Sonntags lieber beten


Keine Sonntagsarbeit

„Arbeit am Sonntag muss auf die für die Gesellschaft notwendigen Bereiche wie Gesund-
heit, Sicherheit und Verkehr beschränkt bleiben“, meint der Vorsitzende des Wirtschafts-
bereichs Handel in der GPA-djp, Franz Georg Brantner in einer heutigen APA-OTS Aus-
sendung.
(Fotoquelle http://ak.fsg.or.at/)
Am Sonntag lieber beten statt arbeiten.

Arbeitsverbot bei 400.000 Arbeitlosen?

Im Angesicht von rund 400.000 Arbeitslosen (inkl. Arbeitsunwillige) in Österreich finden
wir, dass dies ein erstaunlicher Standpunkt eines Gewerkschafters ist. Gerade Arbeiten
am Wochenende sind für viele Personen existenziell. Sei es haupt- oder nebenberuflich,
lassen sich am Wochenende doch etliche Euros verdienen.
Gut dies wird Herrn Brantner nicht besonders interessieren, da sein Lohn vermutlich in einer
gehoben Gehaltsklasse angesiedelt ist, welcher aus den Beiträgen der Gewerkschaftsmit-
glieder finanziert wird.

Kein Betrieb im Prater und auf der Donauinsel

Aber kommen wir zur  Forderung des Gewerkschafter und Philanthropen Brantner zurück.
Seiner Meinung nach, soll die Sonntagsarbeit lediglich auf die Bereiche Gesundheit, Sicher-
heit und Verkehr beschränkt bleiben.
Würde man diese absurde Forderung tatsächlich in die Tat umsetzen, wäre z.B. Wien am
Wochenende eine Geisterstadt. Kein Betrieb auf der Donauinsel, kein Eis bei Tichy und Co
und keine Heurigen- oder andere Gaststättenbetriebe. Auch der Prater bliebe geschlossen.

Arbeitsplatzvernichtung

Dies ist nur ein kleiner Auszug aus dem Programm, welcher durch Wochenendarbeit die
Wirtschaft hochhaltet und damit auch Arbeitsplätze sichert. Die gesamten Freizeitangebote
und kulinarischen Erlebnisse, gäbe es dann nur werktags. Damit wären auch die meist
lukrativen Wochenendjobs nicht mehr existent.

Sonntags lieber beten

Brantner meint auch unter anderem, dass Sonn- und Feiertage als wichtige Zeiträume für
gemeinsame religiöse Aktivitäten erhalten bleiben müssen. Ein wirklich erstaunlicher Stand-
punkt für einen Roten Gewerkschafter.
Irgendwie kommt es uns vor, dass dieser Mann den falschen Job hat. Vielleicht sollte er
sich bei der römisch katholischen Kirche als Seelsorger bewerben. Die Aussichten auf eine
freie Stelle sind dort zur Zeit nicht schlecht, falls die Kirche ihr „kleines“ Problem nicht
schnellstens in den Griff bekommt.
Anderseits kann Brantner leicht Polemik auf Kosten von Kleinverdienern üben. Er kommt
aus der Chemiebranche und dort hat man es offensichtlich nicht notwendig am Wochen-
ende zu arbeiten, weil werktags ohnehin genug Geld verdient wird.
*****

2010-03-25
  

Nein zur Marlboro, ja zum Joint


Grüne Nichtrauchersheriffs

Auch die GRÜNEN wollen nun beim Thema „Nichtraucherschutz“ mitmischen. Seitdem der
ehemalige kettenrauchende Parteischef A. Van Der Bellen in Pension ist, fällt es auch leichter
die Anliegen der Nichtraucher zu vertreten.

Da den grünen Parteigenossen die momentane Raucher-Nichtraucherregelung in den heim-

ischen Lokalen nicht gefällt, fordern sie für die Gastronomie ein komplettes Rauchverbot. Viel-
leicht kommt es noch soweit, dass sie sich dem „Rauchersheriff Dietmar Erlacher“ anschliessen.

Grüne Spezialisten

Auf der Webseite „favoriten.gruene.at “ stellen selbsternannte Spezialisten fest, was ohnehin
ein jeder Mensch weiß. Das Rauchen eine Sucht ist, die Gesundheit der Raucher gefährdet,
das Rauchen Lungenkrebs verursacht, usw., usw. Sie meinen auch, dass viele Lokalbesitzer
ums Geschäft bangen, falls sie ihren Gästen das Rauchen verbieten.

Momentane Situation ist O.K.

