Schwert-Mord in Stuttgart: Filmenden Augenzeugen droht Strafe
Fällt die Begehung eines Mordes unter den höchstpersönlichen Lebensbereich des Täters?
Laut einem heutigen Artikel im Kurier, droht den filmenden Augenzeugen von Stuttgart eine Strafe. Tatsächlich kursieren Videos – die von Privaten aufgenommen wurden und den abscheulichen Schwert-Mord in Stuttgart zeigen – im Internet. Ob nun das Verbreiten besagter Videos pietätlos ist, sei dahingestellt. In TV-Dokumentationen über Kriege, werden den Zusehern jedenfalls gleiche – wenn nicht ärgere – Szenen vor Augen geführt.
Allerdings scheinen politische Kräfte in Deutschland unbedingt verhindern zu wollen, dass den Menschen die Realität vor Augen geführt wird. Laut Kurier prüft die Staatsanwaltschaft, ob sich jene Internetnutzer, die das Video aufgenommen und hochgeladen haben, strafbar gemacht haben. „Es gehe um die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich durch Bildaufnahmen“, ist im Kurier-Artikel zu lesen.
Wessen höchstpersönlicher Lebensbereich könnte da gemeint sein? Der Ermordete hat keinen Lebensbereich mehr, da er tot ist. Also kann nur mehr jener des Täters – einem 28-jähriger Syrer mit gültigem Aufenthaltsstatus – gemeint sein.
Nun ja, wenn es zum schützenswerten privaten Lebensbereich zählt einen anderen Menschen zu ermorden, dann ist es um die deutsche Justiz echt arm bestellt. Erstaunlich ist auch ein Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg, auf den im Kurier-Artikel hingewiesen wird.
Obig gezeigter Tweet des Landeskriminalamtes Baden-Würtemberg kommt einem Zensurversuch gleich. Ob hier auf eigene Faust gehandelt oder ein Befehl der Politik ausgeführt wurde, darüber kann man nur Vermutungen anstellen. Jedenfalls fuhr besagter Tweet einen gewaltigen Shitstorm ein. Folgt man den Angaben des LKA, dann könnte die Filmindustrie und auch die Hersteller von Video-Games, einen großen Teil ihrer Produktion einstampfen.
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2019-08-02