Rotstift dominiert im Pflegebereich


Pflegegeld gehört endlich der Inflation angepasst

Menschen  mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren
jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit
Rechten  ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden.   Ziel unterstützender
Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
 
Ein  wesentlicher  Schritt in Richtung  Selbstbestimmung wurde  1993 mit der Einführung des
Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel
des Werts eingebüßt.   Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vor-
zunehmen.
 
Im  Gegenteil:  Es wurden sogar neue  Hürden beim  Zugang zu den ersten beiden Pflegegeld-
stufen  eingezogen  und  die  NOVA-Rückerstattung  beim  Kauf  eines KFZ durch behinderte
Menschen gestrichen.   Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürft-
igkeit  ist  ebenso  wie  bei Krankheit,  Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozial-
staates.
 
Ohne  das  Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen.   Die Finanzier-
ung darf nicht durch den  Haushalt der Betroffenen erfolgen,  aber auch nicht auf  Kosten der
Pfleger und Betreuer.   Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidar-
isch  erfolgt  und  das  Risiko  weiter  überwiegend  privat  getragen werden muss,  kann die
Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden.
 
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf.  Das ist im internationalen Ver-
gleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgeblieb-
ener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege
kaum  erhöht.   Dies  geht  natürlich  auf  Kosten  der  betroffenen  Pflegebedürftigen und der
Angehörigen.
 
Aber  auch  bei  den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das
geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor,  dass Steuerpflichtigen, die außergewöhn-
liche  Belastungen  durch  eine  körperliche oder geistige Behinderung haben,  ein steuerlicher
Freibetrag  zusteht.   Die  Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Be-
hinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
 
Es wäre daher notwendig,  sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfrei-
beträge  betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung,  als auch die
monatlichen  Pauschbeträge  für  Krankendiätverpflegung  sowie  für Mehraufwendungen wie
Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
 
Die  durch  eine  wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel wären,  in den Bereich der
Langzeitpflege zu investieren. Österreich leistet sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflege-
plätze.   Alleine  dieser Missstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätz-
lich.   Ein Akutbett ist deutlich  teurer als ein  Pflegeplatz oder gar die  Pflege und Betreuung
daheim.   Dringendste Maßnahme wäre nun aber,  das Pflegegeld jährlich der  Inflation anzu-
passen.
 
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2013-04-06