Finanz“polizei“ droht der Kriminalpolizei mit Anzeigen


Weil die Kripo nicht gehorsamst bei rechtsstaatlich bedenklichen

Glücksspielaktionen der Finanz“polizei“ als Sündenbock mitspielt?

Dass  die  Finanz“polizei“  jahrelang  verfassungswidrig agierte,  wird geflissentlich unter den
Teppich  gekehrt.   Für  die von der Finanz“polizei“ immer weiter angezettelten Europarechts-
widrigkeiten  im  Glücksspielbereich  sollen  sich jetzt  Kriminalpolizei und Staatsanwälte die
Finger verbrennen.
Von  Gesetzes wegen wäre die Finanz“polizei“ angehalten,  an die Staatsanwaltschaft heranzu-
treten und einen Sicherstellungsauftrag mittels einer begründeten Anzeige zu beantragen, der
wiederum nur von  der  Kriminalpolizei  vollzogen  werden  kann.   Die bisher sehr zahlreichen
protokollierten   Aussagen  lassen  allerdings  mit  Recht  daran  zweifeln,  dass  die  chronisch
schlecht  ausgebildeten  Finanz“polizisten“  überhaupt  wissen,  was  sie da in Wirklichkeit tun
und welches Recht eigentlich zur Anwendung kommt.
Tatsächlich  wird hinterhältig versucht,  die Kriminalpolizei in einen rechtsstaatlich auffallend
bedenklichen Glücksspielaktionismus hineinzutricksen, der nicht sehr sinnvoll ist, wenn die
Staatsanwaltschaft  ohnehin  die  Verfahren einzustellen hat oder die Gerichte in ganz Öster-
reich wegen Unionsrechtswidrigkeit freisprechen.
Wenn die Kriminalpolizei ohne Sicherstellungsauftrag der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt
ist  das  erst recht amtshaftungsbegründend,  weil absolut unvertretbar.  Hat doch der Verfass-
ungsgerichtshof  längst  ausgesprochen ,  dass  ausnahmslos  alle  Behörden   1. Instanz den
Vorrang  des  Unionsrechts  zu beachten haben.   Daraus folgt,  dass die entgegenstehenden
innerstaatlichen  Vorschriften  vom  Recht  der  europäischen  Union  verdrängt werden – also
schlicht und einfach unangewendet zu lassen sind. (Quelle: APA/OTS)
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2013-10-19

Prügelknabe Gastgewerbe

  

Zahlreiche Reaktionen 

Zu den Artikeln SMOKING JOE (Archiv 12/08) betreffend des Nichtrauchergesetzes und
dem Beitrag zu den BERUFSARBEITSLOSEN aus diesem Monat, haben wir jede Menge
Zuschriften erhalten und zwar speziell aus dem Bereich des Gastgewerbes.
                                        

Wirt als Sündenbock     

Viele Gastwirte haben sich darüber beschwert, daß sie für die Einhaltung des Rauchver-
botes verantwortlich sind und vorallem auch dafür bestraft werden können.
Dies ist im wahrsten Sinne des Wortes sehr erstaunlich, denn was soll der Wirt denn
unternehmen wenn sich ein Gast eine Zigarette anraucht ?
Klar er wird diesen auf das Rauchverbot aufmerksam machen, aber wenn es dem Gast egal
ist, wie soll der Wirt dann reagieren ?
                   
Er könnte den Gast, der vielleicht noch dazu eine gute Zeche gemacht hat, des Lokales
verweisen. Das wäre sowieso der Beginn eines wirtschaftlichen Selbstmordes.
Und nehmen wir an der Wirt erteilt so einen Verweis und der Gast geht nicht, soll er
ihn dann mit mit körperlicher Gewalt aus dem Lokal werfen und eine Rauferei riskieren.
                 

Polizei lässt sich nicht missbrauchen

Die Polizei braucht er erst gar nicht zu rufen, den diese hat bereits aus den verant-
wortlichen Kreisen mitteilen lassen, daß sie sich nicht zu „Nichtrauchersheriffs“
dekradieren  lassen werde. Sie haben andere weitaus wichtigere Aufgaben zu erfüllen,
was ja auch stimmt.
                          
Hier hat es sich der Gesetzgeber sehr einfach gemacht. Er bestraft hier einen Unschul-
digen für die Gesetzesübertretung (nichtbeachtung des Rauchverbotes) die ein anderer
begeht. Jeder erwachsene und geistig normale Mensch ist für seine Taten selbst verant-
wortlich und nur er kann für seine ungesetzliche Handlungen bestraft werden.
Man kann nur abwarten wie die Höchstgerichte darüber urteilen werden, wenn dann der-
artige Strafen beeinsprucht werden, zu denen es sicherlich kommen wird.
                                 

Verantwortung     

Ein gutes Beispiel dafür ist die Gurtenpflicht in Autos, denn hier ist der Lenker
auch nicht für die anderen erwachsenen Fahrgäste verantwortlich.
     
Gurtenpflicht besteht für alle Insassen und Insassinnen eines Fahrzeugs, d.h. sowohl
für den Fahrer oder die Fahrerin und den Beifahrer oder die Beifahrerin als auch für
alle, die sich auf der Rückbank befinden.                    
Für die Einhaltung der Gurtenpflicht ist jeder Insasse oder jede Insassin, der oder
die über 14 Jahre alt ist, selbst verantwortlich und kann auch bei Nichteinhaltung
bestraft werden. Für unter 14-Jährige ist der Lenker oder die Lenkerin verantwortlich.

 Abzocke geplant ?

So steht es im Gesetz (Strassenverkehrsordnung) und so ist es auch korrekt.
Warum will man es sich beim „Nichtrauchergesetz“ so einfach machen. Wahrscheinlich
weil es wieder nur um´s abkassieren geht, egal von wem.
Es wäre nicht verwunderlich, wenn es auf einmal einen neuen Beruf gäbe, nämlich den
NICHTRAUCHERSHERIFF“ der von Lokal zu Lokal wandert.
                           
Als Uniform sollte man ihnen ein nikotingelbes Dress verpassen. Das hätte den Vorteil
das sie sich unbemerkt anpirschen können und sich von den „Parksheriffs“ optisch
unterscheiden.
                
Zu den Zuschriften und Reaktionen über den Artikel  „BERUFSARBEITSLOSEN“ müssen wir
noch einige Recherchen durchführen.
Diese werden wir hoffentlich in kürze erledigt haben und wieder einen interessanten
Bericht folgen lassen.
   
Stauni

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