Wir finden die momentane Regelung mit Raucher und Nichtraucherlokalen eigentlich in Ord-
nung. So kann sich jeder Konsument aussuchen, welches Lokal er besuchen will. Auch für die
Lokalbetreiber ist es optimal, da sie wählen können, ob sie ihren Gästen das Rauchen erlauben
oder verbieten wollen.

In Lokalen ab einer gewissen Grössenordnung, sind ohnehin räumliche Trennungen vorge-

schrieben. Das ist den GRÜNEN aber zuwenig, den sie meinen dass ohne Strafmassnahmen
und mehrmalige Kontrollen, das Rauchverbotsgesetz keinen Erfolg bringen wird.

GRÜNE sind besorgt

An und für sich wäre dieses Thema nicht wirklich aufregend, wenn da nicht folgender Aspekt
wäre. Da setzt sich eine Partei für ein absolutes Rauchverbot ein, da sie sich um die Gesund-
heit der Bevölkerung sorgt.

Drogenfreigabe

Die selbe Partei plädiert aber bereits seit Jahren, für die Freigabe von „leichten“ Drogen
wie Haschisch und Marihuana. Das Nikotin ein schädlicher Giftstoff ist, ist unbestritten.
Aber Nikotin macht im Gegenteil zu Haschisch und Marihuana nicht „stoned“.

Ein Zigarettenraucher ist nach dem Genuss einer Zigarette nicht geistig umnebelt, was man

ja von einem Jointraucher nicht behaupten kann. Aber vielleicht ist die Stratgegie Zigarette
„nein“, Joint  „ja“ von den GRÜNEN beabsichtigt.

Möglicherweise in der Wahlkabine optimal

In Zeiten wo die GRÜNEN einen permanenten Stimmenverlust erleiden, ist es vielleicht
besser wenn der Wähler in der Wahlkabine nicht ganz nüchtern ist, um so manche erstaun-
lichen Wahlversprechen der Grünen Fraktion zu glauben.
Aber lassen wir einmal den Sarkasmus sein. Eines steht mit Sicherheit fest, keine Partei
hat zur Zeit in dieser Angelegenheit,  mehr an Doppelmoral zu bieten.
*****

2009-12-05
  

Politik vernichtet Arbeitsplätze

 

Erfolgsunternehmen Trachtenoutlet

Der Unternehmer Sascha Golitschek, betreibt in Heidenreichstein den  größten „Trachten-
outlet“ von Niederösterreich. Er bietet in dieser wirtschaftlichen Krisenregion, immerhin
vierzehn Frauen, davon sechs über fünfzig Jahre alt, einen sicheren Arbeitsplatz.
      Ein starkes Unternehmen in ein wirtschaftlich schwachen Region
  
Dies wird aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr lange so sein, denn seitens der Politik wirft
man ihm derartige Prügel vor die Beine, die seine wirtschaftliche Existenz aufs schwerste
gefährden.

Krisenregion Heidenreichstein

Das „Trachtenoutlet“ zieht durch intensive Werbemaßnahmen, immerhin mehr als 30.000(!)
Kunden in die wirtschaftlich schwache Region „Oberes Waldviertel“. Heidenreichstein ist
mittlerweile eine Sanierungsgemeinde und es gibt kaum mehr Unternehmen in der Stadt.
Diese Region zeichnet sich mit einer 10%igen Arbeitslosigkeit aus. Nur an wenigen Tagen
im Jahr besteht die Möglichkeit, das Geschäft wirklich anzukurbeln. Da sind zum Beispiel
Aktivitäten wie das Abfischfest, und das Kürbisfest im Retzer Land, die Tagestouristen
anlocken.

Finanzielle Reserven anlegen

Auch Herr Golitschek nützt seit 1994 die Gelegenheit des Tagestourismus und hatte seinen
Betrieb jeweils am 1.Mai und 26.Oktober offen gehalten. Durch diese Aktionen konnte er
sich an den umsatzstärksten Tagen im Jahr, einen finanziellen Polster schaffen der ihn an
schwachen Tagen über Wasser hielt.
Dadurch war er auch nicht genötigt Personal abzubauen. Auch die umliegende Gastronomie
und Hotelerie profitierte vom Offenhalten des Trachtenoutlet“, da er im vergangenen Jahr
mehr als 1000 Kunden begrüßen durfte.

