Gewinnabschöpfung ist Regierungszynismus in Reinkultur

Schaut Nehammer und Co die Bevölkerung für Idioten an?

„Wir werden auch weiterhin nicht zulassen, dass Energiekonzerne auf dem Rücken der Menschen überhöhte Gewinne machen. Deshalb wird die Abschöpfung von Übergewinnen von Energiekonzernen bis Jahresende verlängert“, so Nehammer, seines Zeichens  Bundeskanzler, auf seinem X/Twitter-Account.

Abgesehen davon, dass bis dato nichts geschehen ist, um die Energiekonzerne daran zu hindern sich weiterhin auf dem Rücken der Menschen eine goldene Nase zu verdienen, kostet die „Gewinnabschöpfung“ lediglich ein müdes Lächeln. Denn von dieser schwarz-grünen Gewinnabschöpfung haben die teuerungsgeplagten Bürger(innen) gar nichts. Der einzige Gewinner dabei ist der ÖVP-Finanzminister.

Was hindert eigentlich die Energieversorger, die zum überwiegenden Teil im Besitz der öffentlichen Hand sind, ihre Preise zu senken? Denn am Ende werden nur die Haushaltskunden und Unternehmen abgezockt und auf ihrem Rücken Milliardengewinne geschrieben, die zum Teil dann über Zusatzsteuern wie diese Gewinnabschöpfung zum ÖVP-Finanzminister wandern. Sozusagen wandert das Geld von der linken in die rechte Hosentasche. Einzig ein amtlicher Preisdeckel hätte die Bürger(innen) entlastet. Diesen Weg hat aber die unfähigste Regierung der 2. Republik nicht gewählt.

Diese Bundesregierung hat durch völlig falsche politische Entscheidungen, vom EU-hörigen Mitziehen beim Sanktionsregime bis hin zur ökokommunistischen Klimahysterie, die Energiepreisexplosion und damit einen Haupttreiber der extrem hohen Inflation überhaupt erst verursacht. Da hat auch die Verteilung von Almosen (Heizkostenzuschuss) zu keiner Entlastung der leidgeprüften Bevölkerung geführt.

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Am Ende von Bargeldobergrenzen steht das Aus fürs Bargeld

Bargeld bedeutet Freiheit und die will die EU den Bürger(innen) scheinbar nehmen

Vor nicht allzu langer Zeit hieß es noch vom ÖVP-Finanzminister, er sei gegen Barzahlungs-Obergrenzen und das sei und bleibe die österreichische Position. Dieses Versprechen wurde gestern mit der Einigung auf eine Obergrenze für die Bargeldzahlung ganz klar gebrochen und zwar über die Köpfe der eigenen Bevölkerung hinweg. Nun ist es die Aufgabe von ÖVP-Kanzler Nehammer zu gewährleisten, dass Österreich ein Veto gegen die 10.000-Euro-Obergrenze bei der Barzahlung einlegt und gegen jede andere Beschränkung gleich dazu. Denn diese Bargeldbeschränkung ist ein weiterer Schritt und Teil der Salamitaktik, um das Recht auf Bargeldzahlung und das Bargeld selbst zu beerdigen.

Zuerst die Abschaffung des 500-Euro-Scheins, gestern die Einigung für die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und demnächst die Einführung des Digital-Euro: Der Kampf gegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung ist nur ein Vorwand. Im Visier der EU sind nicht Kriminelle, die ganz andere Wege und Mittel haben, um ihre illegalen Geschäfte abzuwickeln. Die EU hat mittel- und langfristig ein ganz anderes Ziel und das ist der finanziell gläserne Bürger – überwacht, kontrolliert und bevormundet.

Bargeld ist das beliebteste Zahlungsmittel in Österreich. 95 Prozent der Bevölkerung können sich laut einer Umfrage der Österreichischen Nationalbank eine Welt ohne Bargeld nicht vorstellen. Bargeld ist gedruckte Freiheit und die Österreicher wissen das. Die Abschaffung der Bargeldzahlung an sich ist in Österreich und in der gesamten EU ein reales Bedrohungsszenario und Ziel der Brüsseler EU-Eliten. Dazu der FPÖ-Bundesparteiobmann Herbert Kickl: „Wir stehen unter anderem für den verfassungsmäßigen Schutz der uneingeschränkte Bargeldzahlung ohne Obergrenzen – und damit an der Seite der Bürger“. Kickl versicherte noch, dass es mit ihm als Kanzler in Österreich sicher keine Abschaffung des Bargelds geben.

„Die FPÖ ist auch beim Bargeld die einzige Partei in Österreich, die hier an der Seite der Bürger steht und sich für den Erhalt des Bargelds einsetzt“, so der FPÖ EU-Abgeordnete Vilimsky, der auch auf die freiheitliche Petition „Festung Bargeld“ verwies, die unter https://www.festung-bargeld.at/ unterstützt werden kann. Kickl kündigte darüber hinaus auch entsprechende Initiativen der Freiheitlichen in der kommenden Nationalratssitzung an.

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Keine Hitzewelle-Panikmache wegen Kälte hierorts möglich

Aber wofür gibt es den Australien ....

Um zu wissen, dass in Australien gerade Sommer ist, dazu braucht es lediglich eines Volksschulabschlusses. Dass aber in heimischer Ermangelung von Hitze – wir haben nämlich Winter und es ist saukalt – sich hierorts keine Panikmache mit Hitzewellen machen läßt und dafür nun augenscheinlich Australien herhalten muss, dafür bedarf es eines ORF-Wetteransagers.

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FPÖ – Hauser und Universitätsdozent Strasser präsentierten das Buch „Die gestohlene Normalität“

Aufklärung über Angriffe auf unsere Gesundheit, Demokratie, Souveränität und Selbstbestimmung stehen im Zentrum

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Gerald Hauser und Universitätsdozent Dr. Hannes Strasser präsentierten heute ihr neues Buch „Die gestohlene Normalität. WHO-Diktatur stoppen & Gesundheitssystem retten“. In seinen einleitenden Worten würdigte FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl die beiden Autoren als „Männer der ersten Stunde im Widerstand gegen eine völlig evidenzlose Corona-Maßnahmenpolitik der Regierung“, die auch Seite an Seite mit der Bevölkerung auf der Straße dagegen protestiert hätten. „Wie schon bei ihren beiden Büchern zuvor, die Bestseller waren, ist die Gesundheit auch das Thema ihres dritten Werks, vor allem die geplanten Anschläge auf unsere Gesundheit in Form der Gefahr für die individuellen Rechte, selbst über seinen Körper bestimmen zu können und der drohenden Anschläge auf unsere nationale Souveränität. Diese Bedrohungen sind tatsächlich akut“, fasste Kickl das Thema des Buches kurz zusammen. Diese „doppelte Gefahr für unsere Gesundheit“ gehe ausgerechnet von der WHO aus, die auch schon bei der sogenannten Corona-Pandemie eine „unrühmliche Rolle“ gespielt habe und bei der es sich um „keine neutrale Organisation selbstloser Wohltäter“ handle, sondern „um ein Instrument einiger weniger mächtiger Geldgeber zur Durchsetzung ihrer machtpolitischen und wirtschaftlichen Interessen.

Die WHO habe nicht aus Corona gelernt und versuche nun noch mehr Macht an sich zu reißen. „Dabei versucht man, gar keine Diskussionen aufkommen zu lassen, sondern zielt darauf ab, dass ein kleiner Kreis von Mächtigen möglichst unbemerkt möglichst viele Instrumente unter dem Deckmantel des Gesundheitsschutzes bedienen kann. Das ist der Kern des Pandemievertrags und der Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften – eine Art Zangenangriff auf unsere Souveränität und Selbstbestimmung“, so Kickl. Die Freiheitlichen wollen daher die Bundesverfassung zu einer „Festung“ gegen derartige Übergriffe übernationaler Organisationen, die demokratisch nicht legitimiert seien, ausbauen. „Schon im Mai des Vorjahres haben wir im Nationalrat daher einen Antrag eingebracht zur Stärkung unseres Souveränitätsrechts. Dieser soll nichts anderes als eine Rückkoppelung bei allen derartigen Entscheidungen an den Souverän schaffen – und das ist laut Verfassung das Volk. Das lehnen alle anderen Parteien ab, weil die Einheitspartei sich an eben diese übernationalen Organisationen ankoppelt“, führte der FPÖ-Bundesparteiobmann weiter aus und kündigte an: „Mit einer FPÖ-geführten Bundesregierung und einem freiheitlichen Volkskanzler wird es keine Ratifizierung dieses Pandemievertrags und ein Veto gegen diese Änderung der internationalen Gesundheitsvorschriften geben!“

Für NAbg. Gerald Hauser ist die FPÖ die einzige Partei, die sich die gewohnte Normalität nicht nehmen lassen werde, sondern diese zurückwolle: „Wir wollen in Österreich nicht das chinesische Sozialkreditsystem – den gläsernen Menschen – implementiert wissen. Mit einem Punktesystem wird nämlich in China das von der Regierung erwünschte Verhalten belohnt und das unerwünschte bestraft.“ Hauser nannte als Beispiele etwa den CO2-Ausstoss, die Konsumgewohnheiten oder „wie präsentiert sich der Bürger im Internet“, in China werde der Mensch „absolut überwacht“: „Um einen solchen großen Umbruch verhindern zu können, müssen wir die WHO-Angriffe auf unsere Souveränität verhindern!“ Diese Angriffe seien, so der Abgeordnete, der Pandemievertrag, bis hin zu möglichen Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften.

