Krank im Sommerurlaub

Der ÖGB berät in wichtigen arbeitsrechtlichen Fragen und klärt auf

Die Sommer-Urlaubswelle ist in vollem Gange. Viele Arbeitnehmer(innen) gönnen sich eine ausgedehnte, wohlverdiente Pause. Tausenden macht aber eine Erkrankung einen Strich durch die Rechnung und sie müssen das Bett hüten.

Aktuell wenden sich zahlreiche Beschäftigte an den ÖGB und die Gewerkschaften, da sie verunsichert sind, wie sie sich verhalten sollen bzw. was mit ihrem Urlaub passiert, da sie während ihrer freien Tage erkrankt sind.

ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko liefert die wichtigsten Antworten zum Thema: Krank im Urlaub.

„Wer krank ist, sollte zum Arzt oder zur Ärztin gehen – nicht nur, um sich behandeln zu lassen, sondern auch, um dem Arbeitgeber im Falle einer Arbeitsunfähigkeit eine Bestätigung vorlegen zu können“, sagt ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Michael Trinko.

Die Bestätigung ist umgehend vorzulegen, wenn man wieder seinen Dienst antritt, damit die Urlaubstage erhalten bleiben.

„Wird man während des Urlaubs krank und dauert der Krankenstand mehr als drei Kalendertage, dann werden keine Urlaubstage verbraucht. Das heißt: Die Tage, an denen man krank ist bzw. war, werden wieder auf das Urlaubskonto zurückgebucht. Aber eben nur, wenn man mehr als drei Tage krank ist”, ergänzt Trinko.

Ein Beispiel: Erkrankt ein Arbeitnehmer während eines zweiwöchigen Urlaubs bei einer normalen 5-Tage-Woche (Montag bis Freitag sind Arbeitstage) von Freitag bis einschließlich Montag, so liegt eine Krankheit von vier Kalendertagen vor. Die Tage an denen man üblicherweise arbeitet, also bei einer Fünf-Tage-Woche von Montag bis Freitag, werden dann nicht als Urlaubstage gewertet – in diesem Fall also der Freitag und der Montag.

Urlaub verlängert sich nicht automatisch

Wichtig zu wissen ist auch, dass „man Krankenstandstage nicht einfach am Urlaubsende anhängen kann. Der Urlaub verlängert sich nicht um die Krankenstandstage. Er endet am ursprünglich vereinbarten Datum”, hält Trinko fest.

Das gilt bei Urlauben im Ausland

Wenn man im Ausland länger als drei Tage krank ist und dort zu einem Arzt geht, muss man dem Arbeitgeber nach seiner Rückkehr neben dem ärztlichen Zeugnis eine behördliche Bestätigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass das ärztliche Zeugnis von einem zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Diese Bestätigung kann zum Beispiel von einer österreichischen Behörde im Urlaubsland (Konsulat oder Botschaft) ausgestellt werden. Die Bestätigung braucht man nicht, wenn man nachweisen kann, dass man in einem öffentlichen Krankenhaus behandelt wurde.

Ob man mit seiner e-card auch im Ausland zum Arzt gehen kann und die Kosten vollständig von der Sozialversicherung übernommen werden, hängt vom jeweiligen Urlaubsland ab. Es ist daher sinnvoll, sich vorher bei der österreichischen Sozialversicherung darüber zu informieren. (Infos auch hier: https://tinyurl.com/229y7jcz)

Man benötigt auf jeden Fall eine Europäische Krankenversicherungskarte (EKVG), die auf der Rückseite der E-Card zu finden ist. Die EKVG muss vollständig ausgefüllt sein und darf nicht abgelaufen sein.

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Ab 2020 kommt neue e-card mit Foto


AUSTRIA CARD erhält als Bestbieter den Auftrag zur Produktion

 

 

Wie nun der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger mitteilt, wird es ab 1.Jänner 2020 eine neue Generation von e-cards geben.  Diese wird nun auch mit einem Foto des/der Versicherten versehen sein.

 

Rund 80% aller Karteninhaber bekommen automatisch eine neue e-card mit Foto, ohne etwas dafür tun zu müssen, weil die Sozialversicherung die Fotos aus bestehenden Registern zur Verfügung gestellt bekommt. Wenn ein Foto eines Versicherten aus Reisepass, Personalausweis oder Scheckkartenführerschein vorhanden ist, müssen diese Personen kein Foto bringen und ersparen sich damit einen Amtsweg.  Kinder unter 14 Jahren erhalten eine e-card ohne Foto. Personen ab einem Alter von 14 Jahren, von denen kein Foto vorhanden ist, müssen ein entsprechendes Foto zur Verfügung stellen. Die verantwortlichen Bundesministerien arbeiten derzeit an der entsprechenden Verordnung.

