Nur 6 Jahre Haft für Kindesvergewaltiger


Da kam der irakische Asylwerber äußerst glimpflich davon

Lange  Zeit  versuchten  die Behörden über die Vergewaltigung eines Zehnjährigen, welche
durch  einen  irakischen  Asylwerbers  am  2. Dezember 2015  in einem Hallenbad in Wien
stattgefunden  hatte,  den  Mantel  des  Stillschweigens zu stülpen.   Erst nach den Vorfällen
in  der  Silvesternacht  in  Köln,   wurde  der   Druck  im  Internet – speziell  in  den  sozialen
Medien – .derart  stark,   sodass  auch  diese  grausliche  und  verabscheuungswürdige  Tat
nicht mehr zu verheimlichen war.
Die Behörden (in diesem Fall die Polizei) rechtfertigte ihr Schweigen damals mit der Aus-
rede des Opferschutzes.   Wie dieser Opferschutz nun in Wirklichkeit aussieht (bzw. nicht
aussieht),  kam gestern am gestern am Wiener Straflandesgericht ans Tageslicht.
Da  erhielt  jener  irakische  Asylwerber läppische sechs (6 !) Jahre Haft,  für die Vergewalt-
igung eines zehnjährigen Buben (Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da sich der Verteidiger
Bedenkzeit  erbat).  Jeder  Bankräuber,  sofern  es  bei  seiner  Tat  zu keinem Personen-
schaden kommt, muss mit einem höheren Strafmaß rechnen.
Doch  im  Falle  des  vergewaltigten Kindes,  erschien dem Schöffensenat die verhängte
Strafe  (die einen Strafrahmen von 15 Jahren vorsieht)  als angemessen.   Tja, da bleibt
nur zu hoffen, das keinem Schöffen das gleiche Schicksal widerfährt.
In  Anbetracht  der  Abscheulichkeit der Tat und dem zerstörten Leben des Opfers, finden
wir  die  Milderungsgründe für das Urteil äußerst erstaunlich:  Bisherige Unbescholtenheit,
sein   Alter  unter  21  Jahre  und  die   „ungünstigen  Lebensbedingungen“.    Abgesehen
davon,  dass niemand  garantieren kann,  ob der Mann nicht bereits solche Taten began-
gen  hat  und  deshalb  aus  dem  Irak fliehen musste,  darf es bei Vergewaltigungen von
Kindern  keine  Milderungsgründe geben.   Als schlechten Scherz empfinden wir es auch,
dass  der  Verurteilte  zu einer Geldstrafe von knapp 5.000,- Euro verurteilt wurde.  Diese
wird wohl nie beglichen werden, denn wovon soll er den Betrag bezahlen?
Was  uns  auch  verwundert ist,  dass über den verurteilten irakischen Asylwerber keine
anschließende  Sicherheitsverwahrung  verhängt  wurde.   Denn abgeschoben wird der
Mann  wohl kaum,  sondern der Alpenrepublik als Sozialfall erhalten bleiben.   Und wie
das Leben und die  Praxis bislang zeigten,  sind Vergewaltiger kaum therapierbar und
niemand kann mit Sicherheit sagen,  dass er nach seiner Entlassung (die bereits nach
vier Jahren möglich ist) wieder ein Kind vergewaltigen wird.
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2016-06-15