Anzeige gegen Kirchenbesetzer
„Es reicht!“, stellte gestern Wiens FPÖ-Klubchef und stellvertretender Bundesparteiobmann
Mag. Johann Gudenus unmissverständlich fest. Er wird Anzeige gegen jene Gesetzesbrecher
erstatten, die seit mehr als einem Monat die Votivkirche besetzt halten.
„Ihr Verhalten ist in mehrerer Hinsicht illegal“, erklärt Gudenus, „die Delikte, die diese auf-
gehetzten Asylwerber und ihre Sympathisanten begangen haben dürften, reichen von der
Herabwürdigung religiöser Lehren und der Störung der Religionsausübung über die Auf-
forderung zum Ungehorsam gegen Gesetze und der Aufforderung zu mit Strafen bedrohten
Handlungen und der Gutheißung derselben bis hin zur Nötigung.“
Aber nicht nur für Gudenus, sondern auch jedem gesetzestreuen Bürger dürfte es offenbar
völlig unverständlich sein, wieso sich Stadt- und Bundesregierung von einigen Chaoten und
Wirtschaftsflüchtlingen so auf der Nase herumtanzen lassen. Da wird augenscheinlich mit
kriminellen Methoden versucht, Druck auszuüben und die Politik zu erpressen. Dem darf
nicht nachgegeben werden und daher ist die Anzeigeerstattung ein legitimes Mittel, dem
ungesetzlichen Treiben ein Ende zu bereiten.
Letztklassig und menschenfeindlich?
Offenbar sieht der Klubobmann der Grünen Wien, David Ellensohn, die Aufrechterhaltung
des Rechtsstaates als menschenfeindlich. Denn dieser bezeichnet heute die aktuellen Äußer-
ungen von Gudenus als letztklassig und menschenfeindlich. „Menschen auf der Flucht anzu-
zeigen zeugt von tiefer Menschenverachtung und Respektlosigkeit. Niemand begibt sich
freiwillig in eine solche Situation und riskiert Leben und Gesundheit ohne triftigen Grund“,
so der Grünpolitiker.
Zuerst wollen wir einmal festhalten, dass die Besetzer der Votivkirche ihr Leben und
Gesundheit deswegen riskieren, weil sie sich mittels Hungerstreik einen Aufenthaltstitel
erpressen wollen. Die damit beabsichtigte Erschleichung von Sozialleistungen ist und bleibt
eine Straftat. Das rechtswidrige Besetzen von fremdem Eigentum ist ebenfalls ungesetzlich.
Und den Unterstützern und Befürwortern dieser Rechtsbrecher sei gesagt, dass die Aufford-
erung zu mit Strafen bedrohten Handlungen und der Gutheißung derselben, ungesetzlich
und daher strafbar ist.
In diesem Zusammenhang stellt sich für uns die berechtigte Frage, was für ein verzerrtes
Weltbild und welch erstaunliches Rechtsverständnis muss David Ellensohn wohl haben,
wenn er das Anzeigen von Straftaten, wie sie von den Kirchenbesetzern und deren Unter-
stützern Tag für Tag verübt werden, als letztklassig und menschenfeindlich bezeichnet.
Von einem Politiker müsste man eigentlich erwarten können, dass er die geltenden
Gesetze respektiert.
***** 2013-01-04