Tausende Anleger wollen ihr Geld zurück
Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) macht Ernst: Der Finanzberater AWD wird wegen struktureller Beratungsmängel in Sachen Immofinanz en masse geklagt. Das Finanzberatungsunternehmen AWD muss sich jetzt warm anziehen. Denn der Verein für Konsumenteninformation (VKI) wird eine Sammelklage gegen den Finanzdienstleister AWD einbringen, nachdem sich 4500 mutmaßlich Geschädigte in Sachen Immofinanz- und Immoeast-Aktien beim VKI gemeldet haben. Schaden: rund 45 Millionen €. …….. Diese Pressemeldung haben wir unter folgendem Link gefunden: http://www.wirtschaftsblatt.at/home/zeitung/aktuell/361783/index.do?_vl_pos=r.6.MOST
8.000 Betroffene in Österreich
Laut „Krone“ können bis zu 8.000 betroffene Österreicher den unabhängigen Finanz-
optimierer klagen, der bis zu 80 Mio Euro in den Sand gesetzt haben soll.
Der Weg ist einfach, man trete als Geschädigter die Ansprüche ab und der VKI bzw.
deren Prozesskostenfinanzierer tritt als Kläger auf. Für den Kunden sei lediglich ein
Organisationsbeitrag zu bezahlen.
Bevor der VKI oder sonstige Vereinigungen den Leuten falsche Hoffnungen machen
und ihnen Geld in Form eines „Organisationsbeitrages“ aus der Tasche ziehen,
mögen sie unter folgenden Link nachsehen.
http://www.vol.at/news/tp:vol:special_wirtschaft_aktuell/artikel/oebb-verlor-prozess-gegen-deutsche-bank/cn/apa-113715325
Hier geht es im Prinzip um die selbe Sache, die ÖBB fühlte sich nach einem Millionen-
verlust schlecht beraten und verklagte die Deutsche Bank. Prompt ging das Ganze in die
Hose und die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
Haftung bei schlechter Beratung
Anlageberater haften zwar für eine anlage- und anlegergerechte Beratung, jedoch nicht für die Anlage selbst. Zum Vergleich, es haftet auch kein Bankberater für den Verlauf eines „Prämiensparbuches“ oder eines „Bausparvertrages“. Es sind zwar bei der Beratung nicht nur die Vorteile, sondern auch die Risiken von Anlage- produkten darzustellen und es ist auf die persönliche Situation der Beratenen und deren Erfahrung mit Anlagegeschäften einzugehen. Es sei auch notwendig, daß man auf einer breiten Streuung eines Portfolios hinweist.
VKI erkennt Klagsaussicht
Hier will der VKI einen Ansatz zur Klage sehen, allerdings wird nicht er beweisen müssen das der Anlageberater schlecht beraten hat, sondern liegt die Beweislast beim Ge- schädigten. Auch wenn laut „Krone“ viele Finanzberater schlecht ausgebildet und völlig ahnungslos sind, haben diese sicherlich nicht vergessen , sich ein Beratungsformular unterzeichnen zu lassen. Sollte nun ein „Geschädigter“ ein derartiges Beratungsformular unterzeichnet haben und auch keine Videoaufnahme vom Beratungsgespräch haben, dann hat er äusserst schlechte Karten.
VKI wirbt medienmässig für Klage
Umso erstaunlicher ist es, daß der VKI jetzt Leuten Hoffnungen macht, die ohnehin bereits mehr oder weniger starke finanzielle Verluste hinnehmen mußten. Die Chancen auf Erfolg sind äußerts gering, auch wenn so mancher selbsternannter Konsumentenschutz-Guru etwas anderes behauptet. Dies ist auch nicht auf unserem Mist gewachsen, sondern es zeigt einfach die gängige Praxis in solchen Gerichtsverfahren. Verdienen werden in erster Linie die Anwälte und die Konsumentenvereinigungen, die ja auch nicht von Luft und Liebe leben.
Neuerlicher Griff ins Geldbörsel
Aber der Geschädigte muß ohnehin einen finanziellen Beitrag an den Konsumenten- schutzverein leisten und dieser wird so berechnet sein, daß es sich für den Verein auszahlt auf jeden Fall zu klagen. Selbst sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, daß die Geschädigten vor Gericht Recht bekommen, werden diese auch kein Geld sehen. AWD wird sich sicherlich nicht „warm anziehen“ wie sich das der VKI wünscht, sondern einfach „die Kleidung wechseln“. Die beklagte Partei und Prozeßverlierer wird einfach in Konkurs gehen und der Traum von der Wiedergutmachung ist ausgeträumt. Stauni 2009-02-14