Todesurteil?


Keine Menschenrechte für Straftäter?

Menschenrechte sollten auch bei Rechtsbrechern nicht mit den Füßen getreten werden.
Dies geschieht zur Zeit ganz offensichtlich inmitten des Rechtsstaates Österreich. Der zur
Zeit prominenteste Häftling Österreichs, Helmut Elsner sitzt bereits seit fast drei Jahre in
U-Haft.

Kinderschänder haben es besser

Nicht das wir besonderes Mitleid mit dem Ex-Banker Elsner haben, aber dessen Gesund-
heitszustand dürfte sich tatsächlich in einem katastrophalen Zustand befinden. Der Mann
hat niemanden umgebracht und auch keine Kinder mißbraucht. Kinderschänder kommen
bei uns wesentlich günstiger davon.

Warum keine Fußfessel?

Nicht ganz unberechtigt ist der Vorwurf von Elsners Gattin und seinem Anwalt, ob man es
darauf anlege, dass er in der Haft verstirbt. Der Mann ist mittlerweile 74 Jahre alt, schwer
krank und pleite. Was spricht dagegen wenn er mit einer „Fußfessel“ versehen, in Haus-
arrest geschickt wird? Davonlaufen wird er wohl kaum mehr können.

Pechvogel Elsner

Helmut Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt, hatte einfach nur Pech.
Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.

Der naive Banker

Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er
durch diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der
Politik hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit
voraus.

Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro be-

trachtet und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der
„Wirtschaftskrise“ zugeschrieben wurde, nimmt sich die von Elsner angeblich verur-
sachte Schadenssumme, eher wie ein Ladendiebstahl aus.

Unterstützung statt Gefängnis

Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, wäre er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle gelandet, sondern  mit dem Finanzminister am runden Tisch gesessen und
hätte um eine staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank gefeilscht.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast ge-

lungen wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der
amerikanischen Refco entgleist wäre.

Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.

  
Man darf aber gespannt sein, ob bei der Hypo-Adria auch mit den selben Maßstäben gemes-
sen werden wird. Wir glauben eher nicht, denn es läuft zur Zeit kein Wahlkampf zur National-
ratswahl.

Profilierer und Streber

Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Ret-
ter der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Spar-
buch bei dieser.

Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war. Es wäre

interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.

Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben. Eventuelle Mittäter werden

aber sicherlich voller Sehnsucht den Tod für den Ex-Banker herbeisehnen. Man weiß ja nie,
ob dieser vielleicht doch noch zu plaudern beginnt.

*****

  
2009-12-11
  

Lasst Elsner frei

 

Risikospekulationen

Wie bereits hinlänglich bekannt ist, hat die österreichische Bundesfinanzierungsagentur
(ÖBFA) in großem Stil in Spekulationspapiere investiert.
Aus diese hochspekulativen Veranlagungen drohen dem Bund jetzt rund 617 Millionen
Euro an Verlust, es sei denn diese Papiere erleben einen erstaunlichen Kursaufschwung.

Auf Kosten der Steuerzahler

Da dies natürlich nicht passieren wird, kommt es mit Sicherheit zu diesem Verlust.
Das Schöne daran ist, dass für diese Spekulationen Steuergelder verwendet wurden, die
von Steuereintreibern oder auch Betriebsprüfer genannt, den Steuerpflichtigen aus der
Tasche gezogen wurden.

Zahnloser Rechnungshof

Der Rechnungshof, der in unseren Augen eigentlich eine zahnlose Kontrollinstanz ist, be-
mängelte vor allem, dass die Bundesfinanzierungsagentur „sowohl im Verhältnis zu ihren
Kassamitteln als auch zum Weltmarkt sehr hohe Beträge in intransparente Wertpapiere, die
von der US- Subprime- Krise besonders gefährdet waren, Gelder veranlagte“.

Pröll im Erklärungnotstand

Finanzminister Josef Pröll, der versuchte seinen Vorgänger Molterer zu decken, sah diese
Angelegenheit bei einer parlamentarischen Anfrage nicht so eng.
Er meinte dieses Thema werde in der Öffentlichkeit völlig undifferenziert diskutiert.

Lesefehler

Wer den RH-Bericht genau lese, der stelle fest, dass hier das Bild ein anderes sei, als in der
Öffentlichkeit vermittelt werde, so Pröll weiter. Herr Finanzminister, welchen Bericht haben
Sie eigentlich gelesen ?

