Betreibt man bei der Berliner Polizei Geschichtsklitterung?

Deutschland wurde 1945 nicht befreit sondern besiegt!

„Am 8. und 9. Mai jährt sich der Tag der Befreiung zum 80. Mal.“  So ist es heute auf dem offiziellen X-Account der Polizei Berlin zu lesen. Da stellt sich – und wahrscheinlich nicht nur für uns – die Frage, von wem oder von was wurde Deutschland am 8. und 9. Mai 1945 befreit?

Da wollen wir der Berliner Polizei in Geschichte etwas behilflich sein. Am 8. und 9. Mai 1945, unterzeichnete Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, die zweite, ratifizierende Kapitulationsurkunde in Berlin-Karlshorst im Hauptquartier der Roten Armee, nachdem Deutschland von den Alliierten – also Amerika, Russland, England und Frankreich – besiegt worden war.

Die Örtlichkeit der Unterzeichnung würde auch die Abneigung gegen Russland erklären, welche sich in einzelnen Verboten (siehe Screenshot) widerspiegeln, wie beispielsweise das Zeigen von St.-Georgs-Bändern. Das St. Georg Band ist nämlich das wichtigste Zeichen der Erinnerung an den Sieg im Deutsch-Sowjetischen Krieg.

Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob man bei der Berliner Polizei Geschichtsklitterung betreibt, oder über das damalige Zeitgeschehen nicht ausreichend informiert ist. Fakt ist jedenfalls, dass Deutschland 1945 nicht befreit sondern besiegt wurde.

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Schluss mit Ausverkauf unserer Staatsbürgerschaft

Gesetzesnovelle jetzt! FP-Luisser sieht Bund in der Pflicht

„Die österreichische Staatsbürgerschaft (Abkürzung: Sta) ist ein Privileg und hohes Gut und kein Ramschartikel. Leider ist der Bund mit der längst fälligen Gesetzesnovelle säumig, vor allem in Anbetracht der Zuwanderungswelle seit 2015“, stellte Sicherheits-Landesrat Christoph Luisser im Rahmen einer Pressekonferenz mit Völker- und Verfassungsrechts-Spezialist Prof. Dr. Michael Geistlinger am Dienstag klar.

„Die Länder müssen die Bundesvorgaben vollziehen, das heißt, selbst wenn dem Land die vom Bund vorgesetzte Suppe nicht schmeckt“, erinnerte Luisser. Daher wären folgende Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht nötig:

-) Keine Sta bei bestimmten schweren Vorsatzdelikten
wie Mord, Vergewaltigung, Terrordelikte. „Tilgungsfristen sind dabei nicht relevant“, so Luisser.

-) Bei einer rechtskräftigen Verurteilung eines Vorsatzdeliktes zu einer unbedingten Haftstrafe soll bei bestimmten Strafhöhen die Wartezeit erheblich verlängert werden

Landesrat Luisser präsentierte dabei zwei Fälle aus NÖ: Ein Kosovare, der im Jahr 2002 zu einer 4,5-jährigen Gefängnisstrafe in der Schweiz wegen Beihilfe zum Mord verurteilt worden war, suchte nach Tilgung der Strafe um die österreichische Sta an und bekam diese, trotz Rechtsmittel des Landes NÖ. Ein acht Mal rechtskräftig gerichtlich verurteilter Türke, der sogar Sozialhilfe erhalten hatte, suchte 3 Monate nach Tilgung der Vorstrafen um die Sta an: Der Mann samt Familie wurde – trotz Rechtsmittel seitens des Landes NÖ – eingebürgert. „Wollen wir Serien-Gewalttäter und Beitragstäter zum Mord wirklich mit der österreichischen Sta belohnen? Wir lehnen das ab“, stellte Christoph Luisser klar.

-) keine Sta für Asylwerber oder zumindest eine empfindliche Anhebung der Wartefrist

„Wie verträgt sich Asyl und Staatsbürgerschaft? Das sind zwei Paar Schuhe. Asyl ist Schutz auf Zeit, die Sta ist indes das unbefristete Vollrecht und hat mit Asyl nichts zu tun. Deshalb wäre es konsequent, dieses unbefristete Privileg ersatzlos zu streichen oder zumindest die Wartezeit für Asylanten wesentlich zu verlängern“, so Luisser. Es sei übrigens ein Verdienst der FPÖ, dass die Wartezeit im Jahr 2018 bereits von sechs auf zehn Jahre verlängert worden war – sonst gäbe es die Staatsbürgerschaftswelle mit den 2015er-Flüchtlingen schon seit dem Jahr 2021.

