Artenschutzaufgriff im Burgenland
Bei der Kontrolle einer Druckerei im Burgenland machten Behörden einen ungewöhnlichen Fund: In zwei Hinterzimmern hielt ein 40-jähriger Mann 55 Reptilien. Darunter befanden sich Schlangen, Chamäleons, Schildkröten und Agamen. An der Wohnadresse des Besitzers konnten darüber hinaus drei weitere Reptilien sichergestellt werden.
„Viele geschützte Tierarten sind in ihrem Bestand gefährdet. Deshalb gelten für ihren Handel strenge Regeln. Unsere Zöllnerinnen und Zöllner leisten mit ihren Kontrollen einen wichtigen Beitrag dazu, dass diese Vorgaben eingehalten werden. Mein Dank gilt ihnen und allen beteiligten Einsatzkräften für die gute Zusammenarbeit. Besonders wichtig ist, dass die Tiere nun fachgerecht versorgt werden“, so Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl.
Die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde und die Polizei führten die Kontrolle in dem burgenländischen Unternehmen auf Grundlage des Tierschutzgesetzes durch. Da im Zuge der Amtshandlung der Verdacht entstand, dass sich unter den vorgefundenen Reptilien auch Tiere befinden, die nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützt beziehungsweise streng geschützt sind, wurde die Zollfahndung zur weiteren Überprüfung beigezogen.
Während die Tiere in der Privathaltung des Mannes sehr gut versorgt waren und über ausreichend Platz verfügten, zeigte sich bei einem Großteil der übrigen Tiere ein deutlich anderes Bild. Zahlreiche Reptilien befanden sich in einem äußerst schlechten gesundheitlichen Zustand. Festgestellt wurden unter anderem Anzeichen einer Pneumonie, die vermutlich auf deutlich zu niedrige Haltungstemperaturen zurückzuführen ist, ausgeprägte Bissverletzungen sowie Hautveränderungen. Teilweise waren die Tiere dehydriert und kraftlos. Bei mehreren Reptilien wurde zudem ein sichtbarer Milbenbefall festgestellt.
Sämtliche Tiere wurden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Wiener Tierheims für Exoten „LEO FOR HOPE“ abgeholt und dort fachgerecht untergebracht und versorgt. Dem 40-Jährigen droht nun seitens der Bezirksverwaltung eine Geldstrafe sowie eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
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