Den kompletten geistigen Erguss des Bundesminister Josef Pröll, können Sie im folgenden

Link nachlesen.  http://www.parlament.gv.at/PG/PR/JAHR_2009/PK0696/PK0696.shtml
Mittlerweile aber, hat auch der Finanzminister seine Meinung revidiert.

Strafanzeige

Während sich Politiker und Verantwortliche gegenseitig die Schuld in die Schuhe schieben,
nachdem die Verniedlichungsstrategie nicht gefruchtet hat, ist die erste Strafanzeige bei der
Staatsanwaltschaft eingelangt.

Vorarlberg Online

Die anonyme Anzeige wurde am 27. Juli 2009 abgeschickt und trägt den Betreff: „Strafan-
zeige gegen die Verantwortlichen der Bundesfinanzierungsagentur und des Bundesminis-
teriums für Finanzen Helmut Eder, Paul Kocher, Martha Oberndorfer, Gerhard Steger und
Kurt Sumper wegen Untreue (§ 153 StGB), Amtsmissbrauch (§ 313 StGB) sowie allfälliger
Verstöße gegen das Devisengesetz.“ (Quelle: Vorarlberg Online).

In dieser Anzeige wird auch angeführt, dass im vorliegenden Fall derselbe „modus operandi“

vorliegt, der beim Ex-Generaldirektor der BAWAG, Helmut Elsner, zu dessen (noch nicht rechts
-kräftiger) Verurteilung führte.

Offizialdelikt

Da wird vielleicht oder eher doch nicht, auf den Korruptionsstaatsanwalt Arbeit zukommen.
Dieser ist für diese Anzeige zuständig, meint zumindest der Sprecher der Staatsanwaltschaft
Gerhard Jarosch.

Normalerweise hätte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall von sich aus tätig werden müssen,

da hier ein Offizialdelikt vorliegt, dass ein Einschreiten von amtswegen erfordert.

Da ist es doch erstaunlich, dass diese erst nach der Erstattung einer anonymen Anzeige in

die Gänge kommt. Handelt es sich doch bei dieser Affäre um einen allgemein bekannten Fall.

Strafverfolgung ?

Aber eine neue Frage wirft sich auf. Warum wurde eigentlich eine anonyme Anzeige erstattet.
Da wird doch nicht  „irgendwer“  zu kurz gekommen  und auf Revanche aus sein.

Wir wären sehr erstaunt, wenn es im vorliegenden Fall zu einer Gerichtsverhandlung,

geschweige einem Schuldspruch kommen würde.
Normalerweise müßte man jetzt den inhaftierten Helmut Elsner sofort aus der Haft freilassen
und ihm eine Haftentschädigung bezahlen.

Einer darf, der Andere nicht

Sie fragen sich sicher, warum wir auf so eine perverse Idee kommen. Nun im Prinzip hat
Elsner dasselbe gemacht, wie die Beamten der Bundesfinanzierungsagentur. Er hat im
großem Stil mit fremden Geld risikoreich spekuliert und diese Gelder im Sand versenkt.
Nicht mehr und nicht weniger.

Stauni

  
2009-07-29
  

Verschwendungssteuer TEIL 2

 

Fernab jeglicher Realität

Irgendwie läuft in der politischen Realität nicht alles so, wie es sich der Sozialsprecher der
GRÜNEN, Stadtrat David Ellensohn vorgestellt hat.
  
Im April dieses Jahres hatte er noch vollmundig erklärt, er kenne genug Reiche die gerne
freiwillig eine Vermögenssteuer bezahlen würden.
http://www.erstaunlich.at/index.php?option=com_content&view=article&id=205;verschwendungssteuer&catid=1;erstaunliches

Wo bleiben die Freiwilligen ?

Jetzt hat er offensichtlich erkennen müssen, dass hier der Wunsch Vater des Gedankens war.
Das Bild der damals eigens dafür eingerichteten Website hat sich auch gewandelt.
   
Von der damaligen Euphorie ist keine Spur mehr vorhanden.
http://www.reichtumgerechtverteilen.at/ 
Aus der angeblichen Freiwilligkeit ist der Slogan „Wir fordern Vermögenssteuer“ geworden.

Gratulation an den politischen Gegner

Laut einer heutigen APA-Aussendungen gratuliert er sogar sozialistischen Jugend zu deren
Forderung, dass Vermögenssteuern für Superreiche in Österreich längst überfällig sind. 
 
