Klarstellung der LPD Wien zum Wiener Derby


Ausführliche Ergänzung zur gestrigen Presseaussendung

 

Ergänzend zur gestrigen Presseaussendung, in der die Wiener Polizei eine Bilanz der Vorkommnisse rund um das Wiener Derby zog, wird hiermit – wie bereits in einer Vorabinfo um 11:45 Uhr angekündigt – eine ausführliche Stellungnahme veröffentlicht. Ziel der Landespolizeidirektion Wien ist es, den Einsatz für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen und die zahlreich kursierenden Fehlinformationen und Anschuldigungen zu berichtigen. Aus diesem Grund wurde im Zuge einer ersten Einsatzevaluierung beschlossen, Teile des chronologischen Einsatzprotokolls und Auszüge aus polizeilichen Videoaufnahmen zu veröffentlichen.


• Bereits im Vorfeld gab es von Fangruppierungen des SK Rapid Wien den Aufruf, an einem gemeinsamen Marsch – genannt „Corteo“ – von Hütteldorf nach Favoriten teilzunehmen.


• 12:30 Uhr: Bereits am Sammelort sowie beim Marsch zum Bahnhof Hütteldorf und im Bahnhofsareal selbst kam es zu massivem Einsatz verbotener pyrotechnischer Gegenstände. Es wurden Rauchtöpfe gezündet, polizeifeindliche Gesänge skandiert und Anstandsverletzungen gesetzt (z.B. Urinieren auf dem Bahnsteig), weshalb bereits zu diesem Zeitpunkt die polizeiliche Videoüberwachung gemäß Sicherheitspolizeigesetz mehrmals angekündigt und in weiterer Folge auch durchgeführt wurde.


• Zum Transport wurden zwei sogenannte Einlagezüge der Wiener Linien bereitgestellt. Mithilfe dieser wurden die Teilnehmer entlang der Linie U4 zum Karlsplatz, von dort aus entlang der Linie U1 weiter zum Reumannplatz gebracht. Auch beim Umstieg am Karlsplatz wurden im Bereich der U-Bahn-Station Knallkörper und pyrotechnische Gegenstände gezündet. Diesbezüglich wurden mehrere Verwaltungsanzeigen – zum Teil gegen bislang unbekannte Täter – gelegt.


• 14:25 Uhr: Ankunft der Einlagezüge in der U-Bahn-Station Reumannplatz und anschließender Abmarsch der Fans in Richtung Generali-Arena. Auf der Laaer-Berg-Straße (Höhe Ordnungsnummer 2) kam es zu massiver Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sowie dem Bewurf angrenzender Häuser, Fenster, Geschäftslokale und unbeteiligter Zivilpersonen, was eine massive Gefährdung darstelle und eine Vielzahl von Beschwerden besorgter Bürger am Polizei-Notruf zur Folge hatte. Die Polizeieinheiten setzten auf Deeskalation und vergrößerten den Abstand zu den Teilnehmern des Marsches. Zwei Ausschnitte aus der polizeilichen Einsatzdokumentation vom Bereich Laaer-Berg-Straße ist im veröffentlichten Video auf dem Twitter-Kanal der @LPDWien öffentlich einsehbar.


• 15:00 Uhr: Der Fanmarsch erreicht die Laaer-Berg-Straße 45, wo diese über die A23 Süd-Ost-Tangente führt. Um 15:03 Uhr meldete der Einsatzabschnittskommandant per Funk die Wahrnehmung von Bewurf des Fahrzeugverkehrs auf der Süd-Ost-Tangente. Zu ebendiesem Zeitpunkt herrschte auf der A23 reges Verkehrsaufkommen, weshalb – um mögliche schwere Verkehrsunfälle und gefährliche Situationen zu vermeiden – die Sperre beider Fahrtrichtungen veranlasst wurde. Anzumerken ist auch, dass der gesamte Fanblock aus einem für die Polizei nicht ersichtlichen Grund direkt auf der Brücke stehenblieb. Zu diesem Zeitpunkt befanden sich die begleitenden Polizeieinheiten nicht auf der Brücke und es gab auch keinerlei polizeiliche Anweisungen, auf der Brücke stehen zu bleiben. Ein Ausschnitt aus der polizeilichen Einsatzdokumentation vom Brückenbereich Laaer-Berg-Straße/ Süd-Ost-Tangente ist im veröffentlichten Video auf dem Twitter-Kanal der @LPDWien öffentlich einsehbar.


