Freunde werden Lena Schilling und Jus-Student W.Pöltl vermutlich nicht mehr werden. Möglicherweise hat das auch sein Gutes, denn als Freund von Schilling kann es sich durchaus stressig leben. Jedenfalls klärt Pöltl, das ist jener Jus-Student der Strafanzeige gegen Schilling erstattet hat, einen Sachverhalt mit nachfolgender Presseaussendung auf.
Presseaussendung:
Nächste Lena-Schilling-Skandal-Unwissenheit. Die EU-Möchtegern-Politikerin Lena Schilling erklärt im Vilimsky-TV-Duell,völlig falsch,auf oe24.at:
„Die österreichische Neutralität besteht aus 3 kurzen Pragraphen“
(Beweis und Quelle: https://go.ots.at/D94MH9UK). Falsch -Darstellung ab Minute 36:50 der Sendung.
Jus-Student und Cannabis-Aktivist W.Pöltl im O-Ton: „Es gibt einen gewaltigen Unterschied im Recht zwischen Paragraphen und Artikeln. Paragraphen weisen auf einfache Gesetze hin, Artikel aber auf Gesetze im Verfassungsrang. Gesetze im Verfassungstrang sind nur unter schwierigsten Umständen abänderbar. Das österr. Neutralitätsgesetz ist von derartig enormer Bedeutung, dass es in den Verfasssungsrang gehoben wurde. Und so finden wir dort nur Artikel. Keine Paragraphen.
Hier die gesamte Rechtsvorschrift für das Neutralitätsgesetz, Fassung vom 16.05.2024:
Artikel I.
(1) Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird diese mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.
(2) Österreich wird zur Sicherung dieser Zwecke in aller Zukunft keinen militärischen Bündnissen beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiete nicht zulassen.
Artikel II
Mit der Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes ist die Bundesregierung betraut.
(Quelle: https://go.ots.at/ivntaJjo)
Jus-Student W.Pöltl sagt: Dass Lena Schilling auf Nachfrage eines Journalisten nicht einmal wusste, ob Norgwegen zur EU gehört ist bekannt, und peinlichst genug (Grüne EU-Spitzenkandidatin kennt EU-Länder nicht: „Fehler passieren“ Quelle: https://go.ots.at/BXx8aw5P).
Dass aber die grüne EU-Wahl-Spitzenkandidatin Lena Schilling live im TV zur EU-Wahl 2024 öffentlich behauptet, dass das österr. Neutralitätsgesetz aus 3 Paragraphen bestehe, das ist ein Skandal. Wie lange sich das Wahlvolk derartige Unwissenheitsauftritte noch bieten lassen muss, das ist zu hinterfragen. Spätestens aber bei der EU-Wahl 2024 werden die GRÜNEN die Rechnung präsentiert bekommen: Das politische ENDE.
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Eine mehr als eigenartige Vereinsförderung im Umfeld der Grünen ist FPÖ-Generalsekretär und Jugendsprecher NAbg. Michael Schnedlitz aufgefallen. Ein gänzlich unbekannter Verein hat 2022 fast 150.000 Euro an Basisförderung erhalten. Um eine solche Summe zu lukrieren, müsste der Verein zwischen fünfzig- und achtzigtausend Mitglieder haben. Der europäische Mutterverein des Österreich-Ablegers gibt an, 30.000 Mitglieder in 30 Ländern Europas zu haben. „Das stinkt doch zum Himmel. Dieser unbekannte Verein soll in Österreich fast doppelt so viele Mitglieder haben wie in ganz Europa? Hier scheinen wir es mit einem besonders frechen Versuch des Förderbetrugs zu tun zu haben – und mittendrin die „Anstandspartei“, die Grünen. Denn Chefin des österreichischen Vereins ist die grüne Bezirksrätin Tina Schneeberger, die auf Listenplatz sieben für die EU-Wahl steht. Wir fordern hier dringend Aufklärung“, so Schnedlitz, der den Verdacht äußert, dass es sich bei diesem Verein nur um eine Hülle – gefüllt mit heißer politischer Luft – handelt, die einfach nur dafür genützt werde, um Fördergelder zu Unrecht einzustreifen. Schnedlitz: „Wo ist hier der Anstand, Herr Kogler?“
Im Zentrum steht der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich”, dessen Website seit kurzem offline ist. Die amtierende Bundesgeschäftsführerin dieses Jugendvereins ist Kati Schneeberger. Sie ist grüne Bezirksrätin in Wien-Neubau und kandidiert auf Listenplatz 7 ihrer Partei für die EU-Wahl 2024. Bei dieser Organisation handelt es sich um den Jugendverband der „Europäischen Föderalistischen Bewegung (EFB)“, dessen Präsident wiederum der ÖVP-Politiker und Abgeordnete zum Europäischen Parlament Mag. Lukas Mandl ist. Auch er bewirbt sich 2024 auf Listenplatz 5 für den Einzug ins EU-Parlament.
