Kein Freund und Helfer


Feuerwehrmann wurde am Weg zum Einsatz geblitzt

und musste nun seinen Führerschein abgeben

Es vergeht wohl kein Tag,  an dem Feuerwehren nicht zu Einsätzen gerufen werden.   So auch
die  FF Maria  Rain  (Kärnten),  die  wegen  eines   Brandeinsatzes  am   23.07.2013  alarmiert
wurde. Wer auf dem Land wohnt weiß wie sich die Einsatzverständigung abspielt. Eine Sirene
setzt  die  Florianijünger  (die  übrigens  ihre  Hilfsbereitschaft  in  ihrer  Freizeit zur Verfügung
stellen)  darüber  in  Kenntnis,  dass  sie  sich  zwecks  eines Einsatzes im Rüsthaus einzufin-
den haben.
Unmittelbar  beim  o.a.  Rüsthaus  hatte  sich  zum damaligen Zeitpunkt eine Polizeistreife mit
einem Radargerät postiert und blitze drei – in ihren Privatautos herannahende – Florianijünger.
Diese  hatten  das  Tempolimit von 30 km/h (das in den meisten Ortschaften gilt) überschritten.
Für  jeden  normal denkenden Mensch ist es auch nachvollziehbar,  dass man wohl kaum mit
30 km/h  dahinschleicht,  wenn  es  gilt  einen  Brand  zu  löschen  und damit möglicherweise
Menschenleben zu retten.
Nicht  so die blitzenden Polizisten.   Sie brachten die drei Feuerwehrleute zur Anzeige.  Auch
für  den  Strafreferenten  dürfte  Feingefühl  ein  Fremdwort  sein,  denn einer der drei Männer
musste nun sogar seinen Führerschein für 14 Tage abgeben.
Es  gibt  zwar  keine  Regelung,  die  eine  Ausnahme  für die  Fahrt  mit  dem Privatauto zum
Rüsthaus  besagt,  wenn  diese  zum  Zweck eines unmittelbaren Einsatzes dient.  Allerdings
wäre  seitens der Exekutive zu beachten gewesen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung
nicht  aus  Jux  und Tollerei  geschehen  ist.   Immerhin  geschah diese, um einen unmittelbar
drohenden bedeutenden Nachteil von einem anderen abzuwenden. Selbst im Strafrecht gibt
es den „Entschuldbaren Notstand“.  Dieser wäre in diesem Fall anzuwenden gewesen.
Jedenfalls ist der Feuerwehrkommandant, Michael Mischitz, zu Recht sauer und richtet seinen
Leuten  via Facebook folgendes aus:   „Ich kann nur an meine Kameraden appellieren, in Zu-
kunft  die Geschwindigkeitsbegrenzung auf dem Weg zu Einsätzen ausnahmslos einzuhalten,
auch wenn im Gemeindegebiet überwiegenden eine Beschränkung von 30km/h gilt.“
Er merkt auch richtigerweise noch an: „Die Konsequenz ist, dass sich die Bevölkerung zukünf-
tig auf längere Ausrückungszeiten einstellen muss, auch wenn sich damit natürlich das Risiko
erhöht, dass ein Menschenleben nicht mehr rechtzeitig gerettet oder ein größerer Schaden ab-
gewendet werden kann.“
Wir können über eine derartige Vorgangsweise der betroffenen Polizisten und des Strafrefer-
enten nur den Kopf schütteln. Diese haben sich keineswegs das Prädikat  „Dein Freund und
Helfer“  verdient.
*****
2013-11-06

Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer


Fantasy-Land

Nachfolgend sehen Sie ein  Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche  in Oberösterreich stattfand.   Bei diesem meinte  der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter  anderem,  dass  man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne.  Bitte
beachten  Sie  die vom  Cateringservice  aufgestellten Tabletts  mit Snacks,  die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.
 
Screen: facebook.com
 
In  den  drapierten  Wurstsemmeln  stecken jeweils verschiedene Landesflaggen.   Die öster-
reichische Fahne soll wohl im Zusammenhang mit den ausländischen Flaggen eine gelungene
Integration symbolisieren.
 
Das Ganze hat nur zwei gravierende Schönheitsfehler.   Bei den ausländischen Fahnen handelt
es sich um jene der Vereinigten Staaten von Amerika und jener der Schweiz. Mit diesen beiden
Ländern haben wir bezüglich Integration ohnehin keinerlei Probleme.
 
Den Vogel schießt jedoch die Flagge mit den Farben  „rot-weiß-grün (hochgestellt)“  ab.  Einen
Staat mit dieser Fahne gibt es nämlich weltweit nicht.   Möglicherweise ist diese von einem ge-
heimen  Land  in  das  korrupte ÖVP-Politiker(innen)  flüchten,  bevor  sie  in  Österreich in die
Fänge  der  Justiz  geraten.   Traurig  ist  nur,  dass der ganze Schwachsinn mit Beiträgen der
Zwangsmitglieder der WKO finanziert wurde.
 

