Datenschutzrat und andere Experten
Bei seiner heutigen Sitzung im Bundeskanzleramt, diskutierte der Datenschutzrat über
Möglichkeiten, wie der Missbrauch bei Verwendung der E-Card vermieden werden könne.
Am Vortag wurde im Gesundheitsausschuss des Nationalrates beschlossen, den Gesund-
heitsminister zu ersuchen, eine effektive Identitätskontrolle einzuführen.
Heikle Thematik
Mit der Thematik befasste sich der Datenschutzrat, unter Beiziehung von Experten des
Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger.
Dabei wurden folgende erstaunliche Erwägungen in Betracht gezogen.
1.) Ausweitung der Identitätskontrolle auf Ambulanzen und Spitäler. 2.) Ausstattung der E-Card mit Fingerabdruck (Fingerprint), allerdings ohne zentrale Speicherung. 3.) Ausbau der E-Card zur Bürgerkarte mit Foto. (Quelle APA OTS) Viele E-Cards erfordern viele Experten
Man fordert weiters eine politischen Einscheidung des Nationalrates und werde sich dann neuerlich damit befassen.
Zur Ausweitung der Identitätskontrollen auf Ambulanzen und Spitäler gibt es nichts zu sagen, soferne sie nicht mit Punkt 2 oder 3 verbunden sind.
Schilda gibt es wirklich
Der Punkt 2 ist wohl der erstaunlichste Vorschlag. Da werden doch tatsächlich Fingerab-
drücke auf der E-Card gefordert, die allerdings zentral nicht gespeichert werden sollen.
In der Praxis müsste nun „Jedermann(frau)“ zu seinem Sozialversicherungsträger pilgern
und dort seinen Fingerprint auf die E-Card produzieren lassen, der dann ausser auf dieser,
nirgendwo abgespeichert ist.
Sollte dieser Vorschlag ernst gemeint sein, so kann man ihn nur mit einem Schildbürger- streich vergleichen. Beim jeden Arztbesuch müsste man dann logischer Weise vor Ort, einen neuerlichen Fingerabdruck bei der Sprechstundenhilfe abgeben, den nur so ist ein Vergleich möglich, ob man tatsächlich der Karteninhaber ist.
Neuer Ausweis
Der Punkt 3 ist ebenfalls so absurd wie kostenintensiv. Jeder Mensch besitzt ohnehin min-
destens einen amtlichen Lichbildausweis. Warum sollte man noch zusätzlich einen
„ Krankenscheinausweis“ einführen ?
Wer soll die Kosten dafür übernehmen und wer verdient daran ?
Es gibt eine Lösung dieses ganzen Problems zum Nulltarif. Soferne ein Patient dem Arzt nicht persönlich bekannt ist, legt man zur E-Card einen amtlichen Lichtbildausweis bei der Sprechstundenhilfe vor.
Diese Lösung haben die „Experten“ wohl nicht erkannt oder wollten sie nicht erkennen. Frei nach dem Motto „Warum einfach, wenn es umständlich auch geht“. Bezeichnender Weise wurden auch Experten des Hauptverbandes der Sozialversicherungs- träger, in diese Sitzung mit einbezogen.
Sollten diese der gleichen Meinung wie Mitglieder des Datenschutzrates gewesen sein, ist es nun nachvollziehbar warum unsere Krankenkassen im Minus sind.
Stauni 2009-03-06