Erstaunlich das man zu dieser Forderungen gratuliert, wo doch so viele Reiche da sind, die dem
Finanzminister freiwillig mit einer Vermögenssteuer die Türe einrennen wollen.
 
Stauni 
 
2009-06-30
  

Keine Kristalle für Grasser

Grüße von der Insel

Aus seinem Urlaub auf den Malediven ließ K.H. Grasser ausrichten, seine Tätigkeit in
der Managementgesellschaft für „Meinl International Power“ (MIP) zu beenden.
Ungeachtet dessen sei seine Hochachtung für Julius Meinl V.unverändert. Die Verhaftung
sei eine „Tragödie“ und – so Grasser: „Ich bin mir sicher, dass sich Julius Meinl nichts
zu schulden kommen hat lassen. Er ist ein großartiger Banker, der sicher keine Gesetzes-
verstöße begangen hat. Das Ganze muss für ihn und seine Familie fürchterlich sein.“
(Quelle: APA-OTS)
Auch wehrt er sich gegen den Vorwurf im Meinl-Verfahren als „Verdächtiger“ genannt zu
werden. „Er ist in dem ganzen Verfahren nur Auskunftsperson“, so Grasser.
Hoffentlich sehen das andere Personen auch so.
Ferner wurde die Ankündigung von Grasser, seine Anteile an der Meinl Power Management
abzugeben, von der Meinl Bank bestätigt. Auch werde er seine verbliebenen Anteile an
der Managementgesellschaft MPM alle zurückgeben und aus der Geselllschaft aussteigen.
  Das Ende einer Männerfreundschaft ?

Dr.H. Androsch zum Wochenmagazin „NEWS“:

„Die österreichischen Behörden haben diese Systeme zugelassen. Dann wird jener Finanz-
minister, der als Aufsichtsbehörde offensichtlich so gewähren hat lassen, kurz nach
seinem Ausscheiden aus seinem Amt auch noch beteiligt und darf letztendlich mitnaschen.
Das schlägt wohl dem Fass den Boden aus. Da war wohl der Bock der Gärtner. Er hat eine
immense Summe verdient. Strafrechtlich müssen dies andere beurteilen, aber es muss
hinterfragt werden.“ (Quelle: APA-OTS)
Dr. Hannes Androsch hat hier sehr klare Worte, bezüglich des Wechsels von Grasser nach
seinem Ausscheiden aus der Politik zu Meinl International Power, gesprochen.
Dem haben wir aber noch hinzu zufügen, dass Grasser den Herrn Meinl noch immer für
einen vorzüglichen Banker hält und das Ganze daher ein Irrtum sein muss.
Da ist es doch erstaunlich, dass Grasser das „sinkende Meinlschiff“ so schnell verlässt.
Dafür kündigte er aber an, sich neuen Aufgaben zuzuwenden. Das dürfte aber auch nicht
so funktioniert haben, wie er es sich vorgestellt hat.
      Solides österreichisches Traditionsunternehmen seit 1895
  
Gerüchten nach, hätte er beim Tiroler Kristallkonzern Swarovski unterkommen sollen,
aber der „Familienrat“ der Swarovskis sei dagegen gewesen und er habe nicht genug
Fürsprecher gefunden.

Kein Interesse am Familienbetrieb

Das traf mitten ins Ego des Herrn Grasser. Verärgert ließ er am 08.04.09 von seinem
Urlaubsort ausrichten, das er nie Interesse gehabt hätte, in das Unternehmen einzu-
steigen.
Warum er kein Interesse am Einstieg in ein solides österreichisches Traditionsunter-
nehmen hegt, in das er auch noch einheiratet hat, wird wohl sein Geheimnis bleiben.
  
Vielleicht sollte er sich um einen Job in der Autobranche über dem Atlantik bewerben,
sofern dort noch eine Stelle für ihn frei ist.
Stauni
 
2009-04-09
  

Keine Freunde mehr ?