• 15:06 Uhr: Die Süd-Ost-Tangente ist von 15:05 Uhr bis 15:10 Uhr in beide Fahrtrichtungen gesperrt. Danach werden einzelne Fahrstreifen mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Die Autobahn-Sperre verursacht kilometerlangen Stau. Der Bewurf einer der meist befahrensten Straßen Österreichs stellt im strafrechtlichen Sinn eine vorsätzliche Gemeingefährdung (§ 176 StGB) dar, ein Delikt, das mit einer bis zu zehnjährigen Freiheitsstrafe bedroht ist. Aufgrund der vorliegenden Strafrechtsdelikte sowie aufgrund des aggressiven Verhaltens vieler Fans war zu diesem Zeitpunkt eine Eskalation im Bereich des Stadions geradezu zu erwarten, weshalb um 15:06 Uhr die Anhaltung aller sich in diesem Bereich befindlichen Personen erfolgte. Die Anhaltung erfolgte bewusst im Bereich des Fußweges zwischen Laaer-Berg-Straße und Stadion, da aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nur in diesem Bereich eine einsatztaktisch vertretbare Anhaltung möglich war. Dies wird auch durch die Tatsache unterstrichen, dass es im Zuge der Anhaltung von über 1000 Personen zu keinem einzigen Waffengebrauch kommen musste.

 

Zu den konkreten Vorwürfen, dass Kinder, Familien und gebrechliche Personen stundenlang festgehalten wurden:


• 15:19 Uhr: Eine Familie (Vater, Mutter und 5-jähriges Kind) treten an die Beamten heran und bitten, den Ort verlassen zu dürfen. Der Aufforderung, seinen Ausweis vorzuweisen, kommt der Familienvater erst nach Rücksprache mit anderen Fans nach. Die Familie verlässt nach erfolgter Identitätsfeststellung um 15:24 Uhr den Anhalteort.


• 15:34 Uhr: Ein Mann teilt den Beamten mit, dringend eine Toilette aufsuchen zu müssen. Umgehend wird eine Identitätsfeststellung durchgeführt und der Mann nach wenigen Minuten ebenfalls aus dem Sicherheitsbereich entlassen.


• 15:43 Uhr: Durchsage mittels Lautsprecherwagen über die Gründe der Anhaltung und das geplante weitere Vorgehen (Identitätsfeststellung und anschließende Wegweisung aus dem Sicherheitsbereich). Dies hat erneut polizeifeindliche Parolen zufolge. Anwesende führende Fangruppierungen schließen ein Mitwirken für sich und alle anderen Anwesenden aus, weshalb anfänglich nur sehr wenige Personen den Bereich verlassen wollen.


• 16:07 Uhr: Die Polizei fordert alle Anwesenden erneut via Lautsprecherwagen zur Mitwirkung auf. Mehrere Vereinsverantwortliche sind vor Ort anwesend und versuchen auf die eigenen Fans erfolglos einzuwirken.


• 16:11 Uhr: Eine Person klagt über Kreislaufbeschwerden. Es sind während der gesamten Dauer der Amtshandlung drei Notfallsanitäter der Polizei anwesend und führen insgesamt 22 Hilfeleistungen durch. Lediglich drei Personen müssen dem Rettungsdienst übergeben werden (Kreislaufbeschwerden, Knie- bzw. Rückenschmerzen).


• 16:32 Uhr: Es wird eine zweite sogenannte Aufarbeitungsschleuse zur Durchführung von Durchsuchungen und Identitätsfeststellungen eingerichtet. Ein großer Teil der Fans weigert sich nach wie vor, an der Amtshandlung mitzuwirken und sich auszuweisen.

