Der nächste „bedauerliche Einzelfall“ im Mindestsicherungssystem der Stadt Wien
Rund 70.000 Euro soll ein als U-Boot lebender Tschetschene seit 2013 von der Stadt Wien an Sozialgeld kassiert haben – pro Monat soll er durch Mindestsicherung und Mietzuschuss über 1.400 Euro ausbezahlt bekommen haben. Aus dem Büro der zuständigen SPÖ-Stadträtin Frauenberger hört man dazu nur, dass man Einzelfälle nicht kommentiere.
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2017/10/einzelfall191017.jpg)
(Screen: Kronen Zeitung)
„Solange in Wien an jeden Asylberechtigten Mindestsicherung, Wohnbeihilfe und Kindergeld unkontrolliert ausgezahlt werden, kann man nicht lapidar von Einzelfällen sprechen“, ist der Wiener Vizebürgermeister Mag. Johann Gudenus überzeugt. Er befürchtet, dass in der Bundeshauptstadt Sozialbetrug durch zu lasche Kontrollen an der Tagesordnung steht und dieser Tschetschene alles andere als ein Einzelfall war. „Wir müssen endlich das Anreizsystem beenden. Das bedeutet: Die Mindestsicherung darf nur mehr österreichischen Staatsbürgern zur Verfügung stehen“, fordert Gudenus endlich eine Streichung für Drittstaatsangehörige.
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2017-10-19
Statt familiärer Geborgenheit, staatliche Ersatzmaßnahmen
Marlies Steiner-Wieser von der FPÖ kämpft gegen
SPÖ-Pläne, Familien das Kindergeld zu streichen.
Die Salzburger SPÖ zieht offensichtlich die Betreuung von Kindern anstatt in familiärer
Geborgenheit, einer staatlichen Ersatzmaßnahmen vor. Denn die Genossen wollen
Familien in ihrem Bundesland, welche Mindestsicherung erhalten , das Kindergeld
streichen und durch Sachleistungen ersetzen.
„Wir zahlen jetzt für ein Kind 176 Euro Cash. Mein Weg ist ab dem dritten Lebensjahr
diese 176 Euro in eine Sachleistung umzuwandeln. Das heißt, Kinder sollen ab den
dritten Lebensjahr in einen Kindergarten mit Mittagessen oder eine schulische Nach-
mittagsbetreuung“, so die SPÖ-Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer, gegenüber
„salzburg.orf.at“.
Dieses Vorhaben der Sozialisten hat zudem einen gewaltigen Pferdefuß, denn es gibt
keine Wahlmöglichkeit. Dazu äußert sich empört die FPÖ-Landtagsabgeordnete
Marlies Steiner-Wieser:.. „Die SPÖ will quasi durch finanziellen Druck die Kindererzieh-
ung in staatliche Hände legen. Wir leben doch nicht in der DDR!“
Bedenkt man, dass erst vor kurzem das Taggeld von unbegleiteten, minderjährigen
Flüchtlingen erhöht wurde, ist es unverständlich österreichischen Eltern das Kinder-
geld zu streichen. Dass die Familie die natürliche Keimzelle für eine funktionierende
Gesellschaft ist und deshalb unterstützt werden muss, scheint den Sozialisten egal zu
sein.
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2016-02-12
Gastautoren-Beitrag
Wenn Ihr wirklich etwas erleben möchtet, bereitet Euch doch mal auf ein richtiges Abenteuer
vor, wie Ihr es Euch niemals hättet vorstellen können:
Gehen Sie illegal nach Pakistan, Afghanistan, Irak, Nigeria oder die Türkei. Sorgen Sie sich
nicht um Visa, internationale Gesetze, Immigrationsregeln oder ähnliche, lächerliche Vor-
schriften.
Wenn Sie dort angekommen sind, fordern Sie umgehend von der lokalen Behörde eine
kostenlose medizinische Versorgung für sich und Ihre ganze Familie. Bestehen Sie darauf,
dass alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse Deutsch sprechen und dass die Kliniken Ihr Es-
sen nur so vorbereiten, wie Sie es in Österreich gewohnt sind.
Bestehen Sie darauf, dass alle Formulare, Anfragen, und Dokumente in Ihre Sprache über-
setzt werden. Weisen Sie Kritik an Ihrem Verhalten empört zurück indem Sie ausdrücklich
betonen: „Das hat mit meiner Kultur und Religion zu tun, davon versteht Ihr nichts“.
Behalten Sie unbedingt Ihre ursprüngliche Identität. Hängen Sie eine Fahne von Ihrem
westlichen Land ans Fenster (am Auto geht es auch, vergessen Sie das nicht). Sprechen
Sie sowohl zu Hause als auch anderswo nur Deutsch und sorgen Sie dafür, dass auch
Ihre Kinder sich ähnlich verhalten.
Fordern Sie unbedingt, dass an Pflichtschulen westliche Kultur unterrichtet wird. Lassen
Sie sich nicht diskriminieren, bestehen sie auf Ihr gutes Recht, verlangen Sie Kindergeld.
