Strafprozess gegen Polizisten, der Tierschützer niederschlug


Polizeibeamter muss sich vor Schöffensenat verantworten

Foto: VGT

Polizeibeamter hält Tierschützer am Boden fest
Morgen Montag,  dem 9. Dezember 2013 (Beginn 08:30 bis voraussichtlich 17:00 Uhr),  findet
am  Landesgericht  für  Strafsachen Graz,  Conrad-von-Hötzendorf Straße 41, Saal 44 die Ver-
handlung  statt.   Anklagepunkte  sind:   Missbrauchs der Amtsgewalt,  Körperverletzung unter
Ausnützung einer Amtsstellung und Verleumdung.
Anfang Dezember vor fast genau 2 Jahren dokumentierten 2 Tierschützer,  darunter der stellver-
tretende  Obmann  des  VGT  David  Richter,  eine Treibjagd auf Zuchtfasane nahe Graz.   Da im
Bereich von Wohnhäusern geschossen wurde, riefen die Aktivisten die Polizei. Diese kam, doch
sprach sie zunächst freundlich mit den Jäger(innen), um dann David Richter den Kameradeckel
zuzuschlagen und ihn forsch aufzufordern, sich auszuweisen.
Der  stellvertretende  VGT-Obmann  verweigerte aufgrund dieser unfreundlichen Behandlung die
Herausgabe  seiner  Identität  und  wurde  daraufhin  von  einem der beiden Beamten von hinten
niedergeschlagen und fast 30 Minuten auf dem eiskalten Boden fixiert. Anschließend behauptete
der Polizist, der Tierschützer hätte ihn zuerst geschlagen und ließ ihn festnehmen.
Doch  glücklicherweise  war der gesamte Vorfall gefilmt worden.  Der Polizist steht nun nicht nur
wegen  Missbrauchs der Amtsgewalt und Körperverletzung,  sondern auch wegen Verleumdung
vor Gericht. Das Verfahren vor der Einzelrichterin war von dieser wegen der Schwere der Tat zu
einem Gericht mit Schöffensenat verlegt worden,  die Berufung des Täters gegen diesen Schritt
hatte das Oberlandesgericht Graz im September 2013 abgelehnt.
Dazu der VGT-Obmann DDr. Martin Balluch:   ,,Es ist sehr erfreulich, dass dieses Verfahren nun
endlich vor das zuständige Gericht kommt.   Der Polizei ist das Gewaltmonopol nur mit der Auf-
lage  übertragen  worden,  damit  sehr  sorgsam  umzugehen.   Ein  Polizist,  der friedliche Tier-
schützer niederschlägt, muss aus dem Verkehr gezogen werden. Erschüttert hat allerdings die
reflexartige  Reaktion der Polizei,  sofort nach der Tat in der Öffentlichkeit den Tierschützer zu
beschuldigen.“
*****
2013-12-08