-) Privilegierte Verleihung nach 6 Jahren nur noch in absoluten Ausnahmefällen

Und zwar nur noch für Angehörige von Österreichern! „6 Jahre sind zu kurz, um sich ein verlässliches Gesamtbild zu machen. Der bloße Erwerb der Sprachkenntnis B2 kann nichts aussagen – Papier ist bekanntlich geduldig“, so Luisser.

-) Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften

Legt ein Flüchtling die bisherige Sta nicht zurück, dann gibt es keinen österreichischen Pass.

-) Neuregelung der Einkünfte

„Ein wesentlicher Punkt. Es sollen nur mehr bestimmte Erwerbstätigkeiten gelten, also das, was der Antragsteller aktiv an Einkommen eingebracht hat“, so Luisser. Weiters müsse der Beobachtungszeitraum geändert werden. „Nicht die besten 36 Monate der letzten 72 Monate sollten gelten, sondern zumindest die letzten fünf vollständigen Jahre. Und in den letzten zehn Jahren vor der Verleihung darf keine Sozialhilfe bezogen worden sein. Wir sollen keine Sozialschmarotzer einbürgern, sondern Nettozahler“, hielt Luisser fest und legte einen konkreten Fall dar, in dem eine Familie 83 Prozent des Nachweises ausschließlich aus Familienbeihilfe plus AMS-Leistungen erbracht hatte.

-) Anhebung der erforderlichen Deutschkenntnisse

„Wir wollen mindestens eine B2-Prüfung. Um Betrug zu verhindern, muss die Sprachprüfung beim Österreichischen Integrationsfonds abgelegt werden“, führte Luisser aus.

-) Nachschärfung des Extremismus- und Terrorversagungsgrundes

Es soll kein Naheverhältnis zu einer Terrorgruppe mehr nötig sein, sondern der begründete Verdacht reichen. „Wir können als Staat Österreich schließlich mehr verlieren als gewinnen“, erklärte Luisser.

-) Verleihungsgebühren müssen angehoben werden

-) Aussetzung des Asylprivilegs nach § 11a Abs. 7. als Sofortmaßnahme

(Anm. zu Asylprivileg: Einem Fremden ist nach einem rechtmäßigen und ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens zehn Jahren im Bundesgebiet unter bestimmten Voraussetzungen die Sta zu verleihen): „Diese Maßnahme wäre – im Unterschied zum EU-rechtswidrigen und zahnlosen Beschluss des Ministerrats über den Stopp des Familiennachzuges nach Österreich – EU-rechtskonform und durch Initiativantrag sofort umsetzbar“, erklärte Luisser.

Verfassungs- und Völkerrechtsexperte Prof. Dr. Michael Geistlinger untermauerte Luissers Ausführungen: „Das Land NÖ ist in doppelter Hinsicht vom Bund an die Leine genommen. Es muss akzeptieren, dass alle österreichischen Staatsbürger, die in NÖ den Hauptwohnsitz haben, nö. Landesbürger sind, egal ob diese bestimmte von NÖ formulierte Kriterien betreffend Integration oder Sprache erfüllen oder nicht. Zudem muss das Land NÖ das Staatsbürgerschaftsgesetz anwenden, das der Bundesgesetzgeber beschlossen hat, der Bund zieht sich aus der Verantwortung. Der Bund schafft die gesetzliche Grundlage, kontrolliert ihre Anwendung und schreitet gerichtlich ein, ist er mit der Anwendung nicht einverstanden.“

Die von Luisser geschilderten Fälle würden das Dilemma aufzeigen, Luisser führe mehr als gute Gründe an, warum das Staatsbürgerschaftsgesetz vom Bund dringend geändert werden müsse. „Wer für eine Liberalisierung des Staatsbürgerschaftsrechts eintritt, tut dies nicht, weil dies völker- oder europarechtlich vorgegeben wäre, sondern primär aus wahltaktischen Gründen. Der fortschreitende Mangel an Zuspruch durch Österreicher bei Wahlen soll ausgeglichen werden. Wien und die jüngste Wahl sind beste Beispiele dafür“, so Prof. Geistlinger weiter.