Verlangen Sie sofort und bedingungslos einen Führerschein, eine Aufenthaltsgenehmig-
ung und was Ihnen sonst noch einfallen könnte. Betrachten Sie den Besitz dieser Doku-
mente als eine Rechtfertigung Ihrer illegalen Präsenz in Serbien, Türkei, Pakistan, Irak,
Afghanistan, Nigeria oder Marokko.
Fahren Sie ohne Autoversicherung. Die ist nur für die Einheimischen erforderlich. Sollten
Sie mit der Sozialhilfe die Sie für`s Nichtstun erhalten nicht auskommen, verbessern Sie
Ihre finanzielle Situation mit dem Verkauf von Drogen. Sollten Sie dabei verhaftet und ein-
gesperrt werden, treten Sie einfach so lange in den Hungerstreik, bis man Sie wieder frei-
lässt.
Organisieren Sie Protestzüge gegen Ihr Gastland und dessen Einwohner, unterstützen Sie
ausnahmslos Gewalt gegen Nicht-Weiße, Nicht-Christen und gegen eine Regierung, die
Sie ins Land gelassen hat.
Verlangen Sie, dass Ihre Frau (auch wenn Sie sich inzwischen 4 davon angeschafft haben)
sich nicht vermummen muss, keine Burka zu tragen hat. Sie glauben nicht dass mein Vor-
schlag durchführbar ist? Warum nicht, in Österreich funktioniert es ja auch.
Viel Glück dabei wünscht Ihnen
Daniel Kreuzer
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2010-09-27
Erstaunliche Studie
Um die von Außenminister Spindelegger beabsichtigte Massenzuwanderung von 100.000
Migranten ein wenig schmackhaft zu machen, wurde in der mit Zwangsinseraten künstlich
am Leben gehaltenen „Wiener Zeitung“ das Ergebnis einer Studie von Regio Data Research
veröffentlicht.
Diese Studie soll den Österreicher(innen) glaubhaft machen, dass die bei uns lebenden
Migranten, die immerhin einen Anteil von 18 Prozent der Bevölkerung stellen, über eine
Kaufkraft von 13,5 Prozent verfügen. Angebliche Experten raten dem Einzelhandel, sich
über dieses Marktpotential bewusst zu werden.
Worauf stützt sich das Ergebnis?
Worauf sich das Ergebnis dieser Studie stützt, geht allerdings aus dem Beitrag in der „Wiener
Zeitung“ nicht hervor. Es fehlen sämtliche Angaben über Steuer- und Sozialabgaben, aus
denen die Einkünfte der Migranten korrekt errechenbar wären. Nur so könnte die tatsäch-
liche Kaufkraft bestimmt werden.
Statistik Austria spricht Tacheles
Dafür wurden tatsächlich bekannte Fakten verschwiegen. Laut Statistik Austria waren im
Jahr 2009, von in Österreich geborenen Männer 4,2% und Frauen 4,0% arbeitslos und
erhielten die staatliche Arbeitslosenunterstützung.
Bei den Migranten zeichnet sich ein völlig anderes Bild ab. Von denen im Ausland gebor-
enen Männer waren stolze 11,1 Prozent und Frauen 9,4 Prozent arbeitslos und erhielten
ebenfalls die Arbeitslosenunterstützung.
Auch bei der Frauenerwerbsquote schaut es traurig aus
Weiters wurde von der Statistik Austria die Frauenerwerbsquote untersucht und kamen
zu folgendem Ergebnis. In Österreich geborene Frauen im Alter zwischen 25 und 54 Jahr-
en gehen zu 80 Prozent einer Beschäftigung nach.
Bei den Türkinnen sind lediglich knapp über 40 Prozent erwerbstätig. Etwa 65 Prozent
der Frauen aus Ex-Jugoslawien, zirka 70 Prozent der EU-Bürgerinnen und rund 58 Pro-
zent sonstig im Ausland geborene Frauen gehen einer Beschäftigung nach.
Migranten-Kaufkraft durch den Steuerzahler
Das heißt im Klartext, dass die von Regio Data Research angepriesene Kaufkraft von Mig-
ranten, sich zu einem nicht unerheblichen Teil aus Steuergeld rekrutiert. Denn Sozialleist-
ungen wie Arbeitslosenunterstützung, staatlichen Familienbeihilfe, Kindergeld, Sozialhilfe
oder sonstige staatliche Zuwendungen, werden von der arbeitenden Bevölkerung finan-
ziert.
Von der linken in die rechte Hosentasche
Das wäre in etwa genauso, als wenn ein Geschäftsmann in seinem eigenen Lokal, von sei-
nem eigenen Geld täglich viel einkauft und sich dann über gute Umsätze freut. Das sein
Vermögen dadurch schwindet weil er Ware nachkaufen muss, verheimlicht er wohlweislich.
