Was Fluggäste wissen sollten

Rechte bei „Außergewöhnlichen Umständen“

In den Schlichtungsverfahren der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Flugverkehr führen Luftfahrtunternehmen oftmals „außergewöhnliche Umstände“ (a.U.) an, um von der verpflichtenden Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen zu werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat eine Rangliste der am häufigsten nachgewiesenen „außergewöhnlichen Umstände“ in den Flug-Schlichtungsverfahren 2023 erstellt.

„Die EU-Fluggastrechteverordnung und die EU-Rechtsprechung führen u.a. Ereignisse, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, externe Streiks und Vogelschlag als außergewöhnlich an“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf. Entscheidend ist außerdem, dass die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen oder Annullierungen und deren Folgen zu verhindern.

Eine aktuelle Auswertung von mehr als 420 Fällen zu den außergewöhnlichen Umständen im Jahr 2023 zeigt, dass in den Verfahren der apf widrige Wetterbedingungen und Streiks des Flughafenpersonals am häufigsten von Fluglinien als Grund für die Verweigerung einer Ausgleichszahlung nachvollziehbar dargelegt wurden.

Diese Daten zeigen, dass Wetterbedingungen einen erheblichen Anteil an außergewöhnlichen Umständen ausmachen. In 38 Prozent der Fälle, in denen Nachweise für einen a.U. erbracht wurden, zeigen sich Wetterereignisse verantwortlich. Darunter fallen Extremwettereignisse, starker Wind, schlechte Sicht, Sandstürme, Schneestürme, vereiste Start-/ und Landebahn, etc.

Im Jahr 2023 sind Streiks ebenfalls ein bedeutender Faktor bei außergewöhnlichen Umständen. Mehr als ein Viertel der a.U.s in den abgeschlossenen Verfahren der apf sind auf Streiks zurückzuführen. Relevant für die Leistung von Ausgleichszahlungen in Folge von Streiks ist die Frage, wer genau die Arbeit niederlegt. Handelt es sich beispielsweise um das Personal einer Fluglinie, so muss dennoch eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Streikt hingegen das Flughafen-Personal, wie etwa die Fluglots:innen, Sicherheitspersonal etc., so ist davon auszugehen, dass Fluglinien keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Konkret werden diese Fälle aber im Einzelfall durch Nachweise der Fluglinie entschieden.

Die Fluglinie muss nachweisen, dass tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, die Annullierung oder Verspätung darauf zurückzuführen ist und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden um die Effekte so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis dafür ist der apf im Laufe des Schlichtungsverfahrens vorzulegen.

Wenn die Fluglinie einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann, entfällt die Ausgleichszahlungspflicht. Dennoch haben Betroffene Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, einschließlich Ticketkostenrückerstattung oder anderweitiger Beförderung zum Reiseziel, Verpflegung und Hotelunterbringung. Die apf empfiehlt betroffenen Personen, keine Ausgaben eigenständig zu tätigen, bevor nicht mit der Fluglinie Kontakt aufgenommen wurde und die Belege in Originalform aufzubewahren.

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Anträgen mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.

In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

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Zauberlehrling Valentin


Fluglärm ist eine reale Tatsache unserer Zeit

Der Flugverkehr hat in den letzten Jahren stetig zugenommen.   Das bedeutet wiederum
mehr Lärm, welcher durch an- oder abfliegende Flugzeuge verursacht wird.   Besonders
betroffen sind Menschen,  die in den  An- bzw.  Abflugschneisen des  Flughafens Wien-
Schwechat wohnen.

 

Beispielsweise wurden die im Dialogforum 2005 festgelegten Werte für Starts über dem
23. Wiener Gemeindebezirk um satte  46,2% überschritten.   Das zeigt der nun endlich
online gegangene Evaluierungsbericht für 2010 auf.   Aber nicht nur  Wiener(innen) sind
vom extrem gestiegenen Fluglärm betroffen, sondern auch die Bevölkerung in den Vor-
orten Wiens und den nahen  Gemeinden rund um die Bundeshauptstadt.

 

In unserer heutigen schnelllebigen Zeit, in der das Reisen mit dem Flugzeug zur Selbst-
verständlichkeit geworden ist,  kann gegen den Lärm der  an- und abfliegenden Flug-
zeuge kaum etwas unternommen werden.   Einschränkungen im Flugverkehr würden
erhebliche finanzielle Einbußen und Einschränkungen im  Reise- und Frachtverkehr
zur Folge haben.

 

Es gibt eben Tatsachen in unserer heutigen Zeit mit denen man einfach leben muss.
Und so haben die verantwortlichen Politiker(innen) auch nichts dagegen unternommen.
Ganz im Gegenteil,  der Flugverkehr und der damit verbundene Lärm stiegen rasant an.
Den Herrschaften kann auch kein Vorwurf daraus gemacht werden,  weil es eben nun
einmal so ist.

 

Erstaunliche These – Fluglärm mit dritter Piste verringern

Daher erstaunt uns eine heutige Presseaussendung des Umweltsprechers der Wiener
SPÖ, Erich Valentin. Dieser meint wörtlich: „Über die letzten Jahre hinweg gelang es
bereits, zahlreiche Besserstellungen zu erreichen – und das ohne den wirtschaftlichen
Erfolg des Flughafens und damit auch ohne Tausende Jobs für die Wienerinnen und
Wiener zu gefährden.“

 

Zu diesem völlig sinnlosen Statement vergaß Valentin allerdings nicht,  die Rute des
Jobverlustes ins Fenster zu stellen.  Welche Besserstellungen hat die  SPÖ bezüglich
des  Fluglärms erreicht?  Wurden Flugzeuge mit Elektromotoren ausgestattet? Wur-
den Zeppelins oder  Heißluftballons im  Flugverkehr eingesetzt?   Nichts dergleichen
war geschehen und so stieg der Fluglärm von Jahr zu Jahr weiter an.

 

Aber Herr Valentin ist ein wahrer Zauberlehrling und meint, dass man den Fluglärm
mit einer dritten Piste verringern kann. In diesem Fall wird genau das Gegenteil ein-
treten,  denn dadurch kann der  Flughafen Wien-Schwechat seine Kapazitäten
steigern. Das wiederum bedeutet, dass mehr Flugzeuge starten  und landen wer-
den. Nun gut, Ökonomie war noch nie eine besondere Stärke der SPÖ.

 

Besonders erstaunlich ist folgende Aussage des Umweltsprechers der Wiener SPÖ:
„Die neuen  Anflugrouten über die  Donaustadt werden zu  Entlastungen führen.
Über den Südwesten wird es keine geraden Anflüge geben.“
 
Damit wird nämlich kein Fluglärm vermieden, sondern wird dieser lediglich umverteilt.
Jene Bürger(innen)  die bis dato in der  glücklichen Lage waren und vom  Lärm der
Jets verschont blieben,  kommen nun auch in den  Genuss des Flugzeuglärms,  der

durch ab- oder anfliegende Flugzeuge verursacht wird.

 

Wir wissen nicht was den Umweltsprecher der Wiener SPÖ, Erich Valentin, zu
seinen Statements in seiner Presseaussendung veranlassten.  War es billige Effekt-
hascherei um ein paar Wählerstimmen für die angeschlagene SPÖ bei der nächsten
Wahl einzufangen oder trübten die heutigen  30 Krügel im Schatten das logische
Denkvermögen des SPÖ-Politikers?

 

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2011-09-03
 

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