Einer von 40.744

Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute  in  der  Kronen Zeitung,  sowohl am Titelblatt als auch auf  Seite 25, wobei wir uns aber
nicht  sicher  sind,  ob  es  sich  bei dem Beitrag  nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.
 
 
Screens: Kronen Zeitung (Printausgabe vom 15.07.12)
 
In Österreich leben 40.744 Personen afrikanischer Herkunft (Quelle:  medienservicestelle.at).
Das ist offizielle Zahl, welche im Jahr 2011 veröffentlicht wurde.   Wie viele Schwarzafrikaner
tatsächlich in der Alpenrepublik leben ist wohl unbekannt.   Aber sei wie es sei und gehen wir
von der offiziellen Zahl aus.
 
Einen  einzigen  Schwarzafrikaner von 40.744,  der  (österreichweit als einziger Farbiger) bei
einer Freiwilligen Feuerwehr dient als „Echtes Beispiel für gelungene Integration“  zu bezeich-
nen, ist wohl der Witz des Monats.
 
Ganz nebenbei sei erwähnt, dass der farbige Feuerwehrmann als Pfarrer in seiner Heimatge-
meinde  tätig  ist.   Dies sieht  S. Kurz offenbar absichtlich nicht als Integration,  denn bei den
vielen Missbrauchsfällen in der Kirche käme das möglicherweise auch nicht so gut an.
 
Also  wie  bereits  erwähnt,  ist  laut dem  ÖVP- Staatssekretär  für  Integration  ein einziger
schwarzafrikanischer  Feuerwehrmann  (von  in  Österreich  lebenden  40.744  Schwarzafri-
kanern),  ein  echtes  Beispiel  für  gelungene  Integration.  Ob  Kurz das Sprichwort   „Eine
Schwalbe macht noch keinen Sommer“  kennt?   Wir glauben eher nicht.
 
Zudem  stellt sich für uns die Frage,  ob Kurz die zahlreichen schwarzafrikanischen Drogen-
dealer  auch  als echte Beispiele für gelungene Integration sieht?   Denn immerhin nehmen
diese  aktiv  am  Wirtschaftsleben  in  Österreich teil,  auch wenn ihre geschäftlichen Tätig-
keiten gegen das Gesetz verstoßen.
 
Nach  diesen  Auftritten von Sebastian Kurz,  hat die ÖVP zumindest ein männliches Gegen-
stück  zum Fräulein Laura Rudas von der SPÖ.   Eigentlich dürften sich die Schwarzen (und
damit ist die ÖVP gemeint) nicht wundern, dass sie in der Wählergunst derart abschmieren.
 
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2012-07-15
 

Ordensinflation in Oberösterreich


Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen

Über  Sinn  und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag  „Orgie der
Orden“ berichtet.  War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“  am  vergangenen  Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
 
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol  Dr. Luis Durnwalder,  der  Landeshauptmann  von  Wien  Dr. Michael Häupl,  der
Landeshauptmann  von  Niederösterreich  Dr. Erwin Pröll  und  der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
 
Abgesehen  von  der  Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland  Oberösterreich getan haben,  fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen.   Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar,  warum  fürstlich  bezahlte  Landeshauptmänner  für  das  Erledigen  ihres  Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
 
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört?  Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
 
Keine  Mutter  bekommt  ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern.   Kein Maurer
erhält einen Orden,  wenn er ein Haus gebaut hat.  Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet.  Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
 
Ehrenzeichen  sollten  eigentlich  nur  auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden.   Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe,  sofern  dies  durch  Personen  geschieht,  die nicht damit professionell  be-
schäftigt sind.   Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten,  deren  ehrbare  Leistung  in  Ausübung  einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht. 
 
Es  erhält  ja  auch  kein Arzt,  der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann,  der
einen Brand löschte einen Orden.   Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum  fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden,  wenn sie
ihren Job erledigen.  Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
 
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht,  wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit,  deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen.  Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
 
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2012-05-26
 

Blinde Justitia

  

Hohe Haftstrafe für falsches Parken

Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einer
gebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen.
      
Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4  1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.
      
     
       Von der Kurzparkzone in die Gefängniszelle

Realitätsfremde Urteile

Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-
hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist.
     
Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
               Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
               3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
              Taten genau 365 Tage absitzen.
     
Wien:     Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
             Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste 
             Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
             einzigen Tag in der Zelle sitzen.
     
Wien:    Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
            ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der 
            Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
            dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
           Toten 90 Tage im  Gefängnis sitzen.
  

Behörde hat verschlafen

Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Tod
eines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ?
   
Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man
eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte
man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
   

Blinde Justitia

Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre und
soziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
     
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit
gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich
gewesen ist. 
So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in
Österreich tausende Male am Tag begangen wird.
   
 Trägt in diesem Fall die Augenbinde zu Recht
    
Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen.
     
Stauni
 
2009-02-05

Inhalts-Ende

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