 

Ermittlungen gegen K.H. Grasser

Wie gestern der „Presse-Online“ und einer Presseaussendung des Nachrichtenmagazin
„Profil“ in der APA-OTS zu entnehmen war, ermittelt die Staatsanwaltschaft jetzt
auch wieder gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und den früheren Verbund-Chef
Hans Haider als Verdächtige.
Die beiden waren in der Meinl-Gesellschaft Meinl International Power (MIP) beziehungs-
weise deren Managementgesellschaft aktiv.
Die Namen Grasser und Haider fielen bereits nach der Aktien-Rückkaufaktion wegen
Verdachts auf Kursmanipulationen bei der MIP.
Das Nachrichtenmagazin „Profil“ schreibt, dass gegen die beiden noch immer ermittelt
wird, liegt an der ursprünglichen Strafanzeige im Fall Meinl.
Erstaunlicher Weise war aber davon nichts zu bemerken, obwohl man im „Profil“ weiter
anmerkt, dass beide Herren in den Akten weiterhin geführt wurden.

Kurzzeitgedächtnis

Für uns ist vor allem die Person des Ex-Finanzminister K.H. Grasser interessant.
Wir haben den Eindruck, dass man ihn total aus der Schusslinie genommen hatte.
Wenn es für Grasser unangenehm wurde, kennt und kannte er niemanden mehr.
Typisches Beispiel ist der Ausflug auf der Meinlyacht, bei der auch Flöttl
anwesend war.
Sollte sich die Schlinge um Grasser enger zusammen ziehen, sind wir schon gespannt
ob er Meinl den „soundsovielten“ auch nur flüchtig begegnet sein will.
Er würde sich aber bei dieser Aussage schwer tun, hatte er doch Meinl gegenüber
der „Presse“ am 07.02.2008 „ als ausgezeichneten Banker“ bezeichnet.
Auch hat er als Topmanager bei Meinl International Power (MIP), nichts von illegalen
Transaktionen gewusst.
Wir haben bereits am 19.02.2009 den Beitrag „Bitterer Kaffee für Meinl“ verfasst
und die Person K.H. Grasser darin ausführlich erwähnt.
Noch hat er gut lachen

Politik und Wirtschaft

Im nachhinein betrachtet stellt sich die berechtigte Frage, wie konnte dieser
Mann jemals Finanzminister der Republik Österreich sein ?
Irgendwer hat ein starkes wirtschaftliches Interesse daran, Grasser wieder in eine
politische Funktion zu hieven. Dieser „Jemand“ vermutlich aus Übersee wäre besser
beraten, die Finger davon zu lassen und sich einen neuen Mann aufzubauen.
Zur Zeit sicherlich eine interessante Lektüre
Das Meinl „nur“ auf Grund der Bezahlung seiner Kaution nach Hause gehen konnte,
bezweifeln wir ebenfalls.
Wir nehmen an, dass er aus einem seiner Tagebücher vorgelesen haben wird.

Stauni
 
2009-04-05

 

Der arme Herr Elsner

 

Jemand hatte die gleiche Idee   

Wir wollten für dieses Wochenende einen ausführlichen Beitrag über den Ex-Banker Elsner
bringen.
Doch wie es oft in der Medienlandschaft passiert, war jemand mit der selben Idee schneller.

Unter nachfolgenden Link können Sie den wirklich treffenden Beitrag „Einer für alle“
nachlesen.   http://www.kritikus.at/2009/03/12/einer-fuer-alle/
  
Allerdings haben wir uns nicht geschlagen gegeben und einige Kleinigkeiten hinzu gefügt.

Pechmarie Elsner

Der arme Herr Elsner, für den natürlich die Unschuldsvermutung gilt und mit dem wir kein
Mitleid haben, hatte einfach nur Pech.

Mitten im Wahlkampf flog der Bawag-Skandal auf und war natürlich sofort hochexplosive
Munition. Von allen Politiker die mit ihm einige Tage vorher noch zu Mittag gegessen haben,
oder sonstige Kontakte pflegten, wurde er wie eine heisse Kartoffel fallen gelassen.

Der naive Banker

Man muss Herrn Elsner eine gewisse Naivität zusprechen, wenn er geglaubt hat, dass er durch
diese Herrschaft Deckung finden würde. Schon Bismarck sagte, dass man sich in der Politik
hohe Stiefeln anziehen müsse. Der Mann war mit dieser Aussage seiner Zeit weit voraus.

Wenn man den durch Elsner angeblich verursachten Schaden von 1,8 Milliarden Euro betrachtet
und ihn mit heutigen Verlusten von Banken vergleicht, deren Verspekulation der „Wirtschaftskrise“
zugeschrieben wird, nimmt sich die von Elsner angeblich verursachte Schadenssumme, eher
wie ein Ladendiebstahl aus.