„Es muss verhindert werden, dass der WHO-Generaldirektor einen internationalen Gesundheitsnotstand ausrufen kann. Die beabsichtigen Neuformulierungen der Artikel 12 und 13A der internationalen Gesundheitsvorschriften sehen nämlich vor, dass der WHO und in dem Fall explizit deren Generaldirektor, umfassende Machtbefugnisse zum Eingriff in nationale Souveränitätsrechte eingeräumt werden sollen – das ist sehr bedenklich. So wird mit Vorgaben festgehalten, wie auf eine Pandemie zu reagieren ist und die nationalen Parlamente müssen sich daran auch halten“, erklärte Hauser und weiter: „Zum einen wird hier der WHO-Generaldirektor dazu ermächtigt, einseitig einen Gesundheitsnotstand von ,internationalem Belang´ in einem Vertragsstaat auszurufen und zum anderen sollen in diesem auch noch Maßnahmen wie zum Beispiel eine Impfpflicht durchgesetzt werden. Die WHO-Mitgliedsstaaten verpflichten sich also, den Anordnungen der WHO zu folgen und das wollen wir verhindern. Der grüne Gesundheitsminister Rauch spricht in der Öffentlichkeit immer nur vom Pandemievertrag, nicht aber von diesen Änderungen bei den internationalen Gesundheitsvorschriften – das verschweigt er wohlweislich“, betonte der freiheitliche Abgeordnete.

Der in Vorbereitung stehende Pandemievertrag werde mit einer Zweidrittel-Mehrheit von der Generalversammlung beschlossen und dann auch von den nationalen Parlamenten abgesegnet. „Die Änderungen der internationalen Gesundheitsvorschriften werden aber mit einfacher Mehrheit beschlossen und werden nur verlautbart. Sie sind somit internationales Recht und die Zustimmung des Parlaments ist nicht erforderlich“, erklärte Hauser.

„Im Parlament wurde im Juli 2023 auf Antrag der NEOS mit Unterstützung von ÖVP, SPÖ und Grünen, aber gegen die Stimmen der FPÖ, beschlossen, dass die vorhandenen gesetzlichen Grundlagen für die Erhebung, Sammlung und Nutzung von Gesundheitsdaten zu analysieren und ein Umsetzungsplan zu erstellen ist, um so auf die Einführung des EHDS vorbereitet zu sein. Mit diesem Beschluss der Einheitspartei wurde vollzogen, dass alle Gesundheitsdaten, auch die von Kindern und Jugendlichen, gesammelt und analysiert und an das europäische Datensystem, den EHDS, weitergeleitet werden. In Wahrheit wird damit der ‚gläserne Menschen vorbereitet und uns die gewohnte alte Normalität gestohlen – und das wollen wir verhindern“, so Hauser. „Schon im Jahre 2020 war klar, dass COVID-19 bei weitem nicht so eine gesundheitsgefährdende Krankheit war, wie anfangs behauptet wurde. Diese falsche Grundbehauptung führte aber in der Folge zu einer Reihe von falschen Maßnahmen, wie zur Maskenpflicht, zu den Lockdowns oder zur Zwangsimpfung“, erklärte der Mediziner Univ.-Doz. Dr. Hannes Strasser.

„Im Vertrag zwischen Pfizer, der EU-Kommission und den 27 EU-Mitgliedsstaaten, unterschrieben am 30. November 2020, verpflichteten sich die Staaten zur Übernahme folgender Folgeschäden der Impfung: Geschäftsunterbrechungen, wirtschaftliche Schäden, psychische Schäden, Krankheiten, Behinderung und Tod durch die Impfung. Die EU-Mitgliedsstaaten akzeptierten und unterzeichneten außerdem sogar, dass die Langzeitfolgen und die Wirksamkeit der Impfung unbekannt sind und dass Nebenwirkungen auftreten können, die zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt waren“, so Strasser.

„Mit der Einführung der Covid-Impfung ab Dezember 2020, bis hin zur Impfpflicht und Impfungen von Kindern und Schwangeren, startete der größte Menschenversuch der Geschichte. Denn allen Verantwortlichen war klar, dass der Impfstoff völlig unzureichend getestet war und die Geimpften – gesunde Menschen – quasi als ‚Versuchskaninchen‘ dienten. Dazu kam noch, dass die Impfungen mit DNA verunreinigt wurden – mit unabsehbaren Folgen für das Erbgut der Geimpften“, betonte Strasser. Es sei völlig unklar, wie die Langzeitfolgen der Impfkampagne aussehen würden. „Klar ist aber, dass es massive Nebenwirkungen gegeben hat und noch gibt, und dass seit 2021 eine deutliche Übersterblichkeit zu beobachten ist. So haben sich beispielsweise in der Schweiz die Krebserkrankungen verdoppelt. Auch ist längst bestätigt, dass Geimpfte häufiger an COVID-19 erkranken. Deshalb werden wir Jahr für Jahr COVID-19-Wellen erleben und mit jeder Impfkampagne werden diese weiter verstärkt“, sagte Strasser. „Für die falschen Corona-Maßnahmen wurden Unsummen an Geld verschwendet. Geld, das jetzt an allen Ecken und Enden im Gesundheitssystem fehlt. Die Corona-Maßnahmen haben den Personalmangel im Gesundheitssystem massiv verschärft, wie sogar das Weltwirtschaftsforum (WEF) zugeben musste – daher erleben wir leider den Kollaps des Gesundheitssystems“, so Strasser.

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Wozu noch ein Darknet, wo es doch Facebook gibt?

Gegen Geld kann man auf Facebook augenscheinlich so ziemlich alles inserieren

Facebook ist eine Plattform, deren Verantwortliche eine Kontrolle von entgeltlicher Werbung scheinbar nicht für notwendig halten. Unzählige Betrüger und andere Kriminelle tummeln sich auf besagte Social-Media-Plattform und sponsern diese mit ihren kriminellen Inseraten. Heute fiel uns beispielsweise eine entgeltliche Anzeige von „Österreichische Fahrschule“ auf. Diese werben ganz ungeniert wörtlich damit: „Bei uns erhalten Sie in weniger als einer Woche Ihren Original-Führerschein der gewünschten Kategorie“.

Da wir uns die Sache genauer ansehen wollten, sind wir mit den augenscheinlich Kriminellen über Messenger in Kontakt getreten. Und tatsächlich, die meinen ihre Werbung ernst.

Die Kriminellen schickten uns sogar noch Fotos und Videos von ausgestellten österreichischen Führerscheinen. Diese wollen wir hier nicht veröffentlichen, da wir annehmen, dass diese gestohlen sind. Die Bankverbindung der Herrschaften, welche wir zwecks Überweisung der 1.100,- Euro erhalten haben, wollen wir unserer Leserschaft jedoch zur Kenntnis bringen.

Bei den unzähligen kriminellen Inseraten auf Facebook – die wochenlang unbehelligt dort online sind – stellen wir uns die Frage, worum es überhaupt noch ein Darknet gibt? Den virtuellen Kontakt zu den Führerscheinfälschern haben wir abgebrochen, nachdem wir uns jene Infos geholt haben, welche wir brauchten.

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Anklage wegen „Majestätsbeleidigung“ hielt vor Gericht nicht stand

Auch zweiter Prozess gegen Report24-Herausgeber Florian Machl endete mit glattem Freispruch

Wer sich in Österreich in „Grüner Majestätsbeleidigung“ übt, sprich sich getraut den Bundespräsidenten zu kritisieren, kann schneller vor dem Kadi landen als ihm lieb ist. Diese leidvolle Erfahrung musste der Chefredakteur der Online-Plattform „Report24“ machen. Er hatte es gar gewagt Van der Bellen vorzuwerfen, er habe durch seine Amtsausübung während der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten und die Spaltung der Gesellschaft zugelassen.

Möglicherweise um einen kritischen Journalisten mundtot zu machen, brachte Machl seine Kritik eine Strafverfolgung seiner Person ein, die nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bundespräsidenten erfolgen konnte.  Machl wurde in erster Instanz freigesprochen.  Die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft des grünen Justizministeriums ging in Berufung.

Gestern erfolgte die Berufungsverhandlung. Nach dem erstinstanzlichen Freispruch bestätigte das Berufungsgericht diese Entscheidung ganz eindeutig und sprach Machl erneut frei. So ist es zumindest gerichtlich bestätigt, dass die Aussage, der Bundespräsident habe in der Corona-Zeit die Verfassung mit Füßen getreten, eine zulässige Kritik darstellt.

Für FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker wiegt ein Umstand in diesem Fall besonders schwer: „Van der Bellen hat nicht nur völlig willkürlich entschieden, in diesem Fall die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung zu ermächtigen, er zeigt damit auch, wie er es mit der Pressefreiheit hält und dass die Grundrechte für ihn nur selektiv gelten. Damit bestätigte er erneut den Anlass der vor Gericht behandelten Kritik – nämlich, dass er die Verfassung, die die Grundrechte für alle verbürgt, mit Füßen tritt.“

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Grüne Sympathisantin wird noch rasch ASFINAG-Aufsichtsrätin

Die Grünen sollten sich keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen

Was haben denn die Grünen gegen Postenschacher gewettert, als sie noch nicht die Gelegenheit dazu hatten, an diesem selbst teilzuhaben? Wie oe24.at heute berichtet, verliert eine Grünen-Sympathisantin ihre Firma und erhält von Gewessler einen Top-Job.

Dazu der FPÖ-Generalsekretär und Verkehrssprecher NAbg. Christian Hafenecker, der die Wahl von Ana Simic als neues Aufsichtsratsmitglied in der ASFINAG als einen neuerlichen lupenreinen Postenschacher und eine Vortäuschung falscher Tatsachen wertet: „Die Neo-Aufsichtsrätin wird als „Digitalisierungs- und Marketingexpertin“ vorgestellt, die derzeit als „Managing Director Austria“ bei „Dain Studios“ tätig sein soll. Besagte Firma ist laut WKO allerdings liquidiert. Zudem kandidierte Simic am Listenplatz 7 für die Grünen bei der Bezirksvertretungswahl Wien-Alsergrund im Jahr 2020.“

„Leonore Gewessler ist ihrem Job als Verkehrsministerin offenbar nicht gewachsen. In den Reigen der grünen Postenbesetzungen in ihrem Multiversum, die ihr bereits eine Rüge der Bundesgleichbehandlungskommission einbrachte, gesellen sich nun auch plumpe Postenschacher-Besetzungen in der ASFINAG. Nachdem ihr Intimus, BMK-Generalsekretär Kasser, Finanzchef wurde, wird die grüne Parteigängerin Simic, von Gewessler als „Expertin“ und „Managing Director“ tituliert, neue Aufsichtsrätin. Dabei managt Simic offenbar ein bereits liquidiertes Unternehmen, das überhaupt nur ein Jahr geschäftlich tätig war. Ich frage mich abseits der ungenierten Installation grüner Parteifreunde in Spitzenpositionen der Republik daher ernsthaft, wie es hier um die notwendigen Wirtschaftskompetenzen bestellt ist, wie das der Hauptversammlung der ASFINAG entgehen konnte und warum man der Öffentlichkeit in einer offiziellen Aussendung des Klimaschutzministeriums falsche Tatsachen vorspiegelt“, so Hafenecker ergänzend.

