Während einige Händler die Steuersenkung weitergaben, kassierten andere weiter ab. Negativ-Spitzenreiter: Müller – dort wurden die Preise großteils nicht gesenkt. Laufende Kontrollen durch die BWB sind nötig, damit die Umsatzsteuersenkungen tatsächlich bei den Kund(innen) ankommen.

Die Bilanz zum Umsatzsteuer-Aus für Damenhygieneartikel und Kondome fällt gemischt aus – nicht alle Händler geben die Ersparnis an die Kund(innen) weiter. Der AK Preismonitor zeigt konkret:

Vorbildlich: Lidl, Penny, Hofer, Spar, Interspar und Bipa – abgesehen von minimalen Rundungsdifferenzen – gaben die Preisersparnis bei Tampons, Binden, Slipeinlagen und Kondomen vollständig an die Kund(innen) weiter.

Überwiegend korrekt: Auch DM hat bei allen erhobenen Tampons, Slipeinlagen und Binden die Preissenkung korrekt umgesetzt. Bei DM blieb nur ein einziges Kondom von 38 (Ritex Pro Nature Intensiv, 8 Stück) preislich unverändert – und liegt somit 20 Prozent über dem regulären Sollpreis.

Billa Plus strich die Steuer bei allen Slipeinlagen, Binden und Kondomen, Billa zumindest bei allen Slipeinlagen. Allerdings gibt es Preisausreißer: Bei Billa Plus lag bei sieben von 21 untersuchten Tampons der reguläre Ist-Preis zwischen 3,5 und 8,3 Prozent über dem Peis, der nach dem Steuer-Aus gerechtfertigt wäre. Billa gab bei einer Tampon-, einer Binden-und einer Kondom-Marke die Steuerersparnis nicht ganz weiter – sie waren zwischen fünf und 8,3 Prozent zu teuer.

Best of Böse: Bei Müller kam bei allen 49 erhobenen Slipeinlagen der Wegfall der Umsatzsteuer überhaupt nicht bei den Kund(innen) an. Auch bei Tampons, Binden und Kondomen fehlten häufig die Steuer-Preissenkungen. Besonders krass: Einzelne Produkte – etwa Ritex Kondome Ideal Extra Feucht, 20 Stück – sind bis zu 56 Prozent teurer, als sie sein dürften – wegen Umsatzsteuer-Aus und Preiserhöhungen seit November 2025.

Schlampig: Bei Müller- und DM-Online waren zum Zeitpunkt der Erhebung – also nach der Steuersenkung – weiterhin die Preise „inklusive Mehrwertsteuer“ angeschrieben. Das ist vor allem bei DM skurril, weil dort der Preisvorteil nahezu vollständig an die Konsument(innen) weitergegeben wurde.

Zum Preismonitor: Die AK Wien erhob und verglich die regulären Preise – ohne Rabatte und Aktionen – für Tampons, Slipeinlagen, Binden (zehn Prozent Umsatzsteuer) und Kondome (20 Prozent Umsatzsteuer) vor und nach dem Wegfall der Umsatzsteuer: 17. bis 27. 11.2025 (vor Steuerbefreiung) und 22. 01. bis 03.02.2026 (nach Steuerbefreiung). Geprüft wurde in den Onlineshops von Bipa, DM, Müller, Billa, Interspar und Spar sowie in jeweils drei Filialen von Hofer, Lidl, Penny und Billa Plus – zwischen zehn und 152 Produkte.

*****

Antisemiten rufen zu „Kauft nicht bei Juden“ auf

Ist es im Jahr 2025 wieder soweit?

„Kauft keine israelischen Datteln. Achten Sie beim Kauf von Datteln immer auf das Etikett. Kaufen Sie keine Datteln, die in Israel oder seinen Siedlungen produziert oder verpackt wurden.“  Diese und ähnliche antisemitische Aufrufe, samt einem Video, sind jüngst auf der SM-Plattform „X“ aufgetaucht.  Account-Betreiber ist eine Truppe, die sich „BDS Austria“ nennt und natürlich anonym agiert.  Man ist dort scheinbar zu feig, um Gesicht zu zeigen.

Interessant ist auch der Inhalt des Videos, welches den antisemitischen Sprüchen beigefügt ist. In diesem Video sieht man wie (nicht erkennbare) Personen sich in die Supermärkte Billa, Hofer, Lidl und Spar begeben und dort auf den Verpackungen, die Datteln aus Israel beinhalten, rote „Boycott“-Pickerln aufkleben.  Übrigens, zwischen dem Aufruf zum Boykott israelischer Produkte und der Nazi-Parole „Kauf nicht bei Juden“,  ist inhaltlich kein Unterschied.

Das Posting dieser antisemitischen Truppe hatte jedenfalls einen kräftigen Shitstorm zur Folge. Man kann nur hoffen, dass sich die Strafverfolgungsbehörde dieser Truppe annimmt und diese zur rechtlichen Verantwortung gezogen wird.