Das Staatsbürgerschaftsrecht sei eines der wenigen Rechtsbereiche, in denen es nur wenige völker- und europarechtliche Vorgaben gibt. Es sei auch nicht richtig, dass die Genfer Flüchtlingskonvention Österreich oder der EU irgendwelche Vorgaben zum Staatsbürgerschaftsrecht mache. Zudem sei die Flüchtlingseigenschaft abzuerkennen, wenn durch Änderung der Umstände im Herkunftsland die Fluchtgründe wegfallen. Denn: Nach den Vereinten Nationen müsse die Änderung erheblich und nicht nur vorübergehend sein. „Versetzen Sie sich bitte einmal in die Lage von Syrien. Wie soll Syrien einen Wiederaufbau schaffen, wenn die bestqualifizierten Bürger sich bleibend im Ausland niederlassen? Syrien hat ein Recht darauf, sind die Fluchtgründe mal weg, dass die geflohenen Syrer wieder nach Syrien zurückkehren“, führte Prof. Geistlinger aus.

Luisser wolle Probleme an der Wurzel lösen und nicht bloß Kosmetik betreiben: „Luissers Vorschlag reagiert auf die steigenden Zahlen von Einbürgerungen Drittstaatenangehöriger und auf den hohen Ausländeranteil an der Gesamtbevölkerung, die zu den allseits bekannten Problemen führen: mangelnde Deutschkenntnisse in Schulen, Qualitätsverlust der österreichischen Schulbildung, Benachteiligung heimischer Schüler, Gewalt und Überforderung der Lehrer“, so Geistlinger. „Luissers Vorschlag bekämpft den Pulleffekt für immer mehr illegale Migration und stellt eine Weiche hin zur Förderung österreichischer Familien und legaler Migration“, stellte Prof. Geistlinger klar.

Die Aufforderung könne in Einklang mit den wenigen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes zum Staatsbürgerschaftsrecht umgesetzt werden. Für vulnerable Bevölkerungsgruppen würden sicherlich Ausnahmen etabliert. Die Reduktion der Fälle von privilegierter Verleihung nach 6 Jahren könne sachlich gerechtfertigt werden, die Neuregelung der Einkünfte und die Anhebung der Deutschkenntnisse sowie die Nachschärfung des Terrorversagungsgrundes unterlägen vollständiger Regelungsfreiheit. „Die Forderung nach sofortiger Aussetzung des Asylprivilegs ist im Hinblick auf Syrien oder Afghanistan mehr als gerechtfertigt und untermauert, dass absolute Eile hinsichtlich der von LR Luisser eingemahnten Reform geboten ist“, schloss Prof. Geistlinger und wies auf die sechsstellige Asylwerber-Anzahl, darunter viele Syrer und Afghanen, ab der Jahre 2015 und 2016 hin.

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Polizei und Rettung störten assistierten Suizid durch Wiederbelebungsversuche

Volksanwalt Achitz: Klare Regelungen bei Vorliegen einer Sterbeverfügung erforderlich

Eine Frau hatte sich zum Suizid entschlossen und eine Sterbeverfügung errichten lassen. Als sie das legal bezogene tödliche Medikament bereits eingenommen hatte und im Sterben lag, erschien die Polizei. Obwohl sie von einem anwesenden Mann auf die Sterbeverfügung aufmerksam gemacht wurde, starteten die Polizisten Wiederbelebungsversuche. Ihre Pflicht sei, Leben zu retten. Amtliche Informationen zum Sterbeverfügungsgesetz seien ihnen nicht bekannt.

Kurz danach trafen Rettungssanitäter und ein Notarzt ein und lösten die Polizisten bei der Herzdruckmassage ab. Der Mann übergab die Sterbeverfügung und machte erneut Angaben zum eingenommenen Medikament. Ungeachtet seines Protests schafften die Sanitäter einen Defibrillator herbei und setzten mit dem Notarzt Reanimationsmaßnahmen solange fort, bis sämtliche Signale am EKG erloschen.