 

• 17:07 Uhr und 18:31 Uhr: Es erfolgen weitere Durchsagen, dass Frauen, Kinder sowie gebrechliche Personen vortreten mögen und bevorzugt behandelt werden, um sie schnellstmöglich aus der Amtshandlung entlassen zu können. Auch diese Durchsage verursacht ablehnende Rufe.


• Ab Spielende: Es werden freie Kontingente der Bereitschaftseinheit laufend hinzugezogen und insgesamt 11 Aufarbeitungsschleusen eingerichtet, um eine schnellere Abwicklung zu ermöglichen.

 

• Im Zuge der Kontrollen konnten zahlreiche verbotene Gegenstände vorgefunden und sichergestellt werden, insbesondere pyrotechnische Gegenstände sowie eine Rauchgranate polnischen Fabrikats, die grundsätzlich nur für militärische Zwecke verwendet wird und laut österreichischem Recht als Sprengmittel eingestuft ist. Bei den anderen Sicherstellungen handelt es sich vorwiegend um verbotene Pyrotechnik der Klasse F3 und höher, sowie Blitzknallsätze und Notsignalfackeln.


• 19:45 Uhr: Durch die polizeiliche Einsatzleitung wird die Berufsfeuerwehr Wien unterstützend angefordert, um die angehaltenen Personen mit warmen Getränken zu versorgen. Bereits zuvor erfolgte die Verteilung von Trinkwasser.


• 21:55 Uhr: Die letzte Identitätsfeststellung wird abgeschlossen. Insgesamt wurden 1338 Personen kontrolliert und ihre Daten erfasst. Anzumerken ist, dass auch nach Beendigung der Kontrollen noch mehrere hundert Fans rund um die Örtlichkeit verharrten und sich erst um 22:20 Uhr gemeinsam zur U-Bahn-Station Reumannplatz begaben.


• Am Platz der Anhaltung konnten nach Beendigung der Maßnahmen zahlreiche Sturmhauben und Gebissschutze (Kampfsport) sowie eine große Anzahl pyrotechnischer Gegenstände vorgefunden werden.

 

Abschließend merkt die Landespolizeidirektion Wien an:

 

• Eine Sperre der A23 Südosttangente ist kein Routinevorgang und wird nur in Notfällen in Erwägung gezogen. Die Behauptung einer Sperre der Autobahn vor dem Bewurf ist – wie in den gesicherten Videos ersichtlich – falsch.


• Die Wiener Berufsrettung rückte mit dem Katastrophenzug aus, weil mehrere Fans aufgrund ihrer Anrufe beim Notruf einen derartigen Einsatz ausgelöst hatten. Der Katastrophenzug rückte – weil Hilfe in diesem Ausmaß nicht erforderlich war – wieder ab. Der Einsatzleiter der Rettung verblieb vor Ort.

 

• Der Großteil der kontrollierten Personen waren – laut Wahrnehmung der Einsatzkommandanten vor Ort – jugendliche und erwachsene Männer. Eine genaue Auswertung aller Identitätsfeststellungen ist im Gange.


• Es entspricht der grundsätzlichen Einsatzphilosophie der Wiener Polizei, dass von Zwangsmaßnahmen betroffene Kinder, Frauen oder gebrechliche Personen möglichst bevorzugt und somit rasch abgefertigt werden.


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2018-12-17


Erstaunliche Aussagen des Wiener Polizeipräsidenten

Waren die Ballbesucher gar Fußball-Rowdys im falschen Sektor?

Im Beitrag  „Akademikerball 2013“   haben  wir  den Verdacht bzgl. einer Weisung geäußert,
der zum zögerlichen bis zum gar nicht vorhandenen Einschreiten der Polizei führte,  obwohl
Ballbesucher(innen)  von Gewalttäter(innen) körperlich  attackiert  wurden.   Dass wir offen-
bar  Recht  haben dürften,  kristallisiert  sich nun mit einer Aussage des Wiener Polizeipräsi-
denten, Gerhard Pürstl, heraus.
 