Wer auch immer diese Studie in Auftrag gegeben hat muss glauben, dass die heimische
Bevölkerung aus lauter Vollidioten besteht und das Ergebnis freudig zur Kenntnis nimmt.
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2010-07-29
Verlängertes Kindergeld
Folgende Nachricht war gestern auf http://teletext.orf.at/ Seite 115 zu lesen:
![](https://erstaunlich.at/wp-content/uploads/2009/08/orf-teletext_09-08-25.jpg)
Wenn wir das richtig lesen, bekommen all jene das Kindergeld länger, wo sich ein Elternteil
in Haft befindet oder jene die eine Wegweisung gegen den anderen Elternteil beantragt
haben.
Prämie bei Haft
Das mit der Haft muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Da sitzt ein Elternteil auf
Grund seines kriminellen Verhaltens im Gefängnis und der restliche Familienclan wird mit
einer Prämie, in Form eines verlängerten Kindergeldes belohnt. Das wird bestimmt den
Opfern der Straftaten besonders gut gefallen.
Überlegenswert ?
Diese „Prämie“ wird auch sicher bei den redlichen Eltern unseres Landes ein „positives“
Echo auslösen. Vielleicht wird sich der Eine oder Andere überlegen weiterhin sein Geld
ehrlich zu verdienen.
Keine Sorgen mehr
War bis jetzt immer die Sorge gegeben, bei einem kleinem Einbruch erwischt zu werden und
eine unversorgte Familie zu hinterlassen, so besteht diese für die Zukunft nicht mehr.
Der Staat springt ohnehin finanziell in die Presche, solange sich der eine Elternteil in staat-
licher Obhut befindet. Ein wirklich erstaunliches System.
Nebenverdienst ?
Ein schönes Körberlgeld lässt sich mit der beantragten Wegweisung machen. Da werden sich
doch sicher einige Schlaue finden, die das voll ausnützen. Wird es knapp in der Familienkassa,
beantragt man einfach eine Wegweisung und schon rollt der Rubel vom Vater Staat.
Wegweisung tut nicht weh
So eine kleine Wegweisung hat noch niemanden geschadet und die Einhaltung wird ohnehin
nicht kontrolliert, soferne nicht der andere Elternteil um Hilfe ruft.
Wir vermuten das in naher Zukunft sehr viele Wegweisungen beantragt werden.
Stauni
2009-08-26
Bürge wider Willen
Stellen Sie sich vor, der von Ihnen getrennt lebende Expartner(in) nimmt von einer Bank
einen Kredit für sich auf. Daraufhin werden Sie von dem Geldinstitut verständigt, daß Sie
den Kredit zurück zu zahlen haben, sollte der Kreditnehmer dies nicht tun. Sie wußten weder
von der Kreditaufnahme etwas, noch haben Sie als Bürge unterschrieben. Sie sind also Bürge
wider Willen und ohne Ihr Einverständnis.
Ein Ding der Unmöglichkeit werden Sie sagen. Nicht so beim Finanzamt, den da hat man
auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ eine eigene Ansicht darüber, denn folgender
Fall hatte sich ereignet.
Erstaunliche Post von der Finanz
Herr H. aus Niederösterreich erhält eines Tages Post vom Finanzamt, in dem ihn kurz
und prägnant mitgeteilt wird, daß für sein Kind ein Zuschuss zum Kindergeld ausbe-
zahlt wurde. Bei diesem Zuschuss handelt es sich um eine Art Darlehen, daß wieder
zurück zu zahlen ist, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten wird.
Nun Herr H. ist Vater einer Tochter, lebt aber mit der Mutter seines Kindes nicht mehr
zusammen. Er bezahlt monatlich Alimente für sein Kind an seine Ex-Lebensgefährtin.
Das diese einen Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld beantragt hatte wußte er gar nicht.
Auch hat er diesen Zuschuss weder angefordert noch etwas unterschrieben. Umso ver-
wunderlicher ist nun das Schreiben des Finanzamtes.
Bei der Finanz sieht man die Sache natürlich ganz anders
Dort ist man auf Grund einer „gesetzlichen Regelung“ der Ansicht, daß ein gemeinsames
Kind die Elternteile verbindet. Auch wenn ein Elternteil keinen rechtlich relevanten Ein-
fluss auf die Entscheidung zum Bezug des Zuschusses des Kindergeldes durch den an-
deren Elternteil gehabt haben sollte, kann im Wohle des Kindes ein Anknüpfungspunkt
für die Rückzahlungsverpflichtung des eines Elternteiles gesehen werden.
Schönes Amtsdeutsch, aber wo hier das Wohl des Kindes sein soll, können wir nicht
erkennen. Das einzige Wohl das hier besteht, ist wohl das der Finanz.
Hoffentlich kommt man bei der Finanz nicht noch auf die Idee, daß man für eventuelle
Steuerschulden des Großvaters haftet, weil ja man immerhin blutsverwandt ist und dies
im Wohle der Familie geschehe.
Stauni