Körberlgeld – Beschaffung mit neuen Digital-Karten
Ein heißes Thema zur Zeit ist die zu entrichtende Zwangsgebühr an den ORF, welche durch die GIS eingehoben wird. Man mag es nicht glauben, aber die staatliche Zwangsgebühren- anstalt scheut nicht einmal davor zurück Entgelt einheben zu wollen, ohne dafür eine Leistung zu erbringen. Nachfolgendes Schreiben flatterte all jenen ORF-Kunden ins Haus, die sich vor 5 Jahren eine ORF-DIGITAL-SAT-Karte kaufen mussten, da der staatliche Rundfunk seine analoge Ausstrahlung in eine digitale umwandelte. Screen: © erstaunlich.at Obiges Schreiben erhielt auch der Herausgeber dieses Online-Magazins. In diesem wird lapidar mitgeteilt, dass die technische Lebensdauer der ORF-DIGITAL-SAT-Karte über- schritten sei und man sich auf eigene Kosten eine neue Karte lösen müsse. Gleichzeitig wird dem ORF-Kunden mitgeteilt, dass sein Nutzungsvertrag (zum Datum des Ablaufs seiner Karten) gekündigt wird. Da das ORF-Programm ohnehin nicht zu den Programm-Highlights in der internationalen TV-Szene zählt und man auch in Sendungen wie ZIB odgl. ohnehin nur vorgekaute system- gerechte Nachrichten vorgesetzt bekommt, war es für den Herausgeber dieses Online- Magazins unter anderem ein willkommener Grund der GIS mitzuteilen, dass es für sie ab dem 2. April 2013 kein Programm-Entgelt mehr geben wird. Als Rechtsgrundlage wurde die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes GZ: 2009/17/ 0084 vom 10.05.2010 herangezogen. Der Kern dieses Urteils ist nachfolgender Rechtssatz:Nach dem hg. Erkenntnis vom 4. September 2008, Zl. 2008/17/0059, kommt es für die Nutzung des Programmangebotes auf den Begriff der „betriebsbereiten Rundfunkempfangs- anlage“ an. Eine solche ist aber nur dann gegeben, wenn mit ihr der Empfang (sämtlicher) Fernsehprogramme des ORF möglich ist, für die ein Versorgungsauftrag besteht. Eine Ver- pflichtung zur Entrichtung des Programmentgeltes liegt demnach nur dann vor, wenn eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage vorhanden ist; „betriebsbereit“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass mit ihr der Empfang sämtlicher vom Versorgungsauftrag umfasster Programme des ORF möglich sein muss.
Keine Programmversorgung aber weiter abkassieren wollen
Obwohl sich mit der Deaktivierung der Karte seitens des ORF eindeutig klar herausstellte, dass keine technische Voraussetzung mehr gegeben war dessen Programme zu empfan- gen, wollte die Zwangsgebührenanstalt nicht aufgeben und schickte nachfolgendes Schreiben. Screen: © erstaunlich.at Liest man sich obiges Schreiben durch, könnte man zur Annahme kommen, dass der Ver- fasser nicht in der Lage war eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes sinner- fassend zu lesen oder diese ihm egal war und er mit seinem Brief versuchte, den kündigungswilligen Kunden absichtlich in die Irre zu führen.Das funktionierte aber nicht beim Herausgeber dieses Online-Magazins. Mit diesem ist nicht gut Kirschen essen, speziell wenn es um Abzocke oder Doppelmoral geht. Also kam es in Folge zu einem längeren und intensiven Telefongespräch. In diesem erklärte eine Dame der GIS unter anderem doch tatsächlich, dass es zumutbar wäre eine neue ORF-DIGITAL-SAT-Karte zu kaufen oder man alle Fernseher entfernen müsse. Es ist in der Tat erstaunlich, welche seltsamen Argumente seitens der Zwangsgebühren- anstalt ins Rennen geführt werden, um weiterhin ungeniert abkassieren zu können. Das mit dem Entfernen der TV-Geräte ist natürlich absoluter Schwachsinn. Was die „Zumutbarkeit“ der Anschaffung einer neuen Digital-Karte betrifft, kann es sich wohl nur um einen schlechten Scherz handeln. Es ist wohl keinem Menschen zumutbar, mit einem Vertragspartner – der einseitig (offenbar aus reiner Profitgier) einen bestehen- den Vertrag aufkündigt – ein neues Vertragsverhältnis einzugehen. Der ORF hat sich in diesem Fall als unzuverlässiger Vertragspartner erwiesen. Jedenfalls lange Rede kurzer Sinn, der Herausgeber von www.erstaunlich.at ließ sich nicht „papierln“. Der netten Dame bei der GIS wurde mitgeteilt, dass der ORF ab 02.04.13 kein Programm-Entgelt mehr erhalten werde. Und sollte man bei der Zwangsgebührenan- stalt gegenteiliger Meinung sein, stünde der Rechtsweg offen. Diese Ankündigung hatte offenbar gesessen und man dürfte begriffen haben, dass nicht jeder mit dem „Sportkap- perl-Schmäh“ einzufangen ist. Denn einige Tage nach dem Telefongespräch trudelte nachfolgendes Mail ein.
Screen: © erstaunlich.at Was ist aus dieser Geschichte zu schließen? Niemand sollte sich von seltsamen Schreiben oder gleichartigen Argumenten des ORF bzw. der GIS ins Bockshorn jagen lassen. Wenn keine technische Voraussetzungen mehr gegeben sind ORF-Programme zu empfangen, dann braucht auch kein Programm-Entgelt mehr bezahlt werden. Einzig und allein ist eine minimale Fernsehgebühr fällig, die der Bund über die GIS einheben lässt. Eine Art Fernseher-Steuer sozusagen. So sehen es jedenfalls die Höchstrichter am Verwaltungs- gerichtshof. Und auch die staatliche Zwangsgebührenanstalt ORF wird sich an besteh- ende Gesetze bzw. Judikatur halten müssen.
*****
2013-03-19