Laut der Beantwortung einer FPÖ-Anfrage zu Vereinsförderungen im Herbst 2023 bekam der „Bund Europäischer Jugend / Junge Europäische Föderalisten (BEJ/JEF) Österreich” im Jahr 2022 eine Basisförderung in der Höhe von 145.345,70 €. Um eine Förderung in dieser Höhe beanspruchen zu können, müsste der Verein gegenüber der Förderstelle eine Mitgliederanzahl von 50.001 bis 80.000 Jugendlichen glaubhaft gemacht haben. Mit dieser Mitgliederanzahl würde sich dieser so gut wie unbekannte Verein im Bereich der Evangelischen Jugend Österreichs, der Katholischen Jugend Österreichs oder der Pfadfinder und Pfadfinderinnen Österreichs bewegen.
Es sei schwer zu glauben, dass ein Verein ohne Website und nennenswerte Aktivitäten tatsächlich über 50.000 Mitglieder hat. Bei genauer Recherche zeigte sich zudem auch, dass in drei Bundesländern (Vorarlberg, Niederösterreich, Burgenland) die Vertretungsbefugnisse der organschaftlichen Vertreter des Vereins seit über einem Jahr ausgelaufen sind. Der europäischen Dachverband der „Jungen Europäischen Föderalisten Europa“ gibt übrigens an, über 30.000 Mitglieder in über 30 Ländern in Europa zu haben. Schnedlitz: „Dass die österreichische Teilorganisation mehr Mitglieder hat als die europäische Gesamtorganisation, erscheint nicht lebensnahe. Es riecht hier förmlich nach Förderbetrug.“
Die Grünen haben damit nach ein weiteres großes Problem in Sachen Anstand. FPÖ-Generalsekretär NAbg. Michael Schnedlitz: „Was sagt eigentlich dir grüne Parteispitz zu dieser dubiosen Fördergeldcausa? Werner Kogler ist gefordert, die entsprechende Aufklärung zu liefern, denn diese Angelegenheit scheint alles andere als anständig zu sein. Und es ist ja der Anstand, den sich die Grünen auf ihre Fahnen geheftet haben.“
Die Parlamentarische Anfrage an Bundeskanzler Nehammer zu dieser Fördercausa umfasst 41 Fragen und wurde am 8. Mai 2024 eingebracht. Die Frist für die Beantwortung liegt bei acht Wochen. (Quelle: APA/OTS)
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Wie das BMF heute mitteilt, konnten Zöllnerinnen und Zöllner gemeinsam mit der Polizei 30 in Käfigen zusammengepferchte Hundewelpen verschiedenster Rassen aus einem Fahrzeug retten. Dem Täter droht nun eine hohe Geldstrafe und die Welpen, die sich in äußerst schlechtem gesundheitlichem Zustand befinden, sind in Quarantäne untergebracht.
Im Zuge einer Zollkontrolle auf der Autobahn A2 Fahrtrichtung Italien wurde ein Pkw mit slowakischem Kennzeichen überprüft. Dabei nahmen die Beamtinnen und Beamten einen strengen Geruch nach Urin und Kot wahr. Der Lenker, ein 46-jähriger Slowake, wurde aufgefordert, den Kofferraum zu öffnen.
In dem Kofferraum des Pkw befanden sich 12 Transportboxen mit insgesamt 30 Hundewelpen. Der Slowake führte in seinem Auto auch die dazu gehörigen Tierpässe mit. Er gab an, die Tiere für 5.700 Euro gekauft zu haben und sie über Barcelona nach Algerien bringen zu wollen. Er legte auch verschiedene Unterlagen vor, um seine Aussagen zu bestätigen.
