Eine Schwalbe macht noch keinen Sommer
Fantasy-Land
Nachfolgend sehen Sie ein Foto vom Mediengespräch zur Integration, das in der vergangenen
Woche in Oberösterreich stattfand. Bei diesem meinte der ÖVP-Jungpolitiker Sebastian Kurz
unter anderem, dass man die Integration in Österreich als gelungen betrachten könne. Bitte
beachten Sie die vom Cateringservice aufgestellten Tabletts mit Snacks, die sich links und
rechts vom ÖVP- Staatssekretär für Integration befinden.

Einer von 40.744
Aber Herr Kurz ist nicht kurzatmig und setzte noch einen drauf. Nachfolgender Artikel erschien
heute in der Kronen Zeitung, sowohl am Titelblatt als auch auf Seite 25, wobei wir uns aber
nicht sicher sind, ob es sich bei dem Beitrag nicht um eine bezahlte PR- Aktion der ÖVP
handelt.


2012-07-15
Ordensinflation in Oberösterreich
Proporz-Verleihungen entwerten Auszeichnungen
Über Sinn und Unsinn von Ordensverleihungen haben wir seinerzeit im Beitrag „Orgie der
Orden“ berichtet. War der damalige Beitrag von sarkastischer Natur, wollen wir uns heute
mit diesem Ritual ernsthaft auseinandersetzen. Grund dafür ist die Verleihung des „Großen
Ehrenzeichens des Landes Oberösterreich“ am vergangenen Dienstag durch den Landes-
hauptmann Dr. Josef Pühringer.
In den Genuss dieser Auszeichnung kamen folgende Personen. Der Landeshauptmann von
Südtirol Dr. Luis Durnwalder, der Landeshauptmann von Wien Dr. Michael Häupl, der
Landeshauptmann von Niederösterreich Dr. Erwin Pröll und der Landeshauptmann von
Vorarlberg Dr. Herbert Sausgruber.
Abgesehen von der Frage was die obig genannten Personen außergewöhnliches für das
Bundesland Oberösterreich getan haben, fehlt uns und auch großteils in der Bevölkerung
jegliches Verständnis für Pühringers Proporz-Verleihungen. Es ist nämlich nicht nachvoll-
ziehbar, warum fürstlich bezahlte Landeshauptmänner für das Erledigen ihres Jobs
während ihrer Amtszeit, ein Ehrenzeichen bekommen.
Wenn Dr. J. Pühringer als Verleihungsgrund, das Fördern von Beziehungen zwischen den
Bundesländern angibt, fragen wir uns ob dies nicht zum selbstverständlichen Aufgabenge-
biet der geehrten Politiker gehört? Wir denken schon, dass dies deren Job ist.
Keine Mutter bekommt ein Ehrenzeichen für das Großziehen von Kindern. Kein Maurer
erhält einen Orden, wenn er ein Haus gebaut hat. Keine Krankenschwester wird für ihre
aufopfernde Tätigkeit in der Krankenpflege ausgezeichnet. Kurz gesagt, jeder arbeitende
Mensch findet es selbstverständlich seine Arbeit ordnungsgemäß zu erledigen ohne dafür
einen Orden an die Brust geheftet zu bekommen.
Ehrenzeichen sollten eigentlich nur auf Grund außergewöhnlicher Leistungen verliehen
werden. Beispielsweise für die Rettung eines Menschenlebens oder Verhinderung einer
Katastrophe, sofern dies durch Personen geschieht, die nicht damit professionell be-
schäftigt sind. Das heißt, dass Orden eigentlich nur an jene Personen vergeben werden
sollten, deren ehrbare Leistung in Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder als
Privatperson geschieht.
Es erhält ja auch kein Arzt, der ein Menschleben rettete oder ein Feuerwehrmann, der
einen Brand löschte einen Orden. Das ist deren Job und daher ist es nicht nachvollziehbar,
warum fürstlich bezahlte und privilegierte Landesfürsten ausgezeichnet werden, wenn sie
ihren Job erledigen. Zudem kommt es einer Entwertung der Auszeichnungen gleich, wenn
sich Landeshauptleute gegenseitig Ehrenzeichen wie Christbaumkugeln für Selbstverständ-
lichkeiten umhängen.
Wir fragen uns, was in den Köpfen dieser Leute überhaupt vorgeht, wenn sie sich für ihre
gut bezahlte Tätigkeit, deren ordnungsgemäße Erfüllung eigentlich eine Selbstverständlich-
keit sein sollte, einen Orden an die Brust heften lassen. Gauben diese tatsächlich, dass sie
diese Auszeichnung wirklich verdient haben?
***** 2012-05-26
Blinde Justitia
Hohe Haftstrafe für falsches Parken
Eine Grazer Vertragsbedienstete hat ihr Auto innerhalb von zwei Jahre, 123 mal in einergebührenpflichtigen Kurzparkzone geparkt ohne das dafür notwendige Ticket zu lösen.
Auch ignorierte sie die zugestellten Strafbescheide und so kamen stolze 25.000,- Euro
Strafe zusammen. Das es nicht unbedingt die feine englische Art ist, was die diese Dame hier praktiziert
hat ist unbestritten, aber eine Ersatzfreiheitsstrafe von 500 Tagen (daß ist 1 Jahr und
4 1/2 Monate) fixe Haft zu verhängen, entbehrt jeglicher juristischer und menschlicher
Realität.


