Ist der Ruf einmal ruiniert, dann lebt es sich recht ungeniert
Der allgemeine Ruf der Telefon- und Internetanbieter ist hinlänglich bekannt. Würde eine Vertrauensumfrage gestartet werden so käme man vermutlich zum Ergebnis, dass diese Branche hinter den Autoplatz-Eckhändlern rangiert. Allerdings muss zuge- geben werden, dass die Telefon- und Internetanbieter alles daran setzen ihrem schlechten Ruf gerecht zu werden und diesen zu erhalten.
Nicht nachvollziehbare Rechnungen sind noch das kleinste Übel, welches dem leidge- plagten Kunden widerfahren kann. Diese lassen sich unter Umständen noch auf- klären, sofern man im Callcenter des Betreibers eine(n) halbwegs brauchbaren Mitarbeiter(in) erwischt.
Zurzeit können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass A1 alles daran setzt, die Spitzenposition des unbeliebtesten Telefon- und Internetanbieters zu erklimmen. Beispielsweise können wir nur jedermann(frau) abraten bei A1 einen Internetvertrag abzuschließen, wenn ein anderes Betriebssystem als Windows oder Mac verwendet wird.
Denn sollte ein Kunde Probleme haben und er verwendet zum Beispiel Linux, dann wird er von A1 allein im Regen stehengelassen. Der Betreiber verkauft zwar Zube- hör (wie z.B. Funkmodem udgl.) für dieses Betriebssystem, lässt aber dem Kunden keinerlei geartete Unterstützung zukommen. Allerdings gibt es bei Vertragsabschluss keinen Hinweis über diesen fragwürdigen Zustand.
Sollte bei einem Kunden in späterer Folge ein Problem auftauchen, welches normal- erweise über das technische Callcenter zu lösen ist, hat dieser User einfach Pech. Er bekommt lediglich folgende Telefonnummer: 0900-664-900 vermittelt. Dort wird ihm dann mitgeteilt, dass A1 nur Windows oder Mac supported. Und diese Auskunft ist nicht einmal gratis, denn die angeführte Telefonnummer ist mit 1,56 Euro in der
Minute schwer kostenpflichtig.
A1 betreibt Vertragsbruch
Gut, oben angeführtes Szenario kann verhindert werden, wenn man sich von A1 zu
den Betriebssystemen Windows oder Mac zwingen lässt. Nachfolgende Beispiele
lassen sich nur verhindern, wenn man auf Telefon oder Internet bei A1 verzichtet,
wie die eingescannte Rechnung beweist.
A1 verrechnet nach wie vor, die bereits gerichtlich untersagte „Erlagscheingebühr“.
Allerdings wurde diese alibihalber in „Entgelt für Zahlung ohne Einzugsermächtig-
ung“ umgetauft. Soll ja alles seine Richtigkeit haben.
Die größte Chuzpe allerdings ist der Posten „Internet Service Pauschale (jährlich)“.
Bekannter Weise hatten A1 und Telekom vor kurzer Zeit fusioniert. Diese Fusion
ging nur über die Bühne, da es sich um zwei Staatsbetriebe – obwohl dies stetig geleugnet wird- handelte. Bei reinen Privatbetrieben hätte es keine gesetzliche Zustimmung für eine derartige Fusion gegeben.
Aber sei es wie es sei, A1 nützte diese Fusion aus, um in bestehende Verträge der
Telekom einzugreifen und diese zu ihren Gunsten einseitig zu ändern. Der Passus
der jährlichen Internet Service Pauschale kam nämlich in den abgeschlossenen
Telekom-Verträgen nicht vor.
Mit diesem Schritt führt A1 die Rechtssicherheit bei Verträgen ad absurdum und
begeht außerdem Vertragsbruch. Als Alibihandlung stellte A1 den betroffenen
Kunden frei, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen. Wir verwenden absichtlich
den Ausdruck der „Alibihandlung“, da es im ländlichen Raum keine Alternative
zu A1 gibt, da diese die einzigen Festnetz-Internetanbieter sind. Daher bleibt den
Kunden nur übrig in den sauren Apfel zu beißen und zu bezahlen.
Erstaunliche Schlichtungsstelle
Wir wollten wissen, wie man in der Schlichtungsstelle „RTR“ (Rundfunk und Tele-
kom Regulierungs-GmbH) die ganze Angelegenheit sieht und stießen dabei auf eine Überraschung. Eine Sachbearbeiterin (Name der Red. bekannt) hatte mit der Vorgangsweise von A1 nicht das geringste Problem. Ganz im Gegenteil, sie ver- suchte diese zu rechtfertigen.
Dies kam uns allerdings „spanisch“ vor und wir recherchierten ein wenig über die
RTR. Dabei kam Erstaunliches zu Tage. Die Schlichtungsstelle wird nämlich von
den Telefon- und Internetanbietern finanziert. Zusätzlich erhält diese Firma noch
staatliche Zuschüsse. Nun kann sich der/die geneigte Leser(in) selbst ein Urteil
darüber bilden wie sinnvoll es ist, sich bei RTR über eine Telefon- oder Internet-
rechnung zu beschweren oder gar um Unterstützung zu ersuchen.
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2011-08-08