Der FPÖ-Politiker schreibt Gewessler jedenfalls ins Stammbuch, dass jeder Postenschacher auch wieder rückgängig gemacht werden kann und auf sie als Ministerin auch nach ihrem baldigen Ausscheiden aus dem Amt eine Ministeranklage wartet. Die Grünen sollten sich also keinesfalls zu früh über ihre ‚Schäfchen im Trockenen‘ freuen.

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Lopatka startet mit Verzweiflungstat

ÖVP greift angesichts desaströser Umfragewerte in die Mottenkiste

„Eine pure Verzweiflungstat.“ Mit diesen Worten kommentierte heute Harald Vilimsky, freiheitlicher Delegationsleiter im Europaparlament, die Aussagen von Reinhold Lopatka, dem frisch gekürten Spitzenkandidaten der ÖVP für die EU-Wahl. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass Lopatka auch nur einen Aspekt seiner Aussagen selbst ernst nimmt. Aber angesichts der desaströsen Umfragewerte für die ÖVP greift die Partei verzweifelt in die Mottenkiste an Stumpfsinnigkeiten“, sagte der freiheitliche EU-Abgeordnete.

„Tatsächlich ist die ÖVP in ihrer Europapolitik eine lupenreine linke Partei, die sich in Brüssel für illegale Migration, Zentralisierung und Konzerninteressen stark macht. Da passt es gut ins Bild, dass die ÖVP in Österreich mit den Grünen koaliert, nachdem sie auch in Brüssel mit den Linken im Bett liegt“, so Vilimsky.

„Die ÖVP hat sich von Orban losgesagt, die ÖVP ist auf Distanz zu den US-Republikanern gegangen, und sie betreibt in Europa eine Regenbogen-Politik, die gut zu den internationalen Sozialisten und Grünen passt. Aber das werden wir im Wahlkampf sowieso im Detail zu diskutieren haben“, betonte der freiheitliche EU-Abgeordnete.

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Wieder einmal eine pietätlose Werbekampagne der Bestattung Wien

Was denken sich die Verantwortlichen eigentlichen bei solchen Werbesprüchen?

In dem sehr frühen ERSTAUNLICH-Beitrag „Probeliegen im Sarg“, haben wir uns schon einmal mit der pietätlosen Werbung der „Bestattung Wien“ beschäftigt. Daran dürfte sich bis heute nichts geändert haben, wie dies nachfolgendes Foto, welches uns Lesereporterin Irene R. zur Verfügung gestellt hat, eindeutig dokumentiert.

Am Heck eines Linienbusses der Linie 15A wirbt die „Bestattung Wien“ unübersehbar mit: „Wir haben nur Liegeplätze. Jetzt für die Ewigkeit reservieren!“  Würde die Regelung eines Lizenzentzuges wegen Pietätlosigkeit noch Gültigkeit haben, bezweifeln wir, dass die Gemeinde Wien mit solchen pietätlosen und primitiven Werbesprüchen noch Bestattungen durchführen dürfte.

Für uns stellt sich die Frage, was ist in den Köpfen der Verantwortlichen vorgeht, die derartige Werbekampagnen ins Leben rufen.

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Was hat Bundeskanzler Nehammer mit Josef F. zu tun?

Der alte Herr ist ihr als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ....

Anwältin Dr. Astrid Wagner gesteht, dass ihr der alte Herr inzwischen auch als Mensch ein wenig ans Herz gewachsen ist. Ein für uns unverständlicher Satz wenn man bedenkt, dass es sich bei dem alten Herrn nicht um einen netten Pensionisten, sondern um Josef F. handelt, der seine eigene Tochter über zwei Jahrzehnte lang in einem Keller eingesperrt hat und diese sexuell missbrauchte. Aus diesen Vergewaltigungen gingen auch sieben Kinder hervor.

Und just dieser Josef F. soll nun aus der Haft (das Urteil lautete 2009 lebenslang) entlassen werden. Kritikern gegen diese Freilassung entgegnet Dr. Wagner beispielsweise, dass es in Gaza soundsoviel Tote gibt und Politiker wie Nehammer & Co uns einreden wollen, dass das Selbstverteidigung wäre. „Dagegen sollten Sie sich aufregen, und nicht wegen eines alten, kranken Mannes!“, so die Anwältin wörtlich.

Nun kann man ja über die Vorkommnisse in Gaza und auch über die Person eines Nehammers durchaus geteilter Meinung sein, was dies aber mit einem Josef F. und seiner abscheulichen Tat zu tun hat, erschließt sich – wahrscheinlich nicht nur uns – nicht.

Wir haben einige Kommentare zum Facebook-Thread von Dr. Astrid Wagner herauskopiert, um unserer Leserschaft die Möglichkeit zu bieten, sich ein eigenes Bild zu machen.

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Eine wirklich interessante Presseaussendung! Aktuelle Klubchefin klagt grüne Basis um ehemalige Klubchefin

Im Mittelpunkt der Auseinandersetzung steht vermeintlich Maurers umstrittenes „Stinkefinger-Foto“

Die grüne Klubchefin Sigi Maurer hat den grünen Basisverein um die ehemalige Parteichefin Madeleine Petrovic „Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit (kurz: GGI)“ geklagt – Streitwert: 35.000 EUR. Vorgeblich geht es um eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung, weil die GGI das berüchtigte „Stinkefinger-Foto“ auf X/Twitter in einem Kommentar auf Maurers Tweet verwendete. Für Madeleine Petrovic aber ist klar: Es handelt sich um eine Einschüchterungsklage, um kritische, grüninterne Stimmen mundtot zu machen.

– Die Grünen befinden sich erneut in einem internen Streit, diesmal zwischen der aktuellen Klubchefin Sigrid Maurer und der ehemaligen grünen Spitzenpolitikerin Madeleine Petrovic. Im Rechtsstreit geht es vermeintlich um die Verwendung des umstrittenen Fotos, das Maurer mit einem Champagnerglas und ausgestrecktem Mittelfinger zeigt, nachdem die Grünen 2017 aus dem Nationalrat flogen.

Als Sigi Maurer auf X/Twitter Hass und Niedertracht thematisierte, kommentierte die GGI den Tweet mit den Worten „Wer im Glashaus sitzt…“ und untermauerte diese Behauptung mit dem berüchtigten Stinkefinger-Foto. Prompt klagte Maurer den GGI Verein – Streitwert: 35.000,- EUR. Die GGI hält dagegen: Die Verwendung auf Twitter ist sowohl im Rahmen der Lizenz zulässig. Vor allem aber ist die Äußerung und das Bildzitat nach der einschlägigen Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt. Wie Maurer weiß, ist für einen ehrenamtlichen Basisverein so eine Slapp-Klage (Einschüchterungsklage) existenzbedrohend.

„Wir lassen uns davon nicht mundtot machen“, so Petrovic. „Dieses Vorgehen ist ein klarer Angriff auf die Meinungsfreiheit und den demokratischen Diskurs. Es ist hoch an der Zeit, dass die Grüne Parteispitze ihre autoritäre Haltung ablegt und sich wieder auf die parteiinterne Demokratie und die Grünen Grundwerte besinnt.“

Die GGI ruft jetzt zu Spenden auf, um die aktive Arbeit für Grundrechte und Informationsfreiheit – trotz Klage – fortführen zu können.

Spendenkonto:

GGI – Grüner Verein für Grundrechte und Informationsfreiheit

IBAN: AT65 2025 6000 0062 5665

„Sigi Maurer führt den Klub mit strenger Hand. Seither sind echter, interner Diskurs und Basisdemokratie nicht mehr gefragt. Message Control nach Fleischmanns Vorbild ist die neue Devise“ so die ehemalige Grünen-Chefin Petrovic. Die Grünen seien damals angetreten, um Politik für die Menschen zu machen. Echter Umweltschutz, Friedenspolitik und Menschenrechte waren Programm.

Seit die Grünen in Regierungsverantwortung sind, ist davon kaum mehr etwas übrig. Rund ein Drittel der Wählerschaft hat sich bereits von der Partei abgewandt. Aufgrund dieser Entwicklungen versammelten sich Anfang 2022 um die ehemalige Klubobfrau Madeleine Petrovic knapp 6.000 Funktionär:innen, Parteimitglieder und Grün-Wähler:innen, sowie zahlreiche Ex-Grüne, um gegen die Grüne Regierungspolitik zu protestieren – sowohl öffentlich als auch parteiintern.

Erklärvideo: https://ggi-initiative.at/wp/wp-content/uploads/2024/01/sigim.mp4

Nähere Informationen zum GGI-Verein: www.ggi-initiative.at
Quelle: APA/OTS

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Zahlungsaufforderung zum ORF-Beitrag gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros

Höflichkeit scheint bei der ORF-Beitrags Service GmbH ein Fremdwort zu sein

Mittlerweile dürfte schon zahlreichen Bürger(innen) obig gezeigtes Schreiben ins Haus geflattert sein. Es handelt sich um die Aufforderung zur Bezahlung des ORF-Beitrags (ehemalige GIS-Gebühr). Diesen neue Zwangsabgabe hatte die unfähigste Regierung der 2. Republik ins Leben gerufen, um den aufgeblähten Staatsrundfunk, in dem zahlreiche Systemgünstlinge untergebracht sind, am Leben zu erhalten. Tja, während Privatsender wirtschaftlich positive Leistungen erbringen müssen, um dementsprechend haushalten zu können, läuft es im Traumgagen-Land ORF scheinbar anders. Da müssen halt die Bürger(innen) mit einem Zwangs-Obolus herhalten.

