Sicherheitsgurte und Kindersitze
Im § 106 des Kraftfahrzeuggesetzes wird unter anderem die Ausrüstung und Handhabung vonSicherheitsgurten und Kindersitzen geregelt.
In Österreich besteht Anschnallpflicht für Autofahrer und deren Fahrgäste. Für Kinder
unter einem gewissen Alter und Grösse, schreibt der Gesetzgeber zusätzlich eigene
Kindersitze vor.
Hohe Strafen bei Gesetzesverstoß
Die Nichtverwendung von Sicherheitsgurten kostet 35,- Euro Strafe. Beim Gesetzesverstoßgegen die Verwendung von Kindersitzen, sind Strafen bis zu 5.000,- Euro vorgesehen.
Zusätzlich gibt es eine Vormerkung in der Führerscheinkartei und beim dritten Verstoß
ist der Führerschein für drei Monate weg.
Wie es scheint, ist dies alles im Sinne der Verkehrssicherheit. Doch der Schein trügt,
denn bei der staatlichen oder kommunalen, bzw. in deren Auftrag handelnden Personen-
beförderung, scheint dem Gesetzgeber die Verkehrssicherheit von Erwachsenen und auch
von Kindern egal zu sein.
Öffis völlig ungesichert
In keinem städtischen Autobus oder Strassenbahn gibt es Sicherheitsgurte oder garKindersitze. Ganz im Gegenteil, dort kann man sich sogar auf einem Stehplatz befördern
lassen.
Diese öffentliche Massenbeförderungsmittel befördern täglich tausende Fahrgäste unge-
sichert. Völlig ungesicherte Fahrgäste sind bei einem Unfall besonders arg betroffen Schülertransporte sind da auch ein eigenes Kapitel, dort müssen sich oft zwei Kinder
einen Sitz teilen und das natürlich ungesichert.
Täglich sind städtische Autobusse oder Strassenbahnen in kleinere oder auch größere
Verkehrsunfälle verwickelt, wobei es hier nicht um die Verschuldensfrage geht.
Wer schon eine Notbremsung in Bus oder Bim erlebt hat, wird wissen wovon wir sprechen.
Unlogisches Verhalten des Gesetzgebers
Uns fehlt hier die Logik des Gesetzgebers. Auf der einen Seite im privaten Individual-verkehr, wird maximale Sicherheit unter Androhung von empfindlichen Strafen gefordert,
während auf der anderen Seite in der öffentlichen Massenpersonenbeförderung nicht der
geringste Wert auf Sicherheit gelegt wird und auch nicht vorhanden ist. Es ist auch kein logistisches Problem, wie man es gerne vorgibt, denn in Flugzeugen
die ebenfalls tausende Personen täglich befördern, gibt es einen Sicherheitsstandard.
Es werden nur so viele Personen mitgenommen, als auch tatsächlich Sitzplätze vorhanden
sind. Diese sind alle mit Sicherheitsgurten ausgerüstet, obwohl über die Sinnhaftigkeit
eines Gurtes bei einem Absturz diskutiert werden kann. Diese Gurte werden eher bei einer Notlandung oder Notbremsung ihre Wirkung tun. Wenn man hier der (Un)logik des Gesetzgebers folgt, kann man zum Schluß kommen, daß das ganze vorgegebene Sicherheitsdenken nur zur Abzocke der Autofahrer bestimmt ist. Stauni 2009-02-16