FPÖ fechtet Bundespräsidentschaftswahl an


Keine schlechten Verlierer, sondern es geht um die

Grundrechte der Demokratie, die gesichert sein müssen

Die  Wahlanfechtung  der Bundespräsidentschaftswahl ist fix. FPÖ-Obmann HC Strache
kündigte  bei  seiner  gestrigen   Pressekonferenz  gemeinsam  mit  Rechtsanwalt  und
Justizminister  a.D.   Dieter  Böhmdorfer  entsprechende  Schritte an.    Die  Anfechtung
ist bereits beim Verfassungsgerichtshof eingelangt und umfasst insgesamt 150 Seiten.
Eine Unzahl an Unregelmäßigkeiten ist von der FPÖ dokumentiert worden.  Sämtliche
Hinweise  seien eidesstattlich beglaubigt worden, das Ausmaß „erschreckend“, bilanz-
ierte der  FPÖ-Chef.   „Ich fühle mich schon aus diesem Grunde heraus verpflichtet, die
Wahl  anzufechten,   und  das  ist  auch  die  Vorgangsweise,  die  mir  von  juristischen
Experten  eindringlich  empfohlen  wurde.   Ob der Verfassungsgerichtshof letztendlich
zur  Ansicht  gelangen  wird,  dass  diese  Unregelmäßigkeiten  zu einer Wiederholung
oder  teilweisen  Wiederholung  der  Wahl  führen  müssen,  bleibt  natürlich offen“,
sagte HC Strache.
In 94 von insgesamt 117 Bezirkswahlbehörden wurden von der FPÖ Gesetzeswidrig-
keiten  dokumentiert.   In  82  Bezirkswahlbehörden  waren  die  Briefwahlkarten  vor
Eintreffen  der  Wahlkommission vorsortiert in miteinzubeziehende und nicht mitein-
zubeziehende  Wahlkarten.   Dies  betrifft  573.275  eingelangte Wahlkarten,  davon
wurden  31.814  als  nichtig vorsortiert.   „Hier ist Misstrauen durchaus berechtigt“, so
der FPÖ-Chef.
In  11 Bezirkswahlbehörden  waren  die  Briefwahlkarten vor Beginn der Auszählung
bereits  geöffnet  und  in  einigen  war der Stimmzettel bereits sogar aus den Stimm-
kuverts  entnommen.  Davon  betroffen  sind  80.953  eingelangte  Wahlkarten.  In 4
Bezirkswahlbehörden waren zu Beginn der Sitzung die Wahlkartenstimmen bereits
ausgezählt.   Davon  betroffen  sind  30.295 eingelangte  Wahlkarten.   In 7 Bezirks-
wahlbehörden  erfolgte  die  Auszählung  nicht durch die Bezirkswahlbehörde,  son-
dern  durch  nicht  zuständige  Personen.   Davon betroffen sind 58.374 eingelangte
Wahlkarten.
„Soviel nur zu dem katastrophalen Gesamteindruck dieser Wahl.  Wir haben immer
gesagt,  wir fechten die  Wahl  nicht um der Wahlanfechtung willen an.   Aber dieses
Desaster   rund  um  die   Auszählung  kann   nicht  unkommentiert   hingenommen
werden.   Und  es  kann  auch  nicht  als  irrelevant für den Wahlausgang einfach so
vom Tisch gewischt werden“,  so Strache abschließend. (Quelle: APA/OTS)
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2016-06-09