Aber zurück zum Eingangs gezeigten Schreiben. Nicht einmal das Finanzamt oder der Magistrat versendet derart primitiv und unhöflich verfasste Zahlungsaufforderungen. Selbst bei diesen, in der Bevölkerung nicht unbedingt beliebten Institutionen, bedient man sich gewisser Höflichkeitsformen. Da werden Anreden (Herr/Frau), Titeln und Worte wie „bitte“ und „danke“ verwendet.

Wer irgendwelche nur annähernde Höflichkeitsfloskeln – wie diese unter zivilisierten Menschen üblich sind – im OBS-Schreiben sucht, der sucht vergebens. Da wird mit dem Bürger verfahren, als sei dieser den OBS-Verantwortlichen vom Buckel heruntergerutscht. Da gibt es keine Anreden oder Nennung von Titeln, sondern schlicht und unhöflich eine Zahlungsaufforderung an „Max Mustermann“. Auch die Worte wie „bitte“ oder „danke“ kommen scheinbar im Sprachschatz der OBS-Schreiberlinge nicht vor.

Für uns entsteht der Eindruck, dass mit dieser in Fettschrift, teilweise in rot, in unhöflicher Form verfassten Zahlungsaufforderung, die Bürger eingeschüchtert werden sollen. Das Schreiben gleicht einem schriftlichen Geldeintreibungsversuch eines russischen Inkassobüros.

Was uns noch aufgefallen ist, dass die Einhebung des ORF-Beitrages, der ja nun eine gesetzlich beschlossene Abgabe ist, durch eine GmbH erfolgt. Das Finanzamt oder Magistrat heben ihre Abgaben ja auch nicht über irgendwelche Firmenkonstrukte ein. Nun könnte man als gelernter Österreich durchaus zur Ansicht gelangen, dass diese „ORF-Beitrags Service GmbH“ möglicherweise eigens dafür gegründet wurde, um neue – gut dotierte Posten – für irgendwelche Systemgünstlinge zu schaffen.

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Susanne Riess-Hahn und die FPÖ so weit voneinander entfernt sind wie die Erde vom Mond

Ehemalige Vizekanzlerin ist seit fast zwei Jahrzehnten ein Fixstern am ÖVP-Himmel

„Wer glaubt, dass Riess-Hahn noch immer etwas mit der FPÖ zu tun hat, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten!“, stellte heute FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker klar. Anlass dafür ist die permanente Erwähnung von Susanne Riess-Hahn als „Ex-FPÖ-Frau“ im Zuge der skandalösen SIGNA-Pleite des früheren „ÖVP-Posterboys“ René Benko. „Der einzige Grund, warum Frau Riess-Hahn krampfhaft mit der ‚Herkunftsbezeichnung Ex-FPÖ“ angeführt wird, ist wohl jener, um die FPÖ in den SIGNA-Sumpf mit hineinzuziehen. Jeder seriöse Journalist weiß, dass Frau Riess-Hahn seit fast zwei Jahrzehnten ein Fixstern am ÖVP-Himmel ist“, so Hafenecker. Wer das nicht glauben will, dem sei ein rascher Blick auf Wikipedia nahegelegt.

In der freien Enzyklopädie finden sich folgende berufliche Einträge: Generaldirektorin der österreichischen Wüstenrot-Gruppe (seit 2004), Beirat der SIGNA Holding (seit 2009), Aufsichtsratsmitglied der Verbund AG (seit 2015), Aufsichtsratsmitglied der SIGNA Development Selection und der Prime Selection (seit 2017), Vizepräsidentin des Verbandes österreichischer Banken und Bankiers (seit 2018), Mitglied des Generalrats der Österreichischen Nationalbank (seit 2020).

„Was haben alle diese Jobs gemeinsam? Sie alle lagen oder liegen im Einflussbereich der ÖVP, die Nominierung für den OeNB-Job erfolgte direkt durch den damaligen ÖVP-Finanzminister Blümel. Dazu kommen noch diverse öffentliche Liebeserklärungen für ÖVP-Politiker. Im Sommer 2010 war Riess-Passer Gast auf Josef Prölls ÖVP-Sommertour, im Dezember 2017 beim Punsch-Trinken mit ÖVP-Parteichef Kurz, und erst im Jänner dieses Jahres warf sich Riess-Hahn (ÖVP-EU-Kommissar Johannes Hahn ist seit 2015 ihr Partner, seit 2022 sind die beiden verheiratet, Anm.) als Unterstützerin von ÖVP-Landeshauptfrau Mikl-Leitner ins Zeug“, so Hafenecker.

Sollte es weiterer „Beweise“ bedürfen, dass Susanne Riess-Hahn und die FPÖ so weit voneinander entfernt sind wie die Erde vom Mond, der möge in Zeitungsinterviews nachlesen. Erst im Vorjahr übte Riess-Hahn etwas scharfe Kritik an Herbert Kickl. Im Jahr 2022 versuchte Riess-Hahn, der FPÖ die weitere Verwendung ihrer Person im Zusammenhang mit einer chronikalen (!) Darstellung der freiheitlichen Parteigeschichte zu untersagen. FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Frau Riess-Hahn scheiterte zwar mit ihrer Klage. Ihrem Wunsch, mit der FPÖ nichts mehr zu tun haben zu wollen, den sie sogar gerichtlich durchsetzen wollte, sollte man aber durchaus respektieren. Ich hoffe, dass auch die Redakteure in den Medien diesen Wunsch künftig beherzigen und die Versuche, die FPÖ in den SIGNA-Skandal mit hineinzuziehen, endlich einstellen.“

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Führerscheinbilanz 2023 zeigt, das Interesse am Auto ist anhaltend hoch

90.106 Autoführerscheine im vergangenen Jahr, aber auch Motorradführerscheine sind seit den Corona-Lockdowns ein "Renner“

Mit 90.106 B-Führerscheinen im abgelaufenen Jahr bleibt das Interesse an einer Lenkberechtigung für das Auto anhaltend hoch (2022: 90.386). Dabei zeichnen sich zwei Trends ab: Der 18. Geburtstag, früher „der Stichtag“ für den Besitz des Rosa Scheines, hat immer mehr ausgedient. Im städtischen Bereich wird der Führerschein immer später, meist mit 20 oder 21 Jahren, gemacht. In den ländlichen Bezirken steigt der Zuspruch zum L17-Führerschein. Etwa die Hälfte aller Führerschein-Neulinge sind hier 17 Jahre alt. Aufgrund einer stabilen Entwicklung bei den Altersjahrgängen der 17- und 18-Jährigen, wird auch in den kommenden Jahren ein ähnliches Bild erwartet.

Einen ungebrochenen Boom erfährt der Motorrad-Führerschein. Seit dem ersten Corona-Lockdown am 20. März 2020 liegt die Zahl der A-Scheine konstant um 20 Prozent höher als Vor-Corona-Niveau. Dieser Trend betrifft alle Motorrad-Kategorien der Klasse A in gleicher Weise, d.h. sowohl die Klasse A1 bis 125 cm3, die ab 16 Jahren erworben werden kann, als auch die beiden schwereren Motorrad-Kategorien A2 (ab 18 Jahren) und A (ab 24 Jahren). Dazu werden jährlich 28.000 AM Scheine (Moped) mit 15 Jahren gemacht.

Bei den Buslenkern wurde mit knapp 1400 neuen Berufslenkern der Höchstwert bei den Neuzugängen erzielt. Das trifft seit der Einführung einer Grundqualifikationsprüfung für Berufskraftfahrer in der EU vor 15 Jahren zu. Beim beruflichen Lkw-Verkehr mit Lenkern der Klasse C, wurden im abgelaufenen Jahr 3000 neue Führerscheine gemacht und damit sollte ein wichtiger Beitrag gegen den Lenkermangel im Gütertransport, sowie im Werkverkehr mit schweren Lkw (>3,5 Tonnen) geleistet werden können.

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Kickl und Hafenecker kündigen heftigen Widerstand gegen die ORF-Haushaltsabgabe an

Der ORF braucht eine Totalreform in Richtung eines verschlankten „Grundfunks“ ohne jegliche Zwangssteuern oder Zwangsgebühren

Am 1. Jänner 2024 trat das neue ORF-Beitragsgesetz in Kraft. Aus der GIS-Gebühr, von der man sich abmelden konnte, wurde die zwingend zu bezahlende ORF-Steuer, auch Haushaltsabgabe oder ORF-Beitrag genannt. „Deshalb haben wir Freiheitliche heute eine Kampagne gegen die ORF-Haushaltsabgabe mit der Webseite https://orf-steuer.help gestartet. Damit wollen wir all jenen, die ein Recht auf Befreiung davon haben, eine Anleitung geben, diese zu beantragen. Darüber hinaus wollen wir all jenen helfen, die die Abgabe jetzt auf einmal zahlen müssen, um eine Stundung oder Ratenzahlung zu beantragen. Und eines können wir jetzt bereits versprechen: Kommt die FPÖ in Regierungsverantwortung, werden wir die Haushaltsabgabe wieder abschaffen!“, erklärte heute FPÖ-Bundesparteiobmann Klubobmann NAbg. Herbert Kickl.

Seit 1. Jänner 2024 sei nun der neue ORF-Steuer-Hammer in Form der Haushaltsabgabe in Kraft. Selbst wer kein TV-Empfangsgerät besitze, müsse nun diese Abgabe bezahlen. „Das betrifft etwa 525.000 Haushalte. Der ORF braucht eine Totalreform in Richtung eines verschlankten ‚Grundfunks‘ ohne jegliche Zwangssteuern oder Zwangsgebühren. Wir stellen uns einmal mehr auf die Seite der Österreicher und geben mit unserer neuen Seite https://www.orf-steuer.help Unterstützung für all jene, die bereits jetzt schon finanziell durch die von ÖVP und Grünen befeuerte Teuerung nicht mehr Ein noch Aus wissen. Prüfen Sie noch heute, ob Sie überhaupt in einem zahlungspflichtigen Haushalt leben, oder Sie sich womöglich vom ORF-Beitrag befreien können“, appellierte FPÖ-Generalsekretär und Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker.