Realitätsfremde Urteile
Wir haben uns drei Urteile herausgesucht, die in letzter Zeit von Strafgerichten ver-hängt wurden und bei der Menschen getötet, schwerstens verletzt oder schwerstens
gefährdet wurden,oder bei denen beträchtlicher Sachschaden entstanden ist. Salzburg: Ein freiwilliger Feuerwehrmann, der 17 Brände gelegt hatte und dabei erheblichen
Sachschaden angerichtet und Menschen in Lebensgefahr gebracht hatte, erhielt
3 Jahre Gefängnis, eines davon unbedingt. Dieser Brandstifter mußte für seine
Taten genau 365 Tage absitzen. Wien: Drei Polizisten, die einen mit Handschellen gefesselten,schwarzafrikanischen
Schubhäftling in einer Lagerhalle derart verprügelten, sodaß er schwerste
Verletzungen davontrug, bekamen jeweils 8 Monate bedingt. Keiner mußte einen
einzigen Tag in der Zelle sitzen. Wien: Ein 20-jähriger Halbstarker attackiert einen zufällig im Weg stehenden pension-
ierten Bezirksrat derartig mit den Fäusten, sodaß dieser einige Tage nach der
Attacke verstirbt. Dieser erhält vom Gericht 2 Jahre Haft, davon 3 Monate unbe-
dingt, die mit der Untersuchungshaft abgetan waren. Dieser Mann mußte für einen
Toten 90 Tage im Gefängnis sitzen.
Behörde hat verschlafen
Diese Frau hat weder etwas beschädigt, niemanden verletzt und sich schon gar nicht am Todeines Menschen schuldig gemacht und erhält 1 Jahr und 4 1/2 Monate für vorschriftswidriges
Parken. Was denkt sich eigentlich der zuständige Strafreferent in dieser Causa dabei, wenn
er eine derartige Strafen verhängt ? Wie kann es überhaupt dazu kommen, das jemand 123 mal vorschriftwidrig parkt und man eine Strafsumme auf 25.000,- Euro anwachsen lässt. Spätestens nach dem 20. mal hätte man dieser ganzen Situation Einhalt gebieten müssen.
Da die Frau offensichtlich nicht in der Lage ist die Strassenverkehrsordnung einzuhalten,
hätte man ihr wegen Unzuverlässigkeit im Strassenverkehr den Führerschein abnehmen können.
Auch wäre die Möglichkeit bestanden das Auto exekutieren zu lassen, um die Strafschulden
einzutreiben.
Blinde Justitia
Die Parksünderin sitzt seit dem 7.Jänner in Haft. Es werden sich daraus familiäre undsoziale Probleme ergeben und mit größter Wahrscheinlichkeit wird auch ihr Job weg sein.
Alles weil eine Autolenkerin eine notorische Falschparkerin ist und es die Behörde ver-
absäumt hat, das Verhalten der Lenkerin rechtzeitig einzustellen.
An Gelegenheit dazu wird es ja nicht gemangelt haben und da hätte man die Möglichkeit gehabt sie z.b. zu Sozialdiensten am Wochende einzuteilen, wenn die Strafe uneinbringlich gewesen ist. So vernichtet man aber lieber eine Existenz für eine „Verwaltungsübertretung“ , die in Österreich tausende Male am Tag begangen wird.

Wenn man die von uns oben angeführten Taten und den daraus resultiernden rechtlichen
Konsequenzen, mit dem Fall dieser Parksünderin vergleicht, kommt man wirklich zu der
Ansicht das Justitia in manchen Fällen sehr blind ist und zwar in beiden Richtungen. Stauni 2009-02-05