Löhne müssen offen gelegt werden
Sollten Sie heute die Stellenangebote – für Arbeitsunwillige, pardon Arbeitslose sehr
interessant – in diversen Tageszeitungen studiert haben, ist Ihnen sicher aufgefallen, dass fast alle Inserate Gehaltsangaben beinhalten.
Waren und sind doch Löhne zu Recht ein wohlgehütetes Betriebsgeheimnis, wird sich so manche(r) Leser(in) fragen, warum dies nun öffentlich verlautbart wird. Ursache dafür ist ein Gesetz, dass es eigentlich schon seit dem März 2011 gibt.
Vorschriften der Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz schreiben nämlich Einkommens- transparenz in Stellenanzeigen vor. Die Arbeiterkammer erhofft sich von dieser gesetzlichen
Vorschrift , dass sich so die Gehälter der Frauen endlich an die der Männer angleichen.
Damit hat das Gleichbehandlungsgesetz wiederholt gezeigt, dass es eigentlich in Schilda
seinen Platz hätte. Denn in Österreich gibt es einen gesetzlich verankerten Kollektivvertrag,
in dem keine geschlechtsspezifischen Unterschiede gemacht werden.
Darum ist es auch nicht nachvollziehbar, dass Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek
der Meinung ist, dass diese Vorschrift all jenen zu einem gerechteren Lohn verhelfen soll,
die nicht verhandlungsgeübt sind, oder keinen Einblick in Lohnsysteme im Arbeitsmarkt
haben. Ob die Unfähigkeit einen Blick in den Kollektivvertrag zu werfen oder diesbezüg- liche Auskünfte bei der Arbeiterkammer einzuholen die Gabe der Verhandlungsgeschick- lichkeit erhöht sei dahingestellt.
Firmen ignorierten weitgehend das skurrile Gesetz
Aus den obig angeführten Gründen, haben bis dato kaum Firmen irgendwelche Gehalts- angaben in ihren geschaltenen Stelleninseraten veröffentlicht. Aber nun ist Schluss mit lustig, denn ab heute wird gnadenlos abgezockt, pardon abgestraft.
Firmen die in ihren Stellenangeboten keinen Gehaltsangaben angeben – dabei genügt nicht der Hinweis auf den gesetzlichen Kollektivvertrag – werden mit bis zu 360 Euro zur Kasse gebeten.
Die skurrile gesetzliche Vorschrift enthält noch eine zusätzliche Erstaunlichkeit. Zu den Ge-
haltsangaben müssen noch eventuelle Überzahlungen – aus welchem Grund auch immer –
des Kollektivvertrags veröffentlicht werden. Da dies aber nicht kontrollierbar ist und Unter-
nehmer(innen) auch nicht auf den Kopf gefallen sind, begnügen sich diese die Mindestlöhne
nach dem gesetzlichen Kollektivvertrag anzugeben. Jedenfalls gelangt man zu diesem Er- kenntnis, wenn man sich die Stellenangebote durchliest.
Nutznießer dieser höchst erstaunlichen Vorschrift werden wohl kaum Arbeitssuchende sein,
sondern die Medien in denen die Annoncen geschalten werden. Denn jedes Wort wird in
diesen auf die sprichwörtliche Goldwaage gelegt und natürlich verrechnet. Durch die zwangsweise Verlautbarung des Lohnangebotes, enthalten die Inserate naturgemäß mehr
verrechenbare Wörter.
Der ORF als (negatives) Musterbeispiel
Da loben wir uns die Gesetzestreue des ORF, zumindest was die Lohnangabe in Stellenaus-
schreibungen betrifft. Der staatliche Rotfunk, pardon Rundfunk, ließ am 28.Dezember 2011
nachfolgendes Inserat in der „Wiener Zeitung“ veröffentlichen.
Screen: kritikus.at
Allerdings beinhaltete das ORF-Inserat einen Pferdefuß. Wurde doch bereits am 23.12.2011
für jedermann(frau) hörbar verlautbart, dass das SPÖ- Protégé-Kind, Nico Pelinka, den Job
erhält und das obwohl es eine gesetzliche Vorschrift zur Stellenausschreibung gibt.
Als der Skandal aufflog beteuerte man seitens des ORF, dass sich Pelinka ganz normal um
den Job bewerben müsse. Allerdings schenken wir dieser Aussage keinen Glauben und sind
uns ziemlich sicher, dass der SPÖ-Günstling den Posten bekommt. Wäre doch gelacht, wenn
alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.
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2012-01-01