Die Liste der Verfehlungen des ORF sei bereits jetzt überlang – den Staatsfunk jetzt auch noch mit dieser Haushaltsabgabe zu belohnen, sei der falsche Weg, bekräftigte Hafenecker und erinnerte an die Live-Übertragungen der Pride-Parade und der Selenskyj-Rede im Parlament. „Der ORF leistete sich auch Klima-Propaganda im Kinderfernsehen, lud Klimaterroristen zu sich ins Studio ein und machte eine Ex-Grünen-Politikerin zur ‚Klimabeauftragten‘. Die stetige Beschimpfung der FPÖ und ihrer Wähler ist beim ORF systemimmanent, die Rolle des Staatsfunks in der Corona-Zeit als Propaganda-Organ der Regierung samt Impf-Lobbyismus haben viele Österreicher noch nicht vergessen.“

Nicht zuletzt seien es auch die Luxusgagen am Küniglberg, die den Menschen sauer aufstoßen. Mit einem Durchschnittsgehalt von über 91.000 Euro pro Jahr liege der ORF weit über dem Österreich-Schnitt. Dem gegenüber stünden sinkende Zuschauerzahlen. FPÖ-Mediensprecher NAbg. Christian Hafenecker: „Der ORF gehört reformiert. Ihm mit der Zwangssteuer immer mehr Geld in den Rachen zu schieben, ist abzulehnen!“

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Fitnessstudio verlangte mehr als 5.000,- Euro für ein Jahr Training

Dank Intervention der AK Oberösterreich wurde der Vertrag aufgelöst

Eine Konsumentin wollte ihre Fitness verbessern und erkundigte sich in einem Studio nach den Konditionen. Im mündlichen Beratungsgespräch entstand der Eindruck, das Training koste monatlich 99,- Euro. Die Frau stimmte mittels Unterschrift am Tablet zu. Nachdem sie wenig später den Vertrag erhalten hatte, bemerkte die Konsumentin, dass dieser Betrag wöchentlich fällig wird und die Gesamtkosten 5.148,- Euro für zwölf Monate betragen. Eine vorzeitige Kündigung wurde zunächst verweigert. Erst nachdem der Konsumentenschutz der AK OÖ interveniert hatte, löste das Studio den Vertrag vorzeitig auf.

Mit diesen AK-Tipps lassen sich viel Ärger und unnötige Kosten vermeiden:

Monats- statt Jahresabo
Rechtlich umstritten ist, ob eine Zwölf-Monatsbindung bei Fitnessstudios zulässig ist. Wird diese Laufzeit gewählt, kann eine vorzeitige Vertragsauflösung möglicherweise nicht oder nur durch einen Rechtsstreit durchgesetzt werden. Sind Konsument(innen) unsicher, wie lange die Motivation anhält, sollte ein monatlich kündbares Abo gewählt werden. Immer mehr Fitnessstudios bieten derartige Tarife an. Bei diesen fallen zwar etwas höhere monatliche Gebühren als bei der Jahresbindung an, der Vertrag kann aber vergleichsweise rasch beendet werden.
Der AK-Tipp: Kündigungsfristen beachten – Geschäftsbedingungen sehen oft einen Monat bis zum tatsächlichen Vertragsende vor.

Zusatzentgelte nur bei zusätzlicher Leistung akzeptieren

In mehreren Urteilen gegen Fitnessstudioketten hat der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich erreicht, dass Zusatzentgelte ohne vertragliche Gegenleistung unzulässig sind. Dabei kommt es nicht auf die Bezeichnung an. So sind neben der Aktivierungsgebühr und Servicepauschale auch Aufnahmegebühren oder Halbjahresentgelte unzulässig, wenn es dafür keine konkrete Gegenleistung gibt, die über den Standardvertrag hinausgeht.
Der AK-Tipp: Finden sich Zusatzgebühren ohne Gegenleistung in einem Vertrag, sollen Konsument(innen) diese vor der Unterschrift vorsorglich streichen lassen.

Vorsicht bei Unterschrift am Tablet

Besondere Vorsicht gilt, wenn der Vertrag auf einem Tablet unterschrieben werden soll. Konsument:innen schildern vermehrt, dass ihnen keine Möglichkeit geboten wurde, den Vertrag vor Unterzeichnung genau zu lesen. Die unterschriebene Vereinbarung wird später per E-Mail übermittelt. Die genauen Geschäftsbedingungen sind somit erst ersichtlich, wenn der Vertrag bereits wirksam ist. Mündliche Zusagen der Fitnessstudio-Mitarbeiter:innen werden zwar Vertragsinhalt, können nachträglich jedoch kaum durch Konsument:innen bewiesen werden. Um das zu vermeiden, fordert die AK OÖ, dass Konsument(innen) bereits vor der Unterschrift am Tablet eine Vertragskopie ausgehändigt werden muss! (Quelle: AK OÖ)

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396 Verkehrstote auf Österreichs Straßen im Jahr 2023

Zahl liegt um 7,0 % über dem Vorjahr, aber weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau von 2019

396 Menschen sind im abgelaufenen Jahr 2023 auf Österreichs Straßen tödlich verunglückt. Das sind um 7,0 % mehr als im Jahr 2022, aber zum vierten Mal seit 2019 weniger als 400 Getötete in einem Jahr. Die Zahl der Verkehrstoten liegt damit auch weiterhin unter dem Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 (416 Getötete). Langfristig bedeutet dies somit die viertniedrigste Opferzahl seit Beginn der Aufzeichnungen im Innenministerium im Jahr 1950. Nur in den Jahren 2020 mit dem historischen Tiefststand von 344 Verkehrstoten, 2021 (362) und 2022 (370) sind weniger Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen.

Jeder schwere Verkehrsunfall ist mit viel Leid für die Opfer und deren Angehörigen verbunden, deshalb ist größtmögliche Verkehrssicherheit ein wichtiges Anliegen für die Polizei und das BMI. Neben der zielgerichteten Überwachung und Kontrolle sind Prävention und Bewusstseinsbildung wesentliche Aufgaben der Exekutive zur Verhinderung von Unfällen. Die Polizei wird im Lichte dieser Bilanz weiter ihre Präsenz an unfallträchtigen oder gefährlichen Stellen verstärken. Durch punktgenaue Maßnahmen und Schwerpunktaktionen sollen rücksichtslose und unbelehrbare Raser, Drängler und Alkolenker aus dem Verkehr gezogen werden.

396 Verkehrstote sind weniger als ein Siebentel der Todesopfer vom Jahr 1972. In diesem bisher „schwärzesten Jahr“ der Unfallstatistik gab es 2.948 Tote. Dabei hat sich die Zahl der zugelassenen Fahrzeuge in Österreich seit 1972 von 2,5 Millionen auf 7,3 Millionen im Jahr 2022 nahezu verdreifacht. Noch vor gut zehn Jahren (2012) mussten mit 531 Getöteten noch deutlich mehr als 500 Verkehrstote beklagt werden.

In den Bundesländern

Im Burgenland gab es im abgelaufenen Jahr 20 Verkehrstote (2022: 19), in Kärnten 29 (21), in Niederösterreich 97 (98), in Oberösterreich 73 (80), in Salzburg 36 (19), in der Steiermark 81 (70), in Tirol 35 (29), in Vorarlberg 12 (16) und in Wien 13 (18).

Eine Zunahme der Zahl an Verkehrstoten gab es im Burgenland, in Kärnten, Salzburg, Steiermark und Tirol. In Niederösterreich, Oberösterreich, Vorarlberg und in Wien konnten Rückgänge registriert werden.

Verkehrsbeteiligung

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen 2023 verloren 178 Pkw-Insassen ihr Leben, 82 Motorradfahrer (davon 22 mit Leicht-Motorrädern), 49 Fußgänger, 41 Radfahrer (davon 17 mit Elektro-Fahrrädern), 16 Lkw-Insassen (davon 13 im Klein-Lkw), zehn Mopedfahrer, drei Omnibus-Insassen, drei Lenker von sonstigen Fahrzeugen, drei Traktor-Insassen, zwei Lenker von E-Scootern, zwei Motordreiradfahrer, zwei Quad-Lenker, zwei Lenker von Spiel- und Trendsportgeräten, ein Microcar-Lenker, ein Lenker einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine und ein Lenker eines vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuges.

Deutlich angestiegen gegenüber 2022 ist die Zahl der getöteten Motorrad- und Leichtmotorradlenker. Im Jahr 2022 wurde mit 55 getöteten Motorradfahrern die geringste Zahl in den letzten 30 Jahren verzeichnet, der Höchstwert in diesem Zeitraum liegt bei 112 Getöteten in den Jahren 1997 und 2000. Etwas zurückgegangen ist die Zahl der getöteten Lkw-Insassen.

Hauptunfallursachen

Als vermutliche Hauptunfallursachen der tödlichen Verkehrsunfälle gelten Unachtsamkeit/Ablenkung (27,3 Prozent), nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit (25,6 Prozent), Vorrangverletzung (15,0 Prozent), Überholen (8,1 Prozent), Fehlverhalten von Fußgängern (6,7 Prozent), Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer (4,2 Prozent), Missachtung von Geboten/Verboten (3,3 Prozent), Übermüdung (3,3 Prozent), mangelnder Sicherheitsabstand (1,4 Prozent) und technische Defekte/mangelnde Ladungssicherung (0,9 Prozent). Alkoholisierung war bei 15 oder 4,2 Prozent der tödlichen Unfälle gegeben.

Gegenüber 2022 gab es Verschiebungen, es wurden weniger Unfälle durch Alkohol, Herz-/Kreislaufversagen/akute Erkrankungen am Steuer, mangelnder Sicherheitsabstand, Missachtung von Geboten/Verboten und Vorrangverletzung registriert. Bei den Hauptursachen Fehlverhalten von Fußgängern, nicht angepasste Fahrgeschwindigkeit, Überholen, Übermüdung und Unachtsamkeit/Ablenkung gab es Anstiege.