In  mehreren  Medien war ein Statement von Pürstl zu lesen.   Er sprach von einem vorbild-
lichen  Einsatz  und verglich die Situation bei der Albertina mit einem Fußballstadion:  Wenn
Ballbesucher zu Fuß durch Demonstranten marschieren so sei das so, als würde ein Austria-
Fan mit Schal im Rapid-Sektor sitzen.
 
Da  staunen  wir  aber,  wenn  friedliche  Ballbesucher  von  gewalttätigen Linksextremisten
attackiert werden und dies  Wiens oberster Polizist als Fußball-Rowdytum abtut.  Hier noch-
mals der Ausschnitt jenes Videos, welches bei der Albertina aufgenommen wurde.
 
Quelle: Youtube-Oesterreichzuerst
 
 
Wer  sich  das  Video angesehen hat,  wird wohl kaum von einem  vorbildlichen Einsatz der
Polizei  sprechen  können.   Auch  sind  keine  im  Rapid-Sektor sitzenden Austria-Fans mit
Schal zu erkennen. Wir sehen nur einen Streifzug quer durchs Strafgesetzbuch und Polizei-
beamte die nicht einschreiten (dürfen?).
 
 Kritik aus den eigenen Reihen
 
Selbst aus Polizeikreisen  – die nicht der SPÖ nahe stehen –  kommt massive Kritik. Da wird
vom offenkundigen sicherheitspolizeilichen Versagen der Polizeispitze gesprochen,  welches
die  körperliche  Sicherheit  der  eingesetzten  Polizeikräfte  und der Ballbesucher gefährdet
habe.   Ferner wird auch ausgeführt,  dass die Demonstration wohl doch nicht jene friedliche
Protestveranstaltung war, wie es die Wiener Polizeispitze und die beteiligten Aktivistengrup-
pen fälschlicherweise darlegen wollen.
 
 Kein Blatt vor den Mund nimmt sich der Klubobmann der FPÖ,  LAbg. Mag. Johann Gudenus,
in  einer  heutigen  Reaktion.   Er bezeichnet den Wiener Polizeipräsidenten, Gerhard Pürstl,
als SPÖ-Parteigänger, der sich erdreistet,  Ballbesucher als Provokateure zu bezeichnen, da
diese von einem wildgewordenen Mob zu Freiwild auf offener Straße erklärt wurden.
 
„Der  SPÖ-Parteigänger  Pürstl,  der  offenbar  nach  Regie  der rot-grünen Wiener Landes-
regierung  seine Beamten dazu anhielt keinesfalls einzugreifen und dadurch die persönliche
Integrität  der  Ballgäste  einmal  mehr aufs Spiel setzte,  sei auf seinem Posten als Polizei-
präsident untragbar und eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.   Sein Rücktritt ist un-
umgänglich“, so Gudenus.
 
 
*****
 
2013-02-04
 

Ein Dorf rockt auf

 

Bikertreff

Gestern fand der 6. Bikeday in Gerhaus / NÖ  statt. Veranstalter war wie gewohnt der Motorrad-
klub  „The Mohawks“.  Wieder eine gelungene Veranstaltung, die bis in die frühen Morgen-
stunden dauerte .

 

  

Für leibliches Wohl war bestens gesorgt              Das Viermäderlhaus war für die Bar zuständig

    

Auch akustisch kam niemand zu kurz                   Prominenter Besuch war ebenfalls anwesend

 

Geil gestylte Harley Davidson                                Veredelte Italienerin Moto Guzzi

 

Auch die Japaner beherrschen mittlerweile die Kunst des Veredelns, wie man sehen kann

 

Die beiden hübschen Rockerbräute zogen es vor mit dem gemütlicheren Trike zu erscheinen

 

Die örtliche Bevölkerung war auch anwesend.    Für Andenken gab es Souvenirstände

