LESERINNEN – BRIEF
Sehr geehrtes Redaktions-Team!Ersuche um dringende Veröffentlichung meines Leserbriefes zu einem Thema, über das sicher nur wenige Personen Bescheid wissen: An nachfolgendem Beispiel sieht man wieder die (gewollte?) Desinformation: Kein Medium (TV, Zeitungen, div. Internetseiten ….) hat, soweit ich bisher feststellen konnte, über die seit Anfang Mai 2012 erfolgte Umstellung der Grundstücksdatenbank durch das Amt für Eich- und Vermessungswesen berichtet – warum wird über ein derart wichtiges Thema nicht informiert? Das könnte jedoch für Grundstückseigentümer im Falle eines Grenzstreites weitreichende Folgen haben, da, wie ich zufällig vor kurzem in einem Gemeindemitteilungsblatt las, die Eigentümer selbst (!) mit einer Frist bis Ende November 2012, überprüfen sollen, ob ihr Grundstück – falls es ein oder kein Grenzkatastergrundstück ist – richtig in die neue Grund- stücksdatenbank übernommen wurde. Dazu benötigt man einen (auch älteren) Grundbuchsauszug in dem ganz oben in der 1. Zeile neben der Grundstücksnummer im oben beschriebenen Fall ein „G“ stehen muß (falls es sich um ein Grenzkatastergrundstück handelt) – ist dieses „G“ nicht vorhanden, ist es kein Grenzkatastergrundstück. Dann geht man auf die Homepage des Amtes für Eich- und Vermessungswesens Wien (http://www.bev.gv.at/, Tel. 01/21110-0) zum Link im rot-schwarzen Bereich (gut sicht- bar oben auf der Homepage) und liest sich dort die Anleitung durch. Stimmen die Angaben im Grundbuchsauzug mit den Angaben in der Grundstücksdaten- bank überein, ist alles in Ordnung; ist also das „G“ an der o.a. Stelle sowohl im Grund- buchsauszug als auch in der Datenbank direkt im Kästchen mit der Grundstücksnummer vorhanden, ist alles richtig übernommen worden; befinden sich weder auf dem Grund- buchsauszug noch im entspr. Kästchen in der neuen Grundstücksdatenbank ein „G“ ist ebenfalls alles korrekt. Hat man kein Internet, beim zust. Vermessungsamt (nächstgrößere Stadt/Bezirk) anrufen, Grundstücksauszug bereithalten und überprüfen. Bei abweichenden Angaben muss man eine Korrektur veranlassen – nach Ende November 2012 hat man dazu jedoch keine Mög- lichkeit mehr! Ich empfinde es als Frechheit, dass wir als Steuerzahler ein Heer an Beamten finanzieren und dann quasi einen Teil ihrer Arbeit erledigen müssen! Des weiteren frage ich mich, warum dauernd Umstellungen erforderlich sind, wenn doch ein System gut funktioniert und letztendlich immer mehr auf den Bürger abgewälzt wird, der dann auch die damit verbundenen Unannehmlichkeiten hinnehmen muss. Danke, freundliche Grüße Marlene K.
2012-11-19