 

Zusätzlich zu den bereits am Chip vorhandenen elektronischen Signaturen, erhält die neue Generation der e-card nun auch am Kartenkörper weitere Sicherheitsmerkmale.  Zudem wird es einen Kopierschutz geben.  Den Auftrag zur Produktion der neuen e-card wird die Firma AUSTRIA CARD – als Bestbieter der europaweiten Ausschreibung – erhalten.

 

„Was sich auch mit der neuen Generation der e-card gegenüber den Vorgängern nicht verändern wird, ist die Tatsache, dass auf der Karte keinerlei medizinische Daten gespeichert sind“, so Volker Schörghofer, Generaldirektor Stellvertreter im Hauptverband. „Auch die neue e-card ist eine Schlüsselkarte und eröffnet den Zugang zum e-card-System und zur elektronischen Gesundheitsakte ELGA.“

 

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2018-11-12


Personalisierung der e-card wird nun endlich umgesetzt


Ein Ende der offenen Türen und Tore für den Sozialbetrug mittels e-card naht

 

Dazu heute die freiheitliche Sozialsprecherin NAbg. Dr. Dagmar Belakowitsch: „Ich forderte bereits seit 2006 eine Personalisierung der e-card, um Sozialbetrügern das Handwerk zu legen. Diese Forderung wurde aber von der SPÖ belächelt und lächerlich gemacht. Doch der aktuelle Fall in Innsbruck zeigt auf wie einfach es in Österreich ist, mit der Karte zu betrügen und das Sozialsystem zu schädigen. Wenn nur eine Person einen Schaden von 50.000 Euro verursachen kann, ist es leicht nachvollziehbar in welcher schwindelerregender Höhe sich die reale Summe befinden muss.“

 

„Hier zeigt sich die soziale Ader der SPÖ, stets wurde dem Sozialbetrug Tür und Tor geöffnet, während Abgaben und Steuern immer mehr zur Belastung für den braven Steuerzahler wurden, so wie auch Einwanderung forciert und organisiert und jegliche Form von Kontrolle aufgegeben wurde. Erst durch den Druck der Nationalratswahl 2017 erkannte auch die SPÖ die Notwendigkeit der Maßnahme einer Personalisierung der e-card und stimmte letztendlich unter Zähneknirschen zu“, erklärte die FPÖ-Sozialsprecherin.


„Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, dass solch ein Betrug an den Steuerzahlern endlich unterbunden wird. Das Passbild auf der Karte wird schnellstmöglich umgesetzt, eine alte Forderung der Freiheitlichen endlich Realität, zum Wohle der österreichischen Patienten und zum Schutz unseres Sozialsystems“, bekräftigte Belakowitsch das Vorhaben der Regierung.

 

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2018-08-07


SPÖ Wien will geflüchtete Wähler offenbar durch Flüchtlinge ersetzen


Asyl bedeutet in Wien meist nichts anderes als Einwanderung auf Kosten der Wiener

 

„Integration wäre natürlich wichtig und auch zu begrüßen – sie ist allerdings in erster Linie eine Bringschuld der Einwanderer und keine Holschuld der Wiener Bevölkerung. Zudem hat die SPÖ-Integrationspolitik kläglich versagt, die roten Willkommensklatscher haben bei uns entstandene Parallelgesellschaften zu verantworten“, stellt Wiens FPÖ-Vizebürgermeister Johann Gudenus klar. Er kritisiert vor allem, dass Integrationsmaßnahmen wie etwa Deutschkurse auch Asylwerbern zur Verfügung stünden und damit das Geld der Steuerzahler verschwendet wird: „Wenn nicht einmal klar ist, ob ein Asylwerber überhaupt bleiben darf, ist es fahrlässig, dafür Steuergeld zu investieren. Zudem bedeutet Asyl Schutz auf Zeit, so dass eine Rückkehr in die Heimat eben nur eine Frage der Zeit sein kann“, so Gudenus.

 

Der Vizebürgermeister vermutet hinter diesem Vorgehen ein System: „Die Wiener SPÖ kämpft verbissen um jeden neuen, am Sozialtropf hängenden Zuwanderer, den sie mit Gemeindewohnung, Mindestsicherung, kostenloser E-Card und Fahrscheinen und anderen Vollkasko-Leistungen wie vorzeitiger Einbürgerung zu einem verlässlichen Rot-Wähler erziehen kann“. Er fordert: „Deutschkurse ja – aber natürlich erst nach positivem Asylbescheid und wenn die Lage in der Heimat noch auf längere Zeit gefährlich sein könnte“.