Behörde wurde informiert

Der Ordnung halber hatte Golitschek immer die Behörde davon in Kenntnis gesetzt, dass
er sein Geschäft an diesen besagten Tagen offen halten werde. Seine Mitarbeiter, welche
an diesen Tagen freiwillig gearbeitet hatten, erhielten 100% Überstundenzuschlag und
zusätzlich 100% Zeitausgleich.
Auch die Wochenarbeitszeit wurde nicht überschritten. Wer nun glaubt das Golitschek
für seine Korrektheit, soziales Engagement und wirtschaftlichen Bemühungen Anerkennung
fand, der irrt gewaltig.

Behörde zockt ab

Jedes Jahr wurde er von der Behörde bestraft. Die letzte Geldstrafe betrug immerhin Euro
3.000,- für das Offenhalten seines Geschäftes. Wo kämen wir denn dahin, wenn jemand
Geld verdient, davon Steuern bezahlt und Arbeitsplätze sichert, wird sich der staatliche
Bürokrat gedacht haben, als er die Strafverfügung für den fleißigen Unternehmer ausstellte.

Musterbeispiel Excalibur

Für den 26.Oktober 2009 haben sich zirka 3.000 Personen für einen Besuch beim Trachten-
outlet des Herrn Golitschek angemeldet. Da er die Kunden lieber in seinem Geschäft sieht, als
im 6 Kilometer entfernten „Excalibur“ (Tschechien) die ganz selbstverständlich 7 Tage rund
um die Uhr geöffnet haben, hat er sich wieder an die Behörde gewandt.

Das Mail an die Behörde:

Von: Trachtenoutlet [mailto:office@originalsalzburger.at]
Gesendet: Mittwoch, 14. Oktober 2009 16:14
An: #Büro LH Pröll; #LR Bohuslav; #LH Pröll
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Betreff: Abfischfest Heidenreichstein
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll,
sehr geehrte Frau Landesrätin Dr. Bohuslav !
 
Am Wochenende 25.10.2009 sowie 26.10.2009 findet das alljährliche Karpfen Abfischfest
in Heidenreichstein statt. Wir erwarten an diesem Wochenende mehr als 20.000 Gäste in
der Region. Aus wirtschaftlichen sowie touristischen Interessen ist es für uns eine einmalige
Gelegenheit, den Gästen des Waldviertels unsere Trachtenkultur näher zu bringen.
Aus unserer Sicht stellt es daher einen wesentlichen wirtschaftlichen Beitrag zum Überleben
unseres Betriebes dar, unseren Betrieb am 25.10.09 sowie 26.10.09 von 9h bis 17h geöffnet
zu halten. Dies sichert unseren Standort in Heidenreichstein, vor allem ist die Sonderöffnung
von wesentlicher regionaler sowie saisonaler Bedeutung.
 
Gerade in der Sanierungsgemeinde Heidenreichstein ist es für uns in letzter Zeit sehr schwierig
geworden, weiterhin 14 Mitarbeitern einen gesicherten Arbeitsplatz in Zeiten der Wirtschafts-
krise zu bieten. Bürgermeister Hans Pichler unterstützt unsere Initiative zur Erhöhung der
Attraktivität von Heidenreichstein.
 
Die beschäftigten Mitarbeiter werden unter Einhaltung sämtlicher gesetzlicher Vorschriften
wie Entlohnungs- und Ruhezeitenbestimmung lt. KV beschäftigt, lt. Bezahlungsrichtlinien
für den 8. Dezember 100% Überstundenzuschlag + 100% Zeitausgleich .
Die Ersatzruhezeiten werden mit den Mitarbeitern im Voraus fixiert. Das Arbeitsinspektorat
(AI Krems, DI Jäger) wurde von uns bereits in Kentniss gesetzt.
 
Um das Überleben unseres Betriebes in einer wirtschaftlich turbulenten Zeit zu sichern,
ersuche ich um eine Ausnahmeregelung für den besagten Zeitraum.
 
Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung, mit freundlichen Grüßen,
 
S.G. Textilhandelsgmbh & Co. KG
Trachtenoutlet Heidenreichstein
Sascha Golitschek Elbwart
Wer nun glaubt das Politiker und Bürokraten nun zur Einsicht gekommen sind, da die
Aktionen des Herrn Golitschek auch dem österreichischen Staat, sowie der Arbeitsplatz-
sicherung in der Region zu Gute kommen, hat sicher wieder gewaltig geirrt.

Dies bekam er als Antwort

From: Dultinger Susanne (Büro LR Bohuslav)
To: Trachtenoutlet
Cc: Seidl Elisabeth (Büro LH Pröll)
Sent: Thursday, October 15, 2009 1:33 PM
Subject: AW: Abfischfest Heidenreichstein
Sehr geehrter Herr Golitschek!
 
Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer mail vom 14. Oktober 2009, welche zugleich an
das Büro des Landeshauptmannes ergangen ist und an uns weitergleitet wurde.
 
Zum Inhalt Ihrer Nachricht teilen wir Ihnen folgendes mit: Sie wurden bereits mehrfach
über die gesetzliche Lage gemäß Öffungszeitengesetz (Bundesregelung) und NÖ Öffnungs
-zeitenverordnung informiert, zuletzt durch Mag. Andreas Achatz (damals Mitarbeiter im
Büro von LH-Stv. Ernest Gabmann) am 10. Februar 2009. Wir bedauern daher, dass wir
Ihr Anliegen nicht erfüllen können.
 
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Koller
Büroleiter LR Dr. Petra Bohuslav
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten
Tel. 02742/9005/12322
Fax. 02742/9005/13730


Ahnungslose Bürokraten

Da staunt man nicht schlecht was sich die vom Steuergeld Lebenden so alles erlauben. Anstatt
die vernünftige Initiative eines Unternehmers zu begrüßen, setzt man alles daran die wirt-
schaftlich schwache Stadt Heidenreichstein weiter zu schädigen und Arbeitsplätze zu ver-
nichten.

Denkt an Aufgabe

„Diesmal wurde mir eine Strafe von Euro 2.180,- pro Mitarbeiter in Aussicht gestellt, sollte
ich mein Geschäft offen halten. Am 26.Oktober 2009, werden 10 Mitarbeiterinnen im Betrieb
tätig sein. Das heißt die Behörde will mich mit Euro 21.800,- bestrafen. Dieser Betrag gefährdet
meine Existenz und ich überlege mir bereits den Standort Heidenreichstein aufzulassen“, so
der Unternehmer  Sascha Golitschek.
Trachtenbekleidungsunternehmer Sascha Golitschek
                                                         wird von ahnungslosen Bürokraten schikaniert !

Sabotage?

Die Politiker schwingen zwar pausenlos große Reden, über die Wirtschaftskrise und wie
man dieser entgegen wirken kann. Dies ist sicherlich nicht eine Maßnahme zur Krisen-
bekämpfung, wenn ein Unternehmer am umsatzstärksten Tag des Jahres, zur Schließung
seines Betriebes gezwungen wird.
Aber vielleicht dringen die Absichten der Politiker gar nicht bis zu deren bürokratischen
Erfüllungsgehilfen durch, oder werden durch diese absichtlich sabotiert.

Werter Herr Landeshauptmann Dr. Pröll!

Wir sind gar nicht sicher ob Sie das Mail von Herrn Golitschek überhaupt zu Gesicht
bekommen haben. Sollte es Ihre knappe Zeit zwischen Ihren zahlreichen Fototerminen
zulassen, ersuchen wir Sie, sich jene Bürokraten „zur Brust“ zu nehmen, die dem Land
Niederösterreich und seiner Bevölkerung,  durch ein Verhalten welches sich im obigen
Schreiben widerspiegelt, wirtschaftlichen und sozialen Schaden zufügen.
Stauni
  
2009-10-16
  

Smoking Joe

Rauchverbot in der Gastronomie

Ab 1.Jänner 2009 gilt dieses generelle Rauchverbot aufgrund der Tabakgesetznovelle
nun auch bei uns in der Gastronomie und Hotellerie.
Während in anderen Ländern der EU ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie
verhängt wurde, war man in Österreich wenigstens so intelligent einige Ausnahmen
zu schaffen. Bei unserem Nachbarn Deutschland führte das Rauchverbot zu existenz-
iellen Zuständen. Zahlreiche Gastrobetriebe schlitterten in die Pleite und andere
wurden erfinderisch. Sie gründeten Raucherklubs in ihren Lokalen um nicht in
Konkurs gehen zu müssen. Politiker die sich zuerst für das Rauchverbot stark ge-
macht hatten, mußten nun über Nacht ihre Meinung ändern und eine neuerliche
Gesetzesänderung mußte durchgeführt werden.
Das wollte man sich offensichtlich bei uns ersparen und so entstand eine typische
österreichische Lösung.