Man kann den Sanitätern persönlich keinen Vorwurf machen, sagt Volksanwalt Bernhard Achitz: „Was sie brauchen, sind klare Regelungen und Informationen zum Thema Sterbeverfügungsgesetz und assistierter Suizid. Rechtliche Widersprüche sollten beseitigt werden, damit Einsatzkräfte die Sterbeverfügungen respektieren dürfen.“

Denn etwa laut Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz sind die Rettungsdienste verpflichtet, wegen unmittelbarer Lebensgefahr sofort erste notärztliche Hilfe zu leisten.

Mehr dazu im Parlamentsbericht der Volksanwaltschaft (ab Seite 213): https://volksanwaltschaft.gv.at/downloads/248ij/Parlamentsbericht%202024%20-%20Kontrolle%20der%20%C3%B6ffentlichen%20Verwaltung.%20Verwaltung_2024%20bf

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Polizeihubschrauber stürzte am Flugplatz Bad Vöslau ab

Glücklicherweise gab es keine Verletzen

Am heutigen Dienstag, dem 6.Mai, kam es am Flugplatz Bad Vöslau/Kottingbrunn zu einem Zwischenfall mit einem Polizeihubschrauber. Während eines bodennahen Trainingsmanövers ging eine Ausbildungsmaschine vom Typ AS350 – B1 aus sehr geringer Flughöhe und wenig Geschwindigkeit zu Boden. An Bord befanden sich ein Fluglehrer sowie ein angehender Polizeipilot. Beide blieben glücklicherweise unverletzt.

Der genaue Unfallhergang ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Der betroffene Hubschrauber ist ein Ausbildungshubschrauber, der von der Flugpolizei zur Pilotenausbildung eingesetzt wird.

Die Einsatzfähigkeit der österreichischen Flugpolizei ist durch den Vorfall nicht eingeschränkt. Derzeit verfügt die Flugpolizei im gesamten Bundesgebiet über 17 Hubschrauber und rund 50 Pilotinnen und Piloten.

Die Ausbildung zum Berufshubschrauberpiloten der Flugpolizei dauert – abhängig von Vorkenntnissen – zwischen 12 und 18 Monaten. Sie umfasst umfassende Theorieblöcke, 150 Flugstunden sowie die Nachtsichtflugberechtigung. Daran schließen Spezialkurse, unter anderem für Hochgebirgseinsätze und Außenlandungen, sowie eine praxisnahe Supervision an. Die Einsatzpilotinnen und -piloten werden nach rund zwei bis drei Jahren als Pilot in Command (Tag) und Copilot (Nacht) eingesetzt. Die Ausbildung wird laufend durch Zusatzmodule wie Außenlast- oder Bergeseiltransporte ergänzt.

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FPÖ – Schnedlitz „Während heimische Bauern um ihre Existenz kämpfen, verteilt Meinl-Reisinger Millionen für Bauern in Afrika!“

„Bildlich gesprochen: Wenn Beate eine Reise tut, ist das für den Steuerzahler gar nicht gut – jede Reise ein Millionengeschenk!“

„Die Ampelregierung hat wieder einmal bewiesen, dass ihr das Wohl der Österreicher vollkommen egal ist – solange man im Ausland mit Steuergeld glänzen kann“, kritisierte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz die bekanntgewordene Geldverteilung von NEOS-Außenministerin Meinl-Reisinger an Nussbäuerinnen in Burkina Faso. „Während unsere heimischen Bauern unter dem EU-Mercosur-Wahnsinn und dem ideologiegetriebenen Green Deal finanziell und existenziell in die Knie gezwungen werden, verschenkt diese Bundesregierung Millionen an afrikanische Projekte. Bezahlt wird das natürlich – wie immer – vom österreichischen Steuerzahler!“

Die Doppelmoral sei nicht zu überbieten, so Schnedlitz: „Bei den eigenen Pensionisten wird der Sparstift angesetzt, die Bauern werden von dieser Versager-Regierung im Stich gelassen, aber wenn Beate Meinl-Reisinger in den Flieger steigt, wird mit beiden Händen das Geld aus dem Fenster geworfen – und zwar gleich über Kontinente hinweg.“