Straßenarten und Ortsgebiet/Freiland

48 Verkehrstote gab es auf Autobahnen und Schnellstraßen; das bedeutet einen Anteil von 12,1 Prozent an allen Verkehrstoten und einen Anstieg um 14 oder 41,1 Prozent gegenüber 2022 (34). Der Großteil der tödlichen Unfälle ereignet sich auf den ehemaligen Bundesstraßen (148 Getötete), Landesstraßen (121) und sonstigen Straßen (79). 301 Verkehrsteilnehmer (76,0 Prozent) kamen im Jahr 2023 im Freiland ums Leben, 95 oder 24,0 Prozent im Ortgebiet.

Kinderunfälle

7 Kinder im Alter bis 14 Jahre kamen im Straßenverkehr 2023 ums Leben, davon 4 als Pkw-Insassen, 2 als Fußgänger, 1 als Lenker eines Spiel- und Trendsportgerätes. 2022 verunglückten 13 und 2021 6 Kinder tödlich. Zwei Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahre kamen 2023 bei einem Schulwegunfall ums Leben.

Schwerster Unfall auf A 5

Der schwerste Unfall im vergangenen Jahr ereignete sich am Samstag, den 12. August 2023 gegen 07:00 Uhr auf der A 5 (Nord Autobahn) im Gemeindegebiet von Bad Pirawarth, Bezirk Gänserndorf, in Niederösterreich. Bei einem Überschlag eines Kleinbusses (Pkw/Van) von der Autobahn auf einen darunter verlaufenden Agrarweg, wurden vier ukrainische Insassen, davon zwei Kinder, getötet und drei weitere schwer verletzt. Die Verunglückten waren auf dem Weg von Polen Richtung Süden.

Getötete auf Schutzwegen, Bahnübergängen, in Tunnelanlagen und bei Geisterfahrten

Acht Fußgänger kamen auf einem Schutzweg ums Leben, 2022 waren es 14. Auf Bahnübergängen bei Eisenbahnkreuzungsanlagen verunglückten 11 Menschen tödlich (2022: 17). Zwei Tote gab es 2023 in Straßentunneln (2022: 3). Bei Verkehrsunfällen mit Geisterfahrern kamen 2023 zwei Verkehrsteilnehmer ums Leben (2022: 0).

Alleinunfälle, Sicherheitsgurt, Altersangaben und ausländische Staatsangehörige

129 oder 35,4 Prozent aller tödlichen Unfälle (364) sind Alleinunfälle, das heißt, es war nur ein Fahrzeug am Unfall beteiligt. Von den 178 tödlich verunglückten Pkw-Insassen verwendeten 136 den Sicherheitsgurt, 42 waren nicht angegurtet. Mehr als ein Drittel aller Verkehrstoten (148 oder 37,4 Prozent) waren zum Unfallzeitpunkt 60 Jahre oder älter, 42 davon (10,6 Prozent aller Getöteten) sogar älter als 80 Jahre. In der Altersgruppe der 17 bis 29-Jährigen kamen im abgelaufenen Jahr 82 Personen (20,7 Prozent aller Verkehrstoten) bei Verkehrsunfällen ums Leben. 86 oder 21,7 Prozent der getöteten Verkehrsteilnehmer waren nicht österreichische Staatsbürger, jeder fünfte tödliche Verkehrsunfall (76 oder 20,9 Prozent) wurde von ausländischen Staatsangehörigen verursacht.  (Quelle:BMI Verkehrsdienst/Strategische Unfallanalyse)

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Kriegsähnliche Zustände in Wien-Favoriten

Gezielte Böllerwürfe verursachten Brand

Kriegsähnliche Zustände trugen sich in der Vorsilvesternacht (die Nacht vom 30.12. auf den 31.12.) in Wien-Favoriten zu. Der Reumannplatz wurde unlängst mit zig Millionen Euro renoviert und macht nicht nur zum Jahreswechsel als pyrotechnisches Schlachtfeld und Aufmarschgebiet von meist jugendlicher Migranten von sich reden.

Gezündete und gezielt geworfene Böller sorgten auch für einen Vegetationsbrand, welcher den Einsatz der Wiener Berufsfeuerwehr notwendig machte. Die Szenen erinnern an die Silvester-Ausschreitungen 2021. Man kann nur hoffen, dass es in der heutigen Silvester-Nacht nicht wieder so weit kommen wird.

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Prosit Neujahr!

Wir wünschen unseren Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch ins Jahr 2024

Das Team von ERSTAUNLICH!

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Neuerliche Belastungswelle rollt mit Jahreswechsel für die Bürger an

Ausblick auf ein düsteres Jahr 2024 mit der schwarz-grünen Regierung

Die schwarz-grüne Bundesregierung startet das Jahr 2024 mit einem gigantischen Feuerwerk an Belastungen, welche die Bürger und Betriebe in Zeiten der ohnehin schon unverhältnismäßig hohen Teuerung noch weiter zur Kasse bitten. Die unfähigste Regierung der 2. Republik, greift weiterhin unerbittlich und völlig schmerzbefreit mit grünen klimahysterischen und sonstigen Abgabenfantasien tief in die Taschen der ohnehin schon leidgeplagten Österreicher. Besonders hart trifft es alle jene Bürger, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen, nämlich die Pendler.

Durch die neuerliche Anhebung der CO2-Abgabe alias Klimasteuer, werden dann zwischen 12,3 bis 12,5 Cent pro Liter Treibstoff fällig und das wird die Inflation weiter nach oben schrauben. Damit ist aber kein Ende geplant, denn 2024 geht es damit hurtig weiter. Auch vor der einzigartigen NoVA gibt es kein halten. Betriebe werden sich nun dreimal überlegen müssen, ob sie einen neuen Lieferwagen anschaffen werden oder nicht. Denn auch die Motorbezogene Versicherungssteuer fällt für viele Fahrzeuge bei Neuzulassung im Jahr 2024 um ein vielfaches höher aus. Auch das Aus der Pendlerpauschale steht auf der „Abschussliste“ der grünen Ministerin Gewessler.

Aber auch die Haushalte werden zum Jahreswechsel kräftig abkassiert. Der Zwangs-ORF-Beitrag für alle ist für sich ja schon eine finanzielle Heimtücke sondergleichen. Als Draufgabe wird die Anhebung der Rezeptgebühr auf 7,10 Euro pro Packung nun auch kranken Menschen und chronisch Kranken Kopfzerbrechen bereiten, wie sie das bezahlen sollen. Wohin man auch blickt, diese schwarz-grüne Regierung steht für Lockdowns, Impfzwang, Inflation, Demokratieverlust, Abgaben- und Steuererhöhungen.  Zur aktuellen Situation und für die Zukunft meint der FPÖ-Generalsekretär NAbg. Christian Hafenecker: “ Es ist an der Zeit diese Partie an Missgunst und Freunderlwirtschaft endlich abzuwählen. Nur eine FPÖ mit einem Volkskanzler Herbert Kickl wird es noch schaffen, die woken Grausligkeiten von Schwarz-Grün zu beenden“.

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SPÖ-Politiker hält Vergewaltigung für einen Witz

Hat der SPÖ-Nationalrat Kollross so ein Frauenbild?

Während gerade „Braveheart“ im TV lief, kam der SPÖ-Nationalrat und Bürgermeister von Trumau, Andreas Kollross, augenscheinlich auf die Idee, ob man eigentlich mittels Gemeinderatsbeschluss, so ein „Jus primae noctis“ (*) beschliessen lassen könne. Um gleich im Vorhinein jegliche Kritiker an seinem primitiven Facebook-Posting abzuwehren, empfahl er jenen in den Keller lachen zu gehen.

(*) „Jus primae noctis, das „Recht der ersten Nacht“. Im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte wird es angeführt als „Privileg des Grundherrn auf Beiwohnung in der Brautnacht einer Grundhörigen“.

Also dieses sogenannte „Recht“ Jus primae noctis, ist im Grunde nicht anderes als eine Vergewaltigung. Kollross löschte sein Posting und entschuldigte sich inzwischen mit den Worten:

„Ich habe mein unpassendes Posting zu „Braveheart“ kurz nach dem online stellen wieder gelöscht. Mir ist klar, dass das Posting nicht in Ordnung war und habe verstanden, was der Inhalt ausgelöst hat. Dafür möchte ich mich entschuldigen und künftig entsprechend handeln!“

Allerdings scheint er aus seinem Handeln keine Konsequenzen zu ziehen bzw. ziehen zu müssen (die SPÖ hüllt sich bis dato in vornehmes Schweigen) obwohl er solche seinerzeit bei Efgani Dönmez forderte, als dieser im Jahr 2018,  über die SPD-Politikerin und Palästinenser-Aktivistin, Sawsan Chebli, einen zweideutigen Tweet verfasste, welchen er ebenfalls löschte und sich auch entschuldigte.

Auch die SPÖ – von der man zum Kollross-Posting bis dato keine Silbe gehört hat – forderte damals (2018)  den Rücktritt von Dönmez. Bleibt ja nur zu hoffen, dass diese bei ihrem eigenen Parteigenossen genauso konsequent sind. Übrigens, Dönmez wurde damals von der ÖVP ausgeschlossen und verlor auch sein NR-Mandat.

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Erneuter Feuerwehreinsatz vor der Asylantenunterkunft CoHotel in Steyregg

Warum relativiert die Polizei die gestrigen Geschehnisse?

Der gestrige, in der Nacht stattgefundene Vorfall, hatte heute eine Fortsetzung. Die Feuerwehr Steyregg teilte dazu wie folgt mit:

Am 28.12.2023 um 12:18 Uhr erfolgte erneut eine Alarmierung der Feuerwehren Steyregg und Lachstatt in die Gewerbeallee in Steyregg zum CoHotel.

Gemäß dem angepassten und aktualisierten Alarmplan für besagtes Objekt rückten die Feuerwehren in Zugsstärke und unter Begleitung der Exekutive an. An der Einsatzadresse stellte sich schnell heraus, dass abermals ein Druckknopfmelder mutwillig betätigt worden war. Somit konnte nach einer gemeinsamen Lageerkundung mit der Polizei die Brandmeldeanlage wieder aktiviert und die Einsatzadresse verlassen werden.

