Rot-Grün will alle Rechte für Zuwanderer
und alle Pflichten für einheimische Bürger
Erneut macht sich die rot-grüne Stadtregierung für ein Ausländerwahlrecht stark. Weil
die einheimischen Wähler(innen) den Sozialisten und ihrem grünen Anhängsel wegen ihrer
undemokratischen, ja fast an diktatorisch grenzender Politik gegen die Bürger(innen) in
Scharen davonlaufen – man nenne da nur als Beispiele den Gebühren-Wucher oder das
Parkpickerl-Diktat – wollen sie das Ausländerwahlrecht einführen.
Das Ziel ist ebenso verabscheuungswürdig wie offensichtlich. Importierte und ins Land
gelockte Ausländer(innen) sollen als billiges Stimmvieh die abhanden gekommenen,
heimischen Wähler(innen) ersetzen und damit die rot-grünen Pfründe sichern.
Der Verfassungsgerichtshof hat e inen solchen Vorstoß schon einmal abgewiesen. Aber
in ihrer Verzweiflung versucht es Rot-Grün erneut. In unserer Verfassung steht ganz klar:
„Das Recht geht vom Volk aus“. Und damit ist das Staatsvolk gemeint und nicht irgend-
ein anderes.
Aber wenn es nach dieser Verlierer-Koalition geht, dann dürfen Menschen hier mitent-
scheiden, die sich jederzeit wieder in ihre Heimat absetzen können. Die Konsequenzen
aber muss das Staatsvolk tragen. Das würde bedeuten: Alle Rechte für Zuwanderer, alle
Pflichtenfür die einheimischen Bürger.
Einer solchen Vorgehensweise ist eine deutliche Absage zu erteilen. Wir sagen: Bevor die
Regierung das Volk austauscht, soll das Volk die Regierung austauschen. Und das idealer-
weise noch vor dem Jahr 2015.
Die Nationalratswahl 2013 ist die erste Gelegenheit dazu, der SPÖ, der ÖVP und den Grünen
ihren politischen Stellenwert in der einheimischen Bevölkerung aufzuzeigen. Das BZÖ lassen
wir deshalb aus, weil dies unserer Meinung nach keine besondere Bedeutung mehr in der
Politlandschaft spielt und es nur mehr eine Frage der Zeit sein wird, bis dieses von der polit-
ischen Bildfläche verschwindet.
***** 2012-10-01