Gefängnis statt Unterstützung

Wäre der Skandal nicht mitten im Wahlkampf aufgeflogen, würde er sicherlich nicht in einer
Gefängniszelle, sondern  mit dem Finanzminister am runden Tisch sitzen und um eine
staatliche Unterstützung für „seine“ angeschlagene Bank feilschen.

Auch sollte nicht unerwähnt bleiben, dass eine Vertuschung des Bawagskandals fast gelungen
wäre, wenn nicht die zur Bilanzschönung aufgezogene Kredithochschaubahn der amerikan-
ischen Refco entgleist wäre.

Wie schnellebig die heutige Zeit ist wird dadurch bewiesen, dass sich heute über Milliarden-
spekulationsverluste niemand mehr besonders aufregt und auch keinen Richter auf den Plan
rufen.

Profilierer und Streber

Das war in der Wahlkampfzeit etwas anders. Herr Dr. Schüssel wollte sich unbedingt als Retter
der BAWAG profilieren und eröfnete auch demonstrativ unter Blitzlichtgewitter, ein Sparbuch bei
dieser.

Auch war schnell eine Richterin gefunden, der nach höheren Ämtern zumute war.
Es wäre interessant, ob Frau Dr. Bandion-Ortner heute den selben „Ehrgeiz“ an den Tag legen
würde, wenn kein Ministerposten in Aussicht wäre.

Also wie gesagt, Elsner hatte einfach nur Pech. Erstaunlich ist nur warum er den Mund hält,
denn alleine kann er dieses Ding nicht durchgezogen haben.

Stauni
  
2009-03-14
  

Berufsdenunziant Nikotinsheriff

Schwachpunkt Mensch    

    
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens zu disktutieren wird wahrscheinlich sinnlos
sein. Das es ungesund ist, stinkt und viel Geld kostet ist unbestritten. Jeder vernüftige
Mensch müßte daher von sich aus Nichtraucher sein. Aber die Unvernunft ist eben eine
Schwäche der Menschheit.
   
Wenn man davon ausgeht das Rauchen wirklich so extrem schädlich für Aktiv – und
Passivraucher ist, wäre es doch vernünftiger Nikotin zur illegalen Droge zu erklären
und es gesetzlich zu verbieten.
Dem Finanzminister scheint die Gesundheit seiner rauchenden Mitbürger aber nicht
so wirklich am Herzen zu liegen, verdient er doch bei jeder Packung gute 50 % mit.

Zwei Fliegen mit einer Klappe

Also hat man lieber ein Gesetz gebastelt, bei dem die Strafverfolgung erstaunlich ist.
Nach diesem Gesetz können Menschen bestraft werden, die gar keine Straftat
begangen haben.
Es genügt lediglich das „..sie dafür Sorge zu tragen haben…“, so der lapidare 
Gesetzestext, ein anderer die Tat nicht begeht. Wie das funktionieren soll, darüber
schweigt sich der Gesetzgeber aus.
Allerdings schlägt hier der Staat zwei Fliegen mit einer Klappe. Nämlich einerseits
kassiert er horrende Steuern für Tabakware und anderseits kassiert er Strafen, wenn
diese nicht „ordnungsgemäß“ konsumiert werden.
Wir ersuchen um Entschuldigung das wir Ihnen hier einen trockenen Gesetzes-
text wiedergeben, der jedoch interessant ist weil er die betreffenden Passagen
beinhaltet.
„Obliegenheiten betreffend den Nichtraucherschutz
§ 13c. (1) Die Inhaber von
BGBl. I – Ausgegeben am 11. August 2008 – Nr. 120
1.Räumen für Unterrichts- oder Fortbildungszwecke oder für schulsportliche
Betätigung gemäß § 12,
2. Räumen eines öffentlichen Ortes gemäß § 13,
3. Betrieben gemäß § 13a Abs. 1,
haben für die Einhaltung der Bestimmungen der §§ 12 bis 13b einschließlich
einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen Verordnung Sorge zu tragen.
(2) Jeder Inhaber gemäß Abs. 1 hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
1. in einem Raum gemäß § 12 Abs. 1 nicht geraucht wird;
2.in einem Raum gemäß § 12 Abs. 2, soweit Rauchverbot gilt, nicht geraucht wird;
3.in den Räumen eines öffentlichen Ortes, soweit nicht die Ausnahme gemäß
§ 13 Abs. 2 zum Tragen kommt, nicht geraucht wird;
4.in den Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, soweit Rauchverbot besteht
oder das Rauchen gemäß § 13a Abs. 4 nicht gestattet werden darf, weil für den Betrieb
ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis 4 nicht gilt, nicht geraucht wird;
5.in jenen Räumen der Betriebe gemäß § 13a Abs. 1, in denen das Rauchverbot wegen
Vorliegens einer der Voraussetzungen gemäß § 13a Abs. 2 oder 3 nicht gilt, das Rauchen
nur gestattet wird, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gemäß § 13a Abs. 4 Z 1 bis
4 gilt;
6.die Bestimmungen des § 13a Abs. 4 Z 4 oder Abs. 5 hinsichtlich Jugendlicher oder
werdender Mütter eingehalten werden,
7.der Kennzeichnungspflicht gemäß § 13b oder einer gemäß § 13 Abs. 5 erlassenen
Verordnung entsprochen wird.“