Besonders gefordert sieht der freiheitliche Generalsekretär nun auch die ÖVP und ihren Bauernbund: „Wie will man das den heimischen Landwirten erklären? Während sie unter immer neuen Auflagen und Importdruck leiden, verteilt die ÖVP-Mitregierung mit der NEOS-Ministerin Millionen an ausländische Landwirtschaftsprojekte. Der Bauernbund muss hier auch gegen die eigene ÖVP aufstehen, anstatt sich weiter von dieser Ampel zum Steigbügelhalter machen zu lassen. Ansonsten soll der Bauernbund zugeben, dass man ausschließlich die Interessen der Volkspartei vertritt und dafür den Bauernstand in den Rücken fällt.“

„Dass sich die Verlierer-Ampel allen Ernstes einredet, damit internationale Verantwortung zu zeigen, ist ein Hohn für all jene, die in Österreich tagtäglich ums finanzielle Überleben kämpfen“, so Schnedlitz weiter. „Die Wahrheit ist: Diese Regierung spart im eigenen Land bei den Falschen – bei unseren Alten, bei unseren Familien, bei unseren Fleißigen – und verteilt dafür großzügig Steuergeld ins Ausland. Es braucht endlich eine Politik mit Hausverstand und Verantwortungsgefühl – eine Politik für unser Land und unsere Leute. Die FPÖ steht bereit, diesen Steuergeld-Irrsinn zu beenden, frei nach dem Motto: Österreich zuerst!“

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Neue Zählung zeigt deutlich weniger Stadttauben in Wien

Tierschutz Austria fordert tierfreundliches Management statt Abwehrmaßnahmen

Sie gurren, sie fliegen – und sie werden oft verkannt und auch als Ratten der Lüfte bezeichnet: Die neueste Taubenzählung in Wien hat ergeben, dass von einer „Taubenplage“ in Wien keine Rede sein kann. Lediglich zwischen 50.000 und 60.000 Stadttauben werden im gesamten Stadtgebiet geschätzt. Tierschutz Austria unterstützte das Freiwilligenteam bei der Erhebung und fordert nun tierschutzkonforme Strategien für ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Tier.

Zahl basiert auf Forschung – nicht auf Bauchgefühl

Die Zählungen sind Teil eines Forschungsprojekts des Wildtierservice Wien, das seit Oktober 2021 läuft. Untersucht werden unter anderem Gesundheits- und Ernährungszustand, Lebenserwartung und Bewegungsmuster von Stadttauben. Tierschutz Austria beteiligt sich regelmäßig an der Erhebung und begrüßt die nun vorliegenden, fundierten Zahlen.

„Die diesjährige Zählung bestätigt einmal mehr, dass die Rufe von einer Taubenplage in Wien nur Angstmacherei sind. Für ein friedliches Miteinander gibt es längst erprobte Lösungen, die endlich auch in Wien flächendeckend umgesetzt werden sollten“, so MMag.a Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria.

Mythos Plage: Stadttauben werden zu Unrecht verteufelt

Tierschutz Austria kritisiert die pauschale Verunglimpfung der Stadttauben als Plage. Die Tiere stammen ursprünglich von domestizierten Felstauben ab und lebten über Jahrhunderte in enger Beziehung zum Menschen. Heute jedoch werden sie oft verstoßen – und leiden unter Maßnahmen wie Tauben-Abwehr-Spikes an Gebäuden.

„Taubenstacheln verursachen unnötiges Leid, schaden dem Stadtbild und schaffen zusätzliche Arbeit für Tierschutzvereine. Dabei gibt es längst bessere Lösungen. Nur Uninformierte verbreiten weiterhin grundlose Panik“, so Petrovic weiter.

Wien braucht ein modernes Taubenmanagement

Ein funktionierendes Taubenmanagement muss wissenschaftlich fundiert sein – nicht von Emotionen oder Vorurteilen gesteuert. Tierschutz Austria fordert deshalb:

. den Ausbau betreuter Taubenschläge,
. kontrollierte Fütterung nach klaren Regeln,
. Geburtenkontrolle durch Eieraustausch,
. das Verbot tierquälerischer Spikes an Gebäuden.