Um 12:55 Uhr konnte die Feuerwehr Steyregg die Einsatzbereitschaft wieder herstellen.

Aus was wir nicht schlau werden, ist die heutige Presseaussendung der LPD Oberösterreich zum gestrigen Vorfall. Da heißt es unter anderem wortwörtlich: „Der Einsatzleiter der Freiwilligen Feuerwehr (FF) gab an, dass sich bei der Zufahrt zur Brandstelle ca. 30 Asylwerber auf der Fahrbahn/Parkplatz der Asylunterkunft befunden haben. Die FF sei nicht behindert worden und habe umgehend Löschmaßnahmen durchführen können.“ Auch von der Belästigung der Feuerwehrfrauen ist kein Wort zu lesen.

Da stellt sich naturgemäß die Frage, warum in der polizeilichen Presseaussendung der Vorfall derart relativiert wird?  Denn auf der Webseite der FF Steyregg ist es völlig anders zu lesen. Dass sich das Geschehen gestern so abgespielt hat wie es vom Feuerwehrkommandant auf der Webseite geschildert wurde, stellt auch die heutige Polizeibegleitung der Feuerwehr zum CoHotel ganz augenscheinlich unter Beweis.  Zudem ist nicht anzunehmen, dass sich das der Mann vor versammelter Mannschaft aus denn Fingern gesogen hat.

Bleibt noch die Frage: „Wer hat Interesse daran, dass die gestrigen Geschehnisse vor der Asylantenunterkunft CoHotel derart heruntergespielt werden?“

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Asylanten behinderten Feuerwehr und belästigten auch Feuerwehrfrauen

Polizeischutz für Löscharbeiten der Feuerwehr notwendig

Zu einem mysteriösen Brand – es gab nämlich schon an zwei Tagen davor Feueralarme – wurde die Feuerwehren von Steyregg und Lachstatt, gestern gegen 22:40 Uhr, zum CoHotel in der Gewerbeallee in Steyregg (OÖ) beordert. Vor dem Hotel, welches als Asylunterkunft dient, stand ein Abfallcontainer in Vollbrand. Die Bewohner der Asylunterkunft tanzten um den brennenden Container und verhinderten damit der Feuerwehr eine ungehinderte Zufahrt zum Brandherd. Nachdem der Einsatzleiter HBI Rudolf B. und sein Kollege Christian B. aus den Einsatzfahrzeugen ausstiegen um die Lage zu erkunden, wurden diese aufs massivste von den Asylanten bedrängt und an ihrer Tätigkeit behindert.

Aufgrund dieser Umstände und dass die Asylanten stark herumgröhlten und die Feuerwehrkräfte bedrängten sowie auch zu „attackierten“ begangen wurde über die Landeswarnzentrale der Feuerwehr die Polizei als Unterstützung angefordert. Erst nachdem sich die Feuerwehrführungskräfte einen Weg durch die Menschenmassen gebahnt hatten wurde mit dem Aufbau einer Löschleitung vom Hydranten begonnen. Zum Glück traf in kurzer Zeit die Polizei mit sieben Streifen, einer SEK-Einheit und Beamte mit Polizeidiensthunden zur Unterstützung und Absicherung der Feuerwehren ein.

Bevor die Polizei eintraf erging durch die Feuerwehrführungskräfte der Befehl, dass sich sämtliche weibliche Feuerwehrmitglieder gemeinsam mit ihren männlichen Kameraden zwischen den beiden großen Löschfahrzeugen aufzuhalten haben zumal die „Bewohner“ der Einrichtung in diese Richtung besonders „angriffslustig“ wirkten und es bereits am Vortag zu dementsprechenden Vorfällen kam. Ab dem Eintreffen der Polizei verließen die Bewohner der Unterkunft die Einsatzstelle und der Feuerwehr war es möglich den Brand abzulöschen.

Zudem sich augenscheinlich mehrere Bewohner der Unterkunft auf den Gleisen der „Summerauerbahn“ als „Schaulustige“ aufhielten, musste auch die Zugverbindung im Zuge des Einsatzes gesperrt werden. Zur Sicherheit wurde seitens der Exekutive auch ein Fahrzeug des Roten Kreuzes an die Einsatzstelle alarmiert, wobei es aber zum Glück im Zuge des Einsatzes keine Verletzten gab. Nachdem der Brand mithilfe schwerem Atemschutzes gelöscht worden war, wurde die ausgelöste Brandmeldeanlage – es handelte sich wiederum um dieselben Druckknopfmelder wie an den beiden Tagen davor – unter Polizeischutz wieder aktiviert und scharf gestellt. Wie es zum Brandausbruch im Abfallcontainer vor der Einrichtung kam ist derzeit noch Stand der Ermittlungen der Polizei und entzieht sich den Kenntnissen der Feuerwehr.

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Was Fluggäste wissen sollten

Rechte bei „Außergewöhnlichen Umständen“

In den Schlichtungsverfahren der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) im Flugverkehr führen Luftfahrtunternehmen oftmals „außergewöhnliche Umstände“ (a.U.) an, um von der verpflichtenden Leistung von Ausgleichszahlungen ausgenommen zu werden. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte hat eine Rangliste der am häufigsten nachgewiesenen „außergewöhnlichen Umstände“ in den Flug-Schlichtungsverfahren 2023 erstellt.

„Die EU-Fluggastrechteverordnung und die EU-Rechtsprechung führen u.a. Ereignisse, wie extreme Wetterbedingungen, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken, externe Streiks und Vogelschlag als außergewöhnlich an“, so Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf. Entscheidend ist außerdem, dass die Fluglinie alle zumutbaren Maßnahmen ergreift, um Verspätungen oder Annullierungen und deren Folgen zu verhindern.

Eine aktuelle Auswertung von mehr als 420 Fällen zu den außergewöhnlichen Umständen im Jahr 2023 zeigt, dass in den Verfahren der apf widrige Wetterbedingungen und Streiks des Flughafenpersonals am häufigsten von Fluglinien als Grund für die Verweigerung einer Ausgleichszahlung nachvollziehbar dargelegt wurden.

Diese Daten zeigen, dass Wetterbedingungen einen erheblichen Anteil an außergewöhnlichen Umständen ausmachen. In 38 Prozent der Fälle, in denen Nachweise für einen a.U. erbracht wurden, zeigen sich Wetterereignisse verantwortlich. Darunter fallen Extremwettereignisse, starker Wind, schlechte Sicht, Sandstürme, Schneestürme, vereiste Start-/ und Landebahn, etc.

Im Jahr 2023 sind Streiks ebenfalls ein bedeutender Faktor bei außergewöhnlichen Umständen. Mehr als ein Viertel der a.U.s in den abgeschlossenen Verfahren der apf sind auf Streiks zurückzuführen. Relevant für die Leistung von Ausgleichszahlungen in Folge von Streiks ist die Frage, wer genau die Arbeit niederlegt. Handelt es sich beispielsweise um das Personal einer Fluglinie, so muss dennoch eine Ausgleichszahlung geleistet werden. Streikt hingegen das Flughafen-Personal, wie etwa die Fluglots:innen, Sicherheitspersonal etc., so ist davon auszugehen, dass Fluglinien keine Ausgleichszahlungen leisten müssen. Konkret werden diese Fälle aber im Einzelfall durch Nachweise der Fluglinie entschieden.

Die Fluglinie muss nachweisen, dass tatsächlich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, die Annullierung oder Verspätung darauf zurückzuführen ist und alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden um die Effekte so gering wie möglich zu halten. Der Nachweis dafür ist der apf im Laufe des Schlichtungsverfahrens vorzulegen.

Wenn die Fluglinie einen außergewöhnlichen Umstand nachweisen kann, entfällt die Ausgleichszahlungspflicht. Dennoch haben Betroffene Anspruch auf Unterstützungs- und Betreuungsleistungen, einschließlich Ticketkostenrückerstattung oder anderweitiger Beförderung zum Reiseziel, Verpflegung und Hotelunterbringung. Die apf empfiehlt betroffenen Personen, keine Ausgaben eigenständig zu tätigen, bevor nicht mit der Fluglinie Kontakt aufgenommen wurde und die Belege in Originalform aufzubewahren.

Die apf ist die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Im Rahmen ihrer Schlichtungstätigkeit ist sie für die Klärung von Anträgen mittels außergerichtlicher Streitbeilegung verantwortlich und verhilft Fahr- und Fluggästen im Streitfall mit einem Unternehmen kosten- und provisionsfrei zu ihrem Recht.

In ihrer Funktion als Durchsetzungsstelle informiert die apf Fahr- und Fluggäste im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugbereich über ihre Rechte, prüft die Einhaltung der in den EU-Verordnungen verankerten Fahr- und Fluggastrechte und setzt, wenn nötig, weitere Schritte, um die betroffenen Unternehmen zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen.

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Keine U-Haft für Klimakleberin: Umstrittene Weisung des Justizministeriums machte es möglich… Anzeige!

Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft eingebracht: Verdacht auf Amtsmissbrauch

Dass Justiz, Verwaltungsbehörden und Polizei die Klima-Kleberinnen mit Samthandschuhen anfassen, ist evident. Dass offenbar die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Österreich (Rechtssatz), welche wie folgt lautet:

„Die Erzwingung des Anhaltens eines Kraftfahrzeuglenkers mittels eines auf der Straße quergestellten Pkws erfolgte durch Gewalt (im Sinn des § 105 StGB), weil unter Gewalt (im Sinn des § 105 StGB) nicht nur menschliche Körperkraft, sondern auch der Gebrauch berauschender oder betäubender Mittel und die Anwendung von Hypnose zu verstehen ist. Demnach stellt nicht nur die Verwendung kinetischer Energie Gewalt im obigen Sinn dar, sondern all das, was in Verbindung mit kinetischer Energie zerstörerische Wirkung entfaltet.“ (Quelle: Rechtssatznummer RS0095303,Geschäftszahl15Os5/9, Entscheidungsdatum: 28.03.1996) völlig ignoriert wird, ist ebenso evident“, so der Realjurist Wolfgang Pöltl.

