Grundstücksbesitzer müssen die Arbeit von Beamten kontrollieren


LESERINNEN – BRIEF

Sehr geehrtes Redaktions-Team!

Ersuche  um  dringende  Veröffentlichung  meines  Leserbriefes  zu einem Thema,  über das
sicher nur wenige Personen Bescheid wissen:
An nachfolgendem Beispiel sieht man wieder die (gewollte?) Desinformation:   Kein Medium
(TV,  Zeitungen,  div. Internetseiten ….) hat,  soweit ich bisher feststellen konnte,  über die
seit  Anfang  Mai 2012  erfolgte  Umstellung  der  Grundstücksdatenbank durch das Amt für
Eich- und  Vermessungswesen  berichtet  –  warum  wird über ein derart wichtiges Thema
nicht informiert?
Das  könnte  jedoch  für Grundstückseigentümer im Falle eines Grenzstreites weitreichende
Folgen  haben,  da,  wie ich zufällig vor kurzem in einem Gemeindemitteilungsblatt las, die
Eigentümer  selbst (!)  mit  einer Frist bis Ende November 2012, überprüfen sollen,  ob ihr
Grundstück – falls es ein oder kein Grenzkatastergrundstück ist – richtig in die neue Grund-
stücksdatenbank übernommen wurde.
Dazu  benötigt  man  einen  (auch älteren)  Grundbuchsauszug  in  dem  ganz  oben in der
1. Zeile  neben  der  Grundstücksnummer  im oben beschriebenen Fall ein „G“ stehen muß
(falls es sich um ein Grenzkatastergrundstück handelt) – ist dieses „G“ nicht vorhanden, ist
es kein Grenzkatastergrundstück.
Dann  geht  man  auf  die  Homepage des Amtes für Eich- und Vermessungswesens Wien
(http://www.bev.gv.at/, Tel. 01/21110-0)  zum  Link im rot-schwarzen Bereich (gut sicht-
bar oben auf der Homepage) und liest sich dort die Anleitung durch.
Stimmen  die  Angaben  im  Grundbuchsauzug  mit den Angaben in der Grundstücksdaten-
bank  überein,  ist  alles  in Ordnung;  ist also das „G“ an der o.a. Stelle sowohl im Grund-
buchsauszug  als  auch  in der Datenbank direkt im Kästchen mit der Grundstücksnummer
vorhanden,  ist  alles richtig übernommen worden;   befinden sich weder auf dem Grund-
buchsauszug  noch  im  entspr.  Kästchen in der neuen Grundstücksdatenbank ein „G“ ist
ebenfalls alles korrekt.
Hat man kein Internet, beim zust. Vermessungsamt (nächstgrößere Stadt/Bezirk) anrufen,
Grundstücksauszug bereithalten und überprüfen.  Bei abweichenden Angaben  muss man
eine Korrektur veranlassen – nach Ende November 2012 hat man dazu jedoch keine Mög-
lichkeit mehr!
Ich empfinde es als Frechheit, dass wir als Steuerzahler ein Heer an Beamten finanzieren
und  dann  quasi  einen Teil ihrer Arbeit erledigen müssen!   Des weiteren frage ich mich,
warum  dauernd  Umstellungen erforderlich sind,  wenn doch ein System gut funktioniert
und  letztendlich  immer  mehr auf den Bürger abgewälzt wird,  der dann auch die damit
verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen muss.
Danke, freundliche Grüße
Marlene K.

2012-11-19