*****

SPAR ruft „INTERSPAR Bäckerei Rehrücken 400g“ in Salzburg und Tirol zurück

Produktrückruf wegen Feststellung eines nicht gekennzeichneten Allergens

SPAR kontrolliert laufend die Produkte der SPAR-Marken, um höchste Qualität sicherzustellen. Beim „INTERSPAR Bäckerei Rehrücken 400g“ wurde ein nicht gekennzeichnetes Allergen (NÜSSE) festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR dieses Produkt zurück. Dieser Rückruf betrifft ausschließlich die Bundesländer Salzburg und Tirol. Die betroffene Ware wurde bereits aus dem Verkehr genommen.

Nuss-Allergiker werden aufgefordert den Kuchen „INTERSPAR Bäckerei Rehrücken 400g“ nicht zu konsumieren. Alle anderen Produkte der INTERSPAR Bäckereien beziehungsweise Rehrücken-Kuchen in anderen Bundesländern sind von diesem Rückruf nicht betroffen.

Alle Kunden, die besagtes Produkt in Salzburg und Tirol gekauft haben, können dieses selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 22 11 20 informieren.

*****

Rückrufaktion von SPAR

„NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär“, „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy“, „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein“, „SPAR Natur*pur Bio Müsli Früchte Mandel“

SPAR kontrolliert laufend die Produkte im Sortiment, um höchste Qualität sicherzustellen. Bei einer routinemäßigen Qualitätskontrolle wurde beim „NUSSYY Bio-Protein-Riegel – Protein Bär 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Riegel – Lazy Freddy 35g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 22.06.2025, beim „NUSSYY Bio-Beeren-Müsli Ovenbaked + Protein 350g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 07.07.2025 und beim „SPAR Natur*pur Bio-Müsli Früchte Mandel 375g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 06.04.2025 erhöhte Werte von Ochratoxin A in der Zutat Rosinen festgestellt. Aus diesem Grund ruft SPAR alle genannten Produkte mit dem obigen Mindesthaltbarkeitsdatum zurück. Die betroffene Ware mit dem jeweiligen MHD wurde bereits aus dem Verkehr genommen.

Kundinnen und Kunden werden aufgefordert die oben genannten Produkte nicht zu verzehren. Es sind ausschließlich die aufgeführten Produkte mit den genannten MHDs von NUSSYY und SPAR Natur*pur betroffen.

Alle Kunden, die besagte Produkte gekauft haben, können diese selbstverständlich im nächstgelegenen SPAR-, EUROSPAR- oder INTERSPAR-Markt oder Maximarkt zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kassabon rückerstattet.

Kunden, die dazu eine Frage haben, können sich gerne beim Kundenservice unter office@spar.at oder unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 / 22 11 20 informieren.

*****

Jahrelange sozialistische Bildungspolitik trägt Früchte


Bei SPAR unterscheidet man zwischen Herkunftsland und Ursprungsland

 

Nachfolgendes Foto wurde gestern in einer SPAR-Filiale im niederösterreichischen Ebenfurth aufgenommen.

 

 

Scheinbar ist bei SPAR nicht bekannt, dass die Worte Herkunftsland und Ursprungsland die gleiche Bedeutung haben.  Wie es aussieht, trägt die jahrelange sozialistische Bildungspolitik Früchte.

 

 

*****

2017-10-21


HALAL-FLEISCH ……


….. weil Genuss keine Grenzen kennt

Obwohl  sich  bereits  SPAR  dem  Druck der  Konsument(innen) gebeugt hat und vom
Verkauf  von Halal-Fleisch Abstand nimmt,  fährt MERKUR unbeirrt seinen Kurs weiter.
Ob die Gründe tatsächlich unbegründet waren, wie SPAR anmerkt, sei dahingestellt.
Auf  der  Facebook-Seite von  MERKUR sprechen sich zahlreiche  User(innen) gegen den
Verkauf  von  Halal-Fleisch aus.   Interessant  sind  die  teilweise erstaunlichen Rechtfertig-
ungsversuche.    Nebst  hilflos  anmutenden   Beschwichtigungsversuche  bzgl. Tierschutz
(man könnte schon fast glauben,  dass die Tiere die  Schlachtung als Wohltat empfinden),
meint man bei  MERKUR unter anderem:. „Wir bei MERKUR wollen unseren Kunden auch
in  Zukunft  ein  vielfältiges  Sortiment  bieten.    Daher  bleiben  die  Halal-Produkte  auch
weiterhin in unserem Sortiment.“
Um unserer Leserschaft die Vorbereitung des  grenzenlosen Genusses von Halal-Fleisch
ein wenig näher zu bringen,  präsentieren wir nachfolgendes Video.
{youtube}ZE2svQFH_q0&list=PLzLdB5XRpH-mj1uAgo9vZZtwZxD7-6Hzy{/youtube}
*****
2015-12-03

