Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten
Foto: VGTPolizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest Morgen Montag, dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr), findet am Landesgericht für Strafsachen Graz, Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver- handlung statt. Anklagepunkte sind: Missbrauchs der Amtsgewalt, Körperverletzung unter Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung. Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer, darunter der stellver- tretende Obmann des VGT David Richter, eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz. Da im Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen. Der stellvertretende VGT-Obmann verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die Herausgabe seiner Identität und wurde daraufhin von einem der beiden Beamten von hinten niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen. Doch glücklicherweise war der gesamte Vorfall gefilmt worden. Der Polizist steht nun nicht nur wegen Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung, sondern auch wegen Verleumdung vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden, die Berufung des Täters gegen diesen Schritt hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt. Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch: ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun endlich vor das zuständige Gericht kommt. Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf- lage übertragen worden, damit sehr sorgsam umzugehen. Ein Polizist, der friedliche Tier- schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die reflexartige Reaktion der Polizei, sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu beschuldigen.“
***** 2013-12-08