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FPÖ – Hafenecker: „Schellhorns Einschüchterungsversuche gegen Medium sind ein Skandal“

"Rücktritt und Ermittlungen jetzt unumgänglich!“

„Dass ausgerechnet rund um den Tag der Pressefreiheit bekannt wird, wie Neos-Staatssekretär Sepp Schellhorn unabhängige Medienvertreter telefonisch unter Druck gesetzt haben soll, ist ein beispielloser Angriff auf die vierte Gewalt in unserem Land“, zeigte sich FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker empört. „Wenn ein Regierungsmitglied versucht, kritische Berichterstattung mit dem Entzug von Werbung zu bestrafen, dann ist das nicht nur moralisch verwerflich, sondern riecht nach dem Versuch der Inseratenkorruption – ein Fall für die Justiz!“

Laut einem Bericht von Exxtra24.at soll Schellhorn einen Journalisten angerufen und ihm mit dem Entzug von Werbekooperationen gedroht haben, nachdem dieser kritisch über den Wechsel seines Dienstwagens von einem Audi A6 zu einem Audi A8 berichtet hatte. „Diese Vorgangsweise erinnert an autoritäre Systeme, in denen Medienfreiheit mit Füßen getreten wird. In einer Demokratie ist so ein Verhalten inakzeptabel und darf nicht ohne Konsequenzen bleiben“, so Hafenecker weiter.

Der FPÖ-Mediensprecher forderte daher nicht nur den sofortigen Rücktritt von Neos-Staatssekretär Schellhorn, sondern auch eine umfassende Untersuchung durch die Justiz: „Es muss geprüft werden, ob hier der Versuch unternommen wurde, durch den Entzug von Inseraten Einfluss auf die Berichterstattung zu nehmen. Solche Methoden dürfen in Österreich keinen Platz haben.“

Zudem richtete Hafenecker einen Appell an Neos-Chefin Beate Meinl-Reisinger: „Wenn die Neos es mit der Pressefreiheit ernst meinen, dann müssen sie jetzt handeln und sich klar von Schellhorns Verhalten distanzieren. Ein einfaches ‚Weiter so‘ darf es nicht geben.“

Abschließend betonte FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Die Pressefreiheit ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Wer sie angreift, greift die Demokratie selbst an. Wir werden nicht zulassen, dass solche Einschüchterungsversuche Schule machen.“

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ÖHGB: Nein zu Bablers Regulierungswut auf dem Rücken des Privateigentums

Kampfansage des Vizekanzlers an den privaten Wohnungsmarkt ist ideologischer wie gefährlicher Frontalangriff auf Eigentum, Rechtssicherheit und marktwirtschaftliche Grundsätze

Mit seiner 1.-Mai-Ansage „Wir greifen jetzt in die privaten Mieten ein“ treibt Vizekanzler Andreas Babler den Unsinn mit der Regulierung des Wohnungsmarkts an die Spitze. Mit dieser ideologisch motivierten, inhaltlich aber nicht zu Ende gedachten „Politik“ rüttelt der Vizekanzler an den Grundfesten des Eigentums, untergräbt dringend nötige Investitionen in den Wohnungsmarkt und fügt auch in den eigenen Reihen, beispielsweise den Genossenschaften, erheblichen Schaden zu.

Bablers Vorgehen ist kontraproduktiv

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer schließt aus diesem Vorgehen: „Wer so blindlinks und unreflektiert im Blindflug in gewachsene Strukturen eingreift, gefährdet nicht nur den Bestand, sondern auch künftige Investitionen – und damit Wohnraum für kommende Generationen.

Unter solchen Voraussetzungen wird kein Privater mehr bereit sein, in diesem Land zu investieren. Damit werden Sanierungen aufgeschoben und Investitionen in neuen Wohnraum bleiben aus – auch im gemeinnützigen Bereich fehlen die Mittel. Die Wohnwirtschaft verkommt zur staatlichen Restverwertung nach Art der DDR.

Staatliche Einnahmen sprudeln weiter – der Staat verteilt mit der Gießkanne Geschenke auf Kosten Privater

Parallel steigen die Betriebskosten – ungebremst. Denn öffentliche Gebühren wie Wasser, Müll und Kanal werden staatlich inflationsangepasst, denn es muss doch investiert werden. Während Private also Mietdeckel verordnet bekommen, holen sich die Gemeinden über Betriebskosten und Gebühren die Teuerung zurück – und befeuern die Inflation.