 
Rund 400 Besucher waren zum 6. Bikeday gepilgert.  Zirka 200 Biker waren mit ihren heißen
Eisen gekommen. Speisen und Getränke sorgten für das leibliche Wohl der Anwesenden.
Gute Laune wurde mitgebracht und die Rockband sorgte für musikalische Unterhaltung.
Diese Veranstaltung hatte wieder bewiesen, dass es nicht immer ein großes „Monstertreffen“
sein muss, um ein gemütliches Motorradtreffen abzuhalten.
Stauni
  
2009-07-26
 

Biker-Festival

 

Einladung zum Bikertreffen

 

 

Stauni
  
2009-07-14
  

Körberlgeld für die Bank

 

Bargeldeinzahlung als Eigenerlag

Herr XY ist ein kleiner Gewerbetreibender und hat ein Konto bei der BANK AUSTRIA
UNI CREDIT GROUP, vormals Bank Austria Creditanstalt. Jeden 10ten pilgert er zu
seiner Bankfiliale und bezahlt dort einen sogenannten Eigenerlag ein, um Geld auf
seinem Konto zu haben, um seine Verbindlichkeiten erledigen zu können. Herr XY
ist aber auch ein moderner Mensch und begleicht daher seine Zahlungen an das
Finanzamt, Krankenkassa, Lieferanten, Energieversorger etc., nicht mehr mittels
Erlagschein. Dazu hat er das Telebankingprogramm von der BANK AUSTRIA. In diesem
Programm gibt es eine Datenbank, wo er alle seine Geldempfänger gespeichert hat
und das Geld per Knopfdruck überweist.

 Bareinzahlung am Bankschalter

 

Onlinebanking, eine tolle Sache

Das Prozedere ist jedes Monat dasselbe. Um zirka 09:00 Uhr erscheint Herr XY am
Bankschalter seiner Filiale und bezahlt dort cash jenen Betrag auf sein Konto ein,
den er in Kürze von seinem Telebankingprogramm wegschickt. Dann begibt er sich in
seine Firma,  in der er um  zirka  11:00 Uhr ankommt, fährt seinen Computer hoch
und drückt auf das Knöpfchen um die Überweisungen durchzuführen. Zwar kostet die
Teilnahme am Telebanking etwas, aber was ist schon umsonst ?  Alles in allem aber,
eine feine Sache diese elektronische Banküberweisung.

 Im Büro der Druck auf den Knopf

 

Verzugszinsen ohne Überzug 

Als Herr XY seine Kontoauszüge zugesandt bekam und diese durchstudierte, fiel ihm
auf, daß man ihm Verzugszinsen verrechnete. Zwar kein hoher Betrag, aber immerhin
im einstelligen Eurobereich. Anfangs dachte er sich nichts dabei, vielleicht sind
irgendwelche Bankspesen angelaufen, die er mit dem monatlichen Eigenerlag nicht ab
-gedeckt hatte. Also achtete er jetzt darauf, daß sein Konto mit keinen einzigen
Euro im Minus ist. Als sich dieser Vorgang jedoch Monat für Monat wiederholte wurde
er stutzig und er fragte bei der Bank nach.

 

 Haben erstaunliches EDV-System

 

Sofortige Verbuchung nur bei Abbuchungen

Die Antwort die Herr XY dort bekam wäre zum Lachen, wenn sie nicht so traurig wäre.
Bareinzahlungen auf das eigene Konto können nicht sofort verbucht werden, sondern
erst am Folgetag. Auf die Frage warum aber Überweisungen sofort abgebucht werde,
wußte man keine Antwort. Man gab Herrn XY den Rat, Überweisungen erst am nächsten
Tag nach der Bareinzahlung vorzunehmen.

Das heißt im Klartext, daß die BANK AUSTRIA in jedem Fall zusätzlich an solchen
Kunden Geld verdient, obwohl diese ohnehin satte Gebühren bezahlen. Sollte unmittel
-bar nach der Einzahlung eine Überweisung stattfinden, gibt es Verzugszinsen, obwohl
das Geld bereits am Konto ist, aber nicht verbucht wird. Lässt man das Geld einen Tag
liegen, kann die Bank in diesem Zeitraum damit arbeiten und verdient wiederum daran.
Es geht hier nicht um den einzelnen Kunden, der hier ohne sein Zutun zur Kassa gebeten
wird, sondern um die zigtausende Einzahlungen und da macht das schon ganz ein schönes
Sümmchen aus.

