Das erstaunliche Rechtsverständnis von David Ellensohn


Anzeige gegen Kirchenbesetzer

„Es reicht!“,  stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender  Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
 
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“,  erklärt Gudenus, „die Delikte,  die diese auf-
gehetzten  Asylwerber  und ihre Sympathisanten begangen haben dürften,  reichen von der
Herabwürdigung  religiöser  Lehren  und  der  Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
 
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch  jedem gesetzestreuen Bürger dürfte  es offenbar
völlig unverständlich sein,  wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen  so auf der Nase herumtanzen lassen.   Da wird augenscheinlich mit
kriminellen  Methoden  versucht,  Druck auszuüben und die Politik zu erpressen.   Dem darf
nicht  nachgegeben  werden  und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel,  dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
 

Letztklassig und menschenfeindlich?

Offenbar  sieht  der Klubobmann der Grünen Wien,  David Ellensohn,  die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich.  „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen  zeugt  von  tiefer  Menschenverachtung und Respektlosigkeit.   Niemand begibt sich
freiwillig  in  eine  solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
 
Zuerst  wollen  wir  einmal  festhalten,  dass  die  Besetzer  der  Votivkirche  ihr  Leben und
Gesundheit  deswegen  riskieren,  weil  sie  sich  mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen.  Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat.  Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen  bedrohten  Handlungen  und  der Gutheißung derselben,  ungesetzlich
und daher strafbar ist.
 
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild  und  welch  erstaunliches  Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl  haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern  Tag  für  Tag verübt werden,  als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von  einem  Politiker  müsste  man  eigentlich  erwarten  können,  dass  er die geltenden
Gesetze respektiert.
 
*****

2013-01-04