 

Grundsätzlich wünscht sich Gudenus Investitionen in die Integration vor allem bereits seit längerem hier lebender Migranten und damit einmal jene zu integrieren, die ohnehin schon da sind, anstatt Asylwerber und –berechtigte mit öffentlichen Geldern zuzuschütten. “Asyl ist ein Schutz auf Zeit und kein Schlupfloch für alle Einwanderungswilligen, die leider kein Startkapital besitzen und daher mittels Asylbescheid eine Mitgift vom Steuerzahler erhalten. In bessere Deutschkenntnisse bei hier bleibenden Zuwanderern zu investieren macht wesentlich mehr Sinn, als Deutsch-, Flirt-, Schwimm- oder Radfahrkurse für Asylwerber, die vielleicht bald wieder abgeschoben werden“, so Gudenus abschließend.

 

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2017-02-08


Post von Katharina


LESER(INNEN)-BRIEF

Heute erreichte uns nachfolgender Leser(innen)-Brief der jungen couragierten Katharina
Essmann.  Beiträge über die junge Dame können unter LINK 1, LINK 2 und LINK 3 nach-
gelesen werden.
 
 
Sehr geehrte Redaktion!
Sehr geehrte Unterstützer!
Ich danke Ihnen allen für die breite Unterstützung. Viele Menschen haben mir geschrieben
und  angerufen.   Viele  Redakteure  haben  mir  gutes  Gelingen  für  meine Kundgebung
gewünscht  und  sich  entschuldigt,  dass sie nicht schreiben dürfen über meinen Fall der
Misshandlung.
Dennoch möchte ich mich auch bei diesen Menschen und Redakteuren bedanken, dass
sie mich aber angerufen und geschrieben haben und mir alles Gute gewünscht haben.
Bedanken  möchte  ich  mich vor allem beim Verein Väter ohne Rechte,  bei Herrn Martin
Stiglmayr  und  bei  der  Rechtsanwältin Frau Mag. Michaela Krankl,  die mich nie im Stich
gelassen haben und immer für mich da sind, wenn nichts mehr geht. Sie helfen mir auch
auf meinen Weg zu meiner Schwester, dass sie auch eine Stimme erhält.  Ich liebe meine
Schwester sehr und vermisse sie jeden Tag.
Sie  helfen  mir auch,  da ich ja auch nicht zum Arzt gehen darf wie andere normale Men-
schen. Ich erhalte ja auch keine E-Card, keine Kinderbeihilfe, darf keinen Personalausweis
haben  usw… nur  weil  ich  bei meinem Vater wohne.   Ich liebe eben meinen Vater auch
wenn  ihn  alle  wie einen Verbrecher behandeln.   Mein Vater ist ein wunderbarer Mensch
und war immer für mich da, obwohl sie ihn dafür verfolgen.
Die ersten 3 Links zu meiner Kundgebung, die anderen 4 werden in den nächsten Tagen
auf Youtube kommen.
1., http://www.youtube.com/watch?v=otL8PFfHqV0
2., http://www.youtube.com/watch?v=aH5nbvcsboA
3., http://www.youtube.com/watch?v=_CrZkv4fIYQ
Katharina Essmann

2012-05-29
 

Künstliche Erregung um Datenschutz


Niemand wird zur Teilnahme bei Facebook gezwungen

Eine  künstliche Erregung rund um Datenschutzprobleme bei der Internetplattform Facebook
sieht Fabian Burstein, Autor des ersten Facebook-Romans „Statusmeldung“.  „Niemand wird
durch staatliche Institutionen gezwungen, via Facebook persönliche Daten preiszugeben“
, so
Burstein.

Anders als etwa bei der E-Card handelt es sich um eine Vereinbarung, die zwei Private mit-
einander schließen, indem User die Nutzungsbedingungen und Datenverwendungsrichtlinien
von Facebook akzeptieren. Wer trotz der Sensibilisierung durch andere Medien noch immer
„Sex- und Suff-Fotos“ oder Beschimpfungen seines Chefs online stellt, ist selber schuld und
darf sich nicht beschweren, wenn Facebook diese Daten zum Beispiel zu einer persönlichen
Chronik verarbeitet.

Die rechtlichen Schritte des Österreichers Max Schrems gegen facebook sieht Burstein des-
halb  als überflüssig.  „Schrems mache sich damit zum  „Posterboy“  einer nur scheinbaren
Protestbewegung  wohlstandsverwahrloster Mittelstandskinder,  die von den  wahren Prob-

lemen des wuchernden Überwachungsstaates ablenke“,  so Burstein.  In seinem Facebook-
Roman „Statusmeldung“ schildert Burstein in dramatischer Weise die Folgen des Verlustes
von Privatsphäre im Web 2.0.