Der Pkw wurde in Höhe Verkehrskontrollplatz Arnoldstein, in Fahrtrichtung Italien aus dem Verkehr gezogen und in der Kontrollhalle einer Intensivkontrolle unterzogen.
Bei der Überprüfung der Tierpässe durch die Zollorgane kamen Zweifel an der Altersangabe auf. Daraufhin wurden die Hundewelpen beschlagnahmt und zur Amtstierärztin gebracht. Die Veterinärin konnte anhand der fehlenden Milchzähne feststellen, dass die Hundebabys viel zu jung für den Transport seien. Außerdem wurde in Folge festgestellt, dass die Welpen in einem gesundheitlich äußerst schlechten Zustand sind.
„Einmal mehr wurde auf erschreckende Art bewiesen, wie wichtig die Arbeit der heimischen Zollbeamtinnen und -beamten nicht nur zum Schutz von uns Menschen, sondern auch für Tiere ist. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zollamts Österreich, die im Kampf gegen Tierschmuggel und Tierquälerei so wichtige Arbeit leisten, um Tierleid zu verhindern“, so Finanzminister Brunner.
Die aufgegriffenen Hunderassen waren Cavalier King Charles Spaniel, Zwergdackel, Pomeranian, Malteser, französische Bulldoggen und Pudel, wobei es sich bei den Zwergdackeln und den französischen Bulldoggen um eine sogenannte Qualzucht handelt. Die Tiere wurden einem Tierheim übergeben.
Bei dem Einsatz stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Verstöße nach dem Tierseuchengesetz, der EU-Binnenverordnung, dem Tierschutzgesetz und Dokumentenfälschung fest. Dem Mann droht nun wegen mehrerer Verwaltungsübertretungen eine hohe Geldstrafe.
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Immerhin: 56 Prozent glauben, dass Volksabstimmungen daran etwas ändern könnten. Die Bevölkerung ist also nicht politikverdrossen, sondern Politiker-verdrossen: »Politiker sind korrupt und bestechlich« – 1981 waren noch 38 Prozent der Befragten dieser Ansicht, heute ist es eine satte Mehrheit von 61 Prozent.
Entsprechend unzufrieden sind die Menschen mit der Leistung des politischen Personals. Sie machen »ihre Sache im Großen und Ganzen nicht gut«, sagen 58 Prozent, 1981 waren es gerade einmal 30. Mehr als drei Viertel (78%) glauben, dass die Abgeordneten ziemlich schnell den Kontakt mit dem Volk verlieren. Kein Wunder also, dass 59 Prozent der Ansicht sind, die Abgeordneten würden zu viel verdienen.
Was also tun? 56 Prozent wollen mehr Volksabstimmungen, um das Vertrauen der Bürger in die Regierung zu stärken, und 60 Prozent wünschen sich weniger Berufspolitiker im Parlament.
Dabei stellen Berufspolitiker mit 28,6 Prozent nicht einmal ein Drittel der Nationalratsabgeordneten. Datenanalyst Roland Schmidt hat für die aktuelle Pragmaticus-Ausgabe ausgewertet, wie repräsentativ unsere Abgeordneten für das Volk sind. Besonders überraschend: Die Zahl der öffentlich Bediensteten unter den 183 Abgeordneten ist seit 1996 von 60 auf 36 gesunken.
Politikwissenschaftler Laurenz Ennser-Jedenastik widerspricht in seinem Beitrag der Forderung nach bestmöglicher Repräsentanz: »Um ein guter Repräsentant zu sein, muss man ganz anders sein als die, die man repräsentiert.« Schließlich sei Politik in allen entwickelten Demokratien eine hoch spezialisierte Tätigkeit und eine vollständige Repräsentation der Wähler demokratisch gar nicht erreichbar.
Das Fazit des Pragmaticus-Dossiers mit weiteren Beiträgen von Thomas Hofer, Gundi Wentner, Matthias Strolz und Georg Vetter: Wer bessere Politiker will, muss bessere wählen. Die Parteien stehen in der Pflicht, Kandidaten zu nominieren, die nicht bloß als kleineres Übel wahrgenommen werden. (Quelle: Der Pragmaticus)
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In der Natur oder Restmüll haben E-Zigaretten nichts verloren, sie gehören zur Problemstoffsammlung oder zurück in die Trafiken. Warum? Bei der unsachgemäßen Entsorgung wie in öffentlichen Papierkörben oder im Restmüll besteht Brandgefahr durch die enthaltenen Batterien oder Akkus. Außerdem enthalten sie wertvollste Bestandteile, wie Aluminium Kupfer und Lithium, die viel zu schade für Wegwerfprodukte sind..
