Ein Prost dem Finanzminister

 

Heiterkeit auf der Tribüne

Wer jetzt noch dem Finanzminister oder honorigen Beamten im Finanzministerium Humor-
losigkeit unterstellt,  ist nun eindeutig der Lüge gestraft.  Gestern haben diese  nämlich mit
einem Faschingsscherz ,  der allerdings schwarzen  Humor voraussetzte,  für Heiterkeit ge-
sorgt.
Sollte  doch die bestehende Aufzeichnungspflicht beim Getränkeeinkauf für 100 Liter Bier,
60 Liter Wein, 15 Liter Schnaps oder 120 Liter bei alkoholfreien Getränken, drastisch her-
abgesetzt werden.
Es wurde eine neue Regelung erlassen,  bei der  Kunden sich ausweisen  müssten,  wenn
sie  20 Liter Bier,  10 Liter Wein,  2 Liter Schnaps  oder  30 Liter alkoholfreie  Getränke im
Supermarkt  gekauf t hätten.  Die Kassakraft  wäre  in  diesem  Fall verpflichtet  gewesen,
sich vom  Käufer einen  Ausweis vorlegen zu lassen  und die  persönlichen  Daten zwecks
Registrierung des Verkaufs zu notieren.

Diese Idee hatten nicht einmal Diktatoren

Die Bevölkerung in Österreich ist ja in letzter Zeit schon einiges gewöhnt, was den Verlust
ihrer Privatsphäre betrifft.  Beispielsweise muss bei jedem Bankbesuch ein Lichtbildausweis
vorgelegt werden und sei es nur zur Einzahlung eines Erlagscheines. Einen derartigen Zu-
stand kannte  man nur  von den  ehemaligen Ostblockstaaten  während der  kommunis-
tischen Zwangsherrschaft.
Aber selbst in diesen Diktaturen ist niemand auf die Idee verfallen,  den Bürger zum Identi-
tätsnachweis zu verpflichten,  wenn er im Supermarkt Getränke einkauft. Offenbar hatten
jene  Damen und  Herren,  welche auf diese Idee kamen,  diese Mengen  an Alkohol intus,
denn die Begründung  war mehr als erstaunlich.  Die Finanz wollte  nämlich Wirten auf die
Schliche  kommen,  die  sich in den Märkten  mit  Getränken  eindecken und  diese  dann
„schwarz“ verkaufen.

Die Finanz soll ihren Job selbst erledigen

Zum Ersten ist nicht einzusehen,  warum Otto Normalbürger sich  beim Getränkeeinkauf
ausweisen soll, nur weil es in der Gastronomie einige schwarze Schafe gibt. Zum Zweiten
ist nicht  einzusehen,  warum Supermarktbetreiber  den Job der  Finanz erledigen sollen.
Wenn  begründeter  Verdacht besteht,  sollen die Finanzämter  doch  Kontrolleure  aus-
senden, die auf den Supermarktparkplätzen  „Stricherl-Listen“  führen und gegebenen-
falls Verdächtige kontrollieren.

Ablenkungsmanöver?

Möglicherweise war das Ganze auch ein Ablenkungsmanöver um die Bevölkerung ver-
gessen zu lassen, dass Karl Heinz Grasser,  während seiner aktiven Amtszeit als Finanz-
minister doch tatsächlich  vergessen hatte,  seine Steuern aus  Kapitalerträgen  zu be-
zahlen.  Vielleicht wäre es für die Finanz höchst an der Zeit, Kontrollen in ihren eigenen
Reihen durchzuführen.
Schlussendlich ruderte das Finanzministerium noch gestern am frühen Nachmittag zu-
rück, nachdem seitens der Wirtschaft der Druck zu groß wurde.  Ab sofort gilt wieder
die alte festgelegte Aufzeichnungspflicht,  bezüglich der Mengengrenzen beim Einkauf
von Getränken.
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2011-02-03