Gehälter sind kein Betriebsgeheimnis mehr


Löhne müssen offen gelegt werden

Sollten  Sie  heute  die  Stellenangebote  – für  Arbeitsunwillige,  pardon  Arbeitslose  sehr

interessant –  in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass
fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.

 

Waren  und sind doch Löhne zu Recht  ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis,  wird sich so
manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird.  Ursache dafür ist
ein Gesetz,  dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.

 

Vorschriften  der  Novelle  zum  Gleichbehandlungsgesetz  schreiben  nämlich  Einkommens-
transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen

Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.

 

Damit  hat das Gleichbehandlungsgesetz  wiederholt gezeigt,  dass es  eigentlich in Schilda

seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,

in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.

 

Darum  ist es auch  nicht nachvollziehbar,  dass Frauenministerin  Gabriele Heinisch-Hosek

der Meinung ist,  dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,

die  nicht  verhandlungsgeübt  sind,  oder keinen Einblick in  Lohnsysteme im  Arbeitsmarkt

haben.   Ob die Unfähigkeit  einen  Blick in  den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg-
liche  Auskünfte  bei  der Arbeiterkammer einzuholen  die Gabe der Verhandlungsgeschick-
lichkeit erhöht sei dahingestellt.

 

Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz

Aus  den obig angeführten Gründen,  haben bis dato  kaum  Firmen irgendwelche Gehalts-
angaben  in ihren geschaltenen  Stelleninseraten veröffentlicht.   Aber nun ist Schluss mit
lustig,  denn ab heute wird gnadenlos abgezockt,  pardon abgestraft.

 

Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben  – dabei genügt nicht
der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag –   werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse
gebeten.

 

Die  skurrile gesetzliche Vorschrift enthält  noch eine zusätzliche  Erstaunlichkeit. Zu den Ge-

haltsangaben  müssen noch eventuelle Überzahlungen   – aus welchem Grund auch immer –

des  Kollektivvertrags veröffentlicht werden.   Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-

nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne

nach  dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben.   Jedenfalls gelangt man zu diesem Er-
kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.

 

Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,

sondern  die Medien in denen die Annoncen geschalten werden.   Denn jedes Wort wird in

diesen  auf  die  sprichwörtliche  Goldwaage  gelegt und  natürlich  verrechnet.   Durch die
zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes,  enthalten die Inserate naturgemäß mehr

verrechenbare Wörter.

 

Der ORF als (negatives) Musterbeispiel

Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-

schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011

nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.

 

Screen: kritikus.at

 

Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß.   Wurde doch bereits am 23.12.2011

für  jedermann(frau) hörbar verlautbart,  dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka,  den Job

erhält und das obwohl es eine  gesetzliche Vorschrift zur  Stellenausschreibung gibt.

 

Als  der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF,  dass sich Pelinka  ganz normal um

den Job bewerben müsse.  Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind

uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn

alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.

 

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2012-01-01