In den hippen E-Zigaretten und Einweg-E-Zigaretten, die als E-Vapes verkauft werden, sind fix verbaute Lithium-Batterien oder Akkus enthalten. Trotzdem landen E-Zigaretten oft fälschlicherweise im Restmüll. Das bedeutet nicht nur eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, welche mit immensem Aufwand abgebaut werden, sondern stellt auch eine potenzielle Gefahr für Mensch und Natur dar. Wenn sie im öffentlichen Papierkorb, Restmüll oder in der gelben Tonne entsorgt werden, können Lithiumbatterien oder wieder aufladbare Lithium-Ionen-Akkus bei mechanischer Beschädigung oder Überhitzung zu Bränden und Explosionen führen. Solche Brände im Behälter, im Sammelfahrzeug oder in Abfallbehandlungsanlagen stellen eine enorme Gefahr für Mensch und Umwelt dar.
E-Zigaretten und E-Vapes enthalten Lithium-Akkus bzw. Batterien und zählen zu Elektroaltgeräten. Sie dürfen daher keinesfalls in der Natur, den öffentlichen Papierkorb, der Restmülltonne bzw. in der gelben Tonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt gesammelt werden, damit sie umweltgerecht entsorgt werden können. Einweg E-Vapes besonders umweltschädigend.
„Als besondere Belastung für die Umwelt gelten die sogenannten-E-Vapes. Anders als E-Zigaretten mit wieder aufladbaren Akkus können die Vapes, wenn sie leer gedampft sind, nicht wieder befüllt bzw. aufgeladen werden und müssen daher nach nur einmaligem Gebrauch schon entsorgt werden“, so Magdalena Schwärz-Pertiller, Kreislaufwirtschaftsexpertin von DIE UMWELTBERATUNG.
In der Natur verursachen achtlos weggeworfene Einweg-E-Zigaretten eine Verunreinigung von Böden und Wasser und stellen eine Gefahr für Wildtiere dar. Wenn sie unsachgemäß entsorgt werden, können Schwermetalle, Nikotin und andere Chemikalien aus Batterien und unbenutzten E-Liquid freigesetzt werden.
Eine britische Studie zeigt die enorme Verschwendung an Ressourcen durch E-Vapes auf: Jede Sekunde werden dort etwa zwei Einweg-E-Vapes weggeworfen. Hochgerechnet auf ein Jahr entspricht das einer Menge an weggeworfenem Lithium, das in etwa 1.200 Elektroauto-Batterien steckt! Für die Herstellung werden einige der wertvollsten Ressourcen wie Aluminium, Kupfer oder Lithium verschwendet. Sie haben auch Kunststoffgehäuse, die bromierten Flammschutz (POPs) enthalten. Aus all diesen Gründen, sollte die Verwendung von E-Zigaretten vermieden oder eingeschränkt werden und es sollte zumindest auf wiederverwendbare E-Zigartetten zurückgegriffen werden.
Wohin mit den verbrauchten E-Zigaretten? E-Zigaretten und ihre Bestandteile können bei Problemstoffsammelstellen kostenlos abgegeben werden. In Wien sind diese auf den Mistplätzen und einigen Märkten zu finden. Zusätzlich gibt es die mobile Problemstoffsammlung, die in regelmäßigen Abständen an 93 Punkten in Wien stattfindet: https://shorturl.at/bclmZ
Seit einiger Zeit können Einweg-E-Zigaretten auch in Trafiken kostenlos abgegeben werden. Oft stellen die Trafikanten freiwillig eine Sammelbox auf, in die man die E-Zigaretten einfach einwerfen kann. Übrig gebliebenes E-Liquid, also die Verdampfungsflüssigkeit in den E-Zigaretten, sollte keinesfalls in den Abfluss gegossen werden! Bei sehr wenig Restflüssigkeit kann diese in einem verschlossenen Behälter im Hausmüll entsorgt werden, bei größerer Menge sollte sie zur Problemstoffsammelstelle gebracht werden.
