Erstaunliches Hobby
Ein erstaunlicher Zeitgenosse ist der Tischlermeister Dietmar Erlacher aus dem 22. WienerGemeindebezirk. Er ist seines Zeichens selbsternannter „Rauchersheriff“. Diese sinnige
Bezeichnung ist auch für sein Hobby zutreffend. Er jagt Raucher.
Kalter Kaffee?
Erlacher gibt an, er sei Krebspatient. Ob ihn das so verhärmte, oder das „Vernadertum“bei ihm angeboren ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Es besteht natürlich auch die
Möglichkeit, dass er mit dem Gastgewerbe auf Kriegsfuss steht. Vielleicht hatte man ihm
kalten Kaffee oder warmes Bier serviert.
Die Sinnhaftigkeit
Über den Sinn oder Unsinn des Rauchens, haben wir im Jänner dieses Jahres den Beitrag„Berufsdenunziant Nikotinsheriff“ verfasst. Wir finden auch nichts dabei, wenn in Speise-
lokale das Rauchen nicht gestattet ist. In Cafehäuser, Beisln und Bars ist unserer Meinung
nach, ein Rauchverbot nicht angebracht.
Auf dem Kreuzzug
Erlacher wirft den den Behörden in seiner „Webseite“ vor, keine Bestrebungen zu haben dieEinhaltung des Rauchverbotes zu kontrollieren. Aus diesem Grund sind Anzeigen von ihm,
dass einzige Mittel das bestehende Recht einzufordern. Aus diesem Grund versucht er auch,
mittels seiner Webseite, Deputysheriffs zu rekrutieren.
Nicht beliebt
Der selbsternannte Rauchersheriff beklagt sich, dass er und seine „Deputys“ immer wiederbeschimpft werden, wenn sie Anzeigen erstatten. Tja, man liebt zwar den Verrat, aber nicht den Verräter. Diese Weisheit dürfte dem Herrn Erlacher entfallen sein.
Seine Ziele verfolgt er laut eigenen Angaben nur zum Selbstschutz, ohne eine oft behauptete
Militanz, meint der Law&Order-Mann auf seiner Webseite. Da ihm offensichtlich seine Helfer
ausgehen, greift er in die virtuelle Trickkiste.
Erlacher fordert ganz unverblümt, anonyme Anzeigen per E-Mail zu erstatten. Wir zitieren
wörtlich:Warum wir lediglich anonyme Anzeigen senden: Wenn der Anzeiger namentlich bekannt ist,
dann muss er damit rechnen, dass er für eine Zeugenaussage vorgeladen wird. Die Behörde ist jedoch gemäß Verwaltungsstrafgesetz §25 Abs.1 zur amtswegigen Verfolgung von Verwaltungsübertretungen verpflichtet ein Verwaltungsstrafverfahren einleiten und durch- zufuhren, wenn sie von einem Verstoß Kenntnis erlangt hat (auf welche Weise auch immer!)Nur keine Verantwortung tragen
Na wo kämen wir denn da hin, wenn sich Personen Ihrer Verantwortung stellen müßten,
nachdem sie jemanden angezeigt haben. Da ist es doch praktischer das Ganze anonym
zu tun ohne sich vor der Behörde äußern zu müssen, falls die Angezeigten den Sach-
verhalt vielleicht etwas anders darstellen.
Es entspricht schon der Tatsache, dass Rauchen gesundheitsschädlich ist, stinkt und un-
nötiges Geld kostet. Erstaunlicherweise lebten aber Raucher und Nichtraucher bis dato, mehr oder weniger harmonisch miteinander.Die EU macht es möglich
Erst eine EU-Verordnung machte es möglich, dass sich Leute wie ein Dietmar Erlacher in
Szene setzen konnten. Unserer Meinung nach, erweisen Personen „ala Erlacher“ dem
Nichtraucherschutz keinen guten Dienst. Selbst Nichtraucher belächeln selbsternannte
Rauchersheriffs und ihre Methoden.
Fragt sich nur, welches Betätigungsfeld hatte der Tischlermeister vor dem Erlass der EU-
Raucherverordnung. Vielleicht war er den Parksheriffs behilflich und zeigte jeden an, der im Halteverbot parkte.Stauni
2009-11-08