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2012-02-09
 

Aufruf zum Sozialmissbrauch?


E-Card Missbrauch

Das Krankenvorsorge-System in Österreich ist unbestritten vorbildlich. Leider kam es im-
mer wieder vor, dass dieses missbräuchlich in Anspruch genommen wurde. Speziell Mit-
bürger mit Migrations-Hintergrund kamen auf die glorreiche Idee, die E-Card innerhalb
des Freundeskreises weiterzugeben.
Damit kamen nicht krankenversicherte Personen in den Genuss, das österreichische Kran-
kenvorsorge-System  unberechtigt  in Anspruch zu nehmen.  Der Verband  der Sozialver-
sicherungsträger reagierte daraufhin mit dem Austausch sämtlicher E-Cards.
Es war sogar die Rede davon, auf der E-Card ein Passfoto des Inhabers anzubringen,  um
die missbräuchliche  Inanspruchnahme  des  Krankenvorsorge-System zu unterbinden. All
diese Bemühungen hätte man sich sparen können.

Einladung zur Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung

In den vergangenen Tagen erhielten Wienerinnen zwischen 50 und 69 Jahren eine Ein-
ladung zu einer kostenlosen Brustkrebs-Vorsorgeuntersuchung. An und für sich ein löb-
liches Vorhaben, wenn dieses nicht einen Pferdefuß hätte.
Das  Schreiben der  Wiener Gebietskrankenkasse  war neben  Deutsch, noch in  Englisch,
Türkisch und Serbokroatisch verfasst. Dies finden wir auch noch in Ordnung, denn wenn
eine Mitbürgerin der deutschen Sprache nicht so mächtig ist, sollte sie trotzdem über die
Wichtigkeit einer solchen Vorsorge-Untersuchung in Kenntnis gesetzt werden.

Auch für nicht versicherte Frauen

Allerdings der Hinweis „Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig und für Sie
kostenfrei –  auch wenn Sie derzeit nicht versichert sind.  Ihre  Daten bleiben
anonym“ ist für jeden Bürger der ordnungsgemäß seine (nicht zu knappen) Abgaben
bezahlt, ein Schlag ins Gesicht.
 

Wahlwerbe-Gag der SPÖ

Wie kommt der österreichische Steuerzahler dazu, einen Wahlwerbe-Gag der SPÖ zu
finanzieren? Warum wir diese Untersuchung einen  „Wahlwerbe-Gag“ nennen? Es kann
doch kein Zufall sein, dass ein solcher integrationspolitischer,  als auch finanzieller Wahn-
witz, so knapp vor den Wiener-Wahlen über die Bühne geht. Und als weiteres Indiz da-
für, ist die Unterschrift der SPÖ-Stadträtin Sonja Wehsely, welche sich auf dem Brief be-
findet.

Der Steuerzahler bezahlt offiziell für Illegale

Mit dieser Einladung sind auch alle in Wien illegal lebenden und nicht versicherten Frauen,
im Alter zwischen 50 und 69 Jahren, aufgerufen auf Kosten der  Steuerzahler das öster-
reichische  Krankenvorsorge-System in Anspruch zu nehmen.
Mit dieser Aufforderung ist es offensichtlich nicht wichtig, ob jemand seine Sozialabgaben
entrichtet. Dass berechtigt natürlich zur Frage, warum um die E-Cards ein derartiger Wir-
bel inszeniert wurde. Hätte man alles beim Alten gelassen, wäre der abgabenpflichtigen
Bevölkerung viel Geld erspart geblieben.
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2010-09-30
 

E-Card Lösung aus Absurdistan

 

Datenschutzrat und andere Experten  

Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
  

Heikle Thematik   

Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
 
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
  
1.)  Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler.
2.)  Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale
       Speicherung.
3.)  Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto.
(Quelle APA OTS)
  
Viele E-Cards erfordern viele Experten
 
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann
neuerlich damit befassen.
  
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler  gibt es nichts zu sagen,
soferne sie nicht mit Punkt  2 oder 3 verbunden sind.
    

Schilda gibt es wirklich  

Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
   
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger-
streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort,
einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein
Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
  

Neuer Ausweis    

Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“  einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
   
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt
nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der
Sprechstundenhilfe vor.
   
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen.
Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“.
Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs-
träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
   
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein,
ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
   
Stauni
    
2009-03-06 
  

Inhalts-Ende

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