Wo der Unterschied zwischen einem auf der Fahrbahn quergestellten Pkw und einer Reihe von Klima-Kleberinnen, welche durch Festkleben auf der Fahrbahn, Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen (nötigen), liegen soll, ist nicht nachvollziehbar und erschließt sich Pöltl nicht. Dass Klima-Kleberinnen wiederholt und regelmäßig Autolenkerinnen zum Anhalten zwingen, veranlasst offenbar die Justiz nicht, hier strafrechtlich (u.a. Verhängung der U-Haft wegen Tatwiederholungsgefahr) tätig zu werden (obwohl der OGH schon durch das Querstellen eines Pkw eindeutig das Tatmittel der Gewalt annimmt).

„Das Justizministerium geht jedoch noch weiter: Die Staatsanwaltschaft hat offenbar die U-Haft gegen eine Klima-Kleberin (Verdacht: schwere Sachbeschädigung und Tatbegehungsgefahr)beantragt, wobei dieser Antrag vom Landesgericht abgewiesen worden ist. Gegen diese Abweisung wollte die Staatsanwaltschaft eine Beschwerde einbringen und wurde aber per Weisung (!!) des Justizministeriums daran gehindert. Die abenteuerliche Erklärung des Justizministeriums: „Die Beschwerde hätte keine Aussicht auf Erfolg gehabt.“ Realjurist Wolfgang Pöltl im Originalton: Das ist höchst bemerkenswert. Warum wird die Einbringung einer Beschwerde gegen die ´Nichtverhängung der U-Haft´ per Weisung unterbunden, wenn die Beschwerde sowieso keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte? Es ist geradezu rechts-abenteuerlich, dass über den Erfolg oder Nichterfolg von Beschwerden offenbar das Justizministerium befindet und diese Entscheidung nicht dem zuständigen Rechtsmittel-Gericht überlassen wird“, so Pöltl.

Wolfgang Pöltl sieht hier den Verdacht der Tatbegehung des Amtsmissbrauches gegeben und hat die Sachverhaltsdarstellung bei der Korruptions-Staatsanwaltschaft und bei der Oberstaatsanwaltschaft Wien eingebracht. (Es gilt die Unschuldsvermutung). Man darf gespannt sein, ob das Justizministerium wieder per Weisung einschreitet und die Ermittlungen – gegen das Justizministerium selbst-, per Weisung verhindern will.

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Großer Aufruhr von Z-Phobikern auf X (ehem. Twitter)

Wie heißt ein Werbeslogan so treffend: "Eure Sorgen möchte wir haben!"

Riesen Aufregung heute auf X (ehem. Twitter), weil ein Polizist beim weihnachtlichen Bewachungseinsatz gegen islamistische Terroristen, das Gummiband seiner Brille mit einem Klebestreifen – auf dem der Buchstabe „Z“ zu lesen war – markiert hatte.

Sofort orteten zahlreiche Z-Phobiker eine Verschwörung. Möglicherweise hat Putin sogar seine Agenten bei der Wiener eingeschleust.  Tja, auf so viel Schwachsinn muss man erst mal kommen, dabei war die Erklärung ganz einfach. Die Polizei Wien teilte dazu auf X mit:

Trotz dieser völlig logischen und nachvollziehbaren Erklärung der Polizei Wien, witterten zahlreiche hartgesottene Z-Phobiker weiterhin eine Verschwörung und unterstellten der Polizei Wien sogar, die Unwahrheit geschrieben zu haben.  Tja, wie bereits erwähnt, auf so viel Schwachsinn muss man erst mal kommen.

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FPÖ fordert Aktion scharf gegen Islamisten

Nepp: "SPÖ-Ludwig kann seine fatale Einladungspolitik nicht mehr schönreden"

Nach den bekannt gewordenen Anschlagsplänen – unter anderem auf den Stephansdom – und die Verhaftung der mutmaßlichen Täter in einer Flüchtlingsunterkunft in Wien Ottakring fordert der Landesparteiobmann der Wiener FPÖ, Stadtrat Dominik Nepp, rasche Aufklärung und umfangreiche Konsequenzen. „Spätestens seit heute kann SPÖ Bürgermeister Ludwig die Situation nicht mehr schönreden. Es ist seine Einladungspolitik seit dem Jahr 2015, die islamistische Sozialmigranten nach Wien lockt, die dann hier vielfach kriminell werden. Ich hoffe, dass er am heutigen 24. Dezember in sich kehrt und bei ihm rasch ein Umdenken stattfindet. Aber auch die ÖVP mit Bundeskanzler Nehammer und Innenminister Karner trägt massive Verantwortung, indem sie diese Kriminellen völlig ungehindert über die Grenzen lässt“, so Nepp.

Nepp fordert einen sofortigen Kurswechsel in der Migrationspolitik. „Es braucht eine Aktion scharf gegen Islamisten und 2024 muss das Jahr der Massenabschiebung von illegalen und kriminellen Migranten werden. Die linke Politik der falschen Toleranz ist eine Gefahr für Leib und Leben der friedlichen Bevölkerung. Die Menschen haben das Recht, hier in Sicherheit und Frieden leben zu können“, so der Wiener FPÖ-Obmann.

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Fröhliche Weihnachten 2023

Werte Leserinnen, werte Leser!

Wir wünschen ein besinnliches und frohes Weihnachtsfest, angenehme Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Wir sind bemüht, auch während den Feiertagen so manche erstaunliche und informative Geschichte zu präsentieren.


Das Team von ERSTAUNLICH

 

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Erhöhte Terrorwarnstufe während der Weihnachtsfeiertage

Verstärkte Polizeipräsenz bei christlichen Veranstaltungen in der Weihnachtszeit

Aufgrund einer aktuellen Gefährdungseinschätzung des Verfassungsschutzes sowie der nach wie vor erhöhten Terrorwarnstufe gilt während der Weihnachtsfeiertage allgemein eine erhöhte Gefährdung in Österreich. Da terroristische Akteure in ganz Europa in diesem Zusammenhang zu Angriffen auf christliche Veranstaltungen – besonders rund um den 24. Dezember – aufrufen, haben die Sicherheitsbehörden die entsprechenden Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum in Wien und in den Bundesländern erhöht. Dabei werden vor allem gefährdete Orte bzw. Objekte verstärkt über- bzw. bewacht. Die Anpassung der Schutzmaßnahmen geschieht in enger Abstimmung mit Veranstaltern bzw. Betreibern entsprechender Einrichtungen. Diese Vorsichtsmaßnahmen dienen der Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit der Menschen in Österreich.

Naturgemäß sind vor allem die Bundeshauptstadt und somit die Landespolizeidirektion Wien bei der Gestaltung aller erforderlicher Sicherheitsmaßnahmen rund um die Weihnachtsfeiertage gefordert. Es wird an den kommenden Weihnachtsfeiertagen zu erhöhten polizeilichen Vorkehrungen, insbesondere im Streifen- und Überwachungsdienst kommen. Dabei sind zivile als auch uniformierte Einsatzkräfte mit besonderer Ausrüstung und Langwaffen im Einsatz. Die polizeiliche Aufmerksamkeit richtet sich vor allem auf Kirchen und religiöse Veranstaltungen, insbesondere Gottesdienste, und auf Weihnachtsmärkte. Die jeweiligen Maßnahmen werden je nach Notwendigkeit gesetzt und können erforderlichenfalls auch Zutrittskontrollen umfassen. Besucherinnen und Besucher von Veranstaltungen und Gottesdiensten werden gebeten, einen Lichtbildausweis mitzunehmen und mehr Zeitaufwand als üblich einzuplanen. (Quelle: polizei.gv.at)

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Produkt-Rückrufe

Kein guter Tag für Gojibeeren

dennree ruft aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes die folgenden Artikel zurück:

dennree Goji Beeren getrocknet 100 g mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.03.2024 – 21.07.2024

dennree Goji Beeren getrocknet 250 g mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 28.03.2024 – 18.07.2024

(Fotocredit: dennree Naturkost GmbH)

Betroffen ist ausschließlich Ware mit den oben angegebenen Mindesthaltbarkeitsdaten (MHD). Die Ware ist bei Denns BioMarkt und in ausgewählten Naturkostfachmärkten erhältlich.

Grund für den Rückruf ist der Nachweis von Salmonellen. Bei Verzehr der Produkte können Beschwerden wie Durchfall, Kopf und Bauchschmerzen, allgemeines Unwohlsein und gelegentlich auch Erbrechen nicht ausgeschlossen werden. dennree nimmt daher vorsorglich die gesamten Chargen mit den folgenden MHD aus dem Verkauf:

dennree Goji Beeren getrocknet 100 g: MHD 28.03.2024 – 21.07.2024
dennree Goji Beeren getrocknet 250 g: MHD 28.03.2024 – 18.07.2024

Kunden(innen) können das Produkt in die Verkaufsstelle zurückbringen, in der sie es erworben haben. Der Kaufbetrag wird bei Vorlage des Produkts auch ohne Kassenbeleg zurückerstattet.

 

Alnatura ruft vorsorglich Alnatura Gojibeeren mit den Mindesthaltbarkeitsdaten 04.07.2024 bis 22.10.2024 zurück, da in einer Probe der gleichen Rohware Salmonellen nachgewiesen wurden. Die Ware wurde bereits aus dem Verkauf genommen.

Salmonellen können Magen-Darm-Erkrankungen auslösen. Kundinnen und Kunden, die Alnatura Gojibeeren mit den oben genannten Mindesthaltbarkeitsdaten zu Hause haben, sollten diese vorsorglich nicht mehr verzehren. Packungen mit den genannten MHD können in die jeweiligen Märkte zurückgebracht werden, dort gibt es selbstverständlich Ersatz.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist seitlich auf der Verpackung aufgedruckt.

Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder andere Produkte sind von dem Rückruf nicht betroffen.  Alnatura bedauert den Vorfall und bittet für die Unannehmlichkeiten um Entschuldigung.

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