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Die Zahl der Meldungen, welche bei Stopline, der Online-Meldestelle gegen sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistische Wiederbetätigung, als zutreffend eingestuft wurden, stieg 2023 deutlich an: Von über 33.000 eingegangenen Hinweisen wurden knapp 11.000 Inhalte als illegal eingestuft.
Wie der aktuelle Stopline Jahresbericht zeigt, wurden 2023 insgesamt 33.349 Meldungen zu sexuellen Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger und nationalsozialistischer Wiederbetätigung im Internet an Stopline übermittelt. Das entspricht in etwa dem Meldungseingang von 2022 (33.257), der damit vor allem seit Corona im langjährigen Durchschnitt markant hoch bleibt. Bei den zutreffenden Meldungen gibt es jedoch eine neue Höchstmarke: Von den eingegangenen Meldungen klassifizierten die Mitarbeiter:innen der Stopline 33 % der gemeldeten Inhalte, nämlich 10.850, als tatsächlich gesetzwidrig. Dies entspricht mehr als einer Verdoppelung gegenüber 2022 mit 4.048 illegal eingestuften Meldungen.
Auffallend ist: Die Sensibilität der Internet-Nutzer:innen für sexuelle Missbrauchsdarstellungen Minderjähriger ist seit vielen Jahren unverändert hoch. Meldungen in dieser Kategorie machen über 99 % der als illegal eingestuften Inhalte aus.
Österreich ist weltweit seit Jahren zu einem der unattraktivsten Hosting-Standorte für illegale Inhalte geworden. 2023 wurden von Stopline keine Meldungen zu Inhalten auf österreichischen Servern als illegal eingestuft. Stefan Ebenberger, ISPA-Generalsekretär ist überzeugt: „“Löschen statt Sperren hat sich als erfolgreiches Modell im Kampf gegen illegale Inhalte bewährt. Es macht sich bezahlt, dass die heimischen Internetanbieter ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen. Die geteilte Verantwortung zwischen Meldestelle, Providern und Behörden im Kampf gegen illegale Inhalte im Internet ist besonders wirkungsvoll. Denn damit illegale Inhalte im Internet nicht mehr auffindbar sind, ist das rasche Handeln aller Beteiligten erforderlich.“
Oberstes Ziel der Stopline ist die schnelle und unbürokratische Entfernung illegaler Inhalte aus dem Internet. Dies ist nicht nur aufgrund der raschen und professionellen Bearbeitung des Stopline Teams möglich. Dank starker Partnerschaften und internationaler Kooperationen kann dieses Ziel Jahr für Jahr erreicht werden. Barbara Schloßbauer, Projektleiterin der Stopline, berichtet stolz: „“Obwohl Stopline eine der kleineren Meldestellen im Netzwerk der mittlerweile mehr als 50 weltweiten Partner-Hotlines ist, waren wir eine jener Hotlines, welche die meisten Meldungen zu illegalen Inhalten in die gemeinsame INHOPE Datenbank eingepflegt haben.““
Da im Jahr 2023 alle, also 100 % der illegalen Inhalte im Ausland gehostet wurden, informierte Stopline in diesen Fällen die Partner-Hotlines im jeweiligen Host-Land. Um den Austausch weiter zu fördern, unterstützt Stopline – als Gründungsmitglied von INHOPE – den Ausbau weiterer Partner-Hotlines weltweit.
Ein zusätzlicher Schwerpunkt ist die weitere Steigerung der Bekanntheit der österreichischen Meldestelle, die 2023 ihr 25-jähriges Bestehen feierte. Denn nur wenn Internet-Nutzer:innen vermeintlich illegale Inhalte melden, kann Stopline aktiv werden und einen wichtigen Beitrag zu einem sicheren Internet für alle leisten.
Um eine möglichst breite Öffentlichkeit zu erreichen informiert Stopline regelmäßig in Sozialen Medien über illegale Inhalte und wie Herausforderungen im Internet gemeistert werden können. Weiters organisiert die Meldestelle Treffen (z. B. Stopline-Beirat) und nimmt als Mitglied in zahlreichen Gremien und Arbeitsgruppen teil, wie dem Nationalen Forum gegen Antisemitismus, dem EU Safer Internet Forum in Brüssel oder dem Safer Internet Day in Österreich. (Quelle: Stopline)
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