Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst
Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen. Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzier-
ung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der
Pfleger und Betreuer. Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher
Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Es wäre daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die
monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären, in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze. Alleine dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung
daheim. Dringendste Maßnahme wäre nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzu-
passen.
***** 2013-04-06