Armin Wolf verteidigt den Staatsrundfunk weiterhin und baut vor


Beste Lösung für ihn wäre ein „ geräteunabhängiger Haushaltsbeitrag“

 


 

Der Nachrichten-Vorleser des ORF und frisch gebackene Romy-Preisträger, Armin Wolf, verteidigt den Staatsrundfunk weiterhin mit Zähnen und Klauen.  Das wird wohl schon seine Gründe haben. Einer davon könnte möglicherweise sein, dass er seinen – durch Zwangsgebühren finanzierten – Arbeitsplatz weiterhin ungefährdet sehen will.

 

Da allerdings die GIS-Gebühr unter Umständen fallen könnte (war ein Wahlversprechen der FPÖ), baut Wolf vorsorglich vor.  Denn statt der Zwangsgebühr, sieht er in einem „ geräteunabhängigen Haushaltsbeitrag“, idealerweise im Verfassungsrang, die beste Lösung.  Das heißt im Klartext: Jede Person die einen Haushalt hat (unabhängig davon ob diese ein TV-Gerät besitzt oder nicht) müsste den Staatsrundfunk – und dadurch in weiterer Folge den Arbeitsplatz von Armin Wolf – finanzieren.

 

Amüsant erscheint uns ein treffendes Oxymoron des ORF-Nachrichtenvorlesers, welches er wohl unbeabsichtigt ins Rennen gebracht hat: „Öffentlicher Rundfunk“ und „Unabhängigkeit“.

 

Wir sind der Meinung, es wäre besser den ORF auf Pay-TV umzustellen.  Wer das Programm sehen will, der soll auch dafür bezahlen.  Ob es in einem solchen Fall noch einen Armin Wolf beim ORF geben würde?

 

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2019-04-15


ORF: Abkassierversuch ohne Leistung erbringen zu wollen

 


Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten

Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch
die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren-
anstalt  scheut  nicht  einmal  davor  zurück  Entgelt  einheben zu wollen,  ohne dafür eine
Leistung zu erbringen.
Nachfolgendes  Schreiben  flatterte all  jenen ORF-Kunden ins Haus,  die sich vor 5 Jahren
eine  ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge
Ausstrahlung in eine digitale umwandelte.
Screen: © erstaunlich.at
Obiges  Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins.   In diesem wird
lapidar  mitgeteilt,  dass  die  technische Lebensdauer der  ORF-DIGITAL-SAT-Karte über-
schritten  sei  und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse.  Gleichzeitig
wird  dem  ORF-Kunden  mitgeteilt,  dass sein Nutzungsvertrag  (zum Datum des Ablaufs
seiner Karten) gekündigt wird.
Da  das  ORF-Programm  ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen
TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system-
gerechte  Nachrichten  vorgesetzt  bekommt,  war  es  für den Herausgeber dieses Online-
Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen,  dass es für sie ab
dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird.
Als Rechtsgrundlage wurde die  Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/
0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:

Nach  dem  hg.  Erkenntnis  vom  4. September 2008, Zl. 2008/17/0059,  kommt es für die
Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs-
anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher)
Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver-
pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine
betriebsbereite  Rundfunkempfangsanlage  vorhanden  ist;   „betriebsbereit“  bedeutet  in
diesem  Zusammenhang,  dass  mit  ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag
umfasster Programme des ORF möglich sein muss.

Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen

Obwohl  sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte,
dass  keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan-
gen,  wollte  die  Zwangsgebührenanstalt  nicht  aufgeben  und  schickte  nachfolgendes
Schreiben.
Screen: © erstaunlich.at
Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver-
fasser  nicht  in  der  Lage  war  eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner-
fassend  zu  lesen  oder  diese  ihm  egal  war  und  er  mit seinem Brief versuchte,  den
kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.

Das  funktionierte  aber  nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins.  Mit diesem ist
nicht  gut  Kirschen  essen, speziell  wenn  es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also
kam es  in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch.   In diesem erklärte
eine  Dame  der GIS unter anderem doch tatsächlich,  dass es zumutbar wäre eine neue
ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse.
Es ist in der Tat erstaunlich,  welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren-
anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können.  Das
mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn.
Was die „Zumutbarkeit“  der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft,  kann es sich
wohl  nur um einen schlechten Scherz handeln.   Es ist wohl keinem Menschen zumutbar,
mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier)  einen bestehen-
den Vertrag aufkündigt –  ein neues Vertragsverhältnis einzugehen.   Der ORF hat sich in
diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen.
Jedenfalls  lange  Rede  kurzer  Sinn,  der Herausgeber von  www.erstaunlich.at ließ sich
nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13
kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan-
stalt gegenteiliger Meinung sein,  stünde der Rechtsweg offen.   Diese Ankündigung hatte
offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben,  dass nicht jeder mit dem „Sportkap-
perl-Schmäh“  einzufangen  ist.   Denn  einige  Tage nach dem Telefongespräch trudelte
nachfolgendes Mail ein.

Screen: © erstaunlich.at
Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben
oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen.  Wenn
keine  technische  Voraussetzungen  mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen,
dann  braucht  auch  kein  Programm-Entgelt  mehr bezahlt werden.  Einzig und allein ist
eine  minimale Fernsehgebühr fällig,  die der Bund über die GIS einheben lässt.  Eine Art
Fernseher-Steuer sozusagen.  So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs-
gerichtshof.   Und  auch die staatliche  Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh-
ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.

