Gehören Häuser automatisch denen, die darin wohnen?
26 Tage dauerte die illegale Hausbesetzung in der Lindengasse 60, im 7. Wiener Gemeinde-
bezirk. Gestern endete die letzte Frist des Eigentümers Buwog, das rechtswidrig besetzte
Gebäude zu verlassen. Nachdem auch Bemühungen der Stadt Wien gescheitert waren und
26 Personen sich hartnäckig weigerten das Haus zu verlassen, wurde die Räumung gestern
von der Polizei durchgeführt.
Bei der Räumung, die an und für sich friedlich verlief, waren rund 100 Polizeibeamte im
Einsatz. Nach der Räumung kam es jedoch zu einer unangemeldeten Protestdemonstration.
Die rund 120 Demonstranten wurden von der Polizei aufgefordert die Protestkundgebung zu
beenden, kamen jedoch der Aufforderung nicht nach. Daraufhin löste die Polizei die unan-
gemeldete Demonstration auf, wobei es zu vier Festnahmen kam.
Das Haus in der Lindengasse soll abgerissen werden und einem Neubau Platz machen. Die
Buwog will dort Wohnungen errichten. Die Besetzer hingegen wollten in dem Objekt ein
„selbstverwaltendes“ Wohn- und Kulturzentrum einrichten. Interessant ist die Rechtsmein- ung der Hausbesetzer, die doch tatsächlich den irrigen Standpunkt vertreten: „Das Häuser jenen gehören, die darin wohnen.“
Das Rechts(un)empfinden eines Grünpolitikers
Gut, was will man schon von linkslinken Anarchisten anderes erwarten. Sie können offen- bar zwischen „Mein“ und „Dein“ nicht unterscheiden. Von einem Politiker sollte man allerdings schon erwarten können, dass dieser fremde Eigentumsrechte respektiert. Dass dem nicht so ist beweist die heutigen Aussage des Menschenrechtssprechers der Grünen Wien, Klaus Werner-Lobo.
Dieser bezeichnet den gestrigen Polizeieinsatz bei der Räumung des besetzen Hauses als
völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwendung von Steuergeld. Er spricht von einer völlig überzogenen Maßnahme gegen 30 friedliche Besetzer(innen).
Diese Worte muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Die laut Lobo „30 friedlichen
Besetzer(innen)“ sind nichts anderes als Kriminelle. Denn das unbefugte Eindringen in ein fremdes Gebäude ist ein strafrechtlich relevanter Tatbestand. Dem Hauseigentümer –
der ohnehin übermäßige Geduld an den Tag legte – blieb gar nichts anderes übrig als sich
an die Polizei zu wenden. Diese hat wiederum völlig zu Recht, das illegal besetzte Haus
geräumt.
Offenbar scheint Klaus Werner-Lobo nicht einmal die Gesetze jenes Landes zu kennen,
in dem er als Politiker (Wiener Gemeinderat) tätig ist. Außerdem lässt seine Aussage
darauf schließen, dass er ein fragwürdiges Verhältnis zu fremden Eigentumsrechten hat.
Der Mann sollte sich einmal mit den Begriffen „Eigentum“ sowie „Mein und Dein“
auseinandersetzen.
Interessant wäre zu wissen wie K. Werner-Lobo reagieren würde, wenn wildfremde Per- sonen widerrechtlich in seine Wohnung oder sein Haus eindringen und diese(s) besetzen würden. Wir sind uns absolut sicher, dass er sich an die Polizei wenden würde. Ob er dann den Polizeieinsatz auch als völlig unangemessen und als eine sinnlose Verschwend- ung von Steuergeld sehen würde, wenn es um die Wiederherstellung seiner Eigentums- rechte geht?
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2011-11-09