 Körberlgeld so nebenbei

 

Vielleicht sollten die verantwortlichen Herrschaften von der BANK AUSTRIA über
ihr EDV-System nachdenken, um nicht bei Kunden abzukassieren, wo nichts abzu-
kassieren wäre.

Stauni

 

 

Steinzeitanschluß Festnetz

 

Massiver Personalabbau bei Telekom Austria geplant

Seit Tagen berichtet die Tagespresse über den geplante Personalabbau von rund 2.500 Stellen,
bei Telekom – Austria im Festnetzbereich. Der Grund dafür ist das in diesem Segment ein mas-
siver Umsatzeinbruch stattgefunden hat. Seit 2004 sind die Anzahl der Festnetzanschlüsse um
600.000 auf jetztige 2,3 Millionen gesunken. Allein im ersten Halbjahr 2008 betrug das Minus
zirka 8%. Dazu kommt noch, daß rund 50% der Festnetzkosten auf Löhne und Gehälter entfallen.
Obwohl der Festnetzbereich seit Jahren verlor, stieg noch im Vorjahr die Mitarbeiterzahl an.
Derartige Geschäftspraktiken kann sich wohl nur ein Staatsbetrieb leisten, denn den Minus
bezahlt ohnehin der Steuerzahler. Private Unternehmer hätten bei so einer Geschäftspolitik
massive Probleme mit der Steuerbehörde oder dem Staatsanwalt. Bei den Privaten gilt das aber
auch nur für die Klein – und Mittelbetriebe, den die Großkonzerne wissen es sich zu richten.

 

Kein Anschluss mehr unter dieser Nummer

Steinzeitanschluß Festnetz.

Wer hat Schuld ?

Die Schuld an dieser Misere ist nicht bei den Angestellten der Telekom Austria zu suchen, den
die waren Jahrzehnte lang nichts anderes gewöhnt. Da waren die entlos langen Wartezeiten, vom
Einreichen eines Festnetzanschlusses bis zur Montage, bei der dann gleich drei Mann anrückten
um einen Telefonapparat zu installieren. Die Zeiten wo es wie eine Gottesgnade war ein Fest-
netz zu bekommen, sind längst vorbei. Das haben die Verantwortlichen bei der Telekom Austria
verschlafen. Sie haben sich noch immer wie kleine Götter gefühlt, dabei war das Fegefeuer be-
reits erloschen.

 

Die Konkurrenz schläft nicht

Als in jüngster Vergangenheit sich dann das Mobilnetz immer mehr verbreitete, haben diese Ver-
anwortlichen dann weiter in ihrem Dornröschenschlaf verharrt, als wenn nichts passiert sei.
Flatrate und dergleichen waren absolute Fremdwörter für sie. Sie beharrten weiterhin auf etwa
Euro 20,- Grundgebühr im Monat. Um diesen Betrag boten bereits zahlreiche Mobilfunkbetreiber
bis zu 3.000 Gesprächsminuten an. Wären die Verantwortlichen flexibler gewesen, hätte sich ein
derartiges Desaster nicht entwickeln können. Aber die Mentalität “ Wir sind wir, was kann uns
schon passieren “ ging gründlich in die Hose.

Jetzt stürzt ein Staatsmoloch nach dem anderen in die Tiefe und reißt dabei viele Schicksale
mit sich. Denn die Telekom Austria wird leider nicht die Letzte gewesen sein.

 

Aber auch die nächste Krise ist bereits vorprogrammiert.

Mit den subventionierten und von den Politikern hofierten multinationalen Großkonzerne, wird
uns eines Tages das selbe Schicksal ereilen. Zwar nicht wegen unfähiger Manager, sondern wegen
der Macht, die diesen Konzernen in die Hände gespielt wurde. Österreich hat zirka 7 Millionen
Einwohner. Jetzt können Sie sich ein Bild machen welche Macht ein Konzern hat,der zum Beispiel
10.000 Arbeitsplätze hat.Ein derartiger Betrieb ist vom Staatsystem fast nicht mehr angreifbar
und wenn doch, sperrt er einfach zu und setzt 10.000 Leute auf die Strasse.