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2013-03-19

Traumgagenland ORF

Private Sender schreiben Plus  

Während die Privatsender trotz angespannter wirtschaftlicher Lage schwarze  Zahlen
schreiben, mußte der ORF  sein Ergebnis für  das Jahr 2008 noch einmal nach unten
korrigieren. Das Minus wird sich auf unglaubliche 100 Mio. Euro verdreifachen, obwohl
der Staatsrundfunk stattliche Werbeeinnahmen so wie die Privatsender vereinnahmt und
noch zusätzlich die Zwangsgebühren, die von der GIS eingehoben werden, zugeführt bekommt.
Generaldirektor Dr.Alexander Wrabetz macht die Finanzkrise für den Verlust verantwortlich.
  
 Das ist das Gagentraumland ORF  

Wer ist Dr. Wrabetz ?

Der 49-jährige SPÖ-nahe Wrabetz ist promovierter Jurist und begann seine Karriere 1983
als Gerichtspraktikant. Er entwickelte sich rasch zum Jobhopper und Multifunktionär in
staatlichen oder halbstaatlichen Firmen oder Institutionen.
    
Unter dieser Adresse können Sie die Vielfaltigkeit des Herrn Dr. Wrabetz ersehen:
  
http://kundendienst.orf.at/unternehmen/menschen/geschaeftsfuehrung/wrabetz.html
         
Seit 2007 ist er Generaldirektor des ORF und hat noch einigen Funktionen nebenbei.
Laut Rechnungshofbericht verdiente er 2007, satte 349.000,- Euro beim ORF. Geht man
davon aus das Hr. Dr. Wrabetz eine 5 Tage Woche und 6 Wochen Urlaub im Jahr hat, ver-
diente dieser Mann stolze 1.537,- Euro täglich.
                                        
 Verdient 349.000,- Euro im Jahr
Sein Betrieb schreibt 100 Mio. Verlust 
           
Wäre er beim Gericht geblieben, hätte er heute nach 25 Dienstjahren als Staatsanwalt
oder Richter, einen Jahresbruttogehalt von etwa 60.000,- Euro.
Da ist es doch wirklich gut, daß es so etwas wie den ORF gibt.

Bundeskanzler sieht Handlungsbedarf                            

Der oberste Eigentümervertreter des ORF, Bundeskanzler Werner Faymann verlangt nun
tiefgreifende Veränderungen, um eine Katastrophe zu vermeiden, will aber bei den
Chef´s nicht sparen.
               
Faymann hält nichts davon, die Gehälter des Führungspersonals zu kürzen. Neben dem
utopischen Gehalt von Wrabetz,  verdienten laut Rechnungshofbericht die Direktoren
immerhin zwischen 240.000 und 250.000 Euro. Die Gehälter seien hoch, dem stehe aber
auch eine Leistung gegenüber, findet der Kanzler.
               
„Wenn diese Leistung nicht stimmen sollte, würde er eher dafür eintreten, die Leistung
zu erhöhen oder das Personal auszuwechseln“, so der Bundeskanzler weiter.
                               
Das an der Leistung etwas nicht stimmen kann ist offensichtlich, wenn man den ORF mit
anderen und zwar privaten Sendern vegleicht, die trotz Finanzkrise noch immer Gewinne
schreiben. Da keine Erhöhung der Leistung stattgefunden hat, sollte der Bundeskanzler
den zweiten Schritt vollziehen, nämlich das Personal auswechseln.

  
Leistungserhöhung war auch keine in Sicht         

Wenn man bedenkt wie der Verlust des ORF in der Dienstzeit von Dr.Wrabetz explodiert
ist, sollte man den Handlungsbedarf nicht nur sehen, sondern ihn durchführen.
Bei einem privaten Sender hätte ein Herr Dr. Wrabetz, samt Anhang bereits längst den
Hut nehmen müssen.
         
Dem ORF wird immer wieder Proporz- und Vetternwirtschaft nachgesagt. Nun hätte der
Bundeskanzler die Möglichkeit zuerst in den eigenen Reihen und später bei den anderen
Parteien zu kehren.
Vielleicht hat er auch schon mit diesem Gedanken gespielt, wurde aber gleich im Ansatz
von der „Proporz und Vettern-Lobby“ abgewürgt.

      
Immer auf die Kleinen        

Veränderungen sollen lediglich nur bei den „Kleinen“ stattfinden, wenn es nach dem Willen
von Dr. Wrabetz geht.
Wir sind da anderer Meinung. Der Fisch fängt nämlich immer beim Kopf zum stinken an und
da gehört etwas geändert. Es ist an der Zeit in den oberen Etagen endlich fähige Manager
einzusetzen, die ihre Traumgehälter auch Wert sind.
                              
 
Das Zauberwort gewinn- und leistungsorientierter Gehalt wäre hier angebracht ! 
         
Die Lobbysten würden zwar traurig sein ihr Sprachrohr und eine Instiution zu verlieren, wo
man seine Vettern unterbringen kann, aber wie lange will man sich noch einen derart
defizitären Betrieb leisten, der bei geeigneter Führung durchaus Gewinne abwerfen kann.
                          
Stauni
             

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