Aktuelle Zahlen der Statistik Austria stellen schwarz auf weiß klar, dass seit dem Jahr 2020 die Hauptmietzinse geringer gestiegen sind als die allgemeine Inflation. Laut Statistik Austria war die allgemeine Preissteigerung um 4,4 % höher als die Steigerung der Hauptmietzinse.

Die Budgetlage ist angespannt. Das Regierungsprogramm verspricht zwar „keine Vermögenssteuern“, dennoch wird über eine Erhöhung der Grundsteuer für alle Immobilien gesprochen. Prunbauer: „Das ist nichts anderes als ein weiterer Zugriff auf den Immobilienbesitz und bedeutet eine Besteuerung der Substanz, also Vermögenssteuer.“ Gerade in den Gemeinden wurden über Jahrzehnte eine ganze Reihe grundstücksbezogener Abgaben ins Leben gerufen. Österreich rangiert bei den Einnahmen im EU-Raum an zweiter Stelle und hat kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem!

ÖHGB-Präsident Prunbauer abschließend: „Babler agiert wirtschaftlich gefährlich, denn er ignoriert mit seiner Mietpreisdeckelansage zentrale Zusammenhänge und Regeln eines funktionierenden Wohnungsmarkts. Es braucht daher einen klaren Kurswechsel. ÖVP und NEOS müssen aufwachen, ihre Verantwortung wahrnehmen und dem Irrweg zentralistischer Regulierungspolitik eine Absage erteilen, bevor der Volkswirtschaft ein irreparabler Schaden zugefügt wird.“

Über den ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

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Diensthundeabteilung der Polizei rettete Familie vor durchgedrehten Listenhund

Warum hält sich eigentlich jemand einen Listenhund? - Ein generelles Halteverbot wäre sinnvoll

Die Polizeidiensthundeeinheit (PDHE) wurde gestern alarmiert, da ein Pit-Bull in einer Wohnung im 23. Wiener Gemeindebezirk bereits mehrere Personen gebissen hatte und sich nicht beruhigte. Die Besitzerin des Hundes, eine 52-jährige österreichische Staatsbürgerin, war bei dem Vorfall vorerst nicht in der Wohnung. Wie sich herausstellte, soll der Hund zwei Söhne der Frau attackiert haben, als diese eine verbale Auseinandersetzung in der Wohnung hatten. Die Besitzerin ist daraufhin in die Wohnung zurückgekehrt und wurde ebenfalls durch das Tier verletzt. Außerdem soll der Hund ein Wandstück aus der Mauer gebissen haben.

In weiterer Folge wurde der 52-Jährigen, die keinen Hundeführschein für den Listenhund hatte, der Listenhund behördlich abgenommen. Dazu mussten die Beamten der PDHE den bissigen Listenhund mittels besonderer Ausrüstung, u.a. einem Schild, Beißhandschuhen und einer Fangschlinge, sichern und in eine Transportbox verbringen. Der 4-jährige Pit-Bull wehrte sich massiv gegen die Verbringung in die Transportbox und verhielt sich äußerst aggressiv. Da das Tier in weiterer Folge apathisch wirkte und ein lebensbedrohlicher Zustand nicht ausgeschlossen werden konnte, wurde es der Tierrettung zum Transport in das Tierquartier übergeben. Ein Tierarzt konnte dort nur den Tod des Listenhundes feststellen. Weshalb das Tier nicht überlebte, ist Gegenstand von Erhebungen des Veterinäramtes. Die 52-Jährige wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und wegen der Verletzung tierhalterechtlicher Bestimmungen angezeigt.

Es stellt sich die Frage, warum man sich eigentlich einen solchen Hund hält. Möglicherweise um einen eigenen Minderwertigkeitskomplex zu kompensieren? Jedenfalls gehört die Haltung derartiger Hunderassen verboten. Denn diese Hunde haben durch ihre Züchtung ein weit höheres Aggressionspotenzial als ein normaler Hund. Dies wird auch immer wieder durch Vorfälle – die auch tödlich geendet haben – bewiesen.

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