Stauni

Volkszählung oder KGB-Verhör

Kleine Volkszählung (Mikrozensus)

Ende Mai 2008 fand Frau M. an ihrer Wohnungstür eine Benachrichtigung vor, in der von der
„STATISTIK AUSTRIA“ in höchst amtlicher Form vorgehalten wurde, daß man nicht antreffen
konnte. Na klar, normale Menschen arbeiten ja auch unter der Woche. Weiters stand in dieser
Benachrichtigung, daß man am 03.06.08 um 12 Uhr nochmals vorsprechen werde, um die Er-
hebung für den Mikrozensus durchzuführen. Man wies noch auf die gesetzliche Verpflichtung
der Auskunftserteilung hin. Ob Frau M. zu diesem Zeitpunkt überhaupt Zeit hatte, interessierte
die Herrschaften von „STATISTIK AUSTRIA“ überhaupt nicht. Trotz intensiver Bemühungen
konnte Frau M. auf der angebenen Telefonnummer niemand erreichen. Am 03.06.08 erschien
dann eine Mitarbeiterin des Institutes am Arbeitsplatz der Frau M., der zufällig im selben Haus
wie ihre Wohnung liegt und wollte während der Arbeitszeit eine längere Befragung durchführen.
Frau M. wies darauf hin, daß so etwas nicht akzeptabel sei und ersuchte um Zusendung eines
Fragebogens um diesen schriftlich beantworten zu können. So was gäbe es nicht sagte die Inter
-viewerin und begab sich auf und davon.
Drei Tage später flatterte ein Brief von „STATISTIK AUSTRIA“ ins Haus, der interessanter Weise
noch auf 30.05.08 rückdatiert war (Vielleicht hatte man dort keinen Kalender zur Hand) und in
dem der Frau M. unterstellt wurde, sie hätte bei der Mikrozensus-Erhebung die Auskunft verwei-
gert. Frau M. rief daraufhin beim Institut an und klärte die Situation auf. Und siehe da, am 16.06.
erhielt sie einen Fragebogen samt Begleitschreiben.
Und jetzt wird es interessant. Der Fragebogen besteht aus achtzehn (18) A4 Seiten, vollgestopft
mit Fragen.Sie haben auf diesen die Möglichkeit die Fragen zu beantworten, wobei es bei den Ant
-worten mehrere Möglichkeiten gibt, oder das Feld „Vw“ für verweigert anzukreuzen.
Er beginnt ganz harmlos, wie die Größe der Wohnung, wie viele Leute darin wohnen, wie hoch der
Mietzins ist, wie hoch sind die Betriebskosten, seit wann man dort wohne, Mietverhältnis, Heizung,
sanitäre Einrichtungen etc.
All diese Fragen hat Frau M. brav beantwortet, jedoch bei den folgenden Fragen, die wir anschlies-
send auszugsweise sinngemäß wiedergeben, hat sie das Feld „Vw“ für verweigert angekreuzt, da
diese ihre Intimsphäre betreffen und sie nicht bereit war, diese wildfremden Personen preiszugeben.
Außerdem hätte sie zum Teil Daten Dritter weitergeben sollen, zu deren Auskunft sie ohnehin nicht
berechtigt ist. Aber das scheint bei „STATISTIK AUSTRIA“ niemanden zu stören. Wir hätten gerne
den gesamten 18-seitigen Fragebogen eingescannt. Dies hätte aber den Artikel unübersichtlich gemacht.