 

„Nichtraucherschutz in Räumen der Gastronomie“
§ 13a. (1) Unbeschadet arbeitsrechtlicher Bestimmungen und der §§ 12 und 13 gilt
Rauchverbot in den der Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste dienenden
Räumen
1.der Betriebe des Gastgewerbes gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 der Gewerbeordnung 1994
(GewO), BGBl. Nr. 194/1994, in der geltenden Fassung, 4 von 6
610 der Beilagen XXIII. GP – Regierungsvorlage – Gesetzestext
2.der Betriebe des Gastgewerbes mit einer Berechtigung zur Beherbergung von Gästen
gemäß § 111 Abs. 1 Z 1 oder Abs. 2 Z 2 oder 4 der GewO,
3. der Betriebe gemäß § 2 Abs. 9 oder § 111 Abs. 2 Z 3 oder 5 der GewO.
Als Ausnahme vom Verbot des Abs. 1 können in Betrieben, die über mehr als eine für
die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeignete Räumlichkeit verfügen,
Räume bezeichnet werden, in denen das Rauchen gestattet ist, wenn gewährleistet ist,
dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das
Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. Es muss jedoch der für die Verabreichung von
Speisen oder Getränken vorgesehene Hauptraum vom Rauchverbot umfasst sein, und es
darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken
vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen
gestattet wird.
 3.Das Rauchverbot gemäß Abs. 1 gilt ferner nicht, wenn nur ein für die Verabreichung
von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und
1. der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m2 aufweist, oder,
sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m2 und 80m2 aufweist, die für eine Teilung
des Raumes zur Schaffung eines gesonderten Raumes für den im Abs. 2 genannten Zweck
erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach
den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht
zulässig sind. . . . . . . . . . . . .
 
Kennzeichnungspflicht
§ 13b. (1) Rauchverbote gemäß den §§ 12 und 13 sind in den unter das Rauchverbot fallenden
Räumen und Einrichtungen durch den Rauchverbotshinweis „Rauchen verboten“ kenntlich zu
machen.
(2) Anstatt des Rauchverbotshinweises gemäß Abs. 1 können die Rauchverbote auch durch
Rauchverbotssymbole, aus denen eindeutig das Rauchverbot hervorgeht, kenntlich gemacht
werden.
(3) Die Rauchverbotshinweise gemäß Abs. 1 oder die Rauchverbotssymbole gemäß Abs. 2 sind
in ausreichender Zahl und Größe so anzubringen, dass sie überall im Raum oder der Einrichtung
gut sichtbar sind.
(4) In Betrieben gemäß § 13a Abs. 1 ist kenntlich zu machen, ob in den der Verabreichung von
Speisen oder Getränken an Gäste dienenden Räumen Rauchverbot gilt oder nicht, oder, sofern
Rauchverbot nicht gilt, das Rauchen vom Inhaber gestattet wird oder nicht. In Räumen, in denen
geraucht werden darf, hat die Kennzeichnung überdies den Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre
Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ zu enthalten und ist die Kennzeichnung in
ausreichender Größe und Zahl so anzubringen, dass sie überall im Raum gut sichtbar und der
Warnhinweis gut lesbar ist   . . . . . . . . . . . . . .
 

Kaffehauskultur

Offensichtlich weis man im realitätsfremden, abgehobenen EU-Parlament nicht, warum
Menschen überhaupt in ein Kaffehaus gehen. Vielleicht hätte man den dort ausgemuster-
ten Politikern einen Kurs in Kulturgeschichte bezahlen sollen. Es gibt Traditionen die
man nicht einfach per Gesetz abschaffen kann.
Seit Jahrhunderten besuchen Menschen Kaffehäuser und Gaststätten um vom Alltag
abzuschalten. Sich bei einer Tasse Kaffe, beim einem Gläschen Wein oder sonstigen
Getränken, verbunden mit dem Genuss einer Zigarette oder Zigarre, mit anderen
Leuten zu kommunizieren oder einfach die Tageszeitung zu lesen.
Das ist Kaffehauskultur. Ob nun der Genuss von Koffein, Alkohol oder Nikotin beson-
ders sinnvoll und gesund ist, ist eine andere Frage. Aber solange diese Staaten, Milliar-
den am Verkauf dieser Genussmitteln verdienen ist es mehr als scheinheilig, unter dem
Deckmäntelchen des Nichtraucherschutzes ein derartiges Verbot zu erlassen.
Aber Gott sei Dank haben einige österreichische Politiker erkannt, daß man nicht jeden
EU-Schwachsinn mitmachen muß und haben eine „wasch mich – aber mach mich nicht
nass“ -Lösung gefunden.
Stauni

 

Inhalts-Ende

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