20.Dem § 14 werden folgende Abs. 4 und 5 angefügt:
(4) Wer als Inhaber gemäß § 13c Abs. 1 gegen eine der im § 13c Abs. 2 festgelegten
Obliegenheiten verstößt, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zu-
ständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet oder nach einer anderen
Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsüber-
tretung und ist mit Geldstrafe bis zu 2000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 10 000 Euro
zu bestrafen.
(5) Wer an einem Ort, an dem gemäß den §§ 12 Abs. 1 oder 2, 13 Abs. 1 oder 13a Abs. 1
Rauchverbot besteht oder an dem das Rauchen vom Inhaber nicht gestattet wird, raucht,
begeht, sofern der Ort gemäß § 13b Abs. 1 bis 4 oder einer gemäß § 13b Abs. 4 erlassenen
Verordnung gekennzeichnet
ist und die Tat nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden straf-
baren Handlung bildet oder nach einer anderen Verwaltungsstrafbestimmung mit strengerer
Strafe bedroht ist, eine
Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis
zu 1 000 Euro zu bestrafen.“

Jeder Verantwortliche kann bestraft werden

Laut diesem Gesetz kann jeder Verantwortliche einer gesetzlichen Nichtraucherzone
bestraft werden, wenn er es nicht verhindert hat, daß sich jemand eine Zigarette anraucht.
Da wird sich aber der Herr Amtsdirektor eines Magistrates freuen, wenn ihm demnächst
ein Strafbescheid ins Haus flattert, weil jemand am Bezirksamt geraucht hat und er das
nicht zu verhindern wußte.

Raucherverbot auch im Bordell

Das es nicht unbedingt notwendig ist in einem Speiselokal zu rauchen ist einzusehen.
Aber dieses Gesetz schließt auch Cafehäuser, Weinhallen, Nachtclubs, Branntweiner
udgl. ein. Das für derartige Lokale, deren Besuch ausschließlich zur Unterhaltung
eines bestimmten Personenkreises dient, ebenfalls das Rauchverbot gilt ist erstaun-
lich.
Der Grund für unseren heutigen Beitrag ist nämlich jener, daß es zu zahlreichen Anzeigen
gegen Betreiber von Gastgewerbebetrieben gekommen ist, die von selbsternannten
Nikotinsheriffs anonym erstattet wurden.

Weites Betätigungsfeld

   
Für diese Nikotinsheriffs, die in unseren Augen nicht anderes als Berufsdenunzianten
sind, tut sich doch ein weites Betätigungsfeld auf.
Sie sollten dieses unbedingt erweitern und auch Magistrate und Gerichte aufsuchen,
um dort ihre anonymen Anzeigen gegen die Verantwortlichen zu erstatten, wenn sie
vielleicht einen nervösen Raucher entdecken, der sich vor einer Verhandlung noch eine
Zigarette ansteckt.
Dann wird die, bis jetzt ohnehin nicht sonderlich gute Presse für diese Denunzianten,
wahrscheinlich „amtswegig“ verstummen.
Aber ein Gutes hat das Rauchverbot für diese denunzierenden Nikotinrambos auch.
Sollte ihnen ihre bessere Hälfte auf den nächsten Bordellbesuch draufkommen,
können sie sich immerhin rausreden, es wäre nur im „Namen des Nichtraucherschutzes“
geschehen. Ohne Lokalaugenschein hätten sie doch keinen Raucher erwischt und
können damit jede andere Absicht für ihren Puffbesuch in Abrede stellen.
Stauni

Inhalts-Ende

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