Tee mit Pflanzenschutzmitteln verunreinigt


SPAR ruft Tee zurück

Bei  einer  routinemäßigen  Qualitätskontrolle  wurde  bei den Produkten SPAR Ceylon Tee
(40  Beutel,  Mindesthaltbarkeitsdatum  04.03.2015)  und  S-BUDGET  Schwarzer  Tee  (40
Beutel, Mindesthaltbarkeitsdatum 20.03.2016) eine Verunreinigung durch Pflanzenschutz-
mittel festgestellt.
SPAR  hat die betroffenen Chargen sofort aus dem Sortiment genommen und für den Ver-
kauf  gesperrt.   Andere  bei  SPAR  verkaufte  Tees  sind vom Rückruf nicht betroffen.  Die
Kunden   werden   aufgefordert,   die   beiden  betroffenen  Teebeutel-Produkte   nicht   zu
verwenden. Alle Kunden, die die Produkte bereits gekauft haben, können diese selbstver-
ständlich  im  nächstgelegenen  SPAR-,  SPAR-Gourmet-,  EUROSPAR- oder INTERSPAR-
Markt zurückgeben.  Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kauf-
beleg rückerstattet. (Quelle: APA/OTS vom 06.05.2014)

Belasteter Tee ein Indiz mehr für ungenügende Kontrollen

Auf  die  gestrig  angekündigte  Rückholaktion von SPAR,  gab es heute eine politische
Reaktion von der freiheitliche Gesundheitssprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch-
Jenewein.
„Wieder  einmal  gibt  es eine  Rückholaktion  einer Supermarktkette, die breite Aufmerk-
samkeit  erregen  sollte.   Diesmal  sind  diverse  Teesorten  betroffen.   Der  Grund für die
Rückholung  sind  aber  nicht,  wie  schon  gewohnt,  Bakterien  oder  andere biologische
Verunreinigungen,  sondern  Pflanzenschutzmittel“,  so Belakowitsch-Jenewein,  die eine
entsprechende  Anfrage  an  den  SPÖ-Gesundheitsminister  Alois Stöger  ankündigte, in
der  sie  eine genaue Aufschlüsselung der Zahl und Art der chemischen Stoffe einfordert,
die ausschlaggebend für die Beanstandungen waren.
„Es  wird  zu beachten sein“,  so  Belakowitsch-Jenewein,  „ob auch Rückstände von in der
EU  nicht  zugelassenen  Pflanzenschutzmitteln  vorhanden sind und wie massiv geltende
Grenzwerte  bei  etwaig  zugelassenen  Agrospritzmitteln  überschritten  wurden.   Danach
wird  zu  bewerten  sein,  wie dringlich Verbote toxischer Agrochemikalien zu fordern sind
und  wie umfangreich Kontrollen zu erweitern sind,  um die viel propagierte Lebensmittel-
sicherheit auch in der Realität ankommen zu lassen.“
Während  die  Interessensverbände  der  Industrie  immer  wieder beteuern wie ungefährlich
ihre Produkte seien, zeigen einschlägige Untersuchungen allzu oft, dass gegenüber solchen
rhetorischen  Beruhigungspillen  größte Skepsis geboten ist.   Bislang habe sich die EU aber
lediglich zu einem vorübergehenden Verbot bestimmter bienengefährlicher Neonikotinoide
durchringen können.
Das  wird  langfristig  zu  wenig sein,  um  den Erwartungen der Europäer gerecht zu werden.
Brüssel  wäre  gut  beraten,  wenn  man,  statt  ein  unsere  Standards  weiter  aufweichendes
Freihandelsabkommen mit  den USA zum Primärziel zu erklären, endlich dafür Sorge trägt,
die  vorhandenen und offenbar ungenügenden Kontrollmechanismen den Notwendigkeiten
anzupassen.
Denn auch im Bereich verunreinigter bis gesundheitsgefährdender Nahrungsmittel deutet
vieles  auf eine hohe Dunkelziffer hin.   Gesundheitsminister Stöger muss sich auf europä-
ischer  Ebene  entsprechend einbringen,  bevor man uns – wieder einmal – vor vollendete
Tatsachen stellt.
*****
2014-05-07

Produktrückruf: SPAR ruft Datteln zurück


Verunreinigung durch Schädlingsbefall

Bei  einer  routinemäßigen  Qualitätskontrolle  wurde beim Produkt S-BUDGET Datteln
(Klasse 1, 500 g,  Chargennummer  272BI/12,  Mindesthaltbarkeitsdatum  30.04.2014)
eine Verunreinigung durch Schädlingsbefall festgestellt.
SPAR  hat  das  Produkt  vorsorglich  sofort  aus  dem Sortiment genommen und für den
Verkauf  gesperrt.   Die  Kunden  werden  aufgefordert,  das  Produkt nicht zu verzehren.
Alle Kunden,  die das Produkt bereits gekauft haben,  können dieses selbstverständlich
im  nächstgelegenen  SPAR-,  SPAR-Gourmet-,  EUROSPAR-  oder   INTERSPAR-Markt
zurückgeben. Den Kaufpreis bekommen Kundinnen und Kunden auch ohne Kaufbeleg
rückerstattet.
*****
2013-12-23

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten