Steuerfahndung sicherte im 1. Halbjahr 17,7 Millionen Euro

83 Fälle abgeschlossen, 78 Konten geöffnet, 50 TB Daten beschlagnahmt

Im ersten Halbjahr 2024 schlossen die 12 Fahndungsteams der Steuerfahndung im Amt für Betrugsbekämpfung 83 Fälle erfolgreich ab und erzielten damit Steuernachzahlungen von 17,7 Mio. Euro. Den Steuerhinterziehern drohen zusätzlich Strafen bis zum doppelten Betrag, der hinterzogen wurde. Dies ergibt ein Gesamtvolumen von mehr als 35 Mio. Euro und mitunter auch Haftstrafen. Durch das Umsatzsteuer-Betrugsbekämpfungs-Competence-Center (USt-BBCC) erfolgten in 135 Fällen Risikoanalysen und Bewertungen zu Umsatzsteuerkarussell-Betrugsszenarien.

Von Jänner bis Juni 2024 führten die 159 Fahnderinnen und Fahnder 56 Hausdurchsuchungen mit insgesamt 329 Einsatzkräften sowie 78 Kontoöffnungen durch. Bei den Hausdurchsuchungen wurden mehr als 50 TB an IT-Daten sichergestellt, was eine Verdoppelung im Vergleich zum selben Zeitraum des Vorjahres darstellt.


Schwarzerlöse im Rotlichtmilieu

Nach einer Verdachtsmeldung der Polizei, die bei Kontrollen im Rotlichtmilieu eine sechsstellige Bargeldsumme sicherstellte, leitete die Steuerfahndung entsprechende Prüfungs- und Ermittlungsschritte ein. Die Ermittlungen ergaben einerseits, dass laut den Steuerakten seit über zwanzig Jahren größtenteils weder Einkünfte offen gelegt
noch Umsätze erklärt wurden. Andererseits wurde ermittelt, dass der Großteil dieses Geldes vermutlich aus der Betreibung von nicht gemeldeter Prostitution sowie aus der Vermietung von Zimmern stammt. Die Anbahnung und Abwicklung lief sowohl in einem Nachtlokal als auch in den untervermieteten Zimmern ab.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Nachtlokals waren zudem über eine Online-Plattform buchbar. Da die Beschuldigten unglaubwürdige Angaben machten und verpflichtende Aufzeichnungen zurückhielten, waren Hausdurchsuchungen erforderlich, um die wahren Umsätze zu ermitteln. Diese Durchsuchungen führten zur Sicherstellung zahlreicher Beweismittel, die derzeit ausgewertet werden.

Grenzüberschreitender Umsatzsteuerbetrug

In einem spezifischen Fall mithilfe eines grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrugssystems nutzte ein Netzwerk, das hauptsächlich mit Mobiltelefonen handelte, die Nichtabführung von Umsatzsteuer, um die Kosten der Waren künstlich zu senken. Um die Herkunft der dadurch erzielten Gelder zu verschleiern, verabredete der Hauptbeschuldigte mit mehreren Komplizen, ihm seinen Anteil in bar über mehrere Tranchen mittels Paketsendungen zuzustellen.

Im Jahr 2023 wurden gemäß dieser Absprache mindestens 28 Pakete mit jeweils über 230.000 Euro bar an den Beschuldigten versendet. Die Komplizen waren sich dabei bewusst, dass das Geld aus illegalen Aktivitäten stammte, und zielten darauf ab, dessen Herkunft zu verbergen und sich eine dauerhafte und lukrative Einnahmequelle zu sichern. Die Pakete wurden im Osten Österreichs aufgegeben, wobei eines im Sommer 2023 von den österreichischen Finanzbehörden beschlagnahmt wurde. In die EU-weiten Ermittlungen sind 19 Mitgliedsstaaten involviert, und der ermittelte Gesamtschaden beläuft
sich auf über 50 Mio. Euro.

Schwarzrechnungen und Kickbackzahlungen im Immobilienbereich

Im Immobiliensektor Ostösterreichs deckte die Steuerfahndung ein System auf, bei dem alte Wohnhäuser umgebaut und als einzelne Wohnungen verkauft wurden. Für jedes einzelne Objekt wurde eine eigene Errichtungsgesellschaft in Form einer GmbH gegründet. Nach jedem Verkauf wurden die zugehörigen GmbHs liquidiert und aus dem Firmenbuch gelöscht. Bei Prüfungen dieser Gesellschaften entdeckten die Ermittler Eingangsrechnungen von bescheidmäßig festgestellten Scheinunternehmen in Höhe von insgesamt mehr als 6 Mio. Euro.

Kontrollmitteilungen bezüglich Kapitalabflüssen auf den Konten der Hauptverdächtigen deuteten darauf hin, dass nach Überweisungen von Rechnungsbeträgen, die von Scheinfirmen an die Errichtungsgesellschaften gestellt wurden, sogenannte „Kickback“-Zahlungen erfolgten, die anschließend bar abgehoben wurden. Für einen der Beschuldigten wurden in diesem Zusammenhang von 2015 bis 2022 Überweisungen in Höhe von 1.225.344 Euro sowie Barabhebungen von 461.000 Euro registriert.

Steuerhinterziehung im Baugewerbe

Ein auf Bauprojekte spezialisiertes Unternehmen steht im Verdacht, in Verbindung mit Auftraggebern erhebliche „Schwarzerlöse“ aus der Errichtung verschiedener Bauprojekte generiert zu haben. Das festgestellte Steuerhinterziehungsschema umfasste mehrere Aspekte: Zahlungen für geleistete Bauarbeiten wurden teilweise nicht fakturiert und die eingegangenen Gelder nicht vollständig in der Buchhaltung erfasst. Zudem wurden Teile der Lohnzahlungen nicht in den Lohnkonten der Beschäftigten oder in der Unternehmensbuchhaltung verbucht, was zu falschen monatlichen Beitragsgrundlagenmeldungen und dementsprechend fehlenden Abführungen der Sozialversicherungsbeiträge führte.

Der daraus resultierende Gesamtschaden beläuft sich auf nahezu 3,5 Mio. Euro. Im Rahmen der Ermittlungen führte die Steuerfahndung acht Hausdurchsuchungen und sieben Kontoeröffnungen bei vier verschiedenen Banken durch und nahm insgesamt 109 Befragungen vor, davon etwa 100 an aufeinanderfolgenden Tagen. Die Fahndungsmaßnahmen wurden durch
Prüfungen gemäß § 99 Abs. 2 FinStrG ergänzt, wobei die Ermittler Unterstützung vom Finanzamt für Großbetriebe sowie vom Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge erhielten. Die Beschuldigten erwarten Gerichtsverfahren.

*****

Wär‘ nicht Österreich!


Finanzpolizei: pro forma-Ausschreibung als Tarnung für

längst gefallene, bedenkliche, Personalentscheidungen?

Die  Spatzen pfeifen es längst von den Dächern,  dass zum eigenverantwortlichen und selb-
stständigen  Leiter  der  Finanz“polizei“  der  bisherige  „Stabsstellenkoordinator“,  Wilfried
Lehner, ernannt wird. Sein Stellvertreter wird der, für seine Eigenheiten bekannte, Rigobert
Rainer aus Kärnten werden. Das Alibi dafür seien diese Ausschreibungen:
wienerzeitung1 und wienerzeitung2
Aus  der  Schwarzarbeiterbekämpfungsabteilung wurde im Jänner 2011 die Finanz“polizei“
mit  einem  Dienstkleid, welches den echten Polizeiuniformen möglichst ähnlich nachgeäfft
wurde,  um als einfaches Organ der öffentlichen  Aufsicht den Eindruck zu erzielen man sei
viel  mehr,  nämlich  so etwas wie die echte Polizei.  Mit teilweise peinlich martialischen, bis
klar  rechtswidrigen  Auftritten  wird  diese  Art  von Beeindruckung bei einfachen Überprüf-
ungen genauso versucht.
Eine  Fülle von daraus entstehenden Rechtswidrigkeiten, bis hin zu strafbaren Handlungen,
ist öffentlich dokumentiert und protokolliert! Regelmäßig gibt es deshalb Beschwerden aus
allen Branchen aus ganz Österreich.
Seit mehr als zwei Jahren ist  W. Lehner nicht fähig, die Schulungen der Finanz“polizisten“
so durchzuführen oder wenigstens zu koordinieren, dass alle wissen, nach welcher Rechts-
grundlage und wie im Detail,  sie bei welcher Überprüfung überhaupt tatsächlich vorgehen
dürfen.
Zum Leiter der Finanz“polizei“ qualifiziert W. Lehner möglicherweise der Umstand, dass er
als  Vizebürgermeister und als langjähriger Gemeinderat von Ebreichsdorf/NÖ über Nacht
zurücktrat, als folgendes aufgedeckt wurde:
Doppelzahlungen an eine Wohnbaugesellschaft,
gravierende Mängel bei der Handkassa,
mehr als mangelhafte Nebenaufzeichnungen,
Buchungsrückstände,
fehlende Abstimmung mit der Hauptbuchhaltung,
Rechenfehler,
falsche Umsatzsteuerberechnungen.
Siehe auch den Kommentar zum Rücktritt in der Anfragebeantwortung:
Den Bock zum Gärtner machen? Seiner Karriere bei der Finanz als Betriebsprüfer, beim Zoll
und  bei  der  Steuerfahndung  hat das alles nicht geschadet.   Die Glücksspiellobbyisten im
Finanzministerium  brauchen  offensichtlich  solche  dienstbaren  Charaktere,  um  von  den,
nur scheinbar gescheiten, Glücksspielmarktmanipulationen dauerhaft abzulenken.
(Quelle: APA/OTS)
******
2013-05-17
 

Inhalts-Ende

Es existieren keine weiteren Seiten