A1 relativiert bei der „Internet Service Pauschale“
Einseitige Vertragsänderungen nicht
widerspruchslos hinnehmen !
Am 08.08.2011 haben wir den Beitrag “A1 am Weg zur negativen Spitzenposition“ verfasst. Darin ging es um eine einseitige Vertragsänderung zum Nachteil von Kunden, die mit der Telekom einen bestehenden Vertrag über einen Festnetz- Internetanschluss haben.
A1 nützte die Fusionierung mit der Telekom sofort aus und stellte den ahnungslosen Telekomkunden eine jährliche „Internet Service Pauschale“ in Rechnung. Diese Pauschale war nie ein Vertragspunkt im Telekom-Vertrag.

Auch ERSTAUNLICH hat mit der Telekom einen Vertrag über einen Festnetzinternet-
Anschluss bestehen. Durch die Fusionierung sind wir mehr oder weniger unfreiwilliger
Kunde bei A1 geworden. Wir wollten diese einseitige Vertragsänderung zu unserem
Nachteil nicht so widerspruchslos hinnehmen.
Dabei ging es nicht um die Höhe des neu verrechneten Betrags, sondern ums Prinzip. Wir sind der Meinung, dass die Rechtssicherheit eines Vertrags auch dann Bestand haben muss, wenn eine Fusionierung stattgefunden hat.
Ein Brief von A1
Man muss kein Jurist sein um zu erkennen, dass bei dieser einseitigen Vertragsänder- ung vermutlich etwas „faul im Staate Dänemark“ ist. Also gab es ein ausführliches Telefongespräch mit einem Mitarbeiter von A1, welches allerdings zu keinem positiven Ergebnis führte. Da wir uns jedoch nicht so abspeisen ließen, verfassten wir den ein- gangs erwähnten Beitrag.
Jedenfalls dürfte der Beitrag vom 08.08.11 eine(n) Verantwortliche(n) von A1 geweckt haben, denn zu unserem Erstaunen erhielten wir gestern einen Brief vom A1-Service- Team. In diesem ist unter anderem folgendes zu lesen:

Textauszug aus dem Schreiben von A1
Plötzlich relativiert man bei A1 die Forderung und vergütet uns die verrechnete „Internet Service Pauschale“ für dieses Jahr. Wir haben die Zahlungsüberweisung mit dem Pas- sus „Bezahlung erfolgt bis zur rechtlichen Klärung mit Vorbehalt“ getätigt. Dies raten wir auch allen Leser(innen) an, denn mit einer widerspruchslosen Bezahlung wird die Forderung von A1 nämlich anerkannt.
Erstaunlich ist auch der Grund der Gutschrift. A1 vermerkt im Brief, diese erfolgt da wir
keine Information bezüglich der „Internet Service Pauschale“ erhalten haben. Irgend- wie seltsam finden wir, behauptet man doch beim Telekommunikations-Betreiber, dass alle Kunden via vorangegangener Rechnung darüber informiert wurden. Möglicher- weise wurde für uns ein eigenes Rechnungsformular kreiert.
Die Ankündigung von A1, dass die „Internet Service Pauschale“ ab nächstes Jahr in
Rechnung gestellt wird, hat seine rechtliche Gültigkeit. Da ist nämlich unser zeitllich befristeter Vertrag mit der Telekom abgelaufen.
Erstaunliches Verhalten bei RTR
Allerdings finden wir es erstaunlich, dass man bei der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rund-
funk und Telekom Regulierungs-GmbH) auf die neu erfundene Pauschale so gelassen
reagiert. Dies haben wir auch bereits im eingangs erwähnten Beitrag festgehalten.
Wir von ERSTAUNLICH schafften es als Einzelkämpfer, sich gegen einen Konzern wie A1 durchzusetzen. Da stellt sich doch die berechtigte Frage warum man bei RTR die „Internet Service Pauschale“ als rechtens hinstellt und diese verteidigt, anstatt den Telekommunikations- Betreiber abzumahnen oder andere geeignete rechtliche Schritte gegen diesen zu veranlassen.
Kann es möglicherweise daran liegen, dass die RTR eine ausgelagerte Behörde der Republik ist und unter anderem von A1 als (wenn auch immer bestritten) Staats- betrieb finanziert wird? Jedenfalls sieht für uns die Optik so aus, dass bei dieser Millioneneinnahme der „Internet Service Pauschale“, die eine Krähe der anderen kein Auge aushacken will.
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2011-08-20