Wiedergabe von erstaunlichen Fragen, die sich über sechzehn (16) A4 Seiten erstrecken:

Wo ihre Eltern geboren sind. Wann sie von wann bis wo, als was gearbeitet hat. Ob sie schon an einem Streik beteiligt
war. Ob sie schon in Karenz war. Was für berufliche Stellung sie habe. Wieviele Mitarbeiter an ihrer Arbeitsstätte
noch arbeiten. Wie oft sie arbeite. Teilzeit oder Vollzeit und wenn Teilzeit ob sie vielleicht krank ist. Ob sie Betreuung
brauche und für wen. Wenn sie weniger als die normale Arbeitszeit gearbeitet hat warum. Ob sie einen Zweitberuf ausübe
und wenn ja, wieviel Zeit sie dort arbeitet. Ob sie mehr arbeiten wolle. Ob sie überhaupt grundsätzlich gerne arbeite.
Was sie früher garbeitet hat und warum sie dort nicht mehr arbeitet. Was für Schulbildung sie habe. An welchen Kursen
sie die letzten vier Wochen teilgenommen habe und wenn ja waren die geschäftlich oder privat. Ob sie einen Schulabschluss
habe. Ob sie Matura oder ein Hochschulstudium hat. Ob sie eine Lehre angeschlossen hat etc., etc.

Neuerliche Behelligung am Arbeitsplatz !

Was das mit einer Volkszählung zu tun hat, ist uns ein absolutes Rätsel. Da aber Frau M. kooperativ war,
legte sie dem ausgefüllten Fragebogen ein Begleitschreiben bei, wo sie „STATISTIK AUSTRIA“ er-
mächtigte bei den zuständigen Behörden, wie Magistrat, Krankenkassen oder Finanzämter, in ihre Akten
Einsicht zu nehmen. Sie schickte das gesamte Konvolut am 20.06.08an die „STATISTIK AUSTRIA“. Dort
hat es denen offensichtlich nicht so gefallen und sie schickten wieder einen Interviewer los.
Dieser fand sich am 25.06.08 am Arbeitsplatz der Frau M. ein und wollte sie erneut befragen. Frau M. wies
darauf hin, daß sie bereits die Fragen schriftlich beantwortet habe. Der Institutmitarbeiter wollte aber nicht
locker lassen und erklärte ihr, daß die Nichtbeantwortung von Fragen strafbar sei. Frau M. wandte sich nun
völlig entnervt an ihren Lebensgefährten und dem platzte der Kragen. Er rief in der zuständigen Abteilung
die Abteilungsleiterin (Name der Redak. bekannt) und fragte dort nach was man eigentlich wolle. Auf den
Fragebögen ist das Feld „Vw“ für verweigert angegeben und daher sei es völlig legitim, bei Fragen die man
nicht beantworten will, dieses Feld anzukreuzen. Auch was man mit derartigen Informationen von Frau M.
bezwecke, wollte der Lebensgefährte Herr R. wissen. Die dortige Abteilungsleiterin konnte weder auf die
Frage mit dem Feld „Vw“ und die Verwendung der Auskünfte eine vernüftige Anwort geben, sondern stot-
terte nur irgendwas von einer EU-Verordnung herum. Herr R. ließ sie aber darauf wissen, falls Frau M. sich in
dieser Angelegenheit strafbar gemacht habe, könne man ja ein Strafverfahren einleiten, man werde dies aber
bis zur letzten Instanz durchziehen.
Seitdem hat man von der „STATISTIK AUSTRIA“ nie wieder was gehört.

Wir haben diesen gesamten Schriftverkehr samt Fragebögen und sind diese penibel durchgegangen. Derartige

Fragen stehen einer Finanzbehörde oder einem Gericht zu, wenn man dort als Beschuldigter involviert ist.

Und selbst dort kann der Befragte die Auskünfte verweigern ohne dafür bestraft zu werden.

Also stellt sich für uns die Frage, mit welcher Berechtigung stellt „STATISTIK AUSTRIA“ , die weder eine

Behörde noch ein Gericht ist, derartige Fragen die unserer Meinung nach mit einer Volkszählung nichts zu

tun haben. Und als Tüpfelchen auf dem „i“ versuchen sie die Leute unter dem Hinweis einer Bestrafung

von einem Betrag bis zu Euro 2.180,-, zu einer Antwort zu bewegen.

Stauni

Inhalts-Ende

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