Bereits 46(!) Mal, großteils einschlägig vorbestraft
Dass ein Wiederholungstäter, der schon 46(!) Mal einschlägig vorbestraft ist und sich nur
wenige Tage nach seiner vorzeitigen Haftentlassung wieder an zwei Buben vergangen hat,
nun zu sieben Jahren Haft verurteilt worden ist und zusätzlich in eine Anstalt für geistig
abnorme Rechtsbrecher eingewiesen wurde, ist prinzipiell zu begrüßen.
Leider zeigt dieser Fall aber auch klar auf, dass Österreich unter rot-schwarzer Regierungs-
verantwortung zu einem Paradies für Pädophile geworden ist. Auch bedeutet dieses Urteil
keinesfalls, dass der Sexualstraftäter nun auch tatsächlich zeitlich unbegrenzt in einer
Sonderanstalt festgehalten wird.
Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass der Täter bereits 2007 in eine solche Anstalt
eingewiesen worden ist. Trotz negativer Stellungnahme der „BEST“ – Begutachtungs- und
Evaluationsstelle für Gewalt-und Sexualstraftäter, ist der Mann am 21. Dezember vorigen
Jahres entlassen worden.
So hat einer der Gutachter gemeint, eine vorzeitige Entlassung sei durchaus gerechtfertigt,
da es auf den Freigängen zu keinerlei Zwischenfällen gekommen ist. Der zweite Gutachter
hielt den Mann für gefährlich. Dennoch kam der Mann frei. Bereits sechs Tage später
nahm er geschlechtliche Handlungen an zwei Buben vor.
Hier zeigt sich einmal mehr, dass nach wie vor im Zweifel für den Täter- und gegen den
Opferschutz entschieden wird. Dass die Opfer ihr ganzes Leben sowohl unter den psych-
ischen als auch physischen Folgen des Erlebten leiden werden, scheinen die Gutachter und
Gerichte, die Pädophile und Sexualtäter mit ihren milden Urteilen meist in die Freiheit ent-
lassen, nicht zu bedenken.
***** 2013-03-26