Wofür genau erhielt Frau Mag.a Edtstadler die Auszeichnung?
ÖRAK-Präsident Dr. Armenak Utudjian überreicht das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft an Dr.in Alma Zadić, LL.M. und Mag.a Karoline Edtstadler
Von der Boulevard-Presse fast unbemerkt – nur der Kurier berichtete darüber – wurde unter anderem, am vergangenen Freitag, die jetzige Salzburger Landeshauptfrau, Frau Mag.a Karoline Edtstadler, vom ÖRAK (Österreichischer Rechtsanwaltskammertag) mit der höchsten Auszeichnung geehrt.
In der Presseaussendung des ÖRAK ist zu lesen: Das Ehrenzeichen der österreichischen Rechtsanwaltschaft dient der Würdigung herausragender Verdienste um die österreichische Rechtsanwaltschaft und wird seit 1995 verliehen. Die Zahl der gleichzeitigen Inhaberinnen und Inhaber des Ehrenzeichens ist mit 50 begrenzt. Bisher wurden 29 Persönlichkeiten ausgezeichnet, darunter Dr.in Brigitte Bierlein, Dr.in Irmgard Griss und Dr. Dr. h.c. Clemens Jabloner.
Nun haben wir recherchiert und konnten beim besten Willen nicht eruieren, welche herausragende Verdienste um die österreichische Rechtsanwaltschaft, sich Frau Mag.a Edtstadler verdient gemacht haben soll. Eines konnten wir jedoch herausfinden und zwar ihr Verhalten während der Corona-Zeit. Da tätigte sie nämlich unter anderem folgende Aussage:
Ob das der ÖRAK mit „Würdigung herausragender Verdienste um die österreichische Rechtsanwaltschaft“ gemeint hat und ihr deshalb die Auszeichnung verliehen wurde?
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