Verkehrte Moralauffassungen
Während man „ungerechtfertigte Polizeiübergriffe“ unter den Teppich zu kehren versuchtund bei dessen Misslingen ausser einer geringen Strafe nichts herauskommt, wird die
Existenz von pflichtbewussten Polizisten vernichtet, wenn diese in korrekter Ausübung
ihres Dienstes Gewalt anwenden.
Wie hinlänglich bekannt ist, erschoss ein Polizist einen 14-jährigen Einbrecher im Zuge
eines Einbruches und anschliessender Flucht in einem Kremser Supermarkt. Dieser
Schauprozess mit überraschenden Geständnis
In einem Schauprozess im heurigen März, wurde der Beamte zu 8 Monaten bedingter
Haft wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen verurteilt.
Sein überraschendes Schuldgeständnis dürfte ihm „angeraten“ worden sein, um dem
unwürdigen Schauspiel ein Ende zu bereiten. Die Linken Gutmenschen hatten ihren
Seelenfrieden gefunden, denn wo käme man denn hin, wenn man Kriminelle straffrei
an der Ausübung ihrer Tätigkeit hindern würde.
Wer nun glaubt, dass die Causa damit erledigt gewesen wäre, der befindet sich im Irr-
tum. Die ganze Angelegenheit hatte noch ein Nachspiel beim Unabhängigen Verwalt- ungssenat (UVS). Dieser entschied nun, dass der tödliche Schuss rechtswidrig war.Klage auf Verdienstentgang?
Diese erstaunliche UVS-Entscheidung eröffnet natürlich neue Perspektiven im zivilrecht-lichen Bereich. Mit dieser ist es für die hinterbliebene Familie nun wesentlich leichter,
Ansprüche wie Ersatz der Begräbniskosten und/oder Trauschmerzensgeld gegen die Republik Österreich durchzusetzen.
Würde man sarkastisch sein, könnte man durchaus die Empfehlung aussprechen, dass
die Familie auch auf Verdienstentgang klagen soll. Hatte doch der Filius eine vielver- sprechende Karriere vor sich, die durch eine „rechtwidrige„ Polizeikugel beendet wurde. Mit dem Einkommen welches der Sohnemann erwirtschaftet hätte, wäre es durchaus möglich gewesen die ganze Familie zu erhalten.*****
2010-12-28